Amtsblatt 1894/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Juni 1894

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 25. Steyr, am 21. Juni. 1894. Z. 7130. Licitation des Jagdrechtes der Gemeinde Neustift. Kundmachung. Am Mittwoch den 27. Juni 1894 um 12 Uhr mittags wird in der Gemeinde=Kanzlei zu Neustift die Ver¬ pachtung des dieser Gemeinde zustehenden Jagdrechtes für die Zeit vom 1. Juli 1894 bis 30. Juni 1899 im Weg des öffentlichen Aufrufes stattfinden. Der Ausrufspreis be¬ fl. trägt 140 Pachtlustige haben vor Beginn der Lititation ein Vadium von 14 fl. zu erlegen. Die Licitationsbedingnisse können hieramts eingesehen werden Die Gemeinde=Vorstehungen haben dies zu verlautbaren. Steyr, 14. Juni 1894. Z. 7810. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. § 8 der Ministerial=Verordnung vom Gemäß 1. October 1875, R.=G.=Bl. Nr. 130, ist der Benützer einer Locomobile, welche ihren Standort wechselt, verpflichtet, all¬ jährlich dem amtlichen Prüfungscommissär behufs der Revisions vornahme den Standort und die Zeit, wo und wie lange sich der Locomobilkessel dort befinden wird, anzuzeigen. Sämmtliche Locomobilbesitzer werden demnach aufge¬ fordert, diese Anzeigen für Monat Juli an den k. k. Dampf¬ kesselprüfungs=Commissär in Steyr zu erstatten und haben die Besitzer jener Kessel, die noch nicht bei dem genannten Commissär angemeldet sind, die bezüglichen Kesselcertificate anzuschließen. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach § 13 mit Geldstrafen bis zu 100 fl. oder Arrest bis zu 14 Tagen geahndet. Steyr, am 18. Juni 1894. Z. 7817. An die Gemeinde=Vorstehungen. Wasserverbrauchsmesser. Auf Grund des Erlasses des hohen Handels=Mini¬ steriums vom 27. Mai d. J., Nr. 62.790 ex 1893, und Statthalterei=Erlasses vom 12. Juni l. J., Z. 9089/I, werden die Gemeinde=Vorstehungen hiemit auf die im XXXIX. Stücke des Reichgesetzblattes vom Jahre 1894 unter Nr. 102 enthaltenen Verordnung des Handels Ministeriums, betreffend die Bestreitung der Kosten für die Transport¬ Assecuranz der zur Aichung und Stempelung an die Normal- Aichungs -Commissionen gesendeten Wasserver¬ branchsmesser und auf die im selben Stücke des Reichsge¬ setzblattes unter Nr. 103 enthaltenen Kundmachung des Handels =Ministeriums, betreffend die Gebüren für die Aichung und Stempelung von Wasserverbrauchsmessern mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, den Inhalt dieser Verlautbarungen zur Kenntnis der Interessenten zu bringen. Steyr, am 16. Juni 1894. Z. 7768. An die Gemeinde=Vorstehungen des Ge¬ richtsbezirkes Neuhofen. Bekanntgabe der Sterbefälle. Ueber Ersuchen des k. k. Bezirksgerichtes Neuhofen vom 12. Juni l. J., Z. 2299, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen erinnert, dass die vorkommenden Sterbesälle sogleich durch Einsendung der Todtenscheine dem k. k. Bezirksgerichte bekannt zu geben sind. Steyr, am 16. Juni 1894. Z. 7746. An die an der Enns gelegenen Gemeinden. Nachstehende Kundmachung, betreffend die Uebungen des k. k. Pionnier=Bataillons Nr. 13 im Wasser¬ fahren 2c. auf der Donau, ist sofort unter den Schiff=, resp. Floßfahrttreibenden zu verlautbaren. Steyr, am 16. Juni 1894. Nr. 9009/VI. Kundmachung. 914 00 Laut der Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 6. Juni 1894, Z. 37.454, werden auf der Donau nächst

2 Hainburg im Jahre 1894 vom 6. Juni bis 15. September und in Hinkunft bis auf Weiteres vom April bis 1. 15. September jeden Jahres, Uebungen im Wasserfahren und Kriegsbrückenschlage durch das k. u. k. Pionnier=Ba taillon Nr. 13 stattfinden. Bei denselben werden, abgesehen von anderen Uebungen, welche eine wesentliche Behinderung der Schiffahrt nicht hervorrufen können, daher besondere Vorkehrungen nich erforderlich machen, am linken Donauufer von Kilometer 45.5 bis Kilometer 46 Einbauten in den Strom, welcht sich bis auf eine Breite von höchstens 150 Meter in den¬ selben erstrecken werden, stattfinden, am rechten Ufer aber nächst der Lände von Hainburg Uebungen im Verankern vorgenommen werden. Wegen der erwähnten Einbauten am linken Ufer haben sich die Stromfahrzeuge daher thunlichst an das rechte Ufer zu halten; bezüglich der Uebungen im Ankerwerfen am rechten Ufer ist die Anordnung getroffen, dass zu jener Zeit, während welcher diese Uebungen vorgenommen werden, bei Kilometer 43°5 eine blauweiße Fahne aufgesteckt und ein Avisoposten aufgestellt ist, über dessen Meldung von der Annäherung eines Ruderfahrzeuges in der Naufahrt die etwa verankerten Pionnierfahrzeuge die Anker heben un überhaupt die Naufahrt freigeben werden Falls während der Abhaltung solcher Uebungen in der Naufahrt begriffenen Ruderfahrzeuge in Hainburg zuzu fahren beabsichtigen, haben die Führer derselben dies dem Avisoposten bei Kilometer 43°5 durch Zuruf mitzutheilen. worauf Seitens der Pionnierfahrzeuge nicht nur die Nau¬ fahrt vollständig freigegeben, sondern auch dafür Vorsorge ge troffen werden wird, dass das Zufahren der Ruderfahrzeuge an der Lände in Hainburg gefahrlos stattfinden kann. Von der k. k. Statthalterei. Linz, am 12. Juni 1894. