Amtsblatt 1895/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. April 1895

Nr. 15. 1895 K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 11. April Z. 4763. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Auswanderung. Nach einer dem k. k. Grenzpolizei=Commissariate in Pontasel zugekommenen Mittheilung der Polizei=Delegation in Pontebba hat das kgl. italienische Ministerium des Innern verfügt, dass von nun an alle fremden Auswan¬ derer, welche sich bei ihrem Eintritte nach Italien nicht über den Besitz der Anweisung für die kostenfreie Ueberfahrt von Genua nach Brasilien ausweisen können, an der Grenze zu¬ rückzuweisen sind. Bisher haben die Auswanderungs=Agen¬ ten die österreichischen und russischen Auswanderer in Pon¬ tebba übernommen und kostenfrei weiterbefördert, da selbe meist mittellos dort angekommen sind. Infolge hohen Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. März l. J., Z. 1545/M. J., und hohen Statthalterei=Erlasses vom 3. April l. J., Z. 5745/II., wer¬ den die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, unverweilt Sorge zu tragen dass solche Auswanderer, deren Passierung nach Italien wegen Mangels an Fahrkarten nicht mehr ge¬ stattet wird, in der Heimat zurückgehalten werden, da der¬ artige Auswanderer sonst von Pontafel zurückgeschoben werden müssten und hiedurch bedeutende Unkosten erwachsen würden. Steyr, am 5. April 1895. Z. 438/B. Sch.=R. An sämmtliche Ortsschukräthe und Schulleitungen. Schulbeschreibung. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen erhalten hiemit den Auftrag, im Sinne des Erlasses des hohen k. k. ober¬ österreichischen Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschreibung vorzunehmen. Die Schulbeschreibungsacten: Aufnahmsbogen A, Ta¬ belle B und die von den Schulleitungen anzufertigenden summarischen Ausweise sind von den Ortsschulräthen bis 15. Mai l. J. hieramts vorzulegen. Gleichzeitig haben die Schulleitungen die Erhebungen bezüglich des Impfzustandes der Schüler zu pflegen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 6. April 1895. Z. 4862. An die Gemeinde=Vorstehungen. Biehsalz=Bezug. Das Salzcommissionsgeschäft M. I. Wenzl in Ebensee hat im Monate März l. J. an verschiedene Gemeinden des Landes ein Circular versendet, in welchem es angibt, zu¬ folge einer ihr bekannten Tarifvorschrift in der Lage zu sein, an Gemeinden einen Theil der im verflossenen Jahre für bezogenes Viehsalz bezahlten Frachtgebüren rückzuer¬ statten und für seine Bemühungen, Spesen 2c. eine Pro¬ vision von 40% des reclamierten und liquidierten Betrages verlangt. Zufolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 3. April l. J., Z 5509/I, werden die Ge¬ meindevorstehungen unter Beziehung auf den hierämtlichen Erlass vom 10. März l. Z., Z. 3578, Amtsblatt Nr. 11, in ihrem eigenen Interesse von Benützung des Offertes dringend abgerathen, nachdem die Differenzbeträge über ein¬ faches Einschreiten auf Grund der vorgelegten Frachtbriefe voll rückvergütet werden, und es daher zur Erlangung der Frachtdifferenz keiner so kostspieligen Vermittlung bedarf. Steyr, am 7. April 1895. Z. 4633. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Stellungspflichtigen Eugenio Pieriste und Johann Guido Troleani. Die Veranlassung der Ausforschung der nachstehend verzeichneten, im Jahre 1874 geborenen und ungerechtfertigt abwesenden Stellungspflichtigen, deren Aufenthalt gänzlich unbekannt ist, wird angeordnet.

