Amtsblatt 1894/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Dezember 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1894. Steyr, am 13. December Nr. 50. Z. 15.370. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für das Jahr 1895. Mit 1. Jänner 1895 beginnt der XII. Jahrgang des gedruckten bezirkshauptmannschaftlichen Amtsblattes, welches wöchentlich einmal und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe wird wie bisher die Verlautbarung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarrämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betreffender Verordnungen und Instructionen und Ausforschungen ent¬ halten. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund¬ machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis hiefür beträgt ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Nummern 5 kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt durch die Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerations Erklärungen nebst dem bezeichneten Pränumerationsbetrage ehebaldigst anher zu senden. Steyr, am 10. December 1894. Z. 15.420. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen mit Ausnahme von Neukofen betreffend die Vorlage des Ausweises über die Stellungsauslagen im Jahre 1894. Die Gemeindevorstehungen werden daran erinnert, diesen Ausweis nach Muster 39 zu § 154, 1 lit. c, der Wehrvorschriften, 1. Theil, zuverlässlich bis 1. Jän¬ ner 1895 hierher vorzulegen. Steyr, am 11. December 1894. Z. 1527/M. An alle Gemeindevorstehungen. Im Sinne der Wehr=Vorschrift, II. Theil, § 13, An¬ hang für die k. k. Landwehr, sind die Militär=Pässe derjenigen Reservemänner und Ersatz Reservisten (Eigene und Fremd¬ zuständige), welche mit 1. Jänner 1895 zur Uebersetzung in die Landwehr gelangen — Assentjahrgang 1884 — zu sam¬ meln und bis 1. Jänner 1895 zur Umschreibung anher vorzulegen. In allen diesen Militär=Pässen ist die Anmeldung als Landwehrmann mit 1. Jänner 1895 einzutragen und diese Anmeldung in das Meldebuch und in den Veränderungs¬ Ausweis pro Jänner für die Landwehr aufzunehmen. Ebenso sind die Zuständigen vom Assentjahre 1884 im Evidenz=Verzeichnisse des Heeres zu löschen und in jenes für die Landwehr zu übertragen. Gleichzeitig sind auch die Landwehr=Pässe derjenigen Mannschaft — Eigene und Fremdzuständige — welche mit 1. Jänner 1895 mit Landsturm=Pässen betheilt werden Jahrgang 1882 — zu sammeln und mittelst Consignation, welche nur Name und Zuständigkeit zu enthalten hat, bis 1. Jänner 1895 vorzulegen. Steyr, am 6. December 1894. Z. 15.179 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Errichtung der Sanitätsgemeinde Pucking. Nachdem es ein allgemeiner Wunsch und ein drin¬ gendes Bedürfnis der Bewohner des rechten Traunufers ist, dass sich dort, wo früher drei Aerzte ansäßg waren, wieder ein solcher sich ansiedle, und andererseits nicht zu hoffen ist, dass ein Arzt in einer Landgemeinde prakticieren werde, in welcher er von der Theilnahme an dem öffentlichen Sanitäts¬ dienste ausgeschlossen wäre, so habe ich mich veranlasst ge¬ funden, der hohen k. k. Statthalterei die Errichtung einer eigenen Sanitätsgemeinde ebenfalls zu beantragen. Laut des Erlasses vom 4. December l. J., Z. 19.481/V, hat hochdieselbe im Einvernehmen mit dem h. oberöster¬ reichischen Landesausschusse diesem hierämtlichen Antrage

2 Folge gegeben und bestimmt, dass die Gemeinde mit Ge¬ biete Weißkirchen nicht der Sanitätsgemeinde Marchtrenk, und das Gemeindegebiet Pucking nicht der Sanitätsgemeinde Neuhofen einverleibt, sondern dass diese beiden genannten Gemeinden eine eigene Sanitätsgemeinde „Pucking zu bilden haben. Demnach wird die mit hierämtlichen Erlasse vom 9. v. M., Z. 13.785, A.=Bl. Nr. 46, publicierte Eintheillung der Bezirke in Sanitätsgemeinden dahin abgeändert, dass in Hinkunft die Sanitätsgemeinde Pucking aus der Gemeinde Pucking und Weißkirchen mit 2752 Ein¬ wohnern und 5 Vertretern, die Sanitätsgemeinde Neuhofen aus den Gemeinden Neuhofen und Allhoming mit 2464 Einwohnern und 4 Vertretern bestehen wird. Die bereits gewählten Vertreter der Gemeinden Wei߬ kirchen und Pucking haben demnach sich ehethunlichst zu versammeln und über den dem zu erwählenden Gemeinde¬ arzt festzusetzenden Jahresgehalt und Dienstpauschale Be¬ schluss zu fassen und das Ergebnis ehethunlichst anher be¬ kannt zu geben, damit die Ausschreibung dieses Postens erfolgen kann. Steyr, am 9. December 1894. Z. 15.150. Nr. 19.441/VI. Kundmachung Laut Note der niederösterreichischen Statthalterei vom 30. November 1894, Z. 94.711, ist die Einhängung des Sperrschiffes in den Wiener=Donaucanal bei Nußdorf am 29. November d. J. erfolgt und ist sohin die Einfahrt in diesen Canal bis auf weiteres für jede Gattung von Wasserfahrzeugen gesperrt. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz, am 3. December 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 7. December 1894. Z. 15.087. An die Gemeindevorstehungen. Die k. k. Statthalterei Linz hat mit Erlass vom 23. November l. J., Z. 17.501/II, anher eröffnet, dass laut des von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Oberösterreich, unterm 22. September 1894, Z. 7642, dorthin vorgelegten Berichtes der Gemeinde=Vorstehung Neumarkt der im Jahre 1854 zu Neumarkt geborene und ebendahin heimatszuständige, verheiratete Schneidergehilfe Jakob Schauberger durch seine regelmäßig wiederkehrende ausgesprochene Vorliebe für Spitals=Unterkunft seiner Heimatsgemeinde schon seit Jahren bereutende Kosten ver¬ ursacht und beispielsweise in den vergangenen drei Jahren in den Spitälern Linz, Großwardein, Semlin 2 mal, Agram 2mal, Kopreinitz und Fiume sich längere oder kürzere Zeit verpflegen und dabei auch zur Weiterreise Unterstützungen gegen Ersatz seitens der Heimatsgemeinde verabreichen lassen hat. Nachdem derselbe wegen verschiedener Delicte bereits 19 Arreststrafen in der Gesammtdauer von circa 2 Jahren abgebüßt und auch 22 Monate in der Zwangsarbeitsanstalt in Laibach zugebracht und voraussichtlich bei dem mindesten Anlasse im nächstbesten Spitale als Simulant Unterkunft und Verpflegung auf Kosten der Heimatsgemeinde anstrebt, vielleicht mitunter um der Abschiebung in die Heimat und dem Arbeitszwange zu entgehen, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf dieses arbeitsscheue Individuum mit dem Auftrag aufmerksam gemacht, demselben nur im Falle ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in die Spitalpflege zu über¬ führen, ferner keine Reiseunterstützungen zu verabreichen, sondern gegen denselben mit aller Strenge nach den Schub¬ vorschriften vorzugehen. Steyr, am 9. December 1894. Z. 15.153. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Clara Hopfgartner. Die nach Eberstein, Bezirk St. Veit, zuständige, 19 Jahre alte, taubstumme Clara Hopfgartner hat sich aus ihrem Wohnorte Zollfeld im Juni 1893 entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Die durch die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt ein¬ geleiteten Nachforschungen haben lediglich ergeben, dass Clara Hopfgartner im September v. J. im Spitale in Ebbs, Bezirk Kufstein, untergebracht worden ist, von wo sie vor Feststellung ihrer Zuständigkeitsverbältn isse entlassen worden ist. Die Genannte ist 1 m 40 cm groß, hat blonde Haare, braune Augen, reguläres Gesicht und Nase, gesunde Zähne und keine besonderen Kennzeichen. Bekleidet war sie mit einem braunen Rocke, weißer Schürze und einem grauen Halstuche. Die Haare trug sie in einem schwarzen Haarnetze und am kleinen Finger der rechten Hand einen gelben, glatten Reifring. Ueber diesbezügliche Bitte der Mutter der Verschollenen werden zufolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei vom 29. November 1894, Z 19.126/II, die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden ange¬ wiesen, die Ausforschung der Clara Hopfgartner zu veran¬ lassen und ein allfälliges positives Ergebnis bis 25. De¬ cember 1894 anher zu berichten. Steyr am 7. December 1894. Z. 15.250. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Rudolf Johann Krusche. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 21. April 1873 in Wien geborenen, in Wildschütz im Bezirke Freiwaldau

3 heimatberechtigten Rudolf Joh. Krusche, ehelichen Sohnes des Viehhändlers Josef Krusche und seiner Ehegattin Anna, geb. Pobisch, welcher zur heurigen regelmäßigen Stellung nicht erschienen und dessen Aufenthaltsort gänzlich unbekannt ist, angesucht. Der Vater des Stellungspflichtigen, Josef Kruscha, hat als junger Mann die Heimatsgemeinde Wildschütz ver¬ lassen, und leben keine Verwandte oder Bekannte dieser Familie daselbst mehr, sodafs im Amtsbezirke der genannten k. k. Bezirkshauptmannschaft nach dem Aufenthalte des Stellungspflichtigen und seiner Familienangehörigen ge¬ pflogene Erhebungen resultatlos blieben. Desgleichen waren die im Wege der k. k. Wiener Polizei=Direction gepflogenen Erhebungen ohne Erfolg. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 4. December 1894, Z. 19.404/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehung und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden be¬ auftragt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Das etwaige positive Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1895 anher zu berichten. Steyr, am 11. December 1894. Z. 14.217. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Wiederverleihung des Oeffentlichkeitsrechtes des Spitales zu Preic in Böhmen. Bezugnehmend auf den h. ä. Erlass vom 21. Jänner 1893, Z. 874, wird den Gemeinde=Vorstehungen eröffnet, dass laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. v. M., Z. 17.393/II, die k. k. Statthalterei in Böhmen laut der Note vom 13. October d. J., Nr. 128.290, im Ein¬ vernehmen mit dem Landesausschusse des Königreiches Böhmen das dem Krankenhause in Preic mit der Statt¬ halterei=Kundmachung vom 27. December 1892, Z. 151.909, im Grunde des Absatzes 1 des § 19 des Gesetzes vom 5. März 1888, L.