Amtsblatt 1895/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. März 1895

7 allen auf deren Grundlage erworbenen Schurfrechten von selbst. Wels, am 3. Jänner 1895. Der Revierbeamte: Anthropins m. p. Steyr, am 10. März 1895. Z. 3281. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitalsverwaltungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler und Spitals simulanten Stephan Rabensteiner. Infolge eines im Wege der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft St. Veit gestellten Einschreitens der Gemeinde=Vor¬ stehung Althofen hat die k. k. Landesregierung in Klagenfurt mit der Note vom 13. Februar 1895, Nr. 1087, um die Currendierung des dahin zuständigen, im Jahre 1842 ge¬ borenen Stephan Rabensteiner als Unterstützungs¬ schwindler und Spitalssimulanten ersucht. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Februar 1895, Z. 2873/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und Spitalsverwaltungen auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, zu veranlassen, dass dem¬ selben in Hinkunft die Verabreichung von Reiseunterstützungen für Rechnung der Heimatsgemeinde, sowie die Aufnahme in die Krankenpflege ohne ärztlich constatierte Nothwendigkeit verweigert werde Rabensteiner, ein höchst arbeitsscheues, gemeingefähr¬ liches Subject, weist Kerkerstrafen von über 30 Jahren auf und war wiederholt in Arbeitshäusern interniert; der¬ selbe ist mittlerer Statur, hat schwarze Haare und solchen kleinen Schnurrbart, braune Gesichtsfarbe und ein vagabun¬ denmäßiges Aussehen; das rechte Auge aus Glas. Steyr, den 9. März 1895. Z. 3314. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitäts=Feststellung. Laut Zuschrift des Stadthauptmannamtes Pressburg vom 2. März 1895, Z. 2402, befindet sich dortselbst wegen Vagieren ein Mann in Haft, welcher angibt, dass er Karl Weiß heiße und im Jahre 1865 in Schärding als Sohn des Hausierers Johann Weiß und seiner Gattin Crescentia geboren sei. Seit seiner frühesten Jugend sei er mit seinem Vater, welcher mit Galanterie= und Schnittwaren hausierte, in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Bayern herumgezogen, habe keine Schule besucht und sei auch bei keiner Assentie¬ rung gewesen. Im Frühjahre des vergangenen Jahres habe er in Braunau am Inn seinem Vater Waren gestohlen, sei dann in Ober= und Niederösterreich bis November v. J. herumgezogen, von dem Erlöse der gestohlenen Waren und vom Betteln gelebt, habe dann im November und December v. J. in Wien als Taglöhner an verschiedenen Orten ge¬ arbeitet, gieng dann nach Ungarn und wurde hierorts am 26. December v. J. verhaftet. Den Geburtsort und die Abstammung seines Vaters, welcher deutsch und etwas französisch sprach, kenne er nicht, und seine Mutter habe vor vielen Jahren ihren Gatten verlassen. Der Inhaftierte, welcher deutsch spricht, sich ziemlich gewandt ausdrückt und seinen angeblichen Verhältnissen nach nicht ungebildet genannt werden kann, ist großer Statur, mager, hat längliches Gesicht, dunkelbraune Haare, graue Augen, gesunde Zähne, hohe Stirn, Mund und Nase pro¬ portioniert und trägt braunen Schnurr= und Backenbart. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden bei dem Umstande, als sich die Angaben des Inhaftierten als unrichtig erwiesen haben, und mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die nöthigen Erhebungen behufs Feststellung der Personsindentität zu pflegen und das Resultat ehestens anher mitzutheilen. Eine Photographie des Genannten liegt hierämtlich zur Einsicht auf. Steyr, am 6. März 1895. Z. 3433. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor den Baganten Johann Mayr und Heinrich Reiner. Laut der Anzeige der Gemeinde=Vorstehung Öster¬ miething verursachen die dorthin zuständigen Vaganten Jo¬ hann Mayr, Fabriksarbeiter, geboren im Jahre 1876, und Heinrich Reiner, Fleischhauer, geboren im Jahre 1863, der Gemeinde durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Spitalspflege und Herauslockung von Reisevorschüssen große Kosten. Ersterer hat blonde Haare, graue Augen, ist mittel¬ groß, von schlankem Körperbau und ist im Besitze eines Arbeitsbuchduplicates, ausgestellt von der Heimatsgemeinde am 13. October 1893. Letzterer ist groß, hat blaue Augen, blondes Haar und solchen Schnurrbart und besitzt ein Arbeitsbuchduplicat vom 14. Juli 1894; er ist wiederholt wegen Landstreicherei und Diebstahl abgestraft. Die Gemeindevorstehungen und Spitalsverwaltungen werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Februar l. J., Z. 2927/II, angewiesen zu veranlassen, dass die Genannten ohne erwiesene Nothwendigkeit nicht in die Spitalspflege ausgenommen und auch nicht mit Geld¬ unterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde betheilt, sondern nach Maßgabe der Umstände der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werden. Steyr, am 9. März 1895. Z. 3434. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Landes=Ver¬ theidigungsministeriums in Wien vom 16. Februar 1895, Z. 3928/1742 IIb ex 1895 ergeht an alle Gemeinde¬ Vorstehungen der Auftrag, Nachforschungen einzuleiten, ob die Nachgenannten in einem Verzeichnisse der Landsturm¬ pflichtigen der einzelnen Gemeinden aufgeführt erscheinen oder gestorben sind.

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