Amtsblatt 1895/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. September 1895

Seitens der Donau=Regulierungs=Commission werden zwei genügend ausgerüstete Auffängerpartien zur Verfügung gestellt werden, für deren Inanspruchnahme die genannte Commission eine entsprechende Vergütung fordern kann. Die Ueberwachung und Verwaltung der eben erwähnten Landungs¬ plätze während der Dauer der Canalsperre wird von der Donaucanalinspection besorgt. Zwei Monate nach Aufhören der Canalsperre müssen die zur Verfügung gestellten Ländungs= und Lagerplätze vollständig geräumt sein. Weiters wird die Donau=Regulierungs=Commission die für den Donaucanal bestimmten Ruderschiffe, insoweit sich dieselben mit Rücksicht auf die Wassertiefe im Donaucanale, auf die Steuerfähigkeit, Bemannung und wasserfreie Bordhöhe der Schiffe remorquieren lassen, während der Zeit vom 15. September bis Ende October 1895 vom Schneidergrund bei der Canalausmündung nach canalaufwärts unentgeltlich remorquieren. Wien, am 9. September 1895. Von der k. k. nied.-österr. Statthalterei. Steyr, am 13. September 1895. Z. 11.606. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Daganten Franz Essich. Der im Jahre 1874 geborene, nach Süssencheim heimatsberechtigte Glasmachergehilfe Franz Essich treibt ich schon seit längerer Zeit arbeitslos umher und lässt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen ver¬ absolgen, wodurch der Gemeinde große, unnöthige Auslagen erwachsen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Satthalterei vom 4. September 1895, Z. 14.517/II, mit der Weisung aufmerksam gemacht, dem¬ selben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszu¬ folgen, vielmehr zu veranlassen, dass dieser Vagant im Be¬ tretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 11. September 1895. Z. 11.502. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschungsveranlassung. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurk¬ feld vom 14. August 1895, Z. 15.066, an die k. k. Landes¬ regierung in Laibach ist behufs Feststellung der Zuständig¬ keit eines gewissen Martin Rozman, welcher am 16. Fe¬ bruar v. J. aus der wegen Verbrechens der Brandlegung ausgestandenen Haft getreten ist und bei den vor Gericht und in der Strafanstalt stattgehabten Einvernehmungen über seine Herkunft, theils unrichtige, theils verworrene, mitunter sogar widersprechende Angaben machte, dessen neuerliche Einvernahme über alle auf seine Zuständigkeit be¬ zughabenden Momente erforderlich geworden. Nachdem nun der gegenwärtige Aufenthaltsort des Genannten nicht bekannt ist, ergeht zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. September l. J., Z. 14.973/II, hiemit der Auftrag, nach dem genannten Individuum die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und im Eruierungsfalle die Einvernahme desselben im oben angedeuteten Sinne zu veranlassen. Martin Rotzman ist angeblich 50 Jahre alt, zu Cirkle, politischer Bezirk Gurkfeld, geboren, katholisch, ledig, von großer Statur und starkem Körperbau, hat ein ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, blonde Haare, blaue Augen, gute Zähne, proportionierten Mund und Nase, blonden Bart, rundes Kinn, ist ohne besondere Kennzeichen und spricht slovenisch. Von dem Resultate der gepflogenen Nachforschungen ist unter eventuellem Anschlufs des Einvernehmungs=Pro¬ tokolles mit Martin Rozman anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 13. September 1895. Z. 11.527. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitätsfeststellung. Laut eines Berichtes des Vicegespanns des Eisen¬ burger Comitates an das königlich = ungarische Ministerium des Innern, wurde in der Gemeinde Gajta ein vollkommen unbekanntes, taubstummes Individuum männlichen Ge¬ chlechtes aufgefunden, welches bereits seit mehreren Monaten daselbst zu Lasten der genannten Gemeinde untergebracht st. — Nachdem von diesem Individuum auf keine Weise erausgebracht werden kann, wer es sei und wohin es ge¬ höre, seitens der ungarischen Behörden aber die Vermuthung ausgesprochen wird, dass dasselbe österr. Provenienz sei, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden beauftragt, an der Hand der obigen Daten und der am Schlusse folgenden Personsbeschreibung die geeignet erscheinenden Nachforschungen über die Iden¬ tität dieses Taubstummen zu pflegen und über deren Resultat bis 1. October l. J. anher zu berichten. Personsbeschreibung: Alter: beiläufig 30 Jahre, Statur: mittel, Gesicht: länglich, Haare: braun, Nase und Mund: proportioniert, Zähne: gesund, besondere Kenn¬ zeichen: taubstumm, hinkt auf beiden Füßen. Steyr, am 13. September 1895. Z. 11.561. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung. Die neunzehnjährige Taubstumme Victoria Brazda, Tochter des früher in Jaispitz, gegenwärtig in Zuaim domicilierenden Maurers Wenzel Brazda, ist am 17. No¬ vember 1894, bis zu welchem Tage sie bei ihrer verheirateten Schwester, der Taglöhnerin Antonia Nowotny, im Buchenhofe bei Schiltern zu Besuch geweilt hatte, von dort unbemerkt entwichen, seit dieser Zeit verschollen und blieben die bis¬ herigen Nachforschungen nach ihr erfolglos. Die Genannte ist mittelgroß, untersetzt, hat schwarze Haare, blaue Augen und ein rundes, volles, gesund gefärbtes Gesicht; bei ihrer

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