Amtsblatt 1895/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Dezember 1895

Nr. 52 1895. der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 27. Derember. Z. 15.750. Einladung zur Prännmeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für das Jahr 1896. Mit 1. Jänner 1896 beginnt der XIII. Jahrgang des gedruckten bezirkshauptmannschaftlichen Amtsblattes, welches wöchentlich einmal und zwar jeden Donnerstag er¬ scheint. Dasselbe wird die Verlautbarung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarrämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse be¬ treffender Verordnungen und Instructionen und Ausfor¬ schungen enthalten. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kundma¬ chungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis hiefür beträgt ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Nummern 5 kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt durch die Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerations=Erklärungen nebst den Pränumerations¬ beträgen ehebaldigst anher zu senden. Steyr, am 10. December 1895. Z. 16.300. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Bornahme der Borarbeiten zur Bemessung der Militärtaxe pro 1895. Gleichzeitig mit diesem Erlasse erhalten die Gemeinde¬ Vorstehungen die Erhebungsbögen über die Vermögens=, Erwerbs= und sonstigen Verhältnisse der Militärtaxpflichtigen pro 1894, sowie die nöthigen Drucksorten zur Anlegung der Militärtaxverzeichnisse (in duplo) für das Jahr 1895 mit dem Auftrage, bei Verfassung 2c. dieser Verzeichnisse im Sinne des h. ä. Erlasses vom 18. Jänner 1895, Z. 1150, Amtsblatt Nr. 4, vorzugehen. Hiebei wird bemerkt, dass als Zuwachs insbesondere jene Taxpflichtigen neu aufzunehmen sind, welche bei der Stellung im Jahre 1894 in der I., II. oder III. Altersclasse für „Waffenunfähig“ erklärt oder „Gelöscht“ worden sind. Punkt b und c des eingangs bezogenen h. ä. Erlasses bleiben sinngemäß — aufrecht. Der Abgang besteht im Vergleiche zum Vorjahre ins¬ besondere aus jenen Individuen, welche im Jahre 1882 in der I. und II. Altersclasse „Gelöscht“, beziehungsweise in der III. Altersclasse „Gelöscht“ oder „Zurückgestellt“ wurden. Punkt a, b und c des eingangs bezogenen h. ä. Erlasses bleiben — finngemäß — aufrecht. Betreffend die nach § 17 des Wehrgesetzes vom 5. De¬ cember 1868, R. G. Bl. Nr. 151, auf Grund des Punktes 2 des § 1 des Militärtaxgesetzes vom 13. Juni 1888, R. G. Bl. Nr. 70, Militärtaxpflichtigen, werden die Gemeinden angewiesen, in Rubrik XVI der Militärtaxverzeichnisse (An¬ merkungsrubrik) beizufügen, ob, eventuell zu welcher militä¬ rischen Dienstleistung dieselben im Jahre 1895 herangezogen wurden. Bei den auf Grund des neuen Wehrgesetzes in der Stellungsliste „Gelöschten“, werden die Gemeinden auch insbesondere im Sinne des § 5, Punkt 1, des Militärtax¬ gesetzes zu erheben haben, ob die Genannten etwa erwerbs¬ unfähig sind und weder ein zu ihrem Unterhalte ausreichendes Vermögen oder Einkommen besitzen. Die in zweifacher Aus¬ fertigung ordnungsmäßig verfassten Militärtax=Verzeichnisse sind unter Beischluss sämmtlicher Erhebungs=Acten bis 1. Februar behufs Ueberprüfung hieher vorzulegen. Steyr, am 18. December 1895. Z. 16.522. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Einsendung der städtischen Jahres=Ausweise der Bereine pro 1895. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ Leitungen die nach den vorgeschriebenen und vorgedruckten Formularien auszufertigenden Jahres=Nachweisungen pro 1895 ungesäumt abzuverlangen und bis 10. Fe¬ bruar 1896 anher vorzulegen. Diese Nachweisungen sind auch von jeder Filiale eines Vereines abgesondert zu liefern. Die Sparcassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, sowie die unifor¬

