Amtsblatt 1894/48 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. November 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1894. Steyr, am 29. November Nr. 48. ad Z. 1.383/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 30. October l. J., Z. 1.383 (Amisblatt Nr. 45 vom 8. November l. J.), erhalten die Ortsschulräthe den Auftrag, binnen 3 Tagen sich zu äußern, ob dieselben die Wandtafeln für den Unter¬ richt in den weiblichen Handarbeiten für ihre Schulen er¬ werben wollen oder nicht. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 24. November 1894. Z. 1482/ B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge hohen Erlasses des hohen k. k. Landesschul¬ rathes vom 30. October l. J., Z. 3081, sind binnen acht Tagen folgende Daten anher bekannt zu geben: 1. Wie viele provisorische Lehrkräfte waren an der Schule in den Schuljahren 1891/92, 1892/93 und 1893/94 angestellt? (a Name, b Tag des Dienstantrittes, e Dauer der Verwendung.) 2. In wie viel Fällen musste in jedem der genannten Schuljahre bei Erkrankungen oder Beurlaubungen einzelner Lehrpersonen wegen Mangels einer verfügbaren Lehrkraft der Halbtagsunterricht eingeführt werden? 3. Wie viele Schüler besuchen gegenwärtig alltäglich die einzelnen Classen der Schule und wie viele den ver¬ kürzten Unterricht? K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 24. November 1894. Z. 14.360. 41 An die hochwürdigen Pfarrämter und Gemeinde=Vorstehungen. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 22. September 1893, Z. 2.455/M-I, dem Pro¬ vinzial der bosnischen Franciscaner=Ordens=Provinz zum Baue der für die Unterbringung des Provinzials und eines Seminars der Franciscaner erforderlichen Gebäude in Sara¬ ewo die Sammlung milder Gaben in Oberösterreich mit Ausnahme der Sammlung von Haus zu Haus bewilligt. Hievon setze ich infolge Erlasses des hohen k. k. Statthalterei=Präsidiums Linz vom 18. November l. J., Z. 2.583/Präs., mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Franciscaner=Frater Josef Batka, geboren 1828, Statur groß, kräftig, Augen blau, Haare blond, Schnurrbart, Nase länglich, im Oberkiefer Zahnlücken, vom hohen k. k. Statt¬ halterei=Präsidium Linz das Sammlungs=Certificat für die Zeit vom 18. November 1894 bis 18. Jänner 1895 ausgestellt wurde. Steyr, am 21. November 1894. Z. 14.417. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitalsverwaltungen. Warnung vor dem Spitals=Frequentanten Albert Wawerka. Der nach Skotschau zuständige, 36 Jahre alte Vagant Albert Wawerka hat bereits an verschiedenen Orten der östereichisch=ungarischen Monarchie wiederholt die Spitals¬ pflege und Armen=Unterstützungen in Anspruch genommen, und liegt nach den gesammelten Daten die Vermuthung nahe, dass derselbe die Spitalsbedürftigken und vorgeschützte augenblickliche Nothlage nur als Vorwand zur Gewinnung von Subsistenzmitteln zur Fortsetzung seines liederlichen, arbeitsscheuen Lebenswandels gebraucht, wodurch einerseits dem Lande, anderseits der Heimatsgemeinde ungebürliche Auslagen erwachsen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Spitals¬ Verwaltungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. November l. J., Z. 17.767/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, zu veranlassen, dass der Genannte ohne nachgewiesene Nothwendigkeit mit keinerlei Geldunter¬ stützung auf Kosten der Heimatsgemeinde betheilt und auch nicht in die Spitalspflege ausgenommen sondern nach Ma߬ gabe der Umstände der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ zogen werde. Steyr, am 22. November 1894.

