Amtsblatt 1895/40 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Oktober 1895

Nr. 40. 1805. der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 3. October. Z. 12.440 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Vorarbeiten zur regelmäßigen Stellung im Jahre 1896. Im Sinne des § 20 Wehrvorschriften I. Theil (R.=G.= Bl. Nr. 45 ex 1889) finde ich die Einleitung der Vor¬ arbeiten für die Heeresergänzung im Jahre 1896 anzu¬ ordnen. Bereits unterm 22. Juli 1895, Z. 9600, Amtsblatt Nr. 30, wurden die Gemeinde=Vorstehungen erinnert, die Mairikenauszüge über die im Jahre 1875 geborenen, in der ersten Altersclasse stellungspflichtigen Jünglinge an die hochw. Pfarrämter zur Berichtigung gemäß § 21 der Wehr¬ vorschriften zurückzustellen, welch' letztere die richtig gestellten Auszüge bis Ende October wieder den Gemeinden zu über¬ geben haben. Nunmehr haben die Gemeindevorstehungen, falls dies nicht bereits geschehen sein sollte, sofort gemäß § 22 der Wehrvorschriften durch öffentlichen Anschlag und in sonst ortsüblicher Weise unter Androhung der gesetzlichen Strafe zu verlautbaren, dass sich die zur nächsten Stellung berufenen Jünglinge der Geburtsjahre 1875, 1874 und 1873 im Monate November l. J. bei dem Gemeinde=Vorsteher ihres Heimats= oder ständigen Aufenthaltsortes mündlich oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden haben. In diese Kundmachung ist auch die Aufforderung wegen Gellendmachung etwaiger Begünstigungs=Ansprüche gemäß §§ 31—34 des Wehrgesetzes und der Abstellung im Aufenthaltsbezirke, sowie die Bemerkung auszunehmen, dass die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht, sowie überhaupt der aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten durch die Unkenntnis dieser Aufforderung oder der aus dem Wehr¬ gesetze hervorgehenden Obliegenheiten nicht entschuldigt wer¬ den kann. Die Anmeldung der Stellungspflichtigen ist in die bei den Gemeinde=Vorstehungen befindlichen Stellungs=Verzeich¬ nisse einzutragen und sind bei den fremden Siellungspflich¬ tigen auch die Daten der Legitimations= oder Reise= Urkunden anzuführen. Jedem Anmeldenden ist hierüber eine amtliche Be¬ scheinigung nach Muster 5 zu § 23 der Wehrvorschriften auszufertigen. Auf Grundlage der berichtigten Matrikenauszüge, der persönlichen Meldungen der Stellungspflichtigen und der von den Gemeinde=Vorstehungen anzustellenden Nach¬ forschungen sind abgesondert folgende Verzeichnisse zu versossen: a) über die in der Gemeinde heimatberech¬ tigten und zuständigen Stellungspflichtigen nach Muster 6, dessen Rubriken 1 bis einschließlich 14 genauestens aus¬ zusüllen, die weiteren 9 Rubriken aber unbeschrieben zu lassen sind, in zweifacher Ausfertigung; b) über die in der Gemeinde fremden Stellungs¬ pflichtigen nach Muster 7; und c) über die gänzlich Unbekannten nach Muster 8 in je Einem Pare. § 24. Bezülich der II. und III. Altersclasse sind keine neuen Verzeichnisse anzufertigen, sondern genügt die Richtig¬ stellung der im Vorjahre angelegten Verzeichnisse der 1874 beziehungsweise 1873 Geborenen und Vorlage in je einem Pare; doch sind die bezüglichen Eintragungen in der der Altersclasse correspondierenden Colonne vorzunehmen. Die pünktlichste und sorgfältigste Ausfertigung dieser drei Stellungs=Verzeichnisse nach Vorschrift des § 25 der Wehrvorschriften wird den Gemeinde=Vorstehungen zur strengsten Pflicht gemacht, und werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen insbesondere erinnert, dass in Rubrik 10 der Ver¬ zeichnisse unbedingt auch der Familienname der Mutter des Stellungspflichtigen, welchen dieselbe im ledigen Stande führte, aufzunehmen ist. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Abstellungs¬ Bewilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stempelung mit einem 50 kr.=Stempel. Die offenkundige Untauglichkeit ist in die Rubrik Anmerkung des Verzeichnisses zu verzeichnen — § 25, Punkt 4 der Wehrvorschriften — und können solche von dem persönlichen Erscheinen vor der Stellungs=Commission enthoben werden. Bezüglich Epilepsie (Follsucht) gilt § 92, Punkt 7 der Wehrvorschriften. Die gemeindeweisen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen sind mit 30. November l. J. abzuschließen und ohne Termins=Ueberschreitung bis längstens 10. December l. J. mit allen im § 28, Punkt 3 der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hieber vorzulegen. Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde=Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buchdruckereien in Steyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz der¬ selben gelangen. Steyr, am 28. September 1895.

