Amtsblatt 1895/40 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Oktober 1895

2 Z. 12.398. Z. 28.735. Kundmachung. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Handelsministeriums wird in Trattenbach in Oberösterreich, politischer Bezirk Steyr, ein k. k. Postamt errichtet. Dieses Postamt tritt am 1. October l. J. in Wirk¬ samkeit, wird sich mit dem Brief= und Fahrpostdienste be¬ fassen und als Sammelstelle des k. k. Postsparcassenamtes fungieren. Dieses neue Postamt erhält die Verbindung mit den Zügen 1127 und 1128 der Bahnstrecke Budweis— Kleinreisling. Vom Tage der Activierung des Postamtes ab bilden nachstehende Ortschaften den Bestellungsbezirk des neuen Postamtes Trattenbach in Oberösterreich: Die früher zum Bestellungsbezirke des Postamtes Ternberg gehörigen a) Ortschaften Kienberg, Wendbach und Trattenbach mit dem Bahnhofe gleichen Namens, b) einzelnen Häuser: Dornach, Gasteig, Hochhaus, König, Kumpl, Löschenkohl, Point, Weißenstein, Wend, Weyr¬ mayr der Ortsgemeinde Ternberg. Linz, am 21. September 1895. K. k. Post- und Telegraphen-Direction für Oberösterreich und Salzburg. Steyr, am 1. October 1895. Z. 12.282. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Prüfung aus dem Hufbeschlage. Nr. 16.514/II. Kundmachung betreffend die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige, mit den Verordnungen des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.=G.=Bl. Nr. 140, und vom 24. April 1880, Z. 1194, vorgeschriedene Prüfung aus dem Hufbeschlage wird am 12. und 13. November 1895 von der oberösterreichischen Prüfungscommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum sebständigen Betriebe eines Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das ordnungs¬ mäßig erlernte Hufschmied=Handwerk und dem Arbeits¬ zeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens 3 jährige Ver¬ wendung als Hufschmiedgeselle (§ 6 der vorcitierten Ministerial=Verordnung) belegten Gesuche bis zum 20. October 1895 im Wege der politischen Behörde ihres Aufenthalts¬ ortes an die k. k. oberösterreichische Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der Genossenschaftsvorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeindevorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde¬ und Genossenschafts=Vorstehung beigesetzt sein. K. k. Statthalterei Linz, am 23. September 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 23. September 1895, Nr. 16.514/II, zur allgemeinen Verlautbarung mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, dass die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung der Hufschmiede ausgefertigten Lehrbriefe auch von den betreffenden Ge¬ meinde=Vorstehungen zu bestätigen sind. Steyr, am 2. October 1895. Z. 12.074. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verbot der Berwendung von Weinlaub zur Ein¬ hüllung von Nahrungsmitteln. 7 Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat laut des Erlass's vom 1. September, Z. 9097, nach Einholung des Gutachtens des Obersten Sanitätsrathes, im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium durch eine gleichzeitig mittelst Nr. 142 des R.=G.= Bl. kundgemachte Ministerial¬ Verordnung die Verwendung des mit Kupferlösung be¬ sprengten Weinlaubes und von sanitätswidrig verunreinigten Pflanzenblättern zur Einhüllung von Nahrungs= und Genufs¬ mitteln verboten. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlasses der h. k. k. Staathalterei in Linz vom 14. September 1895, Z. 15.396/V, zur Ueberwachung dieses Verbotes in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. September 1895. Z. 12.167. Druckfehler=Berichtigung. In dem h. ä. Erlasse vom 24. September d. J., Z. 12.167 (Amtsblatt Nr. 39), soll im letzten Absatze und der vorletzten Zeile anstatt „15. September“, richtig „15. November d. J.“ stehen. Es wolle demnach das Wort „September“ gestrichen und dafür „November d. J.“ gesetzt werden. Steyr, am 3. October 1895. Z. 12.426. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Eröffnung der XXX. Staats=Wohlthätigkeits=Lotterie¬ Seine k. und k. Apostolische Majestät haben die Er öffnung der XXX. Staatslotterie für Civil=Wohlthätigkeits¬ wecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen und mit Allerhöchster Entschließung vom 28. April 1895 allergnädigst zu genehmigen geruht, dass der Reinertrag dieser Lotterie der Congregation der grauen (Kranken=) Schwestern vom III. Orden des heiligen Franz von Assisi in Prag und dem Erzherzogin=Sophien=Spitale in Wien, der Anstalt des heil. Josef für Uaheilbare und Reconvalescenten in Lemberg, dem Frauenspitale der barmherzigen Schwestern in Görz und dem Karolinen=Kinderspitale im IX. Gemeindebezirke in Wien dem Erzherzogin=Marie=Valerie=Kinderasyle der Stadtgemeinde Wels, dem Kinderspitalvereine in Graz zum Zwecke der Erweiterung des von demselben erhaltenen St. Anna=Kinderspitals, dem Kindergarten in Ala, dem von der Gemeinde Cormons zu errichtenden Spitale und dem Asyle für verwaiste Mädchen in Zara zugewendet werde. Diesem Allerhöchsten Befehle gemäß eröffnete die k. k. Lotto=Gefälls=Direction diese Staats=Lotterie, deren Gewinste nach dem Spielplane zusammen 170.000 fl. in Barem be¬

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