2 Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 20. März 1895, Z. 4705/IV, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauf¬ tragt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere auch in der Richtung zu pflegen, ob nicht etwa Einer oder der Andere in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint oder gestorben ist. Eugenio Pieriste, geboren 2. Juli 1874 in Rovigno (Istrien), kath., ehelich, Zu= und Vorname des Vaters: di Federico, Familien= und Vorname der Mutter: di Gaspera Rivolo su Vicenzo. — Johann Guido Troleani, geboren 13. September 1874 in Rovigno (Istrien), katholisch, ehelich, Zu= und Vorname des Vaters: di Riccordo di Carlo, Fami¬ lien= und Vorname der Mutter: di Maria Sirotich. Steyr, am 2. April 1895. Z. 4798. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitäts=Feststellung einer bei Dornach aus der Donau gezogenen Leiche. Am 26. März d. J. vormittags wurde in der Nähe von Dornach von den Schiffsleuten Johann Brand¬ stätter und Anton Loisch die Leiche eines ungefähr 50 Jahre alten Mannes aus der Donau gezogen und ans Land ge¬ bracht, welche schon längere Zeit im Wasser gelegen sein dürfte und bis zur Unkenntlichkeit entstellt ist. Der Körper ist 169 cm groß, stark gebaut, Kopf zimlich groß und aufgedunsen, Gesicht oval, Schädelhaut zum größten Theile losgelöst, Haare von der linken Schläfe seite schwarz, Augenfarbe unkenntlich, Bart, an der link¬ seitigen Oberlippe Theile eines schwarzen Schnurrbartes, am linken Unterkiefer Theile eines schwarzen, graumelierten Vollbartes, Vorderzähne fehlen bis auf den linkseitigen Augenzahn. Bekleidet ist die Leiche mit Sacco, Weste und Hose aus dunklem, etwas bläulich geschnürletem Stoffe, die Weste mit beinernen, glatten, mit Rampfen versehenen Knöpfen, Hemd mit weißem Kautschuk= (Schiller) Kragen und Gatien unkenntlich aus welchem Stoffe, an den Füßen weiße Kattun=Fußlappen und fast neue, kalblederne, halb¬ gespitzte Stiefletten mit niederen breiten Absätzen, welche wahrscheinlich in einer Fabrik erzeugt wurden. Oberleder mit Einsatz. Außer einem Zehnhellerstücke, einem Kreuzer einem Blechfederhalter mit Bleistift und Stahlfeder wurden bei der Leiche keinerlei Effecten vorgesunden; diese, sowie Kleiderausschnitte werden bei der Gemeinde=Vorstehung in Saxen aufbewahrt. Die Leiche, welche die eines dem besseren Arbeiter¬ stande angehörigen Mannes sein dürfte, trug keine Spur einer Gewaltthätigkeit. Zur Feststellung der Identität dieser Leiche werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden beauftragt, die entsprechenden Erhebungen zu pflegen und ein etwaiges positives Resultat anher zu mit¬ zutheilen. Steyr, den 3. April 1895. Z. 4890. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitäts-Feststellung einer in der Donan bei Ufer, Ge¬ meinde Nieder-Wallsee, angeschwemmten Leiche. Am 28. März 1895, nachmittags, haben mehrere Knaben in Ufer, Gemeinde Nieder=Wallsee, beim Auffangen von angeschwemmten Holz, die in hohem Grade verweste Leiche eines mittelgroßen Mannes, welche nach dem Aus¬ spruche des Arztes in Wallsee circa 6 Monate im Wasser gelegen sein dürfte, aus der Donau an das Ufer gezogen. Der Oberkörper war mehr schon Skelett, die linke Hand fehlte. Bekleidet war die Leiche mit Lederstiefletten und Frag¬ menten einer tegethofblauen Tuchhose, woraus zu schließen ist, dass es die Leiche eines verunglückten Matrosen sein dürkte. Die Stiefletten und Kleiderreste wurden behufs Agnoscierung beim Gemeindeamte in Nieder=Wallsee depo¬ niert, die Leiche wurde am 29. März ! J. am Ortsfried¬ hofe zu Sindelburg beerdigt. Die Gemeindevorstehungen und Gendarmerie=Posten¬ Commanden werden beauftragt die entsprechenden Erhebungen einzuleiten und ein etwaiges positives Resultat anher mit¬ zutheilen. Steyr, den 8. April 1895. Z. 4635. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5278/II. Kundmachung betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Bezirke Vöcklabruck nach Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat mit Rück¬ sicht auf die Verbreitung der Maul= und Klauenseuche im Bezirke Vöcklabruck mittelst der Kundmachung vom 23. März d. J., Z. 3281, von nun ab und bis auf Weiteres die Ein¬ fuhr von Klauenthieren jeder Gattung aus dem politischen Bezirke Vöcklabruck in Oberösterreich nur aus seuchenfreien Orten mittelst Eisenbahn nach der Stadt Salzburg und zur sofortigen Schlachtung im städtischen Schlachthofe daselbst gestattet. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 31. März 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 3. April 1895. Z. 4764 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten für Nieder=Oesterreich. Nachfolgend wird den Gemeinde=Vorstehungen das von der hohen k. k. Statthalterei in Linz mit Erlass vom 14. März 1895, Z. 4281/II, herab gelangte Verzeichnis

