Amtsblatt 1895/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juni 1895

2 bisherigen Art der Berichterstattung der Matrikenführer über die Todesfälle angeordnet. Demzufolge ist in den Quartal=Ausweisen der Pfarr¬ ämter die Todesursache in jedem Falle u. zw. auf Grund der Angabe des ärztlichen Todtenscheines namentlich anzuführen. Hiebei erscheint es vor allem nothwendig, dass seitens der behandelnden Aerzte und ärztlichen Todtenbeschauer die Todesursachen nach wissenschaftlichen Diagnosen und mit präcisen Benennungen angegeben werden. Die Aerzte sind daher aufmerksam zu machen, dass sie in den von ihnen ausgestellten ärztlichen Behandlungs¬ scheinen, sowie in den Todtenbeschaubefunden die Krankheit, welche als unmittelbare Todesursache anzusehen war, nebst der Bezeichnung derselben in der landesüblichen Sprache auch noch mit dem wissenschaftlichen latei nischen Namen anzugeben und in Fällen, in welchen sich diese Krankheit unmittelbar aus einer anderen Krank¬ heit entwickelt hat, auch diese letztere beizufügen haben (z. B. Bronchitis post pertussim, Pneumonia post mor billos, Septichaemia post vulnus scissum, Tetanus post vulnus laceratum u. dgl.). Auf diese genaue Bezeichnung der unmittelbaren Todesursache und der mit derselben in directem Zusammen¬ hange stehenden Entstehungsursache ist namentlich bei allen durch äußere Gewalt veranlassten Todesfällen besonders zu achten und stets die Art des gewaltsamen äußeren Ein¬ flusses (Verletzung, Hitze, Kälte, Blitz, Elektricität 2c. 2c.) genau anzugeben. In gleicher Weise ist auch bei Sterbe¬ fällen infolge von Erkrankungen, welche durch Alkoholis¬ mus verursacht sind, die Entstehungsursache anzuführen. Diese von den behandelnden Aerzten und ärztlichen Todtenbeschauern in den ärztlichen Behandlungsscheinen und in den Todtenbeschaubefunden gemachten Angaben sind in dem Todtenbeschau=Protokolle und in den bei den Matriken¬ ämtern geführten Sterbebüchern vollinhaltlich zu verzeichnen und aus den letzteren wortgetreu in die vierteljährig vor¬ zulegenden Matrikenauszüge zu übertragen. Hievon sind die Herren Aerzte zur genauesten Dar¬ nachachtung in Kenntnis zu setzen. Hiedurch entfällt für die Zukunft die Vorlage der Jahres=Ausweise A über die Todesarten seitens der Ge¬ meinde=Vorstehungen. Hingegen sind die monatlichen Todtenbeschau=Berichte der Aerzte wie bisher u. zw. pünktlich in den ersten Tagen jeden folgenden Monates hieramts einzusenden. Damit jedoch die Bezeichnungen der Todesursachen in den Todtenscheinen, welche den Pfarrämtern zu übergeben sind, eine möglichst gleichmäßige ist, sollen die Herren Todtenbeschauer sich hiebei nur der in nachstehendem Ver¬ zeichnis enthaltenen Bezeichnungen bedienen. Todesursachen: 1. Angeborene Lebensschwäche infolge von Früh= oder Missgeburt 2. Tuberculose der Lungen oder anderer Organe; 3. Lungenentzündung; 4. Diphtherie (Croup und Diphtheritis); 5. Keuchhusten; 6. Blattern; 7. Scharlach; 8. Masern; 9. Flecklyphus (Typhus exanthematicus oder pete¬ chialis); 10. Bauchtyphus (Typhus abdominalis, Ileotyphus); 11. Ruhr (Dysenteria); 12. Cholera asiatica; 13. Brechdurchfall der Kinder (Cholera infantum); 14. Einheimischer Brechdurchfall (Enteritis acuta, Cholera nostras) im späteren Alter; 15. Kindbettfieber (Processus puerperalis); 16. Wundinfections=Krankheiten nach Beschädigungen, wohin zu zählen sind: Erysipel, Phlegmone, Lymphan¬ gioitis, Pyämie, Septichämie, Tetanus; 17. Andere Infections=Krankheiten, so speciell: Vari¬ cella, Influenza, Febris recurrens, Meningitis cerebro¬ spinalis, Malariafieber, Syphilis; 18. Uebertragbare Thierkrankheiten — Zoonosen — und zwar: Wuthkrankheit (Lyssa), Milzbrand, Rotzkrankheit, Trichinose u. a. m.; 19. Gehirnschlagfluss — Apoplexia cerebri 20. Organische Herzfehler sammt Krankheiten der Blutgefäße, als: Atheromatöser Process und Aneurysmen; 21. Bösartige Neubildungen, als: Carcinoma, Sar¬ coma 22. Sonstige natürliche Todesursachen; 23. Zufällige Beschädigungen, welche an sich den Tod herbeiführten; 24. Selbstmord: 25. Mord und Todtschlag. Separatabdrücke dieses Erlasses sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr zu haben per Stück 5 kr. Steyr, am 6. Juni 1895. Z. 7901. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter. 47 Verlängerung des Termines zur Vorlage der neuen Friedhofsordnung. Nachdem noch die meisten Berichte über die Ein¬ führung einer neuen Friedhofsordnung ausständig sind und andererseits auch mehrfach die Beendigung der bezüglichen Vorarbeiten behindernde unvorhergesehene Umstände einge¬ treten sind, finde ich mich bestimmt, den im h. ä. Erlasse vom 5. März l. J., Z. 3285, Amtsblatt Nr. 11, gegebenen Termin bis Mitte Juli 1895 zu erstrecken, bis wohin jedoch die Vorlage des betreffenden Elaborats zuversichtlich erwartet wird. Steyr, am 17. Juni 1895. Z. 7905. An sämmtliche Banitäts=Gemeinde=Vor¬ stehungen. Borlage der Geburtstabellen. Am 1. Juli sind den Hebammen die Geburtstabellen vom ersten Halbjahre 1895 abzuverlangen und den Herren

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