Amtsblatt 1895/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Dezember 1895

3 Personales mit Ende 1895 sind die einzelnen Persönlich¬ keiten namenlich anzuführen. In Tabelle XVIII sind jene Holzindustrie=Etablisse¬ ments, welche Rohholz verarbeiten, aufzunehmen, welche in der Tabelle XIV nicht enthalten sind. Unter einem ergeht auch an die Güter=Direction der Herrschaft Steyr, das Dreher'sche Forstamt in Weyer, das Stifs=Forstamt Kremsmünster, die bischöfliche Forst= und Domänen=Verwaltung in Gleink, die k. k. Forst= und Domänen=Verwaltung in Weyer und Reichraming die Einladung, die gleichen Tabellen über ihren Amtsbereich vorzulegen. Damit diese Daten nicht doppelt ausgewiesen werden, ist mit dem betreffenden Amte das Einvernehmen zu pflegen. Ueber jene Tabellen, welche leer ausfallen, ist die Fehlanzeige zu erstatten. Diese Tabellen sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr zu haben. Steyr, am 18. December 1895. Z. 15.880. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nach den mir zugekommenen Berichten sind durch die letzten Winterstürme am 5., 6. und 7. l. M. vielfache Be¬ schädigungen an den Waldbeständen, sowie auch Windbrüche angefallen, welche, wenn sie nicht aufgearbeitet und entrindet werden, von den verschiedenen forstschädlichen Insecten als beliebte Brutstätte aufgesucht, zur Vermehrung ersterer in solchem Maße beitragen, dass auch gesunde und wachsbare Holzbestände davon ergriffen werden können. Ich fordere daher sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen auf, durch Verlautbarung oder auf andere geeignete Weise zur Verhütung von Insectenschäden die Waldbesitzer auf die noch vor dem Frühjahre nothwendige Aufarbeitung und thunlichste Entrindung der angefallenen Windwurf= und Bruch¬ hölzer aufmerksam zu machen, und sind seitens der Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden etwaige säumige Waldbesitzer, welche bis Ende März 1896 dieser Anordnung nicht nachgekommen sind, anher zum Zwecke der weiteren, gegen dieselben nach §§. 50, 51 und 62 des Forstgesetzes einzuleitenden Amtshandlung zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 19. December 1895. Z. 16.475. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Schurfbewilligung. Zufolge Mittheilung des k. k. Revierbergamtes vom 1. December l. J., Z. 1443, wurde dem Herrn G. A. Gerson, Bergwerksbesitzer in Wien, I., Seilerstätte Nr. 2, durch den Bevollmächtigten, Herrn Josef Hinteramskogler, Bergadjuncten in Hollenstein a. d. Ybbs, über dessen Gesuch de präsentato 1. December 1895, Z. 1443, die Bewilligung ertheilt, im politischen Bezirke Steyr nach den Bestimmungen des allge¬ meinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer eines Jahres bis 1. December 1896 zu schürfen. Das Schurfgebiet umfasst den ganzen politischen Be¬ zirk Steyr mit Ausnahme des für das Bad Hall bestimmten Schutzrayones. Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnten Berggesetzes zu halten, und allen diesfälligen Anordnungen der zuständigen Bergbehörde unweigerlich nachzukommen, widrigens die in dem Berggesetze auf die Unterlassung dieser Pflichten verhängten Folgen einzutreten haben. Nach Ablauf obiger Frist, und insoferne eine Ver¬ ängerung derselben bei der zuständigen Bergbehörde nicht erwirkt wurde, erlischt gegenwärtige Schurfbewilligung mit illen auf deren Grundlage erworbenen Schurfrechten von selbst. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 22. December 1895. Z. 15.938. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung von Stellungsflüchtlingen des Jahr¬ ganges 1874 aus dem Stellungsbezirke Triest. Das folgende mit der Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 20. November 1895, Z. 23.126/I, an die k. k. Statthalterei in Linz gelangte Verzeichnis über 23 un¬ gerechtfertigt ausgebliebene Stellungspflichtige des Geburts¬ Jahres 1874 aus dem Stellungs Bezirke Triest wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 2. December 1895, Nr. 20.540/IV, mit dem Auftrage mitgetheilt, über den Verbleib und das etwaige Ableben der Inverzeichneten und ihrer Eltern Erhebungen einzuleiten und ein allfällig positives Resultat anher anzuzeigen. Steyr, am 20. December 1895. Verzeichnis. 1. Bartoli Ado, geb. Triest 2. Juni, kath., leg., Eltern: Bartoli Giuseppe, Molini Giuseppina. Angeblich verstorben. — 2. Krisman Angenio, geb. Triest 1. Septem¬ ber, kath., leg., Eltern: Krisman Francesco, Klantoschnig Maria. Unbekannten Aufenthaltes. — 3. —. 4. Formasari Pietro Antonio, geb. Triest 29. Juni, kath., illeg., Mutter: Formasari Giuseppina. Unbekannten Aufenthaltes. 5. Kuret Giovanni Michele, geb. Triest 30. Juli, leg., Eltern: Kuret Francesco und Batic Theresa. Unbekannten Aufenthaltes. — 6. Steiner Angelo, geb. Triest 22. Sept., kath., leg., Eltern: Steiner Giuseppe, Manzoni Antonia. Unbe¬ kannten Aufenthaltes. — 7. Haslinger Lodovico, geb. Triest 25. Juli, kath., leg., Eltern: Haslinger Lodovico, Framalico Aoele. Unbekannten Aufenthaltes. — 8. Pizzeiti Constantino, geb. Lussin 20. März, kath., leg., Eltern: Pezzetti Luigi, Sinigere Ida. Angeblich in Santos gestorben. — 9. Terne¬ juich Romano, geb. Triest 26. Dec., kath., teg., Eltern: Ter¬ nejuich Antonio, Ambosich Anna. Unbek. Aufenthaltes. 10. Quassi Giuseppe Luigi, geb. Triest 29. Jänner, kath., leg., Eltern: Quassi Giov. Batt., Fidelner Maria. Unbe¬ kannten Aufenthaltes. — 11. Sancin Francesco, geb. Ser¬ vola 16. April, kath., leg., Eltern: Sanzin Mattia, Sanzin Orsola. Unbek. Aufenthaltes. — 12. Lucatelli Giulii Cesare,

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