Amtsblatt 1895/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juni 1895

Nr. 25 1805 der 6. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 20. Juni Z. 7036. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Ausstellung der Marktpreis-Certificate. 0# Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ackerbau=Mini¬ steriums vom 24. April 1895, Z. 8649/1020, mit welchem unter einem den k. k. Staats=Pferdezucht=Anstalten in An¬ gelegenheit der Sicherstellung und Lieferung der Fourage für die jeweilig während der Beschälperiode in den ein¬ zelnen Beschälstationen aufgestellten Staatshengste specielle Weisungen ertheilt wurden, deren entsprechende Durch¬ führung wesentlich von der Genauigkeit und Rigorosität ab¬ hängt, mit welcher schon die Gemeinde=Vorstehungen bei der Ausstellung der Marktpreis=Certificate vorgehen, ist bei Ausfüllung und Bestätigung der der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft von Fall zu Fall von den Staats=Pferdezucht¬ Anstalten zukommenden Marktpreis=Certificate das vollste Augenmerk auf die Verlässlichkeit und Richtigkeit der darin eingestellten Preisansätze zu richten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 12. Mai 1895, Z. 7439/VII, die in derselben Angelegenheit bereits mit dem Statthalterei=Erlasse vom 31. October 1888, Z. 13.848, intimierten Weisungen des genannten hohen Ministeriums vom 25. October 1888, Z. 9001/1622, unter Bezugnahme auf den h. d. Erlass vom 17. November 1888, Z. 11.745, Amtsblatt Nr. 32 ex 1888, neuerlich in Erinnerung gebracht. Steyr, am 12. Juni 1895. Z. 7566. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausschließung des Fleisches der an der Schweinesenche erkrankten Schweine von der Verwendung zum mensch lichen Genusse. 1 Der Oberste Sanitätsrath hat sich in seiner Sitzung vom 25. v. M. mit der Feststellung der sanitätspolizeilichen Maßnahmen besasst, welche infolge des Ausbruches der Schweinepest (Schweineseuche) in Ungarn, insbesondere in Steinbruch, dann infolge der massenhaften Versendung ge¬ schlachteten Borstenviehes auf den Wiener Fleischmarkt, endlich auch infolge des Auftretens dieser Epizootie in dem diesseitigen Reichsgebiete in Bezug auf veterinärpolizeiliche Maßnahmen und insbesondere bezüglich der Verwendung nothgeschlachteter Thiere zum menschlichen Genusse zu treffen sind, und hat nach Berathung des Gegenstandes den Antrag gestellt, dass gegenüber dieser Epizootie alle Maßnahmen, welche nach den bestehenden Vorschriften bei Erkrankung von Schweinen an Rothlauf zur Anwendung zu kommen haben, mit der Verschärfung durchgeführt werden sollen, dass wegen des Umstandes, dass die Schweinepest eine überaus infec¬ tiöse, bacilläre Allgemeinerkrankung des Borstenviehes dar¬ stellt, aus sanitäts= und veterinärpolizeilichen Gründen die Verwendung des Fleisches von Thieren, welche von der Krankheit bereits angegriffen sind, zum menschlichen Genusse unbedingt hintanzuhalten und daher auch dessen Zubereitung, sowie Conservierung durch Räucherung, Pöckelung und dergleichen nicht zu gestatten ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 30. Mai 1895, Z. 15.355, mit Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlass von 4. Juni 1895, Z. 8793/II, und gemäß dem Statt¬ halterei =Erlasse vom 7. Juni 1895, Nr. 9159/II, in die Kenntnis gesetzt und beaustragt, bei Nothschlachtungen von an dieser Seuche erkrankten Schweinen die Verwendung des Fleisches zum menschlichen Genusse unbedingt auszuschließen und hinsichtlich des Fleisches des geschlachteten Borstenviehes die Beschauorgane dahin zu instruieren, dass, wenn irgendwie erkennbar sein sollte, dass das Fleisch von verseuchten Thieren herrühre, gleichfalls mit der Ausschließung desselben vorgegangen werde, sonst aber die sorgfältigste und rigoroseste Beschau zur Vermeidung jedweder sanitärer üblen Folgen platzzu¬ greisen habe. Steyr, am 10. Juni 1895. Z. 7586. An alle Gemeinde=Vorstekungen. Aenderung der Berichterstattung über die Todesarten. Die hohe k. k. Statthallerei in Linz hat mit Erlass vom 1. März 1895, Z. 3286/V, eine Aenderung in der

