Amtsblatt 1894/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. April 1894

2 Z. 4888. An die Gemeinde- Vorstehungen. Pränumeration auf die „Amtlichen Nachrichten“. betreffend Unfall= und Krankenversicherung der Arbeiter. Wie bekannt ist, veranstaltet das hohe k. k. Mini¬ sterium des Innern zur Förderung der Institution der Arbeiterversicherung und zur Orientierung der betheiligten Kreise unter dem Titel „Amtliche Nachrichten des k. k Ministeriums des Innern, betreffend die Un¬ fall= und die Krankenversicherung der Ar¬ beiter“ periodische Publicationen, welche nicht nur ein vollständiges Repertorium der einschlägigen Gesetze, Verord¬ nungen und Erlässe bilden, sondern insbesondere auch Er läuterungen, Beantwortungen eingelaufener Anfragen und aufklärende Artikel enthalten und dazu dienen, das Ver¬ ständnis und das Interesse für die Aufgaben der Arbeiter versicherung wachzurufen und zu fördern. Diesen Zwecken haben die amtlichen Nachrichten wäh¬ rend der fünf Jahre ihres Bestandes auch thatsächlich jederzeit Rechnung getragen und auf diese Weise in nicht unbedeu¬ tendem Maße zur verhältnismäßig raschen und glatten Durch¬ führung der Arbeiterversicherung und zur Einbürgerung dieser Institution beigetragen. Damit aber diese Publicationen ihre Bestimmung im vollen Umfange erfüllen, ist eine möglichst große Verbreitung derselben erforderlich, zumal im gegenwärtigen Stadium, in welchem die Organisation der Arbeiterversicherung im großen und ganzen durchgeführt ist, und es sich nunmehr um die Anwendung und Interpretation der einschlägigen Gesetz handelt, welche bei dem complicierten Baue und der Neuheit derselben im Interesse einer raschen und gleichförmigen Rechtsprechung eine nur durch die erwähnte Publication er¬ möglichte, stete Evidenz über den jeweiligen Stand der Ju¬ dicatur dringend erheischt Da das hohe k. k. Ministerium des Innern die Wahr¬ nehmung gemacht hat, dass die Verbreitung der „Amtlichen Nachrichten“ und die dadurch bedingte Evidenthaltung der Judicatur in den Materien der Arbeiterversicherung noc manches zu wünschen übrig lässt, werden infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. März l. J., Z. 6597, und hohen Statthalterei Erlasses vom 30. März l. J. Z. 4502/II, die Gemeinde=Vorstehungen auf diese Publica¬ tionen nachdrücklichst aufmerksam gemacht und denselben und den nach dem Krankenversicherungsgesetze eingerichteten Krankencassen das Abonnement mit dem Beifügen empfoh¬ len, dass Bestellungen direct an die k. k. Hof= und Staats¬ druckerei in Wien zu richten sind. Die „Amtlichen Nachrichten“ erscheinen in 24 halb¬ monatlichen Hesten am 1. und 15. jeden Monates, und beträgt der Pränumerationspreis ganzjährig 3 fl., respective für die Gemeindeämter und Bezirkskrankencassen 2 Gulden Auch wird die Nachschaffung der vorausgegangenen Jahr¬ gänge sehr empfohlen, da die publicierten Mittheilungen im ortlaufenden Zusammenhange stehen und Hinweisungen auf frühere Mittheilungen erforderlich werden. Hievon sind auch die Vorstehungen der oben gedachten Krankencassen zu verständigen. Steyr, den 10. April 1894. Z. 4691. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Ignaz Studlik einzustellen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 30. März 1894, Z. 4826, wurde der im Jahre 1870 gebo¬ rene, in Tobitschau, Bezirk Prerau (Mähren) heimatberech¬ tigte, stellungspflichtige Ignaz Studlik am 18. October 1893 dem k. k. Landesgerichte in Wien eingeliefert und be findet sich gegenwärtig zur Abbüßung der über ihn verhäng¬ ten, dreijährigen Kerkerstrafe in Stein Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie= Posten=Commanden mit Bezug auf den hier¬ ämtlichen Erlass vom 9. März 1894, Z. 3566, Amtsblatt Nr. 11, behufs Einstellung der weiteren Nachforschungen nach dem Genannten in die Kenntnis gesetzt Steyr, 6. April 1894. Z. 4875. An die Gemeinde=Vorstekungen. Biehsalzbezug. Das hohe k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 13. März 1894, Z. 7288, über eine gestellte Anfrage der k. k. Finanz=Landes=Direction in Graz entschieden, dass die Gemeinden zur obligatorischen Benützung der sowohl für die „Viehsalz Vertheilungs=Register“, als auch für die „Vieh salz=Bestellung“ und „Consignation“ ämtlich aufgelegten Drucksorten nicht zu verhalten, dagegen aber verpflichtet sind, diese Register, Bestellungen und Consignationen genau nach den in der Finanzministerial=Verordnung vom 20. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 176, V.=Bl. Nr. 57, vorgezeichneten Mustern unter Anlage A, C und D jener Verordnung aus¬ zusertigen Insoferne demnach insbesondere die „Viehsalzbestellung einer Gemeinde dieser Anforderung vollkommen entspricht, so ist dieselbe deshalb, weil sie nicht auf einer amtlichen Drucksorte ausgestellt worden ist, nicht zurückzuweisen, son¬ dern nach Vorschrift weiter zu beamtshandeln. Infolge Eclasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 24. März l. J., Z. 4554/I, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, 6. April 1894. Z. 4820. An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde- Vorstehungen. Sammlung. Seine Excellenz der Herr Statthalter hat mit dem hohen Erlasse vom 29. März l. J., Zahl 598/Präs., dem Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wier die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Oberösterreich mit Ausschlufs der Samm¬ lung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Ischl in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1894 ertheilt und den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Maria Meier, 45 Jahre

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