mierten Bürger= und Schützen=Corps sind zur Vorlage der statistischen Nachweisungen nicht verpflichtet. Formulare: Vereins=Nachweisung für das Jahr 1895. 1. Name des Vereines: 2. Sitz 3. Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder: b) Ordentliche (eventuell ausübende, wirkliche): c) Außerordentliche (eventuell beitragende, unter¬ stützende Theilnehmer) 2c.: Zusammen: Unterschrift. Der Verein hat . . . Filialen. Weiter sind die Vorsteher der Brandassecuranz=Vereine (Bauern=Assecuranzen) aufzufordern, die vorgeschriebenen Ausweise A) Gebarungs= und Vermögensstands=Ausweis, B) Special=Ausweis und C) Special=Ausweis über den Versicherungsbestand dieser Vereine für das Jahr 1895, wozu die vorgeschriebenen 3 Formularien in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr zu beziehen sind, unter Anschluss eines Druckexemplares der genehmigten Statuten bis 1. März 1896 im Wege der Gemeinde=Vorstehung anher vorzulegen. Steyr, den 21. December 1895. Z. 16.346. Concurs. Die Postexpedientenstelle in Gaflenz, Bezirk Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution im Betrage von 200 fl.; Bestallung 200 fl.; Amtspauschale 60 fl. und ein Pauschale von je 15 kr. für jeden der täglich viermaligen Bahnhof=Verbindungsgänge (sohin jährlich 219 fl. und separate Vergütung für einen eventuellen fünften Gang im Sommer). Gesuche sind binnen drei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction in Linz einzubringen. In den eigenhändig geschriebenen Gesuchen haben die Bewerber auszuweisen: Alter, Stand, Religion, bisherige Dienstleistung, Cautionsfähigkeit und die Beistellung eines für den Postdienst vollkommen geeigneten Locales. Linz, am 16. December 1895. K. k. Post= und Telegraphen=Direction. Steyr, am 20. December 1895. Z. 16.276. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Auswanderung. Nach einer Mittheilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern ist die Staats=Regierung in Sao Paulo (Brasilien) durch ein vom 29. August 1895 datiertes Gesetz ermächtigt worden, die ersorderlichen Auslagen behufs con¬ tractlicher Lieferung von 60.000 Einwanderern durch Ein¬ wanderungs=Unternehmungen zu bestreiten. Das betreffende Gesetz bestimmt, dass die einzuführen¬ den Einwanderer ausschließlich dem Ackerbau =Berufe ange¬ hören sollen, und wird hiebei die Einwanderung aus Europa insbesondere auf nachstehende Nationalitäten beschränkt: Engländer, Holländer, Italiener, Norweger, Oesterreicher, Portugiesen und Schweden. Das Gesetz enthält ferner die Bestimmung, dass die Regierung über den projectierten Import von Einwan¬ derern eine öffentliche Concurrenz auszuschreiben und sodann mit jenem Unternehmen den betreffenden Vertrag abzu¬ schließen habe, welches die günstigsten Bedingungen stelle. Jedem Fazendeiro (Besitzer einer Plantage) ist es freigestellt, mit der Regierung wegen Uebernahme einer be¬ stimmten Anzahl von Emigranten sich ins Einvernehmen zu setzen und hiebei die Wahl der Nationalität derselben zu treffen; es darf aber kein Plantagenbesitzer die Aufnahme von weniger als 10 und mehr als 50 Familien sich aus¬ bedingen. Das Haupt=Contingent würden wie bisher noch immer die Italiener stellen. In Sao Paulo wird jedoch stark zu Gunsten der germanischen Immigration agitiert, da die Absicht besteht, im Lande selbst einen Stamm von ansässigen Landarbeitern heranzuziehen, wozu sich mehr als jeder andere der deutsche Ackerbauer eigne. Da nach dem Vorgesagten anzunehmen ist, dass sich neuerdings eine lebhafte, auf die Anwerbung von Aus¬ wanderern nach Brasilien abzielende Thätigkeit der betref¬ fenden Unternehmungen und Agenten entwickeln werde, so werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden infolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 6. December 1895, Z. 35.144, mit Be¬ ziehung auf die in dieser Richtung wiederholt ergangenen Weisungen, insbesondere auf den Statthalterei=Erlass vom 12. December 1892, Z. 18.077/II, angewiesen, durch ent¬ prechende Belehrung der Bevölkerung und energisches Vor¬ gehen gegen solche Personen, welche sich mit der Anwerbung von Auswanderern befassen sollten, einer weiteren Zunahme der Auswanderungsbewegung aus dem vorliegenden An¬ lasse rechtzeitig entgegenzutreten, wobei die Aufmerksamkeit noch insbesondere auf die Bestimmungen der soeben er¬ schienenen Ministerial=Verordnung vom 23. November 1895, R.