2 bisherigen Art der Berichterstattung der Matrikenführer über die Todesfälle angeordnet. Demzufolge ist in den Quartal=Ausweisen der Pfarr¬ ämter die Todesursache in jedem Falle u. zw. auf Grund der Angabe des ärztlichen Todtenscheines namentlich anzuführen. Hiebei erscheint es vor allem nothwendig, dass seitens der behandelnden Aerzte und ärztlichen Todtenbeschauer die Todesursachen nach wissenschaftlichen Diagnosen und mit präcisen Benennungen angegeben werden. Die Aerzte sind daher aufmerksam zu machen, dass sie in den von ihnen ausgestellten ärztlichen Behandlungs¬ scheinen, sowie in den Todtenbeschaubefunden die Krankheit, welche als unmittelbare Todesursache anzusehen war, nebst der Bezeichnung derselben in der landesüblichen Sprache auch noch mit dem wissenschaftlichen latei nischen Namen anzugeben und in Fällen, in welchen sich diese Krankheit unmittelbar aus einer anderen Krank¬ heit entwickelt hat, auch diese letztere beizufügen haben (z. B. Bronchitis post pertussim, Pneumonia post mor billos, Septichaemia post vulnus scissum, Tetanus post vulnus laceratum u. dgl.). Auf diese genaue Bezeichnung der unmittelbaren Todesursache und der mit derselben in directem Zusammen¬ hange stehenden Entstehungsursache ist namentlich bei allen durch äußere Gewalt veranlassten Todesfällen besonders zu achten und stets die Art des gewaltsamen äußeren Ein¬ flusses (Verletzung, Hitze, Kälte, Blitz, Elektricität 2c. 2c.) genau anzugeben. In gleicher Weise ist auch bei Sterbe¬ fällen infolge von Erkrankungen, welche durch Alkoholis¬ mus verursacht sind, die Entstehungsursache anzuführen. Diese von den behandelnden Aerzten und ärztlichen Todtenbeschauern in den ärztlichen Behandlungsscheinen und in den Todtenbeschaubefunden gemachten Angaben sind in dem Todtenbeschau=Protokolle und in den bei den Matriken¬ ämtern geführten Sterbebüchern vollinhaltlich zu verzeichnen und aus den letzteren wortgetreu in die vierteljährig vor¬ zulegenden Matrikenauszüge zu übertragen. Hievon sind die Herren Aerzte zur genauesten Dar¬ nachachtung in Kenntnis zu setzen. Hiedurch entfällt für die Zukunft die Vorlage der Jahres=Ausweise A über die Todesarten seitens der Ge¬ meinde=Vorstehungen. Hingegen sind die monatlichen Todtenbeschau=Berichte der Aerzte wie bisher u. zw. pünktlich in den ersten Tagen jeden folgenden Monates hieramts einzusenden. Damit jedoch die Bezeichnungen der Todesursachen in den Todtenscheinen, welche den Pfarrämtern zu übergeben sind, eine möglichst gleichmäßige ist, sollen die Herren Todtenbeschauer sich hiebei nur der in nachstehendem Ver¬ zeichnis enthaltenen Bezeichnungen bedienen. Todesursachen: 1. Angeborene Lebensschwäche infolge von Früh= oder Missgeburt 2. Tuberculose der Lungen oder anderer Organe; 3. Lungenentzündung; 4. Diphtherie (Croup und Diphtheritis); 5. Keuchhusten; 6. Blattern; 7. Scharlach; 8. Masern; 9. Flecklyphus (Typhus exanthematicus oder pete¬ chialis); 10. Bauchtyphus (Typhus abdominalis, Ileotyphus); 11. Ruhr (Dysenteria); 12. Cholera asiatica; 13. Brechdurchfall der Kinder (Cholera infantum); 14. Einheimischer Brechdurchfall (Enteritis acuta, Cholera nostras) im späteren Alter; 15. Kindbettfieber (Processus puerperalis); 16. Wundinfections=Krankheiten nach Beschädigungen, wohin zu zählen sind: Erysipel, Phlegmone, Lymphan¬ gioitis, Pyämie, Septichämie, Tetanus; 17. Andere