Amtsblatt 1894/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Mai 1894

Amts-Blatt der k. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 21. Steyr, am 24. Mai. 1894. Z. 6470. An die Gemeinde=Vorstekungen. Stempelfreiheit bei Arrondierung von Grundstücken. In dem am 31. December 1893 ausgegebenen LXVI. Stücke des Reichsgesetzblatt ex 1893 erscheint sub 208 das Gesetz vom 26. December 1893, betreffend die Ver¬ längerung der Wirksamkeit des Gesetzes vom 3. März 1868 R.=G.=Bl. Nr. 17, über die Stempel= und Gebürenfreiheit bei Arrondierung von Grundstücken publiciert. Gemäß dem Erlasse des hohen Ackerbau=Ministeriums vom 5. Februar d. J., Z. 573/79 und hohen Statthalterei¬ Erlasses vom 2. Mai l. J., Z. 2714/I, werden die Gemeinde Vorstehungen aufgefordert, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung behufs ausgiebigerer Gebrauchnahme von den Begünstigungen dieses Gesetzes auf dasselbe zu lenken. Steyr, am 17. Mai 1894. Z. 6230. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Theresianischer Militär=Waisen=Stiftungsplatz für Knaben. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. u. k. 14. Corps=Commandos in Innsbruck vom 3. d. M., Z. 2220, zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär=Waisenstiftungsplatzes für Knaben zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Steyr, den 17. Mai 1894. Concurs=Ausschreibung. Vom k. u. k. 14. Corps=Commando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Theresianischen Militär¬ Waisenstiftungsplatzes für Knaben der Concurs ausge¬ schrieben. Die Stiftung besteht in jährlich 34 fl., in halbjährigen decursiven Raten vom Oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt, und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn¬ sitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Knaben, dem Armuts=Zeugnisse, Impfungs¬ Zeugnisse und dem letzten Schul=Zeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 5. Juni 1894 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck im Mai 1894. Z. 6579. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor der Landstreicherin Theresia Ne߬ maier. Laut des an die hohe k. k. Statthalterei gerichteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 27. April 1894, Z. 4642, steht die im Jahre 1829 geborene ledige, nach Frankenmarkt zuständige Taglöhnerin Theresia Neßmaier im Verdachte der ungerechtfertigten Inanspruch¬ nahme der öffentlichen Krankenanstalten. Theresia Neßmaier äußerte wiederholt die Absicht, sich in die Krankenhäuser durch Simulation von Krankheiten auf¬ nehmen zu lassen, um dadurch ihrer Heimatsgemeinde Kosten zu verursachen. Thatsächlich ist dieselbe im Anfange dieses Jahres abgereist und wurde laut einer an die Gemeindevorstehung Frankenmarkt gelangten Zuschrift der Krankenhausverwaltung in Kitzbüchel vom 8. Jänner 1894, Z. 17, daselbst am genannten Tage in Pflege genommen. Die Genannte ist eine, sowohl wegen des Verbrechens, wie auch wegen der Uebertretung des Diebstahls wiederholt abgestrafte, dem Branntweingenusse und dem Tabakkauen ergebene Person. Sie ist mittelgroß, von schlankem Körper¬ bau und etwas vorgebeugter Haltung; ihr Gesicht zeigt deutliche Spuren des häufigen Branntweingenusses. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Mai 1894, Z. 6763/II, wird der Auftrag ertheilt, dafür Sorge zu tragen, dass die Genannte nur für den Fall der erwiesenen Nothwendigkeit in ein Kranken¬ haus aufgenommen und für den Fall des Eintreffens der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 19. Mai 1894.

2 Z. 6255. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden Stellung unter Polizei=Aufsicht. Marie Binder, 34 Jahre alt, katholisch, ledig, zuständig nach Sierning, wurde mit hierämtl. rechtskräftigem Erkennt¬ nisse vom 21. April 1894, Z. 5418, unter Anweisung der Ortsgemeinden Sierning, Thanstetten, Aschach und Garsten als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von einem Jahre unter Polizei=Aussicht gestellt. Die Polizei=Aufsicht beginnt mit 6. Mai 1894 und endet mit 6. Mai 1895. Steyr, den 18. Mai 1894. Z. 6715. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen insbesondere an die des Gerichtsbezirkes Bremsmünster. Biehbeschau auf Eisenbahnstationen. Mit Bezug auf den hierämtl. Erlass vom 29. April 1894, Z. 5677, Amtsblatt Nr. 18, betreffend die Durchführung der Viehbeschau in den Eisenbahnstationen, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufmerksam gemacht, dass der k. k. Bezirkthierarzt in Frischdorf, Josef Decker, die Beschau in den temporären Beschaustationen der Krems¬ thalbahn von Klaus bis inclusive Neuhofen (alle Stationen) zu versehen hat, und dass dessen Stellver¬ treter der k. k. Bezirksthierarzt in Wels, Alois Haselberger, ist Für die Bahnlinie Wels=Unterrohr (exclusive) ist der k. k. Bezirksthierarzt in Wels, Alois Haselberger, und als dessen Stellvertreter der Beschauthierarzt in Grieskirchen als Beschauorgan bestimmt. Der hiesige Amtsthierarzt und dessen Stellvertreter Karl Prokop, Stadtthierarzt in Steyr, haben die Beschau in den Stationen der Staatseisenbahn von Steyr bis Klein¬ reifling und Gaflenz und der Steyrthalbahn von Garsten bis Agonitz auszuführen. Hievon sind sämmtliche im Bezirke wohnhaften Vieh¬ händler, Exporteure und sonstige Interessenten umgehend Beschau mit dem Bemerken zu verständigen, dass die mindestens 12 Stunden vor der Verladung den be¬ treffenden Amtsthierärzten anzumelden ist. Steyr, den 23. Mai 1894 Z. 6513. An die Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlass vom 3. Juni 1893, Z. 8446, intimiert mit dem hierämtlichen Erlasse vom 8. Juni 1893, Z. 7223, im Amtsblatte Nr. 24, ex 1893, zur Kenntnisnahme und entsprechender Verlautbarung: Nr. 7314/II. Kundmachung betreffend die Ausscheidung des Comitates Pest=Pilis=Solt¬ Kiskün aus dem Lungenseuche=Sperrgebiete Da dem hohen k. k. Ministerium des Innern nunmehr schon seit längerer Zeit keine Notiz über die Fortdauer der Lungenseuche im Comitate Pest=Pilis=Solt=Kiskün zugegangen ist, und auch unter den in den Wiener Schlachthäusern zur Schlachtung gelangten Rindern der genannten Provenienz keine Erkrankungsfälle dieser Art wahrgenommen worden sind, nimmt das Ministerium des Innern keinen Anstand, dieses Comitat aus dem mit seinem Erlasse vom 28. Mai 1893, Z. 12.601, bezeichneten zusammenhängeuden Lungenseuche¬ Sperrgebiete wieder auszuscheiden und den Verkehr mit Rindvieh dieser Provenienz nach dem diesseitigen Gebiete vom 20. Mai l. J. angefangen wieder frei zu geben Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 3. Juni 1893, Z. 8440, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 14. Mai 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 6472 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 10. Mai 1894. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Steyr, den 17. Mai 1894. Z. 6161. An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme Thierseuchenausweis Mai 1894. der Berichtsperiode vom 26. April bis 2. in Oberösterreich ist seuchenfrei. Steyr, 12. Mai 1894. Z. 6624 An die Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis 17. Mai 1894. in der Berichtsperiode vom 10. Mai bis Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Steyr, am 21. Mai 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Rebaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2