=G.=Bl. Nr. 180, betreffend die Einreihung der Reise¬ bureaux unter die concessionierten Gewerbe, gelenkt wird. Steyr, am 20. December 1895. Z. 16.297. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Forst- und jagdstatistische -Nachweisungen. Dieselben werden aufgefordert, nachstehende forst= und jagdstatistische Nachweisungen für das Jahr 1895 auf den nachfolgenden Formularien zuversichtlich bis Ende Jän¬ ner 1896 anher einzusenden und zwar: Tabelle VI, X, XIII, XIV, XVII, XVIII, XX, XXI und XXIV. In Tabelle VI, über die Belastung der Wälder mit Servituten und servitutsähnlichen Gemeinschaftsrechten, sind die belasteten Waldobjecte, wenn deren Zahl nicht zu groß, einzeln anzuführen und die Art des Servitutes, womit das Waldobject belastet, zu bemerken. In Tabelle XIII über die mit Ende des Jahres 1895 in Verwendung stehenden Forstwirte und Forstschutzorgane, dann in Tabelle XXIV über den Stand des Jagdaussichts¬

3 Personales mit Ende 1895 sind die einzelnen Persönlich¬ keiten namenlich anzuführen. In Tabelle XVIII sind jene Holzindustrie=Etablisse¬ ments, welche Rohholz verarbeiten, aufzunehmen, welche in der Tabelle XIV nicht enthalten sind. Unter einem ergeht auch an die Güter=Direction der Herrschaft Steyr, das Dreher'sche Forstamt in Weyer, das Stifs=Forstamt Kremsmünster, die bischöfliche Forst= und Domänen=Verwaltung in Gleink, die k. k. Forst= und Domänen=Verwaltung in Weyer und Reichraming die Einladung, die gleichen Tabellen über ihren Amtsbereich vorzulegen. Damit diese Daten nicht doppelt ausgewiesen werden, ist mit dem betreffenden Amte das Einvernehmen zu pflegen. Ueber jene Tabellen, welche leer ausfallen, ist die Fehlanzeige zu erstatten. Diese Tabellen sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr zu haben. Steyr, am 18. December 1895. Z. 15.880. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nach den mir zugekommenen Berichten sind durch die letzten Winterstürme am 5., 6. und 7. l. M. vielfache Be¬ schädigungen an den Waldbeständen, sowie auch Windbrüche angefallen, welche, wenn sie nicht aufgearbeitet und entrindet werden, von den verschiedenen forstschädlichen Insecten als beliebte Brutstätte aufgesucht, zur Vermehrung ersterer in solchem Maße beitragen, dass auch gesunde und wachsbare Holzbestände davon ergriffen werden können. Ich fordere daher sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen auf, durch Verlautbarung oder auf andere geeignete Weise zur Verhütung von Insectenschäden die Waldbesitzer auf die noch vor dem Frühjahre nothwendige Aufarbeitung und thunlichste Entrindung der angefallenen Windwurf= und Bruch¬ hölzer aufmerksam zu machen, und sind seitens der Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden etwaige säumige Waldbesitzer, welche bis Ende März 1896 dieser Anordnung nicht nachgekommen sind, anher zum Zwecke der weiteren, gegen dieselben nach §§. 50, 51 und 62 des Forstgesetzes einzuleitenden Amtshandlung zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 19. December 1895. Z. 16.475. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Schurfbewilligung. Zufolge Mittheilung des k. k. Revierbergamtes vom 1. December l. J., Z. 1443, wurde dem Herrn G. A. Gerson, Bergwerksbesitzer in Wien, I., Seilerstätte Nr. 2, durch den Bevollmächtigten, Herrn Josef Hinteramskogler, Bergadjuncten in Hollenstein a. d. Ybbs, über dessen Gesuch de präsentato 1. December 1895, Z. 1443, die Bewilligung ertheilt, im politischen Bezirke Steyr nach den Bestimmungen des allge¬ meinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer eines Jahres bis 1. December 1896 zu schürfen. Das Schurfgebiet umfasst den ganzen politischen Be¬ zirk Steyr mit Ausnahme des für das Bad Hall bestimmten Schutzrayones. Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnten Berggesetzes zu halten, und allen diesfälligen Anordnungen der zuständigen Bergbehörde unweigerlich nachzukommen, widrigens die in dem Berggesetze auf die Unterlassung dieser Pflichten verhängten Folgen einzutreten haben. Nach Ablauf obiger Frist, und insoferne eine Ver¬ ängerung derselben bei der zuständigen Bergbehörde nicht erwirkt wurde, erlischt gegenwärtige Schurfbewilligung mit illen auf deren Grundlage erworbenen Schurfrechten von selbst. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 22. December 1895. Z. 15.938. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung von Stellungsflüchtlingen des Jahr¬ ganges 1874 aus dem Stellungsbezirke Triest. Das folgende mit der Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 20. November 1895, Z. 23.126/I, an die k. k. Statthalterei in Linz gelangte Verzeichnis über 23 un¬ gerechtfertigt ausgebliebene Stellungspflichtige des Geburts¬ Jahres 1874 aus dem Stellungs Bezirke Triest wird den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 2. December 1895, Nr. 20.540/IV, mit dem Auftrage mitgetheilt, über den Verbleib und das etwaige Ableben der Inverzeichneten und ihrer Eltern Erhebungen einzuleiten und ein allfällig positives Resultat anher anzuzeigen. Steyr, am 20. December 1895. Verzeichnis. 1. Bartoli Ado, geb. Triest 2. Juni, kath., leg., Eltern: Bartoli Giuseppe, Molini Giuseppina. Angeblich verstorben. — 2. Krisman Angenio, geb. Triest 1. Septem¬ ber, kath., leg., Eltern: Krisman Francesco, Klantoschnig Maria. Unbekannten Aufenthaltes. — 3. —. 4. Formasari Pietro Antonio, geb. Triest 29. Juni, kath., illeg., Mutter: Formasari Giuseppina. Unbekannten Aufenthaltes. 5. Kuret Giovanni Michele, geb. Triest 30. Juli, leg., Eltern: Kuret Francesco und Batic Theresa. Unbekannten Aufenthaltes. — 6. Steiner Angelo, geb. Triest 22. Sept., kath., leg., Eltern: Steiner Giuseppe, Manzoni Antonia. Unbe¬ kannten Aufenthaltes. — 7. Haslinger Lodovico, geb. Triest 25. Juli, kath., leg., Eltern: Haslinger Lodovico, Framalico Aoele. Unbekannten Aufenthaltes. — 8. Pizzeiti Constantino, geb. Lussin 20. März, kath., leg., Eltern: Pezzetti Luigi, Sinigere Ida. Angeblich in Santos gestorben. — 9. Terne¬ juich Romano, geb. Triest 26. Dec., kath., teg., Eltern: Ter¬ nejuich Antonio, Ambosich Anna. Unbek. Aufenthaltes. 10. Quassi Giuseppe Luigi, geb. Triest 29. Jänner, kath., leg., Eltern: Quassi Giov. Batt., Fidelner Maria. Unbe¬ kannten Aufenthaltes. — 11. Sancin Francesco, geb. Ser¬ vola 16. April, kath., leg., Eltern: Sanzin Mattia, Sanzin Orsola. Unbek. Aufenthaltes. — 12. Lucatelli Giulii Cesare,

4 geb. Triest 8. Dec., kath., leg., Eltern: Lucatelli Federico, Ruda Maria. Unbekannten Aufenthaltes. — 13. Schabel Felice, geb. Triest 13. März, kath., leg., Eltern: Schabel Giuseppe, Supaninic Mathilde. Unbekannten Aufenthaltes. — 14 Vignola Giacomo Daniele, geb. Pola 27. Jänner, kath. leg., Eltern: Vignolla Giovanni, Vicich Orsola. Unbe¬ kannten Aufenthaltes. — 15. Samokez Bruto Graco, geb. Triest 22. Juni, kath., leg., Eltern: Samokez Biagio, Bianchi Luigia. Angeblich verstorben. — 16. Gorini Aurelio, geb. Triest 15. Juni, kath., leg., Eltern: Gorini Giovani, Ba¬ tolozio Carolina. Angeblich im Schiffbruch umgekommen. — 17. Vidali Ottilio Enrico, geb. Triest 2. Sept., kath. leg., Eltern: Vidali Francesco, Gattevi Giuseppina. Unbekannten Aufenthaltes. — 18. Lach Giuseppe, geb. Triest 3. Febr., kath., leg., Eltern: Lach Carlo Maria, Kriscak Maria An¬ tonia. Unbekannten Aufenthaltes. — 19. Burlini Ginseppe, geb. Triest 4. Dec., kath., leg., Eltern: Burlini Gugli Anno, Comich Luigia. Unbekannten Aufenthaltes. — 20. Hofman Carlo, geb. Triest 9. April, kath., leg., Eltern: Hofman Romano, Glagowatz Ida. Unbekannten Aufenthaltes. 