Amtsblatt 1896/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Februar 1896

der G. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 6. Steyr, am 6. Februar. 1896. Z. 1762. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Hauptstellung im Jahre 1896. Mit dem Erlosse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Jänner 1896, Z. 1639/IV, wurde einvernehmlich mit dem k. und k. 14. Corpscommando zu Innsbruck der festgestellte Reise= und Geschäftsplan für die Stellungscom¬ missionen in Oberösterreich zur Hauptstellung im Jahre 1896, ferner eine Ausfertigung der gleichzeitig auch im oberöster¬ reichischen Landesgestz= und Verordnungsblatte, sowie in der amtlichen Landeszeitung verlautbarten Kundmachung über die Amtstage bei dieser Stellung hieher geleitet. Nach Inhalt dessell en findet die Assentierung im Be¬ zirke Steyr (Land) im Monate April statt, wie folgt: In Weyer am 17. und 18., in Steyr am 20. und 21. und in Kremsmünster am 24., 25. und 27. April. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen vorläufig mit dem Beisatze verständiget, dass die im Sinne des § 43 der Wehrvorschriften, 1. Theil, vorgeschriebene Kundmachung demnächst hinausgegeben werden wird. Diese Stellungskundmachungen pro 1896 sind nach Einlangen sofort durch öffentlichen Anschlag und sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Die Vorladung der eigenen und fremden Stellungs¬ pflichtigen, welche Abstellungsbewilligung haben — die Vor¬ ladungen für letztere werden hieramts ausgefertiget und den Gemeinden rechtzeitig zur Zustellung zugesendet werden — ist sofort zu veranlassen. Die Vorführung der eigenen Stellungspflichtigen (nach der aufsteigenden Losreihe) haben am Assentorte die Herren Gemeinde=Vorsteher selbst zu besorgen. Gleichzeitig werden die Gemeinde=Vorstehungen beauf¬ tragt, das Nominativ=Verzeichnis der in jeder Gemeinde zur Vorführung gelangenden Wehrpflichtigen aller drei Altersclassen nach der aufsteigenden Losreihe nach hieramtlich stattgesundener Losung zu verfassen und hieher vorzulegen. In diesem Verzeichnisse sind in der Rubrik „Anmer¬ kung“ alle jene zu bezeichnen, welche wegen Abstellungs¬ Bewilligung, Haft, Krankheit oder dergleichen, voraussichtlich nicht zur Vorführung gelangen dürften. Abschriften dieser Verzeichnisse sind von den Herren Gemeinde=Vorstehern zurückzubehalten und haben denselben am Assentplatze als Verlesliste bei der Vorführung der Wehrpflichtigen zu dienen. Die Vorführung der Fremden erfolgt von hier aus und zwar jeweils nach beendeter Vorführung aller Einheimi¬ schen des betreffenden Assentplatzes. Steyr, am 2. Februar 1896. Z. 1800. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Losung. Behufs Durchführung der Losung im Jahre 1896 im Stellungsbezirke Steyr (Land) in Gemäßheit der §§ 32—34 der Wehrvorschriften, I. Theil, finde ich Nachstehendes an¬ zuordnen: An der Losung haben sich alle zuständigen Stellungs¬ pflichtigen des Geburtsjahres 1875 zu betheilisen, welche nicht gemäß § 32, 3 der W.=V. von der Losung ausge¬ nommen sind (Zöglinge der Militärbildungsanstalten, im Heere Dienende und die gänzlich Unbekannten). Zur Losung, bei welcher sich die Herren Gemeinde¬ vorsteher oder deren Stellvertreter nach § 34, P. 1 der W.=V. I. Theil nach Belieben betheiligen können (nicht müssen), hat jedermann freien Zutritt; den Eltern und Vor¬ mündern der zur Losung Berufenen gebürt jedoch der Vor¬ zug, woferne der Versammlungsort nicht für alle Per¬ sonen reicht. Den Stellungspflichtigen steht die persönliche Bethei¬ ligung am Losungsacte frei; wenn der Aufgerufene nicht selbst das Los ziehen will oder nicht anwesend ist, zieht dessen Stellvertreter oder ein anderer, den der Leiter der Losung hiezu bestimmt, das Los. Das gezogene Los ist für den Stellungspflichtigen während der ganzen Dauer der Stellungspflicht, daher auch in den höheren Altersclassen giltig, soferne er nicht der Be¬ handlung außer der Altersclasse und Losreihe unterliegt. Die Losung findet am Donnerstag den 27. Februar l. J. im Amtsgebäude der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Steyr statt, und wird der Beginn dieser Amtshandlung auf halb 9 Uhr vormittags festgestellt. Die Gemeinde=Vorstehungen haben dies sofort durch Anschlag an der Amtstafel und sonst in ortsüblicher Wise zu verlautbaren. Jene Gemeinden, welche sich bei der Losung durch einen Vertreter nicht selbst betheiligen, wollen ein Verzeich¬

