Amtsblatt 1894/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Mai 1894

2 Z. 6255. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden Stellung unter Polizei=Aufsicht. Marie Binder, 34 Jahre alt, katholisch, ledig, zuständig nach Sierning, wurde mit hierämtl. rechtskräftigem Erkennt¬ nisse vom 21. April 1894, Z. 5418, unter Anweisung der Ortsgemeinden Sierning, Thanstetten, Aschach und Garsten als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von einem Jahre unter Polizei=Aussicht gestellt. Die Polizei=Aufsicht beginnt mit 6. Mai 1894 und endet mit 6. Mai 1895. Steyr, den 18. Mai 1894. Z. 6715. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen insbesondere an die des Gerichtsbezirkes Bremsmünster. Biehbeschau auf Eisenbahnstationen. Mit Bezug auf den hierämtl. Erlass vom 29. April 1894, Z. 5677, Amtsblatt Nr. 18, betreffend die Durchführung der Viehbeschau in den Eisenbahnstationen, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufmerksam gemacht, dass der k. k. Bezirkthierarzt in Frischdorf, Josef Decker, die Beschau in den temporären Beschaustationen der Krems¬ thalbahn von Klaus bis inclusive Neuhofen (alle Stationen) zu versehen hat, und dass dessen Stellver¬ treter der k. k. Bezirksthierarzt in Wels, Alois Haselberger, ist Für die Bahnlinie Wels=Unterrohr (exclusive) ist der k. k. Bezirksthierarzt in Wels, Alois Haselberger, und als dessen Stellvertreter der Beschauthierarzt in Grieskirchen als Beschauorgan bestimmt. Der hiesige Amtsthierarzt und dessen Stellvertreter Karl Prokop, Stadtthierarzt in Steyr, haben die Beschau in den Stationen der Staatseisenbahn von Steyr bis Klein¬ reifling und Gaflenz und der Steyrthalbahn von Garsten bis Agonitz auszuführen. Hievon sind sämmtliche im Bezirke wohnhaften Vieh¬ händler, Exporteure und sonstige Interessenten umgehend Beschau mit dem Bemerken zu verständigen, dass die mindestens 12 Stunden vor der Verladung den be¬ treffenden Amtsthierärzten anzumelden ist. Steyr, den 23. Mai 1894 Z. 6513. An die Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlass vom 3. Juni 1893, Z. 8446, intimiert mit dem hierämtlichen Erlasse vom 8. Juni 1893, Z. 7223, im Amtsblatte Nr. 24, ex 1893, zur Kenntnisnahme und entsprechender Verlautbarung: Nr. 7314/II. Kundmachung betreffend die Ausscheidung des Comitates Pest=Pilis=Solt¬ Kiskün aus dem Lungenseuche=Sperrgebiete Da dem hohen k. k. Ministerium des Innern nunmehr schon seit längerer Zeit keine Notiz über die Fortdauer der Lungenseuche im Comitate Pest=Pilis=Solt=Kiskün zugegangen ist, und auch unter den in den Wiener Schlachthäusern zur Schlachtung gelangten Rindern der genannten Provenienz keine Erkrankungsfälle dieser Art wahrgenommen worden sind, nimmt das Ministerium des Innern keinen Anstand, dieses Comitat aus dem mit seinem Erlasse vom 28. Mai 1893, Z. 12.601, bezeichneten zusammenhängeuden Lungenseuche¬ Sperrgebiete wieder auszuscheiden und den Verkehr mit Rindvieh dieser Provenienz nach dem diesseitigen Gebiete vom 20. Mai l. J. angefangen wieder frei zu geben Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 3. Juni 1893, Z. 8440, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 14. Mai 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 6472 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 10. Mai 1894. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Steyr, den 17. Mai 1894. Z. 6161. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme Thierseuchenausweis Mai 1894. der Berichtsperiode vom 26. April bis 2. in Oberösterreich ist seuchenfrei. Steyr, 12. Mai 1894. Z. 6624 An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis 17. Mai 1894. in der Berichtsperiode vom 10. Mai bis Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Steyr, am 21. Mai 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Rebaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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