Amtsblatt 1894/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Juni 1894

2 Hainburg im Jahre 1894 vom 6. Juni bis 15. September und in Hinkunft bis auf Weiteres vom April bis 1. 15. September jeden Jahres, Uebungen im Wasserfahren und Kriegsbrückenschlage durch das k. u. k. Pionnier=Ba taillon Nr. 13 stattfinden. Bei denselben werden, abgesehen von anderen Uebungen, welche eine wesentliche Behinderung der Schiffahrt nicht hervorrufen können, daher besondere Vorkehrungen nich erforderlich machen, am linken Donauufer von Kilometer 45.5 bis Kilometer 46 Einbauten in den Strom, welcht sich bis auf eine Breite von höchstens 150 Meter in den¬ selben erstrecken werden, stattfinden, am rechten Ufer aber nächst der Lände von Hainburg Uebungen im Verankern vorgenommen werden. Wegen der erwähnten Einbauten am linken Ufer haben sich die Stromfahrzeuge daher thunlichst an das rechte Ufer zu halten; bezüglich der Uebungen im Ankerwerfen am rechten Ufer ist die Anordnung getroffen, dass zu jener Zeit, während welcher diese Uebungen vorgenommen werden, bei Kilometer 43°5 eine blauweiße Fahne aufgesteckt und ein Avisoposten aufgestellt ist, über dessen Meldung von der Annäherung eines Ruderfahrzeuges in der Naufahrt die etwa verankerten Pionnierfahrzeuge die Anker heben un überhaupt die Naufahrt freigeben werden Falls während der Abhaltung solcher Uebungen in der Naufahrt begriffenen Ruderfahrzeuge in Hainburg zuzu fahren beabsichtigen, haben die Führer derselben dies dem Avisoposten bei Kilometer 43°5 durch Zuruf mitzutheilen. worauf Seitens der Pionnierfahrzeuge nicht nur die Nau¬ fahrt vollständig freigegeben, sondern auch dafür Vorsorge ge troffen werden wird, dass das Zufahren der Ruderfahrzeuge an der Lände in Hainburg gefahrlos stattfinden kann. Von der k. k. Statthalterei. Linz, am 12. Juni 1894. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Z. 7812. An die hochwürdigenPfarrämter und Gemeinde sämmtliche Vorstehungen. Sammlung. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 27. Februar d. J., Z. 771 M. J., dem St. Antonius=Asylvereine in Wien die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Ober¬ österreich mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Ischl in der Zeit vom 15. Juni bis 14. September 1894 ertheilt Infolge Erlasses des hohen oberösterr. Statthalterei¬ Präsidiums Linz vom 15. Juni l. J., Z. 532/Präs., setze ich die hochw. Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen hievon mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereins organe Juliana Naindl, geb. 1847, zuständig nach Wien Gesicht oval, Nase und Mund proportioniert, Augen grau Haare braun, Gestalt groß, vom hohen k. k. Statthalterei¬ Präsidium Linz das Sammlungs=Certificat ausgestellt wurde. Steyr, den 16. Juni 1894. Z. 7857. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen ein Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps=Commandos in Innsbruck ddo. 8. Juni 1894, Z. 2970, zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militärwaisen=Stiftungs¬ platzes für Mädchen zur ausgedehntesten Verlautbarung mitgetheilt, da dieser Stiftungsgenuss bereits das drittemal ausgeschrieben wird, ohne dass sich bisher geeignete Bewerber gemeldet haben. Steyr, am 18. Juni 1894. Concurs= Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Theresian'schen Militär¬ waisen=Stiftungsplatzes für Mädchen der Concurs ausge¬ schrieben Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezirksrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufschein des Mädchens, dem Armutszeugnisse, dem Im¬ pfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht Diese Gesuche sind bis längstens 1. August 1894 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirkscommando Nr 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Ge¬ suche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juni 1894. Z. 7580. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor dem Landstreicher Eduard Rabic. Der nach Wocheina=Feistritz zuständige, arbeitsscheue Eduard Rabic treibt sich beschäftigungslos herum, lässt sich auf Rechnung seiner Heimatgemeinde Unterstützungen von den Gemeinden seines jeweiligen Aufenthaltes geben, wodurch er der Heimatgemeinde große Auslagen verursacht. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei Linz vom 8. Juni 1894, Z. 8691/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, die geeigneten Verfügungen zu treffen, dass das genannte Individuum mit keinerlei Geld¬ unterstützungen auf Kosten seiner Heimatgemeinde betheilt vielmehr nach Maßgabe der Umstände der nächsten Schub¬ behörde zur entsprechenden Behandlung überstellt werde. Eduard Rabic aus Kanker (Kokra bei Kreinburg) ge¬ bürtig, nach Feistritz zuständig, ist 30 Jahre alt, von großer

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