2 nis der Namen der in der I. Altersclasse zuständigen Stel¬ lungspflichtigen zur Losung hieher einsenden, worauf den¬ selben sodann die gezogenen Losnummern von hier aus bekannt gegeben werden können. Steyr, am 1. Februar 1896. Z 1885. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, welche die Nach¬ weisung über die im Jahre 1895 vorgekommenen Neu=, Um=, Zu=, Auf=Bauten und Adoptierungen nach dem vor¬ geschriebenen Formulare noch nicht anher gesendet haben, werden angewiesen, die Vorlage derselben nunmehr zuver¬ lässig binnen drei Tagen zu bewerkstelligen. Steyr, am 3. Februar 1896. Z. 1886. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachweisungen über Feuer- u. Hagelschäden im Jahre 1895. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, die Nachweisungen über Feuer= und Hagelschäden im Jahre 1895 nach dem vorgeschriebenen Formulare bis 1. April d. J. anher einzusenden. Steyr, am 4. Februar 1896. Z. 1509. An sämmtliche Sanitäts=Gemeindevor¬ stekungen. Hebamme Palastorfer diplomverlustig erklärt. Laut Erlass der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 7. d. M., Z. 774/V, wurde die Hebamme Marie Pala¬ storfer, geb. Kiebensteiner, am 12. Juli 1843 zu Wien (Hernals) geboren, nach Wien zuständig, katholisch, Witwe, zuletzt I. Bezirk, Tiefer Graben Nr. 16 wohnhaft, mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Straf¬ sachen zu Wien vom 8. Mai 1895, Z. 21.510, wegen Mit¬ schuld am versuchten Verbrechen der Abtreibung der Leibes¬ frucht nach den §§ 5, 8, 144 St.=G. und unter An¬ wendung des § 55 St.=G., zu einer fünfmonatlichen Kerker¬ strafe, verschärft mit monatlich einem Fasttage, verurtheilt. Da die Genannte hiedurch im Sinne der Bestim¬ mungen des Gesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, ihres Diploms und demnach des Rechtes zur Ausübung ihrer Praxis verlustig geworden ist, wurde das abgenommene Diplom derselben (ausgestellt von der k. k. Universität Wien, 8. August 1865) dem Dekanate der medicinischen Facultät dieser Universität zurückgemittelt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver¬ hütung eines etwaigen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 29. Jänner 1896. Z. 1586. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitäts=Feststellung. Am 22. Jänner 1896 wurde in Gottsdorf aus der Donau ein angeschwemmter männlicher Leichnam gezogen. Der Arzt Dr. Moriz Panek, welcher den Leichnam besichtigte, constatierte, dass an demselben keine Spuren einer Gewalt¬ that ersichtlich sind und dass der Tod ohne Zweifel durch Ertrinken stattgefunden habe. Der Leichnam ist 169 Centimeter lang, untersetzt, circa 40 bis 50 Jahre alt, hat röthlichen schütteren Schnurrbart, fast keine Haare, stumpfe Nase, breites Gesicht und dürfte nach Aussage des Arztes schon viele Wochen im Wasser gelegen ein. Bekleidet war die Leiche mit dunkelgrauem Rocke, schwarz¬ seidensammtener Weste mit Bastinknöpfen, schwarzer Tuchhose, weißem Baumwollhemde, einer Gatie aus Gradl mit rothen und blauen Längstreifen, und einem Paar gut erhaltenen Stiefel, deren Sohlen mit einer Reihe Nägil, die Spitzen derselben mit Eisenblättchen und die Absätze mit Eiseln beschlagen waren. Der Verstorbene, welcher dem Arbeiterstande angehört haben dürfte, wurde am 23. Jänner 1896 auf dem Orts¬ friedhofe zu Gottsdorf begraben. Die Kleidungsstücke des Ertrunkenen wurden bei der Gemeindevorstehung Gottsdorf deponiert. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. Jänner 1896, Z. 2065, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, Nach¬ forschungen betreffs Identität des Ertrunkenen zu pflegen und ein positives Resultat anher anzuzeigen. Steyr, den 30. Jänner 1896. Z. 1872 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Der Aufenthalt des seinen Eltern entlaufenen Knaben Johann Neumayr wurde ermittelt, es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. Februar 1896, Z. 1065, Amtsblatt Nr. 5, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 4. Februar 1896. Z. 1636. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner.