2 Z. 12.398. Z. 28.735. Kundmachung. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Handelsministeriums wird in Trattenbach in Oberösterreich, politischer Bezirk Steyr, ein k. k. Postamt errichtet. Dieses Postamt tritt am 1. October l. J. in Wirk¬ samkeit, wird sich mit dem Brief= und Fahrpostdienste be¬ fassen und als Sammelstelle des k. k. Postsparcassenamtes fungieren. Dieses neue Postamt erhält die Verbindung mit den Zügen 1127 und 1128 der Bahnstrecke Budweis— Kleinreisling. Vom Tage der Activierung des Postamtes ab bilden nachstehende Ortschaften den Bestellungsbezirk des neuen Postamtes Trattenbach in Oberösterreich: Die früher zum Bestellungsbezirke des Postamtes Ternberg gehörigen a) Ortschaften Kienberg, Wendbach und Trattenbach mit dem Bahnhofe gleichen Namens, b) einzelnen Häuser: Dornach, Gasteig, Hochhaus, König, Kumpl, Löschenkohl, Point, Weißenstein, Wend, Weyr¬ mayr der Ortsgemeinde Ternberg. Linz, am 21. September 1895. K. k. Post- und Telegraphen-Direction für Oberösterreich und Salzburg. Steyr, am 1. October 1895. Z. 12.282. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Prüfung aus dem Hufbeschlage. Nr. 16.514/II. Kundmachung betreffend die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige, mit den Verordnungen des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.=G.=Bl. Nr. 140, und vom 24. April 1880, Z. 1194, vorgeschriedene Prüfung aus dem Hufbeschlage wird am 12. und 13. November 1895 von der oberösterreichischen Prüfungscommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum sebständigen Betriebe eines Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das ordnungs¬ mäßig erlernte Hufschmied=Handwerk und dem Arbeits¬ zeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens 3 jährige Ver¬ wendung als Hufschmiedgeselle (§ 6 der vorcitierten Ministerial=Verordnung) belegten Gesuche bis zum 20. October 1895 im Wege der politischen Behörde ihres Aufenthalts¬ ortes an die k. k. oberösterreichische Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der Genossenschaftsvorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeindevorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde¬ und Genossenschafts=Vorstehung beigesetzt sein. K. k. Statthalterei Linz, am 23. September 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 23. September 1895, Nr. 16.514/II, zur allgemeinen Verlautbarung mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, dass die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung der Hufschmiede ausgefertigten Lehrbriefe auch von den betreffenden Ge¬ meinde=Vorstehungen zu bestätigen sind. Steyr, am 2. October 1895. Z. 12.074. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verbot der Berwendung von Weinlaub zur Ein¬ hüllung von Nahrungsmitteln. 7 Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat laut des Erlass's vom 1. September, Z. 9097, nach Einholung des Gutachtens des Obersten Sanitätsrathes, im Einvernehmen mit dem k. k. Handelsministerium durch eine gleichzeitig mittelst Nr. 142 des R.=G.= Bl. kundgemachte Ministerial¬ Verordnung die Verwendung des mit Kupferlösung be¬ sprengten Weinlaubes und von sanitätswidrig verunreinigten Pflanzenblättern zur Einhüllung von Nahrungs= und Genufs¬ mitteln verboten. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlasses der h. k. k. Staathalterei in Linz vom 14. September 1895, Z. 15.396/V, zur Ueberwachung dieses Verbotes in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 19. September 1895. Z. 12.167. Druckfehler=Berichtigung. In dem h. ä. Erlasse vom 24. September d. J., Z. 12.167 (Amtsblatt Nr. 39), soll im letzten Absatze und der vorletzten Zeile anstatt „15. September“, richtig „15. November d. J.“ stehen. Es wolle demnach das Wort „September“ gestrichen und dafür „November d. J.“ gesetzt werden. Steyr, am 3. October 1895. Z. 12.426. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Eröffnung der XXX. Staats=Wohlthätigkeits=Lotterie¬ Seine k. und k. Apostolische Majestät haben die Er öffnung der XXX. Staatslotterie für Civil=Wohlthätigkeits¬ wecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen und mit Allerhöchster Entschließung vom 28. April 1895 allergnädigst zu genehmigen geruht, dass der Reinertrag dieser Lotterie der Congregation der grauen (Kranken=) Schwestern vom III. Orden des heiligen Franz von Assisi in Prag und dem Erzherzogin=Sophien=Spitale in Wien, der Anstalt des heil. Josef für Uaheilbare und Reconvalescenten in Lemberg, dem Frauenspitale der barmherzigen Schwestern in Görz und dem Karolinen=Kinderspitale im IX. Gemeindebezirke in Wien dem Erzherzogin=Marie=Valerie=Kinderasyle der Stadtgemeinde Wels, dem Kinderspitalvereine in Graz zum Zwecke der Erweiterung des von demselben erhaltenen St. Anna=Kinderspitals, dem Kindergarten in Ala, dem von der Gemeinde Cormons zu errichtenden Spitale und dem Asyle für verwaiste Mädchen in Zara zugewendet werde. Diesem Allerhöchsten Befehle gemäß eröffnete die k. k. Lotto=Gefälls=Direction diese Staats=Lotterie, deren Gewinste nach dem Spielplane zusammen 170.000 fl. in Barem be¬

