Amtsblatt 1895/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. Juni 1895

Nr. 23. 1895. der G. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 6. Juni Z. 91/Präs. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 19. Mai d. J. dem Gemeinde¬ beamten der Marktgemeinde Bad=Hall Georg Gaßner n Anerkennung seiner vieljährigen, treuen und ersprießlichen Dienstleistung das silberne Verdienstkreuz mit der Krone Allergnädigst zu verleihen geruht. Steyr, am 1. Juni 1895. Z. 758/ B.=Sch.=R. Amts=Erinnerungen. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der Lehrer¬ Conferenz am 20. Juni l. J. in St. Ulrich anzuwohnen gedenken, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, am 2. Juni 1895. Z. 766/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Bezirks=Lehrercanferenz. Die diesjährige Bezirkslehrerconferenz wird am 4. Juli im Zeichensaale der Bürgerschule in Steyr abgehalten werden. Beginn 10 Uhr vormittags. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht des ständigen Ausschusses. 3. Wahl des ständigen Ausschusses. 4. „Die Grundlegung des allgemeinen sittlichen Charak¬ ters in der Volksschule“, Vortrag der Unterlehrerin Ottilie Hausleutner in Pfarrkirchen. 5 Bericht der Bibliotheks=Commission. 6. Wahl der Bibliotheks=Commission. 7. „Das viertheilige Lesebuch von I. Heinrich“, Referat des Lehrers Victor Hubinger in Kirchberg. 8. „Das fünftbeilige Lesebuch von I. Heinrich“, Reserat des Lehrers Franz Panny in Reichraming. 6. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen zur Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschnlrath Steyr, am 27. Mai 1895. Z. 7000. An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen. Das hohe k. k. Finanz=Ministerium hat über eine an Hochdasselbe vorgelegte diesbezügliche Anfrage mit dem Erlasse vom 9. April 1895, Z. 6415, eröffnet, dass von den Pfarrämtern den Gemeinde=Vorstehungen über ihr Ansuchen nur zu den ihnen anvertrauten öffent¬ lichen Zwecken gemäß T. P. 117 des lit. m des Geb.=Ges. bedingt gebürenfreie Matrikenauszüge zu erfolgen sind, wobei aber auf diesen Auszügen gemäß Punkt 5 der Vor¬ erinnerungen zum Tarife des Geb.=Ges. außer den Daten der Requisition der Behörde, für welche der Auszug aus¬ gefolgt wurde, auch der amtliche Zweck, zu welchem diese Ausfertigung stattfand, genau anzugeben ist. Mit Rücksicht darauf wird das Pfarramt zu seiner eigenen Deckung von der requirierenden Behörde die deut¬ liche Angabe des Zweckes, für welchen die stempelfreie Ausfertigung erfolgen soll, zu fordern haben. Infolge Note der hohen k. k. Finanz=Direction vom 25. Mai l. J., Z. 4533/IX, setze ich hievon die hochw. Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen behufs Dar¬ nachachtung in die Kenntnis. Steyr, am 29. Mai 1895. Z. 7029. An alle Gemeinde-Vorstehungen betreffend Befreiuug offenkundig Untanglicher vom Er¬ scheinen vor der Stellungscommission. Es haben sich Fälle ereignet, dass Stellungspflichtige zum Erscheinen vor der Hauptstellungs=Commission be¬ müssiget wurden, welche sodann vermöge ihres krankhaften, ihre offenkundige Untauglichkeit begründenden Gebrechens bedeutenden Schaden litten.