über die in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten in Niederösterreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegs¬ taxen für das Jahr 1895 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Verzeichnis über die in den öffentlichen Krankenanstalten in Nieder¬ österreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegs=Taxen für das Jahr 1895. Allg. öffentl. Krankenhaus Ulrichsstiftung in Allent¬ steig 85 kr. — K. k. Wohlthätigkeitshaus in Baden 60 kr. — Rath'sches allg. öffentl. Krankenhaus Baden 85 kr.; allgem. öffentl. Krankenhaus in Feldsberg 63 kr.; allg. öffentl. Krankenhaus in Hainburg 90 kr.; allg. öffentl. Kaiser Franz=Josef=Spital in Oberhollabrunn 80 kr.; für mittel¬ lose Gemeindeangehörige ist kein Ersatz an den n.=ö. Landes¬ fond zu stellen. — Allg. öffentl. Krankenhaus Horn, I. Ver¬ pflegstaxe 1 fl. 35 kr., II. 90 kr. — Allg. öffentl. Kranken¬ haus Klosterneuburg 85 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus Krems 85 kr., vom 1. Juli 1893 bis 31 Dec. 1895 Statth.= Dekr. v. 17. Jän. 1894, Z. 1593, Kinder unter 1 Jahr die Hälfte. — Allg. öffentl. Krankenhaus Melk 90 kr.; allge. öffentl. Krankenhaus Mödling 85 kr.; Statth.=Erl. v. 17. Jän. 1894, Z. 787 für mittellose Gemeindeangehörige kein Ersatz aus dem Landesfonde. — Allg. öffentl. Kranken¬ haus Wiener=Neustadt 1 fl.; vom 1. Jän. 1894 an, Statth.= Erl., Zahl 8725, 1. Jän. 1895, für Kinder unter 6. Jahren ½ der Taxe. — Allg. öffentl. Krankenhaus St. Pölten 75 kr.; vom 1. Juli angefangen für Einheimische 53 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus Korneuburg 83 kr., Statth¬ Erl., Z. 38.980, vom 27. Sept. 1893 für Einheimische 70 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus Stockerau 63 kr.; für Ein¬ heimische kein Ersatz aus dem Landesfond. — Allg. öffentl. Krankenhaus Waidhofen a. d. Thaya 72 kr., für Einhei¬ mische 51 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus Waidhofen a. d. Ybbs 85 kr., für Einheimische 60 kr. — Allg. öffentl. Kran¬ kenhaus Zwettl 90 kr., für Einheimische wird kein Ersatz an den Landesfonde gestellt. — Wien: K. k. allgemeines Krankenhaus I. Verpflegstaxe 5 fl., II. 2 fl. 50 kr., III. 1 fl. 20 kr.; k. k. Krankenhaus Wieden I. Verpflegs¬ taxe 5 fl., II. 2 fl. 50 kr., III. 1 fl. 20 kr.; k. k. Kranken¬ haus Rudolfstiftung 1 fl. 20 kr.; k. k. Kaiser Franz=Josef¬ Spital I. Verpflegstaxe 5 fl., II. 2 fl. 50 kr, III. 1 fl. 20 kr., k. k. Kaiserin=Elisabeth=Spital 1 fl. 20 kr., k. k. Kronprin¬ zessin = Stefanie = Spital 1 fl. 20 kr.; k. k. Wilhelminen¬ Spital 1 fl. 20 kr.; k. k. St. Rochus=Spital 1 fl. 20 kr.; wegen Herabsetzung der obigen Verpflegstaxen auf 1 fl. per Kopf und Tag vom 1. April 1895 an, sind die Verhand¬ lungen mit der hohen Regierung im Zuge. — N.=ö. Landes¬ Gebäranstalt I. Verpflegstaxe 4 fl., II. 2 fl. 50 kr., III. 1 fl. 80 kr., IV. 1 fl. 30 kr. — Findelanstalt I. Ver¬ plegsclasse 23 kr., II. 19 kr., III. 15 kr., für die Bluts¬ verwandten in Pflege befindlicher Findlinge 2 der Gebür. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt Wien, Ausländer I. Verpflegs¬ taxe 5 fl., II. 2 fl. 40 kr., Niederösterreicher I. Verpflegs¬ taxe 4 fl, II. 2 fl., III. 1 fl. 10 kr. — N.=ö. Landes¬ Irrenanstalt Klosterneuburg 1 fl. — N.=ö. Landes=Irren¬ anstalt Kierling 1 fl. — N.=ö. Landes=Irrenanstalt Ybbe I. Verpflegstaxe 4 fl., II. 1 fl. 50 kr., III. 1 fl. — N.=ö. Landes=Irren=Zweig=Anstalt Langenlois 1 fl. — Bei den n.=ö. Landes=Siechen=Anstalten St. Andrae, Allentsteig, Mistelbach, Oberhollabrunn richten sich die Verpflegstaxen nach dem jeweiligen Beschlusse des Landesausschusses. Steyr, am 5. April 1895. Amts=Erinnerungen. Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, welche den Erlös für die denselben mit dem h. ä. Erlasse vom 24. Oct. v. J., Z. 9391, zugestellten Lose zur Effecten=Lotterie des Salzburger Hilfsbeamten=Vereines noch nicht in Vorlage gebracht haben, werden eingeladen, den Losabsatz thunlichst zu fördern und den Erlös sodann ehestens anher zu senden. II. Diejenigen Ortsschulräthe, welche infolge des h. ä. Erlasses vom 8. Februar d. J., Z. 124/B.=Sch.=R. (Amts¬ blatt Nr. 7), die Gestehungskosten für die Verordnungs¬ blätter des k. k. Landesschulrathes pro 1894 noch nicht anher gesendet haben, werden angewiesen, die Vorlage dieses geringfügigen Betrages sofort zu bewerkstelligen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 10. April 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wekrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil) Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. * Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu S 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24. Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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