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Z. 7812. An die hochwürdigenPfarrämter und Gemeinde sämmtliche Vorstehungen. Sammlung. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 27. Februar d. J., Z. 771 M. J., dem St. Antonius=Asylvereine in Wien die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Ober¬ österreich mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Ischl in der Zeit vom 15. Juni bis 14. September 1894 ertheilt Infolge Erlasses des hohen oberösterr. Statthalterei¬ Präsidiums Linz vom 15. Juni l. J., Z. 532/Präs., setze ich die hochw. Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen hievon mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereins organe Juliana Naindl, geb. 1847, zuständig nach Wien Gesicht oval, Nase und Mund proportioniert, Augen grau Haare braun, Gestalt groß, vom hohen k. k. Statthalterei¬ Präsidium Linz das Sammlungs=Certificat ausgestellt wurde. Steyr, den 16. Juni 1894. Z. 7857. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen ein Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps=Commandos in Innsbruck ddo. 8. Juni 1894, Z. 2970, zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militärwaisen=Stiftungs¬ platzes für Mädchen zur ausgedehntesten Verlautbarung mitgetheilt, da dieser Stiftungsgenuss bereits das drittemal ausgeschrieben wird, ohne dass sich bisher geeignete Bewerber gemeldet haben. Steyr, am 18. Juni 1894. Concurs= Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Theresian'schen Militär¬ waisen=Stiftungsplatzes für Mädchen der Concurs ausge¬ schrieben Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezirksrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufschein des Mädchens, dem Armutszeugnisse, dem Im¬ pfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht Diese Gesuche sind bis längstens 1. August 1894 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirkscommando Nr 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Ge¬ suche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Juni 1894. Z. 7580. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor dem Landstreicher Eduard Rabic. Der nach Wocheina=Feistritz zuständige, arbeitsscheue Eduard Rabic treibt sich beschäftigungslos herum, lässt sich auf Rechnung seiner Heimatgemeinde Unterstützungen von den Gemeinden seines jeweiligen Aufenthaltes geben, wodurch er der Heimatgemeinde große Auslagen verursacht. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei Linz vom 8. Juni 1894, Z. 8691/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, die geeigneten Verfügungen zu treffen, dass das genannte Individuum mit keinerlei Geld¬ unterstützungen auf Kosten seiner Heimatgemeinde betheilt vielmehr nach Maßgabe der Umstände der nächsten Schub¬ behörde zur entsprechenden Behandlung überstellt werde. Eduard Rabic aus Kanker (Kokra bei Kreinburg) ge¬ bürtig, nach Feistritz zuständig, ist 30 Jahre alt, von großer

starker Statur, hat schwarze Haare und Augen, längliches, ziemlich intelligentes Gesicht, die vorderen Zähne fehlen ihm theilweise, er trägt Schnurrbart, spricht deutsch und flovenisch und weist sich mit einem Heimatscheine ddto. Feistritz von 28. Mai 1881, Z. 28, aus. ###en Steyr, den 12. Juni 1894. Z. 7483. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den öffentlichen Humanitäts- Anstalten Galiziens. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Juni 1894, Z. 8113/II, bringe ich nachstehenden Aus¬ weis der für das Jahr 1894 in den Heilanstalten Galiziens festgestellten Verpflegstaxen zur Kenntnis der Gemeinde¬ Vorstehungen Ausweis die für die allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser über Galiziens pro 1894 bemessenen Verpflegskosten. Krankenhaus in Biala für Erwachsene 57 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Bochnig für Erwachsene 51 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Brody für Erwachsene 50 kr.; für Kinden unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Brzezany für Erwachsene 56 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr Krankenhaus in Drohobycz für Erwachsene 53 kr.; fü Kinder unter 7 Jahren 28 kr. — Krankenhaus in Jaslo für Erwachsene 50 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. — Krankenhaus in Kolomea für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. — Krankenhaus in Krakau für Erwachsene a) Krankenabtheilung und Gebäranstal 1. Classe 2 fl. 50 kr., 2. Classe 1 fl. 25 kr., 3. Classe 63 kr.; b) Abtheilung für Lustseuche und Geisteskranke 1. Classe Kranken¬ 3 fl., 2. Classe 1 fl. 60 kr., 3. Classe 80 kr. — haus in Kulparkow (Landes=Irrenanstalt) für Erwachsen 1. Classe 3 fl., 2. Classe 1 fl. 50 kr., 3. Classe 80 kr. Krankenhaus in Lemberg (Landes=Anstalt) für Erwachsen 1. Classe 3 fl., 2. Classe 1 fl. 50 kr., 3. Classe 80 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 40 kr. — Krankenhaus in Neu¬ Sandec für Erwachsene 53 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Podhajce für Erwachsene 53 kr.; — für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Przemysl für Erwachsene 45 kr.; für Kinder unter 7 Jahrer — Krankenhaus in Rzeszow für Erwachsene 51 kr.; 24 kr — Krankenhaus in für Kinder unter 7 Jahren 28 kr. Sambor für Erwachsene 56 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 28 kr. — Krankenhaus in Sanok für Erwachsene 60 kr. — für Kinder unter 7 Jahren 30 kr Krankenhaus in Seiatyn für Erwachsene 55 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Sokal für Erwachsene 52 kr. — — für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Stanislau für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter — Krankenhaus in Stryj für Erwachsene Jahren 30 kr. 60 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 35 kr. — Krankenhaus in Saybusch (Zyurec) für Erwachsene 52 kr.; für Kinden unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Tarnopol fü Erwachsene 47 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 26 kr. Krankenhaus in Tarnow für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 28 kr. — Krankenhaus in Wadowice fü Erwachsene 56 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Zaleszezyke für Erwachsene 49 kr.; für 3 Kinder unter 7 Jahren 25 kr. — Krankenhaus in Zloczow für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. Krankenhaus in Zolkiew für Erwachsene 50 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. Steyr, 11. Juni 1894 7633. 3. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Hebamme Eder Marie diplomverlustig erklärt. Mit dem rechtskräftigen Erkenntnisse des k. k. Landes¬ gerichtes in Strafsachen Wien vom 5. April 1894, Z. 13.250, wurde die im IV. Bezirke, Große Neugasse 36 wohnhafte diplomierte Hebamme Marie Eder, wegen des Verbrechens der Mitschuld an der Abtreibung der Leibesfrucht nach §§ 5 und 144 St.=G. zu fünf Monaten schwerem Kerker verurtheilt. Infolge dieser Verurtheilung ist die genannte Hebamme gemäß § 26 lit. b St.=G. und nach den Bestimmungen der Strafgesetznovelle vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, ihres Diploms und des Rechtes zur weiteren Ausübung der Hebammenkunst verlustig geworden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1894 Z. 8920/V, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 15. Juni 1894. 0 Z. 7630. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Karl Steinkellner. Die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 187: in Hüttenberg im Bezirke St. Veit geborenen, nach Reichen¬ fels im Bezirke Wolfsberg heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Hutmachergehilfen Karl Steinkellner, welcher zur diesjährigen Hauptstellung nicht erschienen ist, wird angeordnet Ueber dessen Aufenthalt weiß selbst dessen Mutten Maria Steinkellner, verehelichte Stranner in Hüttenberg onst keine Auskunft zu geben, als das ihr Sohn Karl Steinkellner am 24. September 1893 sich von Hüttenberg nach Steiermark begeben haben dürfte; seit jener Zeit hat sie von ihm keine Nachricht erhalten Karl Steinkellner ist von mittlerer Größe, hat starker Körperbau, ovales Gesicht, blasse Gesichtsfarbe, blonde Haare blonde Augenbrauen, graue Augen, proportionirte Nase und Mund, gute Zähne und trägt blonden Schnurrbart. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, die bezüglichen Nach¬ orschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist Ueber ein allfälliges, positives Resultat ist bis 20. August anher zu berichten. Steyr, 13. Juni 1894.