21. Bemperath Cesare, geb. Triest 13. Febr., israel., leg., Eltern: Bemperath Giovanni, Ron Teresa Regina. Unbe¬ kannten Aufenthaltes. — 22. De Nicolo Carlo Giuseppe, geb. Triest 3. März, kath., leg., Eltern: De Nicolo Giuseppe Benedetto, Camsantico Mathilde. Angeblich verstorben. 23. Curet Giovanni, geb. Zara 29. September, kath., leg., Eltern: Eusich Giovanni, Magisrato Carolina. Unbekannten Aufenhaltes. Z. 16.277. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Z. 21.378/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. December d. J., Z. 36.817, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R. G. Bl. Nr. 16 ex 1892), die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrge¬ bieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: 1. aus den Regierungs=Bezirken Potsdam, Magdeburg, Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Aachen im Königreiche Preußen; 2. aus der Kreishauptmannschaft Leipzig im König¬ reiche Sachsen; 3. aus dem Herzogthume Sachsen=Altenburg; 4. aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit der hieramt¬ lichen Kundmachung vom 13. November d. J., Z. 19.452/II, erlassenen Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 15. December 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 19. December 1895. Z. 16.235. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung der Erben der Fanny Schaparia. Nach einem vom k. und k. Ministerium des Aeußern dem Ministerium des Innern mitgetheilten Berichte des k. und k. General=Consulates in Bombay ist im Februar d. J. in Rangoon im dortigen europäischen Spitale eine Prostituierte namens Fanny Schaparia, angeblich öster¬ reichischer Herkunft, gestorben und hat einen Betrag von circa 2500 Reis in Staatspapieren hinterlassen, welcher sich n Verwahrung des Administrators General of Bengal in Calcutta befindet. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. December 1895, Z. 21.072, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen aufgefordert, die geeigneten Erhebungen zum Zwecke der Feststellung der Provenienz und Identität der Verstorbenen zu veranlassen und ein eventuelles Ergebnis derselben hieher anzuzeigen. Steyr, am 21. December 1895. Z. 16.419. An die Gemeinde- Vorstehungen. Ausforschung von Erben. Nachfolgende Notiz des hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei=Präsidiums Linz ist sofort im Gemeindegebiete zu verlautbaren und ist über ein positives Ergebnis der Verlaut¬ barung bis längstens 20. Jänner k. J. hieher zu berichten. Die bisher in den Gemeinden Buchkirchen und Puch¬ kirchen gepflogenen Nachforschungen waren erfolglos. Steyr, am 20. December 1895. Notiz. (Ausforschung von Erben.) Durch Vermittlung des k. k. Landes=Präsidiums in Salzburg wurde amtlich festgestellt, dass Georg Renz, welcher angeblich aus Buch¬ kirchen oder Puchkirchen in Oberösterreich vor beiläufig 50 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, am 11. Februar 1892 zu Barada=Nebraska mit Hinterlassung einer Barschaft von 65 Dollar 85 Cent. gestorben ist, testamentarisch sein. Brüder und Schwestern in Oesterreich zu Erben eingesetzt hat, und dass zum Administrator dieser Verlassenschaft Gustav Duerfeld in Barada=Nebraska bestellt ist. Die etwa vorhandenen rechtmäßigen Erben wollen sich mit den entsprechenden Nachweisen über ihre Verwandt¬ chaft mit dem Erblasser an die politische Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes wenden. Linz, am 17. December 1895. Vom k. k. oberösterr. Statthalterei =Präsidium.