Zur Vermeidung derartiger Fälle werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen beauftragt, in Hinkunft bei Verfassung der Stellungsverzeichnisse in der Rubrik „Anmerkung“ nicht bloß bei den Stellungspflichtigen, welche nach § 25, Punkt 4, der Wehrvorschriften I Theil „offenkundig untauglich“ sind, die Gebrechen anzuführen, sondern auch bei denjenigen, deren Gebrechen zwar nicht in dem erwähnten Gesetzes¬ Parapraphen aufscheinen, jedoch ihrer Natur nach und im Zusammenhalte mit dem die Beschwerlichkeit und Gefahr des Transportes bedingenden Umständen die Enthebung vom Erscheinen vor der Stellungs=Commission begründet erscheinen lassen. Sollten derartige Gebrechen erst nach erfolgter Vorlage der Stellungsverzeichnisse zur d. ä. Kenntnis kommen, so ist hierüber ohne Verzug anher zu berichten damit von h. a. die nöthigen Erhebungen und eventuell die Befreiung vom Erscheinen vor der Stellung noch recht¬ zeitig veranlasst werden kann. Steyr, am 29. Mai 1895. Z. 7239. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Uebungen der Kriegsschule. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Reichskriegsmini¬ steriums vom 30. Mai l. J., Z. 1216, und Statthalterei¬ Präsidial=Erlasses vom 30. Mai l. J., Z. 1216/Pracs., werden in Oberösterreich in den Monaten Juni und August l. J. praktische Uebungen der Kriegsschule stattfinden und doher die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, den an den Uebungen theilnehmenden Officieren die erforderliche Bei¬ hilfe zu gewähren. Steyr, am 4. Juni 1895. Z. 6855. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Landstreicher Karl Pichler. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hietzing¬ Umgebung, pflegt Karl Pichler, 41 Jahre alt, zu¬ ständig nach Atzgersdorf, Malergehilfe, sich arbeitslos in Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg und Steier¬ mark arbeitsscheu herumzutreiben und sich von Gemeinden Reiseunterstützungen zu verschaffen, durch deren Ersatz der Armenrath dieses Bezirkes empfindlich geschädigt wird. Da Karl Pichler arbeitsfähig ist, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Mai 1895, Z. 7821/II, hiemit beauftragt, demselben keine Unterstützungen zu verabfolgen und ihn vielmehr im Betretungsfalle anzuhalten und der Schub, eventuell gericht¬ lichen Behandlung zuzuführen. Steyr, am 26. Mai 1895. Z. 6948. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Zufolge Note des k. k. Landwehr=Ergänzungsbezirks¬ Commandos Nr. 2 in Linz vom 25. Mai l. J., Z. 872, wird der Commandant des Landwehr=Infanterie=Regiments Nr. 2, Herr Oberst Freiherr von Sivkovich, in seiner Kanzlei, wie auch in seiner Privat=Wohnung, sehr häufig von Parteien aufgesucht, welche die Befürwortung ihrer Gesuche um Militär=Befreiungen, Befreiung von Waffen¬ übungen 2c. nachsuchen. Nachdem ein Einfluss in dieser Richtung den Regi¬ ments=Commandanten nicht zusteht und die Entscheidung ausschließlich bei den politischen, resp. militärischen Er¬ gänzungs=Behörden erster Instanz liegt, so setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis behufs ent¬ sprechender Verlautbarung. Steyr, am 29. Mai 1895. Z. 7030. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen, Naturalverpflegs -Stationen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des vermissten Hermann Fux. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hietzing¬ Umgebung vom 27. März 1895, Z. 8800, an die Statt¬ halterei in Wien erstattete Ignaz Fux, Hausbesitzer und Spenglermeister in Neulengbach, die Anzeige, dass er von seinem Sohne Hermann Fux, welcher in der Fremde sich befindet, schon seit 15. October 1894 keine Nachricht erhalten hat, was in ihm Besorgnis erregt und ihn befürchten lässt, dass demselben ein Unglück zugestoßen oder derselbe das Opfer eines Verbrechens geworden sei, da er früher fast jeden Monat geschrieben hat. Derselbe war bis zum 15. October 1894 bei dem Spenglermeister Ignaz Kostner in Kirchdorf (Oberösterreich) in Arbeit und äußerte sich bei seinem Abgehen von dort, dass er nach Bayern oder Steiermark gehen werde. Da er bei seiner Abreise von Kirchdorf jedenfalls nicht viel Mittel besessen hat, so dürfte vielleicht bei den Naturalverpflegs¬ Stationen Oberösterreichs und Steiermarks, welche er nach dem 15. October 1894 aufsuchte, auf seine Spur zu kommen sein. Hermann Fux ist 1875 geboren, nach Neulengbach zuständig, von großer Statur, hat längliches Gesicht, blonde Haare, braune Augen und eine Narbe in der Nähe des linken Auges. Kleidung ist unbekannt. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Mai 1895, Z. 789/I, ergeht hiemit der Auftrag nach demselben die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat anher mitzutheilen. Steyr, am 29. Mai 1895.

Z. 6983. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Nr. 8801/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Köbänya und dem Pester Comitat in Ungarn und dem Wiener Markte nach Oberösterreich. Nachdem amtlichen Nachrichten zufolge die Schweine¬ seuche aus Köbänya und dem Pester Comitate nach dem Wiener Markte eingeschleppt wurde, so findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Schweinen von dem Wiener Markte und aus Köbänya und dem Pester Comitate nach Oberösterreich bis auf weiteres ausnahmslos zu verbieten. Uebertretungen dieses Verbotes, welches mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 24. Mai 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 30. Mai 1895. Z. 7107. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Johann Bein¬ hardt (Beinhart). Die k. k. Statthalterei für Steiermark hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 13. Februar 1872 in Kroisbach, Gemeinde Fölling, geborenen, in Grambach im Bezirke Graz=Umgebung heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Johaun Beinhardt (Beinhart), ehelichen Sohnes des Franz Beinhardt (Beinhart), Eisenbahn¬ arbeiters, und der Caroline, gebornen Hubmann, angesucht Die in Graz wohnhaften Eltern desselben wurden wiederholt eindringlich vom Stadtrathe Graz einvernommen. Der Gesuchte ist laut der Protokolle zuletzt Eisengießer und dessen den Eltern letztbekannter Aufenthalt: Neunkirchen in Niederösterreich im Jahre 1892 gewesen. Laut Vormerkung der Heimatsgemeinde Grambach und Relation des Gendarmerie=Postens Messendorf wurde Beinhart zuletzt im Juni 1892 vom Stuhlrichteramte Oberwarth wegen Landstreicherei bestraft; seither ist weder von einer Schub= oder Verpflegs=Station, noch von einem Gerichte der Heimatsgemeinde irgend eine Mittheilung über ihn zugekommen. Der von den Eltern namhaft gemachte Bruder des Gesuchten, Franz Beinhart, Maschinenwärter in Smichow, konnte weder in Smichow, noch Umgebung, noch im Prager Polizei=Rayon eruiert werden. Die Nachforschungen bei den sämmtlichen Verpflegs¬ Stationen Steiermarks sind gleichfalls ohne Erfolg ge¬ blieben. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Mai l. J., Z. 8524, sind nach dem Genannten die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er¬ scheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist bis 1. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 1. Juli 1895. Z. 7106. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 25. Mai 1895. 1. Rotz der Pferde. Ausbruch der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach. 2. Bläschenausschlag. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Spital am Pyhrn. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Gurten, Ortschaft Dorf. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche: 1. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Leonding, Ortschaft Allharting. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Egen¬ dorf, Ortschaft Kroisbach. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndorf. 2. Bezirk Steyr (Umgeb.): Gemeinde Egendorf, Ortschaft Brunnern. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ottnang, Ort¬ schaft Arning. 4. Schweineseuche (=Pest). Ausbruch der Seuche: Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz (Lustenau). Steyr, den 31. Mai 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarht Nr.7 A Daselbst 133 Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumurds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steor.

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