Amtsblatt 1895/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. April 1895

2 Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 20. März 1895, Z. 4705/IV, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauf¬ tragt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere auch in der Richtung zu pflegen, ob nicht etwa Einer oder der Andere in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Eugenio Pieriste, geboren 2. Juli 1874 in Rovigno (Istrien), kath., ehelich, Zu= und Vorname des Vaters: di Federico, Familien= und Vorname der Mutter: di Gaspera Rivolo su Vicenzo. — Johann Guido Troleani, geboren 13. September 1874 in Rovigno (Istrien), katholisch, ehelich, Zu= und Vorname des Vaters: di Riccordo di Carlo, Fami¬ lien= und Vorname der Mutter: di Maria Sirotich. Steyr, am 2. April 1895. Z. 4798. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitäts=Feststellung einer bei Dornach aus der Donau gezogenen Leiche. Am 26. März d. J. vormittags wurde in der Nähe von Dornach von den Schiffsleuten Johann Brand¬ stätter und Anton Loisch die Leiche eines ungefähr 50 Jahre alten Mannes aus der Donau gezogen und ans Land ge¬ bracht, welche schon längere Zeit im Wasser gelegen sein dürfte und bis zur Unkenntlichkeit entstellt ist. Der Körper ist 169 cm groß, stark gebaut, Kopf zimlich groß und aufgedunsen, Gesicht oval, Schädelhaut zum größten Theile losgelöst, Haare von der linken Schläfe seite schwarz, Augenfarbe unkenntlich, Bart, an der link¬ seitigen Oberlippe Theile eines schwarzen Schnurrbartes, am linken Unterkiefer Theile eines schwarzen, graumelierten Vollbartes, Vorderzähne fehlen bis auf den linkseitigen Augenzahn. Bekleidet ist die Leiche mit Sacco, Weste und Hose aus dunklem, etwas bläulich geschnürletem Stoffe, die Weste mit beinernen, glatten, mit Rampfen versehenen Knöpfen, Hemd mit weißem Kautschuk= (Schiller) Kragen und Gatien unkenntlich aus welchem Stoffe, an den Füßen weiße Kattun=Fußlappen und fast neue, kalblederne, halb¬ gespitzte Stiefletten mit niederen breiten Absätzen, welche wahrscheinlich in einer Fabrik erzeugt wurden. Oberleder mit Einsatz. Außer einem Zehnhellerstücke, einem Kreuzer einem Blechfederhalter mit Bleistift und Stahlfeder wurden bei der Leiche keinerlei Effecten vorgesunden; diese, sowie Kleiderausschnitte werden bei der Gemeinde=Vorstehung in Saxen aufbewahrt. Die Leiche, welche die eines dem besseren Arbeiter¬ stande angehörigen Mannes sein dürfte, trug keine Spur einer Gewaltthätigkeit. Zur Feststellung der Identität dieser Leiche werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden beauftragt, die entsprechenden Erhebungen zu pflegen und ein etwaiges positives Resultat anher zu mit¬ zutheilen. Steyr, den 3. April 1895. Z. 4890. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitäts-Feststellung einer in der Donan bei Ufer, Ge¬ meinde Nieder-Wallsee, angeschwemmten Leiche. Am 28. März 1895, nachmittags, haben mehrere Knaben in Ufer, Gemeinde Nieder=Wallsee, beim Auffangen von angeschwemmten Holz, die in hohem Grade verweste Leiche eines mittelgroßen Mannes, welche nach dem Aus¬ spruche des Arztes in Wallsee circa 6 Monate im Wasser gelegen sein dürfte, aus der Donau an das Ufer gezogen. Der Oberkörper war mehr schon Skelett, die linke Hand fehlte. Bekleidet war die Leiche mit Lederstiefletten und Frag¬ menten einer tegethofblauen Tuchhose, woraus zu schließen ist, dass es die Leiche eines verunglückten Matrosen sein dürkte. Die Stiefletten und Kleiderreste wurden behufs Agnoscierung beim Gemeindeamte in Nieder=Wallsee depo¬ niert, die Leiche wurde am 29. März ! J. am Ortsfried¬ hofe zu Sindelburg beerdigt. Die Gemeindevorstehungen und Gendarmerie=Posten¬ Commanden werden beauftragt die entsprechenden Erhebungen einzuleiten und ein etwaiges positives Resultat anher mit¬ zutheilen. Steyr, den 8. April 1895. Z. 4635. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5278/II. Kundmachung betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Bezirke Vöcklabruck nach Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat mit Rück¬ sicht auf die Verbreitung der Maul= und Klauenseuche im Bezirke Vöcklabruck mittelst der Kundmachung vom 23. März d. J., Z. 3281, von nun ab und bis auf Weiteres die Ein¬ fuhr von Klauenthieren jeder Gattung aus dem politischen Bezirke Vöcklabruck in Oberösterreich nur aus seuchenfreien Orten mittelst Eisenbahn nach der Stadt Salzburg und zur sofortigen Schlachtung im städtischen Schlachthofe daselbst gestattet. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 31. März 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 3. April 1895. Z. 4764 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten für Nieder=Oesterreich. Nachfolgend wird den Gemeinde=Vorstehungen das von der hohen k. k. Statthalterei in Linz mit Erlass vom 14. März 1895, Z. 4281/II, herab gelangte Verzeichnis

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