Infections=Krankheiten, so speciell: Vari¬ cella, Influenza, Febris recurrens, Meningitis cerebro¬ spinalis, Malariafieber, Syphilis; 18. Uebertragbare Thierkrankheiten — Zoonosen — und zwar: Wuthkrankheit (Lyssa), Milzbrand, Rotzkrankheit, Trichinose u. a. m.; 19. Gehirnschlagfluss — Apoplexia cerebri 20. Organische Herzfehler sammt Krankheiten der Blutgefäße, als: Atheromatöser Process und Aneurysmen; 21. Bösartige Neubildungen, als: Carcinoma, Sar¬ coma 22. Sonstige natürliche Todesursachen; 23. Zufällige Beschädigungen, welche an sich den Tod herbeiführten; 24. Selbstmord: 25. Mord und Todtschlag. Separatabdrücke dieses Erlasses sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr zu haben per Stück 5 kr. Steyr, am 6. Juni 1895. Z. 7901. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter. 47 Verlängerung des Termines zur Vorlage der neuen Friedhofsordnung. Nachdem noch die meisten Berichte über die Ein¬ führung einer neuen Friedhofsordnung ausständig sind und andererseits auch mehrfach die Beendigung der bezüglichen Vorarbeiten behindernde unvorhergesehene Umstände einge¬ treten sind, finde ich mich bestimmt, den im h. ä. Erlasse vom 5. März l. J., Z. 3285, Amtsblatt Nr. 11, gegebenen Termin bis Mitte Juli 1895 zu erstrecken, bis wohin jedoch die Vorlage des betreffenden Elaborats zuversichtlich erwartet wird. Steyr, am 17. Juni 1895. Z. 7905. An sämmtliche Banitäts=Gemeinde=Vor¬ stehungen. Borlage der Geburtstabellen. Am 1. Juli sind den Hebammen die Geburtstabellen vom ersten Halbjahre 1895 abzuverlangen und den Herren

Gemeindeärzten zur Durchsicht und eventuellen Veranlassung der Richtigstellung zu übergeben und sodann bis 10. Juli hieramts vorzulegen. Hiebei wollen die Herren Aerzte namentlich in der Rubrik: „war Kunsthilfe nöthig“ die Art des vorgenommenen Eingriffes präcise bezeichnen. Die Hebammen sind zu erinnern, in der Rubrik „Ab¬ gang sder Nachgeburt“ zu unterscheiden, ob dieselbe 1. so¬ gleich d. i. in der ersten Viertelstunde, 2. erst im Verlaufe von drei Stunden nach der Entbindung, 3. noch später ab¬ gangen ist, oder 4. künstlich gelöst werden musste. In der Drucksorte ist aus Versehen der Stand der Mütter, ob dieselben ledig oder verheiratet (verwitwet) war, nicht angeführt; diese Angaben sind daher in jedem Falle ausdrücklich beizusetzen. In der Rubrik „Nummer“ ist die fortlaufende Zahl der Geburten, nicht aber die Hausnummer des Wohnortes einzusetzen. Zur Betheilung der Hebammen folgen die Drucksorten für die zweite Hälfte 1895 im Anschlusse mit. Steyr, am 18. Juni 1895. Z. 7670. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Heiratsausstattungen für Bauernmädchen. Den Gemeinde=Vorstehungen werden unter einem Abdrücke der beiden Kundmachungen der k. k. u. ö. Statt¬ halterei vom 4. Juni 1895, ad Z. 53.729, über die im Jahre 1895 durch das Los zu vergebenden Heirats=Aus¬ stattungen aus den von Josesa Haas von Laengenfeld für Bauernmädchen gegründeten Haupt= und Nebenstiftungen mit der Weisung zugestellt die entsprechende Verlautbarung mit dem Beisatze sofort zu veranlassen, dass Gesuche, welche nach Ablauf des Bewerbungstermines, d. i. nach dem 30. Juni 1895, hieramts einlangen, nicht mehr berücksichtigt werden. Steyr, am 12. Juni 1895. Z. 7785. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nachforschung nach Josef Hirtenlehner. Seit 13. Juni l. J. ist der 30 Jahre alte, nach Großraming zuständige, ledige Schmiedgeselle Josef Hirten¬ lehner abgängig und soll sich derselbe, nach Angabe seines Oheims und letzten Dienstgebers Franz Hirtenlehner, Schmie¬ demeisters in Hintstein Nr. 47, Gemeinde Großraming, am oberwähnten Tage, circa 3 Uhr morgens, in selbstmörderi¬ scher Absicht in den Ennsfluss gestürzt haben. Die gepflogenen Nachforschungen blieben ohne Erfolg. Josef Hirtenlehner ist mittelgroß, hat blonde Haare, ebensolchen Schnurrbart, sowie längliches blasses Gesicht. Nach demselben, beziehungsweise dessen Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein allfälliges Resultat anher zu berichten. Steyr, am 16. Juni 1895. 