3 tragen und zwar: 1 Haupttreffer zu 60.000 fl., 2 Vor¬ und 2 Nachtreffer à 500 fl., 1 Haupttreffer zu 30.000 fl., 1 Vor= und 1 Nachtreffer à 250 fl., 2 Treffer à 10.000 fl., 10 Treffer à 1000 fl., 15 Treffer à 500 fl., 100 Treffer à 100 und 3000 Seriengewinste à 10 fl. Die Ziehung dieser Lotterie, wozu das Los 2 fl. kostet und bei Abnahme von 10 Losen nur mit 1 fl. 70 kr. be¬ rechnet wird, findet unwiderruflich am 19. December 1895 statt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge hohen Statthalterei= Präsidial=Erlasses vom 25. ds. Mts., Z. 2157, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung der von Seiner k. und k. Aposto¬ lischen Majestät angestrebten, so überaus wohlwollenden Absichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unter¬ nehmen einer eingreifenden Mitwirkung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Bestellungen auf solche Lose werden bis 14. November d. J. hieramts entgegengenommen und effectuiert. Steyr, am 29. September 1895. Z. 12.328. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Stiftungs=Concurs= Ausschreibnung. Nachstehende vom k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Com¬ mando Nr. 14 in Linz hieramts eingelangte Concurs=Aus¬ schreibung wird den Gemeinde= Vorstehungen zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, am 27. September 1895. K. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz. Nr. 5630/E. Concurs - Ausschreibung. Zur Betheilung mit einer Unterstützung aus der I. Stiftung des Lorenz Ritter v. Dittrich für das Jahr 1895 wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. Anspruch auf diese Stiftung haben nur pensionierte, mittellose, vor dem Feinde verwundete Officiere, dann ver¬ wundete Invaliden. Im Gesuche ist anzugeben, ob ledig oder verheiratet, dann ob und wie viele unversorgte Kinder, welche Feldzüge mitgemacht und ob blessiert, die Familien= und Vermögensverhältnisse, dann besondere Verdienste sind an¬ zuführen. Bei Officieren ist das militär=ärztliche Zeugnis, bei Invaliden die Patental=Verpflegs=Urkunde beizuschließen. Die Bewerber um eine derlei Unterstützung haben ihre Gesuche bis längstens 1. November l. J. bei der zuständigen Evidenz=Behörde einzubringen, und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Linz, den 24. September 1895. Huber m. p., Major. Z. 12.314. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Identitätsfeststellung. Am 24. l. Mts. wurde in Gerersdorf, Gemeinde Kematen, hierortigen Bezirkes, ein gänzlich unbekanntes, aus¬ weisloses, taubstummes Individuum männlichen Geschlechtes aufgegriffen. Dieses Individuum ist circa 40 Jahre alt, gut mittel¬ groß, hager, hat blonde Haare, solchen Stnurr= und Voll¬ bart, gebogene Nase, schwerfälligen Gang und ist mit defecter Kleidung, bestehend aus grauer Hose und Weste, braunem Rock, grauem weichen Filzhut und Schnürschuhen bekleidet. Bei dem Umstande, als jegliche Anhaltspunkte zur Feststellung der Identität dieses Individuums ermangeln, wird das diensthöfliche Ersuchen gestellt, die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ein allfälliges Resultat anher bekannt geben zu wollen. Steyr, am 27. September 1895. Z. 11.605. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Das Spital in Mährisch=Trübau als öffentliches erklärt. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 28. August 1895, Z. 10.409, A.=Bl. 35, wird den Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 14 928/II, mitgetheilt, dass dem Krankenhause in Mährisch=Trübau das Oeffentlichkeitsrecht verliehen worden ist, und dass die im obigen Erlasse vorgeführten Verpflegs¬ taxen mit 1. September 1895 in Wirksamkeit getreten sind. Steyr, am 29. September 1895. Z. 12.529. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. September bis 26. September 1895. 1. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Schlierbach. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ort¬ schaft Garsten; Gemeinde Gleink, Ortschaft Stadlkirchen, Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten; Gemeinde und Ortschaft Ried; Gemeinde Thanstetten, Ortschaften Droißen¬ dorf, Thanstetten: Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Bergern. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Inn; Gemeinde Hinzenbach, Ortschaft Puchet; Gemeinde Schönau, Ortschaften Buch, Gebersdorf, Schallerbach, Schönau. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Pram. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. . Bezirk Freistadt: Gemeinde Amesschlag; Ortschaft Amesberg; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt,