4 Z. 7921. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Ausforschung des Stellungsflüchtlings Adolf Göbel. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei Linz von 15. Juni l. J., Z. 9276/IV, wird die Veranlassung der Ausforschung des am 10. Mai 1870 geborenen, stellungs¬ pflichtigen Adolf Göbel, aus Schwarzwasser, im Bezirke Freiwaldau, welcher von der Stellung im Jahre 1893 ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angeordnet Zur Zeit dieser Stellung war der Genannte im Hotel Scheithauer in Mähr.=Ostrau als Hausknecht bedienstet, hat sich aber am 27. Juli v. J. von dort, unbekannt wohin entfernt, bevor noch seine Nachstellung veranlasst werden konnte Der Genannte ist im Besitze eines von der Gemeinde Schwarzenau unterm 23. October 1888, Nr. 69, ausge fertigten Dienstbotenbuches und ist dessen Personsbeschreibung nach diesem nachstehende: Religion: röm.=katholisch, Größe: mittel, Gesicht: rund, Augen: braun, Augenbrauen: blond, Nase und Mund proportioniert, Haare: blond, Zähne: gut, besondere Kennzeichen: keine Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden mit dem Auftrag in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannt nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge ge¬ leistet hat oder gestorben ist Ueber ein allfälliges positives Resultat der Erhebungen ist bis 20. August d. J. anher zu berichten. Steyr, 19. Juni 1894. Z. 7922. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und und k. k. Gendarmerie=Posten=Cemmanden Ausforschung des Josef Pahler. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Juni l. J., Z. 9138/IV., wird die Veranlassung der Ausforschung des am 3. März 1873 in Fulnek ge¬ borenen, dahin auch zuständigen Josef Pahler, Sohn der Eheleute Franz Pahler, Schuhmachers in Fulnek, und der Anna Pahler, geborenen Pavlik, angeordnet. Josef Pahler, welcher Schuhmacher= und Kaminfeger gehilfe ist, wurde unterm 29. December 1891, Z. 921, im Arbeitsbuche die Reisebewilligung für's Inland bis zum 28. Februar 1894 ausgestellt. Derselbe ist von großer Statur, ohne besondere Kenn zeichen, hat lichtbraunes Haar, braune Augen, spricht nur deutsch und dürfte bei einem Kaminfegermeister in Mähren Schlesien, Oesterreich oder Böhmen beschäftigt sein Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden werden angewiesen, die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat bis 20. August anher zu berichten Steyr, am 19. Juni 1894. Z. 7923. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung der Marie Ertl. Maria Ertl, Tochter der Häuslerin Katharina Ertl in der Gemeinde Julbach, ist seit 17. April 1894 abgängig. Nachdem dieselbe geisteskrank war, so liegt die Ver¬ muthung nahe, dass dieselbe verunglückt ist Die Personsbeschreibung der Maria Ertl ist nach¬ stehende: Statur groß und stark, Gesicht rund, Augen blau, Haare blond, besondere Kennzeichen: in der rechten Hank sind die vier Finger zusammengewachfen. Dieselbe ist 26 Jahre alt und nach Ulrichsberg zuständig Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ postencommanden werden angewiesen, eingehende Nach¬ forschungen nach der Genannten zu pflegen und ein po¬ sitiives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 19. Juni 1894. Z. 7421. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im Spital zu Ungarisch-Hradisch. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Brünn von 11. Mai l. J., Nr. 12.746, wurde die Verpflegstaxe in der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt in Ung.=Hradisch mit 80 kr. per Kopf und Tag festgesetzt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Juni 1894, Z. 8116/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 11. Juni 1894. Z. 7374. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 28. Mai bis 3. Juni 1894. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weißkirchen, Ort¬ Sinersdorf schaft Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Zell am Petten¬ Orte Legerhut und Zell am Pettenfürst. fürst, Bläschenausschlag. Ausbruch und Bestehen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde St. Laurenz, Ort¬ schaft Pirath. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Edl¬ bach; Gemeinde und Ortschaft Pichl; Gemeinde Spital am Pyhrn, Ortschaft Gleinkerau. Bezirk Ried: Gemeinde Kirchheim, Ortschaft Buch, Gemeinde Kirchdorf, Ortschaft Graben. Steyr, am 14. Juni 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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