2 Z. 14.536 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie - Posten -Commanden. Warnung vor Erbschaftsagenten. Nach einem dem k. u. k. Ministerium des Aeußern erstatteten Berichte des k. u. k. Consulates in Pittsburg sind in jüngster Zeit Versuche unternommen worden, ver¬ trauensseligen Personen unter der Vorspiegelung, ein in Amerika verstorbener Oesterreicher namens Benjamin Wellner oder Weller sei in Cheveland O. verstorben und habe sein Vermögen den in Oesterreich lebenden Erben hinterlassen — große Geldsummen durch Abnahme von „Kostenvorschüssen“ zu entlocken. Thatsache ist es, dass anfangs August l. J. in eini¬ gen Wiener Blättern eine diesbezügliche Notiz enthalten war, und dass, der an die „österreichischen Verwandten“ er¬ gangenen Aufforderung Folge leistend, zwei Erbschaftswerber sich an das österr.=ungar. Consulat in Pittsburg mit der Bitte um Auskunft über eine solche Erbschaft gewendet haben. Die vom obgedachten Consulate beim Gerichte in Cheve¬ land O gepflogenen Erhebungen ergeben, dass wohl ein alter Einwohner Chevelands namens Benjamin S. Wkeller, Engländer von Geburt, dort gestorben sei, und dass dessen be¬ deutender, seinen Verwandten testamentarisch zugedachter Nachlass bei jenem Gerichte verwaltet werde, dass aber von diesen Verwandten keiner in Oesterreich leben dürfte, und dass eine andere Verlassenschaft nach einem Benjamin Weller oder Wellner dort nicht bekannt sei. Da zu befürchten steht, dass durch derartige, muth¬ maßlich von sogenannten „Mandatswerbern“ verbreiteten, falsche Nachrichten noch mancher österreichische Staatsan¬ gehörige dazu verleitet werden könnte, große Opfer behufs Erlangung der in Rede stehenden Erbschaft zu bringen, so werden die Gemeindevorstehungen u. k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden infolge des Erlasses des hohen k. k. Mi¬ nisteriums des Innern vom 7. d. M., Z. 27.756, unter Hinweisung auf den einen ähnlichen Fall betreffenden Statt¬ halterei=Erlass vom 7. Juni 1893, Z. 8.772, h. d. Erlass vom 16. Juni 1893, Z. 7.552, Amtsblatt Nr. 25, mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, die Bevölkerung vor dem ge¬ wissenlosen Treiben der in Rede stehenden Erbschaftsagenten zu warnen. Steyr, am 25. November 1894. Z. 14.252. An sämmtliche hochwürdige Pfarrämter. Nachforschung nach Leonhard Moser. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem an die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr gerichteten Erlass vom 28. September 1894, Nr. 15.315/IV, über den erstatteten Bericht, betreffend die Erfolglosigkeit der Nachforschung nach dem am 2. März 1873 in Stadt Steyr geborenen und auch dorthin zuständigen stellungspflichtigen Leonhard Moser, unehelichen Sohn der 1874 verstorbenen Cäcilia Moser angeordnet, nachdem mit Bestimmtheit angenommen werden kann, dass Leonhard Moser in unmittelbarer Nähe von Steyr gestorben sei, im Wege der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr und Amstetten geeignete Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen, insbesondere aber sorg¬ fältigst zu erheben, ob dessen Tod nicht etwa in dem Sterbe¬ buche eines der im hiesigen Bezirke befindlichen hochw. Pfarrämter verzeichnet ist. Die hochw. Pfarrämter werden eingeladen, anher mitzutheilen, ob der Tod des Vorgenannten in einem wohl¬ dortigen Sterbebuche verzeichnet ist. Steyr, am 21. November 1894. Z. 14.415. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Leopold Steiner. Die Ausforschung des Stellungspflichtigen Leopold Steiner wird angeordnet. Derselbe ist am 3. October 1871 zu Linz geboren, nach Pupping zuständig, Sohn der in Linz, Tummelplatz 4 wohnhaften Eheleute Leopold Steiner und Julie geb. Auracher. Dieselben stehen nach ihrer Angabe in keinem Verkehre mit ihrem Sohne und ist ihnen dessen Aufenthalt unbekannt. Leopold Steiner ist Friseurgehilfe, hielt sich noch im Laufe dieses Sommers in Wien auf und wohnte zuletzt in Ottakring, Wagnergasse 58, von wo er laut Mittheilung des Centralmeldungsamtes in Wien am 12. Juli 1894 angeblich nach Böhmen weggereist ist. Derselbe ist versehen mit einem Arbeitsbuche, aus¬ gestellt von der Stadtgemeinde= Vorstehung Linz ddo. 12. März 1890, Z. 3.564, mit der Reisebewilligung ddo. Wels 8. Februar 1893 giltig bis 12. März 1893 für Oesterreich=Ungarn. Um Jahre 1893 wurde derselbe vom Magistrate in Wien im Delegierungswege abgestellt und hiebei zurückgestellt. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 6. November 1894, Z 17.874/IV, werden die Gemeinde¬ vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden be¬ auftragt, rücksichtlich des Aufenthaltes oder des etwaigen Ablebens des Genannten, dessen Personsbeschreibung nicht angegeben werden kann, eingehende Nachforschungen einzu¬ leiten und ein allfälliges positives Resultat bis 20. De¬ cember d. J. anher mitzutheilen. Steyr, am 21. November 1894. Z. 14.595. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Stephan Anton Mücke. Die Veranlassung der Ausforschung des am 7. Au¬ gust 1873 in Budapest geborenen, in Altrothwasser im Bezirke Freiwaldau heimatberechtigten, stellungspflichtigen Stephan Anton Mücke wird angeordnet. Der Genannte ist ein ehelicher Sohn des Steinmetzen Hermann Mücke und seiner Ehegattin Anna, geborenen Jung. Die Eltern des Stephan Anton Mücke sind schon