3 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ort¬ schaft Volkersdorf; Gemeinde und Ortschaft Pasching. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Einsiedling. 2. Bezirk Styr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Gries. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Frauenstein. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ortschaft Außerungenach. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Geierschlag, Liebenau, Schanz, Schöneben. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Roith. 3 Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen; Gemeinde Wilhering, Ortschaft Erramsberg. 4. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Kleinreithing. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham Ortschaft Steinholz; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Unterleiten; Ge¬ meinde Scharten, Ortschaft Vita; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen. Steyr, am 1. Februar 1896. Z. 1638 An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 1181/II. Kundmachung wodurch die Comitate Hont, Nögräo, Säros, die kön, Frei¬ stadt Selmecz=Bélabänya und die Spiritusfabrik Grünwald zu Altofen lungenseuchenfrei erklärt werden. Im Hinblicke auf den Umstand, dass in den ungari¬ schen Comitaten Hont, Nögräd und Säros, in der kön. Frei¬ stadt Selmecz=Belabänya (Schemnitz und Dilln), endlich in der Spiritusfabrik Grünwald zu Budapest (Altofen) schon seit geraumer Zeit kein Fall von Lungenseuche vorgekommen ist, diese Gebiete daher als gänzlich frei von Lungenseuche betrachtet werden können, wird gemäß dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Jänner d. J. Z. 1721, der Verkehr mit Rindern aus den genannten Gebieten nach Oberösterreich vom Standpunkte der Lungen¬ euche gänzlich freigegeben. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Einfuhr von Rindern der ge¬ nannten Provenienzen nach Oberösterreich zum Zwecke der ofortigen Schlachtung unter den Bedingungen der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 18. October 1895, Z. 17.806/II, wieder gesattet wird, dass jedoch aus dem Lungenseuche¬ Sperrgebiete in Ungarn, welches zufolge der obigen Bestimmung und zufolge der hierämtlichen Kundmachungen vom 3. und 22. Juni 1893. Z 9440 und 9413, vom 4. und 21. No¬ vember 1894, Z. 17.681 und 18.787, sowie vom 10. März 1895, Z. 4001, gegenwärtig noch die Comitate Preßburg (Poszony), Neutra (Nyitra), Trentsin, Arva, Lip.6, Turöcz, Sohl (Zolyom), Bars, Zips (Szepes), sowie das Gebiet der kön. Freistadt Preßburg umfasst, die Einfuhr von Rindern nach Oberösterreich bis auf weiteres unbedingt verboten bleibt. Linz, den 25. Jänner 1896. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 2. Februar 1896. Z. 1637. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 1182/II. Kundmachung betreffend das Einfuhrverbot von Schweinen aus Steinbruch in Ungarn nach Oberösterreich. Infolge Ausbruches der Maul= und Klauenseuche in den ungarischen Maststallungen zu Steinbruch wird die Einfuhr von Schweinen aus dieser Station nach Ober¬ österreich untersagt. Dies wird zufolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Jänner 1896, Z. 1958, mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass Ueber¬ tretungen dieser Verfügungen nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der hiezu erlassenen Vollzugsverordnung (R.