8. 7841. An sämmtliche Sanitäts=Gemeinden. Pränumeration auf das Jahrbuch der Wiener Spitäler. Zufolge Crlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. ds., Z. 9525/V, ist den dortigen Herren Aerzten je ein Exemplar der beifolgenden Ankündigung zu übergeben und sind nebst den Aerzten auch sonstige hiefür sich interessierende Persönlichkeiten auf das Erscheinen des III. Jahrganges der Jahrbücher der Wiener k. k. Kranken¬ anstalten aufmerksam zu machen. Allfällige Subscribenten sind bis 1. Juli hieher bekannt zu geben. Steyr, am 17. Juni 1895. Z. 7035. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in der mähr. Landes-Irrenanstalt. Zufolge Beschlusses des mährischen Landtages vom 4. Februar 1895 wurde die Verpflegstaxe III. Classe in der Sternberger Landes=Irrenanstalt auf 74 kr. Oe.=W. per Kopf und Tag neufestgesetzt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen laut Er¬ lasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Mai 1895, Z. 7903/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 10. Juni 1895. Z. 8016. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung in der ausgedehntesten Weise. In der Gemeinde und Ortschaft Wartberg und Weyer ist die Schweineseuche zum Ausbruche gekommen. Steyr, am 20. Juni 1895. Z. 7612. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung des Ludwig Hann. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. März 1895, Z. 4248, Amtsblatt Nr. 14, angeordnete Ausforschung des unter P. 1 des Verzeichnisses fälschlich als Ludwig Haaw aufgeführten, landsturmpflichtigen Ludwig Haan wird in¬ folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Mai l. J., Z. 8988/IV, eingestellt, nachdem derselbe inzwischen eruiert wurde. Steyr, am 15. Juni 1895.

Z. 7884. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Nachforschung nach dem aus dem Elternhause ent¬ wichenen Franz Fechter. 75 Am 11. d. M. gegen 5 Uhr früh verließ der am 8. August 1885 geborene Franz Fechter, außerehelicher Sohn der Taglöhnerseheleute Johann und Josefa Radhuber, in Kematen Nr. 47 wohnhaft, die elterliche Wohnung, ohne bisher zurückgekehrt zu sein, und blieben auch die Nachsor¬ schungen nach demselben erfolglos. Derselbe ist auf sein Alter klein, stark gebaut, hat breites Gesicht, dunkelbraune Haare, breite Nase und war bei seiner Entweichung mit braunquadrillierter Barchenthose, dunkler Weste aus Baumwollstoff, rothgestreifter Barchent¬ jacke, blau= und rothgestreiftem Oxfordhemd und schwarzem Filzhute ohne Band bekleidet. Die Kleidung ist abgetragen und an den Füßen hatte er keine Beschuhung. Nach demselben sind die entsprechenden Nachforschun¬ gen zu pflegen und ist derselbe im Betretungsfalle an die Gemeinde=Vorstehung Kematen zu überstellen, sowie hievon anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 18. Juni 1895. Z. 7987. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen betreffend Rothlauf und Schweineseuche im politischen Bezirke Kirchdorf. Zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 13. Juni 1895, Z. 5729, ist der Rothlauf in der Gemeinde Grünburg, die Schweineseuche in der Gemeinde Steinbach zum Ausbruch gekommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur aus¬ gedehntesten Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 20. Juni 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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