vor vielen Jahren von Altrothwasser nach Budapest über¬ siedelt, weshalb derselbe in seiner Heimatsgemeinde gänzlich fremd ist. Eine Personsbeschreibung des genannten Stellungs¬ pflichtigen konnte nicht beigebracht werden. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 17. November 1894, Z 18.555/IV, werden die Ge¬ meindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbeson¬ dere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfällig positives Ergebnis dieser Nachfor¬ schungen ist bis 20. Jänner 1895 anher zu berichten. Steyr, am 25. November 1894. Z. 14.336. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Gottfried Langer. Die mit h. d. Erlass vom 6. Mai 1894, Z 6.042 (Amts=Blatt Nr. 19), angeordnete Ausforschung nach Gott¬ fried Ludwig Heinrich Langer wird eingestellt, nachdem der Genannte zufolge Erlasses der hoben k. k. Statt¬ halterei vom 7. November 1894, Z. 17.997/IV, auf einem Schiffe in der Nähe von Lissabon gestorben ist. Steyr, am 22. November 1894. Z. 14.514. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Unter Bezugnahme auf die Statthalterei=Kundmachung vom 4. November 1894, Z. 17.681, intimiert mit h. ä. Erlasse vom 11. November 1894, Z. 13.766, Amtsblatt Nr. 46, zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlaut¬ barung. Z. 18.787/II. Kundmachung betreffend die Abänderung des Einfuhrverbotes von Rin¬ dern aus einzelnen Comitaten Ungarns und der königl. Freistadt Budapest. Laut einer Mittheilung des königl. ung. Ackerbau¬ Ministeriums wurden in den Gemeinden Martonvasar und Val des Stuhlweißenburger Comitates, aus welch letzterer Gemeinde der über den Budapester Viehmarkt auf den Wiener Centralviehmarkt gebrachte und bei der im St. Maxer Schlachthause vorgenommenen Nothschlachtung als lungen¬ seuchekrank befundene Stier stammte, die eingehendsten Nachforschungen nach dem Bestande der Lungenseuche durch Staatsthierärzte vorgenommen. Trotz dem gänzlich negativen Erfolge dieser Nach¬ forschungen wurde über beide Gemeinden die strengste Sperre verhängt, insolange nicht der Verdacht der Lungenseuche gänzlich behoben sein wird. Zugleich wurden von Seite des königl. ung. Ackerbau¬ Ministeriums die strengsten Maßnahmen zur Ueberwachung des Budapester Viehmarktes verfügt, um eine Verschleppung der Lungenseuche von demselben unmöglich zu machen. Unter diesen Umständen sah sich das hohe k. k. Mini¬ sterium des Innern laut des Erlasses vom 19. November l. J., Z. 30.162, veranlasst, die mit seinem Erlasse vom 30. October l. J., Z. 27.642 (verlautbart mit der h. ä. Kundmachung vom 4. November d. J, Z. 17.681) verfügte Einbeziehung der Comitate Pess—Pilis—Solt—Kis—Kun und Stuhlweißenburg dann der königl. Freistadt Budapest (mit Einschlufs des dortigen Viehmarktes) in das ungarische Lungenseuchensperrgebiet sowie die Anordnung, dass Rinder dieser Provenienzen ausschließlich nach dem Wiener Central= viehmarkte zu St. Marx zur Aufstellung auf der Contumaz¬ Abtheilung und sofortigen Schlachtung in einem der Wiener Schlachthäuser zur Einfuhr gelangen dürfen, vom 24. Novem¬ ber 1894 angefangen mit der Beschränkung außer Kraft zu setzen, dass die Provenienzen aus den Gemeinden Marton¬ Vasar und Val (Vaal) des Stuhlweißenburger Comitates, dann aus den seitens der königl. ung. Regierung unter strenge Sperre gestellten Mastungen des Grünwald in Altofen und des Egyedi in Neupest auch nach dem 24. Novem¬ ber 1894 nur nach Wien auf die Contumaz=Abtheilung des Centralviehmarktes zu St. Marx behufs der sofortigen Schlachtung in einem der Wiener Schlachthäuser gebracht werden dürfen. Dies wird mit dem Bemerken verlautbart, dass Ueber¬ tretungen dieser Vorschrift den Strafbestimmungen nach § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, und § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 57, unterliegen. Linz, am 21. November 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 25. November 1894. Z. 14.416. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 10. Nov. bis 17. Nov. 1894 Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuchse. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Egmair und Furtberg. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Weichstetten. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Friedwang. Steyr, am 22. November 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit.

Separat-Abdrücke der Kundmachung über die Viehbeschan auf den Eisenbahnen sind für P. T. Viehhändler in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr um 10 kr. per Stück erhältlich. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Eyidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse ausgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. 51 Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbebrlichke t = Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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