5 Z. 16.486. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. December bis 17. December 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Kirchberg, Ort¬ schaft Kobl. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Perg: Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Rigl. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Puchheim, Ort¬ schaften Attnang, Puchheim; Gemeinde Regau, Ortschaft Unterbuchleithen. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Michldorf; Gemeinde Molln, Ortschaft Breitenau; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaften Altmannsdorf, Arling. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ort¬ schaft Thanstetten. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Oberschlierbach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Haid, Ortschaft Hein¬ richsbrunn. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Taufkirchen, Ort¬ schaft Unterbramann. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, Ortschaft Hirstorf. 3. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Geierschlag, Liebenau, Schöneben. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Schwarzstraß; Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Schachet; Gemeinde Weibern, Ortschaften Niederndorf, Schachenreith. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach, Ort¬ schaften Baumgarting, Unterapping; Gemeinde Ungenach, Ortschaft Einwalding. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz; Gemeinde Hofkirchen, Ortschaften Hofkirchen, Stadl; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Furth, Lengau, Untergrub; Gemeinde Parz, Ortschaft Tegernbach; Gemeinde und Ortschaft Prambachkirchen; Gemeinde Puchberg, Ort¬ schaften Nöham, Oberlaab, Unterleiten; Gemeinde Scharten, Ortschaften Kronberg, Vita; Gemeinde Schönau, Ortschaft Gebersdorf; Gemeinde Taufkirchen, Ortschaft Andrischendorf. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Kirchham, Ort¬ schaft Rampelsberg. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen. Steyr, am 22. December 1895. Amts-Erinnerung. Die Gemeinde=Vorstehungen werden erinnert, dass mit Anfang Jänner 1896 die Geburtstabellen von den Hebammen einzusammeln und den Herren Gemeindeärzten zur Prüfung, eventuell Richtigstellung zu übergeben sind. Dieselben sind dann bis 15. Jänner anher vorzulegen. Die Drucksorten für das erste Halbjahr 1896 zur Betheiligung der Hebammen folgen bei. Steyr, am 24. December 1895. Z. 16.536. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Die Kundmachung betreffend die Veräußerung der in den ärarischen Magazinen in Stein noch vorhandenen, durch den Bau der neuen Donaubrücke zwischen Stein und Mautern nunmehr entbehrlich gewordenen Materialvorräthe und Requisiten aus dem Inventar der alten Holzbrücke liegt hieramts zur Einsicht auf und werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, hievon bekannte Interessenten mit dem Bemerken zu verständigen, dass bei der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Krems am 9. Jänner 1896 um halb 11 Uhr vormittags eine Offertverhandlung abgehalten wird. Steyr, am 23. December 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. aeste- Ainesagsass Neu aufgenommene Drucksorten: Quittungen an k. k. Steuerämter beim Bezuge der gemeindeärztlichen Honorare zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu=§ 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stepr.

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