Amtsblatt 1896/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Februar 1896

2 nis der Namen der in der I. Altersclasse zuständigen Stel¬ lungspflichtigen zur Losung hieher einsenden, worauf den¬ selben sodann die gezogenen Losnummern von hier aus bekannt gegeben werden können. Steyr, am 1. Februar 1896. Z 1885. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, welche die Nach¬ weisung über die im Jahre 1895 vorgekommenen Neu=, Um=, Zu=, Auf=Bauten und Adoptierungen nach dem vor¬ geschriebenen Formulare noch nicht anher gesendet haben, werden angewiesen, die Vorlage derselben nunmehr zuver¬ lässig binnen drei Tagen zu bewerkstelligen. Steyr, am 3. Februar 1896. Z. 1886. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachweisungen über Feuer- u. Hagelschäden im Jahre 1895. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, die Nachweisungen über Feuer= und Hagelschäden im Jahre 1895 nach dem vorgeschriebenen Formulare bis 1. April d. J. anher einzusenden. Steyr, am 4. Februar 1896. Z. 1509. An sämmtliche Sanitäts=Gemeindevor¬ stekungen. Hebamme Palastorfer diplomverlustig erklärt. Laut Erlass der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 7. d. M., Z. 774/V, wurde die Hebamme Marie Pala¬ storfer, geb. Kiebensteiner, am 12. Juli 1843 zu Wien (Hernals) geboren, nach Wien zuständig, katholisch, Witwe, zuletzt I. Bezirk, Tiefer Graben Nr. 16 wohnhaft, mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Straf¬ sachen zu Wien vom 8. Mai 1895, Z. 21.510, wegen Mit¬ schuld am versuchten Verbrechen der Abtreibung der Leibes¬ frucht nach den §§ 5, 8, 144 St.=G. und unter An¬ wendung des § 55 St.=G., zu einer fünfmonatlichen Kerker¬ strafe, verschärft mit monatlich einem Fasttage, verurtheilt. Da die Genannte hiedurch im Sinne der Bestim¬ mungen des Gesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, ihres Diploms und demnach des Rechtes zur Ausübung ihrer Praxis verlustig geworden ist, wurde das abgenommene Diplom derselben (ausgestellt von der k. k. Universität Wien, 8. August 1865) dem Dekanate der medicinischen Facultät dieser Universität zurückgemittelt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver¬ hütung eines etwaigen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 29. Jänner 1896. Z. 1586. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitäts=Feststellung. Am 22. Jänner 1896 wurde in Gottsdorf aus der Donau ein angeschwemmter männlicher Leichnam gezogen. Der Arzt Dr. Moriz Panek, welcher den Leichnam besichtigte, constatierte, dass an demselben keine Spuren einer Gewalt¬ that ersichtlich sind und dass der Tod ohne Zweifel durch Ertrinken stattgefunden habe. Der Leichnam ist 169 Centimeter lang, untersetzt, circa 40 bis 50 Jahre alt, hat röthlichen schütteren Schnurrbart, fast keine Haare, stumpfe Nase, breites Gesicht und dürfte nach Aussage des Arztes schon viele Wochen im Wasser gelegen ein. Bekleidet war die Leiche mit dunkelgrauem Rocke, schwarz¬ seidensammtener Weste mit Bastinknöpfen, schwarzer Tuchhose, weißem Baumwollhemde, einer Gatie aus Gradl mit rothen und blauen Längstreifen, und einem Paar gut erhaltenen Stiefel, deren Sohlen mit einer Reihe Nägil, die Spitzen derselben mit Eisenblättchen und die Absätze mit Eiseln beschlagen waren. Der Verstorbene, welcher dem Arbeiterstande angehört haben dürfte, wurde am 23. Jänner 1896 auf dem Orts¬ friedhofe zu Gottsdorf begraben. Die Kleidungsstücke des Ertrunkenen wurden bei der Gemeindevorstehung Gottsdorf deponiert. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. Jänner 1896, Z. 2065, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Nach¬ forschungen betreffs Identität des Ertrunkenen zu pflegen und ein positives Resultat anher anzuzeigen. Steyr, den 30. Jänner 1896. Z. 1872 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Der Aufenthalt des seinen Eltern entlaufenen Knaben Johann Neumayr wurde ermittelt, es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. Februar 1896, Z. 1065, Amtsblatt Nr. 5, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 4. Februar 1896. Z. 1636. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner.

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