=G.=Bl. Nr. 3 und 36 ex 1881) in Anwendung zu kommen haben, bestraft werden. Linz, am 25. Jänner 1896. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, am 1. Februar 1896. Z. 1564. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in Kärnten. Im Anschlusse erhalten die Gemeinde=Vorstehungen eine Abschrift des mit hohem Erlasse der k. k. Statthalterei Linz vom 9. Jänner 1896, Z 42/II, anhergelangten Aus¬ weises über die vom Kärntner Landes=Ausschusse im Ein¬ verständnisse mit der k. k. Landesregierung in den öffent¬ lichen Krankenanstalten Kärntens festgestellten Verpflegs¬ gebüren per Kopf und Tag pro 1896 zur Kenntnisnahme. Landes=Krankenhaus in Klagenfurt, 353 Betten, Verpflegs¬

4 kosten I. Classe 2 fl, II. Classe 70 kr. Es bestehen nur zwei Verpflegsclassen. Landesirrenanstalt in Klagenfurt, 263 Betten, Verpfleaskosten I. Classe 3 fl., II. Classe 1 fl. 50 kr., III. Classe 70 kr. Kaiser=Franz=Josef¬ Krankenhaus in Vllach, 120 Betten, Verpflegskosten I. Classe 3 fl., II. Classe 75 kr. Es bestehen nur zwei Verpflegs¬ classen. Erzherzogin=Marie=Valerie=Spital in Wolfsberg, 115 Betten, Vrpflegskosten I. Classe 68 kr. Es besteht nur eine Verpflegsclasse. Steyr, am 30. Jänner 1896. Ad 13.884. Sammlungs=Ergebnis. Für die in der Nacht vom 29. auf den 30. Sep¬ tember v. J. durch Feuer zu Schaden gekommenen Bewohner der Ortschaft Ober=Rauhenödt im Bezirke Freistadt ist in den hierbezirkigen Gemeinden ein Sammlungs=Erträgnis von 252 fl. 21 kr. erzielt worden, und zwar in: Losenstein 54 fl., Sierning 28 fl. 76 kr., Reichraming 21 fl. 69 kr., Bad Hall 20 fl. 9 kr., Markt Kremsmünster 10 fl., Losensteinleiten 9 fl. 46 kr., Eberstallzell 8 fl. 26 kr., St. Ulrich 8 fl., N uhofen 6 fl. 94 kr., Großraming 6 fl. 70 kr., Ternberg 5 fl. 80 kr., Garsten 5 fl. 26 kr., Ried 5 fl. 16 kr., Thanstetten 5 fl., Weyer 5 fl., Kremsmünster (Lank) 5 fl., Aschach 4 fl. 53 kr., Piberbach 4 fl. 45 kr., Lausa 4 fl., Pforrkirchen 3 fl. 11 kr., Rohr 3 fl., Allhaming 3 fl., Pucking 3 fl, Weißkirchen 3 fl., Gaflenz 3 fl., Gleink 3 fl., Kematen 2 fl. 80 kr., St. Marien 2 fl. 70 kr., Neustift 2 fl., Sipbachzell 2 fl., Wartberg 2 fl., Egendorf 1 fl. 50 kr., zusammen obige 252 fl. 21 kr., welche im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschaft Freistadt ihrer Bestimmung zugeführt wurden. Indem der Empfang der bezeichneten Beträge hiemit bestätigt wird, wird den Gemeinde=Vorstehungen und allen, welche sich an der Durchführung der Sammlung betheiligten, sowie den Spendern für ihre Gaben der Dank hiefür im Namen der Beschädigten ausgesprochen. Steyr, am 31. Jänner 1896. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Neu aufgenommene Drucksorten: Quittungen an k. k. Steuerämter beim Bezuge der gemeindeärztlichen Honorare zu beziehen in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. uchdruckere Haas'sche . I. Bezirkshauptmannschaft S. Redaction und Verlag!

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