4 Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag; Gemeinde Zeiß, Ort¬ schaft Stiftung. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ortschaft Nachdemsee; Gemeinde Gmunden, Ortschaft Kranabeth. 3 Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Enns; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaften Oberaigen und Wildberg; Gemeinde Hörsching, Ortschaft Gerersdorf; Ge¬ meinde Kirchberg, Ortschaft Thürnau; Gemeinde und Ort¬ schaft Kleinmünchen: Gemeinde und Ortschaft Lorch; Ge¬ meinde Leonding, Ortschaften Alharting, Berg Ruefling; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Dornach: Gemeinde und Ortschaft St. Peter; Gemeinde und Ortschaft Walding; Gemeinde Wilhering, Ortschaften Edramsberg, Lohnharting. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Aich; Ortschaften Aich und Aisting; Gemeinde und Ortschaft Schwertberg. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Afiesl, Ortschaft Röckendorf; Gemeinde und Ortschaft Helfenberg; Gemeinde Kicking, Ortschaften Lengau, Sauödt; Gemeinde Kollerschlag, Ortschaften Fuchsödt, Kollerschlag, Mistlberg; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaft Raschau; Gemeinde Nebelberg, Ortschaft Heinrichsberg; Gemeinde Oberkappel, Ortschaften Wollmannsrait, Schöfgattern; Gemeinde Schönegg, Ort¬ schaft Guglwald; Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losenstein¬ leiten, Ortschaft Unterwolfern. 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Berg, Ort¬ schaft Baum; Gemeinde und Ortschaft Gampern; Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Dachschwendtau; Gemeinde Ottnang, Ortschaft Vorderarming; Gemeinde Regau, Ortschaften Rutzenmoos, Stollen, Schöndorf; Gemeinde und Ortschaft Timelkam; Gemeinde Vöcklabruck, Ortschaften Mösendorf, Vöcklabruck; Gemeinde und Ortschaft Vöcklamarkt. 8. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Eferding; Gemeinde Fraham, Ortschaft Ranzing; Gemeinde Krengl¬ bach, Ortschaft Haiding; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Eichet, Fürnet, Lngau, St. Marienkirchen, Polsenz, Unterfreundorf; Gemeinde Parz, Ortschaften Hierer¬ berg, Magarethen, Schauersberg; Gemeinde Pollham, Ort¬ schaften Aigen, Egg, Kolbing; Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaft Oberdoppel; Gemeinde Puchberg, Ortschaften Nöham, Oberlaab; Gemeinde Pupping. Ortschaften Au, Taubenbrunn; Gemeinde St. Thomas, Ortschaft Oberpram¬ bach; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Manzing; Ge¬ meinde Wallern, Ortschaft Mauer. 9. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Käfermarkt, Ort¬ schaft Lest. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaft Ort; Gemeinde Gmunden, Ortschaften Lehen, Traun¬ dor; Gemeinde und Ortschaft Grünau; Gemeinde und Ort¬ schaft Gschwandt; Gemeinde Kirchham, Ortschaft Kalten¬ markt; Gemeinde Ohlsdorf, Ortschaft Ehrendorf; Gemeinde und Orschaft Pinsdorf; Gemeinde Viechtwang, Ortschaften Steg, Viechtwang. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Nusebach, Ort schaften Dauersdorf, Nussbach. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ortschaften Aich, Hirschstein, Kelzendorf, Matzelsdorf, Prö¬ selsdorf, Riedegg, Spatendorf; Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Oiden; Gemeinde Engerwitzdorf Ortschaften Außer¬ treffling, Graz. Mittertreffling Ziengießing; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen: Gemeinde Gramastetten, Ort¬ schaften Gramastetten. Hamberg, Türkstetten; Gemeinde Hellmonsört, Ortschaften Albrechtsschlag, Auedt, Hellmons¬ ödt, Oberrudersbach; Gemeinde Puchenau, Ortschaft Ober¬ puchenau. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Waizenkirchen, Ort¬ schaft Burgstall, Eitzenberg, Schauerprambach, Waizen¬ kirchen. Steyr, den 2. October 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Stellungs=Drucksorten Verordnung an alle Gemeinde=Vorstehungen, betreffend Aenderung der Berichterstattung über die Todesarten; weiters Formularien, betreffend Verlängerung der Maischdauer bei der steuerfreien Brantwein¬ Erzeugung (zur Eingabe an das k. k. Finanz=Ober-Inspectorat) sind zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchbruckerei in Steyr.

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