=G.=Bl. Nr. 19, provisorisch entzogene Frist der Oeffentlichkeit mit 1. November 1894 wieder ertheilt hat. Ferner hat der Landes=Ausschuss des Königreiches Böhmen mit Zustimmung der k. k. Statthalterei die Ver¬ pflegstaxe für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Preic für den Rest des Jahres 1894 und für das Jahr 1895 mit 59 kr. für eine Person und Tag festgesetzt. Steyr, am 10. December 1894. Z. 15.088. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Borsten=Biehmarkt und Beterinär=Amt in Raab. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. November d. J., Z. 28.781, hat das königl. ung. Ackerbau=Ministerium nach dem Muster des Borstenviehmarktes zu Kobanya (Steinbruch bei Budapest) einen Borstenviehmarkt auch in Raab (Györ) errichtet und dortselbst ein Veterinäramt mit dem Functionsbeginne am 1. November 1894 eingesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 20. Novem¬ ber 1894, Nr. 18.503/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 10. December 1894. Z. 15.343. An die Gemeinde=Vorstehungen. Einsendung der Ausweise zum Beterinär=Jahres¬ berichte pro 1894. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiermit aufge¬ fordert, die zum Veterinär=Jahresberichte pro 1894 nöthigen Ausweise und Berichte bis 15. Jänner 1895 längstens anher vorzulegen. Ich verweise demnach die Gemeindevorstehungen auf die hierämtlichen Erlässe vom 17. November 1889, Z. 11.800, Amtsblatt Nr. 23 ex 1891, vom 9. Juni 1890, Z. 6210, A.=Bl. Nr. 23 ex 1890, insbesondere vom 12. und 14. December 1891, Z. 14.146 und 14.034, Amtsblatt Nr. 50 ex 1891, und beauftrage jene Gemeindevorstehungen, bei welchen die Vieh= und Fleischveschau Aerzten, Thier¬ Aerzten, Curschmieden übertragen ist, die tabellarischen Ausweise über das Vorkommen der Tuberkulose dem Veterinär=Jahresberichte beizulegen. Behufs richtiger Aussüllung der Tabellen ist den Beschau=Organen die im Amtsblatte Nr. 50 ex 1891 bei¬ liegende, mit Beispielen ausgefüllte Tabelle zur Benützung zu überlassen. Hinsichtlich der Vieh= und Fleischbeschauer und der Sachverständigen nach Absatz 4 der Durch¬ führungs=Verordnung zu § 8 des allgemeinen Thierseuchen¬ gesetzes wird bemerkt, dass auch deren Anstellungs¬ Decrete mit Datum und Zahl des gegebenen Jahres behufs genauer Evidenzführung anzugeben sind. Steyr, am 10. December 1894. Z. 15.344. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Rauschbrand= Schutzimpfung pro 1895. Im Jahre 1895 werden die Rauschbrand= Schutz¬ impfungen bei entsprechender Theilnahme in der Zeit von Ende März bis Mitte April wieder vorgenommen werden. Ich beauftrage daher die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer, die Viehbesitzer hievon zu ver¬ ständigen, selbe zur Anmeldung zuversichtlich bis 15. Jänner 1895 durch Circulare einzuladen und hiebei aufmerksam zu machen, dass Verluste durch den Rauschbrand trotz der Schutz¬ impfungen manchmal vorkommen können. Gleichzeitig haben die Gemeinde=Vorstehungen in Gaflenz, Großraming und Neustift das Ergebnis der Schutz impfungen pro 1894 auf Grund eingehender Er¬ hebungen in einem, nach dem im Amtsblatte Nr. 52 ex 1891 beiliegenden Formulare verfassten Ausweise zu¬ sammenzustellen und den Anmeldungen beizulegen. Steyr, am 10. December 1894.

4 Z. 14.867. An sämmtliche Gemeinde-Vorstebungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. Nov. bis 26. Nov. 1894. 1. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch, beziehungsweise Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Großraming, Ortschaft Neustistgraben. 2. Rotz der Pferde. Ausbruch der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Suben, Ortschaft Rossbach. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmayr, Furtberg und Waldneukirchen. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Weichstetten. Steyr, am 1. December 1894. Z. 15.152. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. Nov. bis 2. Dec. 1894. 1. Rotz der Pferde. Bestehen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Suben, Ortschaft Rofsbach. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdors: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair, Furtberg und Waldneukirchen. 2. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Kronstorf, Ortschaft Schmiding. 3. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Pfarr¬ kirchen, Ortschaft Großmangersdorf. Steyr, am 10. December 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaetion und Verlag der k. tmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Bezirksh

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