Amtsblatt 1894/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. April 1894

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 15. Steyr, am 12. April. 1894. 1894. Z. 4973. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Pferdeclassisication und Fuhrwerkszählung im Jahre 1894. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse von 18. Jänner 1894, Z. 45 (Amtsblatt Nr. 4), womit die allgemeinen Anordnungen für die heuer vorzunehmende Pferdeclassification und Zählung der bespannten Fuhrwerke bekannt gegeben wurden, wird den Gemeinde=Vorstehungen der von der h. k. k. Statthalterei in Linz mit dem XIV. Corps=Commando vereinbarte, den Bezirk Steyr betreffende Geschäftsplan für die Pferdeclassisication im Jahre 1894 zu¬ folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 5. April 1894, Z. 4087/IV, nachstehend mit der Weisung bekannt gegeben nunmehr die zur Durchführung erforderlichen Einleitungen unverzüglich zu treffen. Hiebei werden die Gemeinde=Vorstehungen nochmals auf die genaue Beachtung der mit dem hierämtl. Erlasse vom 18. Jänner 1894, Z. 45, bekannt gegebenen Anord nungen aufmerksam gemacht. Nachdem die Anmeldeschrift einen Zeitraum von zwölf Tagen unmittelbar vor Beginn der Classification zu umfassen hat, so ist die im §. 3 der citierten Bestimmungen vorge¬ sehene sich diesmal auch auf die bespannten Fuhrwerke er¬ streckende Aufforderung zur Anzeige sogleich zu erlassen und hiemit auch die Bekanntgabe des für jede Gemeinde zur Vornahme der commissionellen Besichtigung der Pferde anberaumten Ortes, sowie des Tages und der Stunde zu verbinden. Der von den Gemeinde=Vorstehungen zur Vornahm der Classification zu bestimmende geeignete Ort (Platz mi möglichst bequemer Zu= und Abfahrt) ist bis Ende April 1894 hieher bekannt zu geben. Nach dem herabgelangten Geschäftsplane findet die Classification statt Für die Gemeinden Weyer und Gaflenz in Weyer am — 8. Mai, 8 Uhr vorm Für die Gemeinden Großraming und Neustift in Großraming am 9. Mai, 8 Uhr vorm. Für die Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa in Losenstein am 9. Mai, 2 Uhr nachm. — Für die Gemeinde Ternberg daselbst am 10. Mai, 8 Uhr vorm —Für die Gemeinde Garsten daselbst am 10. Mai, 2 Uhr nachm Für die Gemeinde St. Ulrich daselbst am 11. Mai, 7 Uhr vorm. — Für die Gemeinde Aschach daselbst am 11. Mai 2 Uhr nachm. — Für die Gemeinde Gleink daselbst am 12. Mai, 8 Uhr vorm. — Für die Gemeinde Losensteinleiten Für die Ge¬ in Wolfern am 15. Mai, 8 Uhr vorm. meinde Sierning daselbst am 16. Mai 7 Uhr vorm. Für die Gemeinde Thanstetten daselbst am 17. Mai, 8 Uhr vorm. — Für die Gemeinden Hall und Pfarrkirchen in Hall die Gemeinde Rohr Für am 18. Mai, 7 Uhr vorm. — Für die Gemeinde — daselbst am 18. Mai, 2 nachm 19. Mai, 7 Uhr vorm Kremsmünster (Land) in Kremsmünster —Für die Gemeinde und am 21. Mai, 8 Uhr vorm. Kremsmünster (Markt) daselbst am 21. Mai, 3 Uhr nachm. Für die Gemeinde Wartberg daselbst am 22. Mai, 8 Uhr Für die Gemeinde Ried daselbst am 23. Mai vorm. — 7 Uhr vorm. — Für die Gemeinde Eberstallzell daselbst am —Für die Gemeinde Sipbachzell 25. Mai, 7 Uhr vorm. deselbst am 26. Mai, 8 Uhr vorm. — Für die Gemeinde Kematen daselbst am 28. Mai, 7 Uhr vorm. — Für die Gemeinde Piberbach daselbst am 28 Mai, 2 Uhr nachm. Für die Gemeinde St. Marien daselbst am 29. Mai, 7 Uhr vorm. —Für die Gemeinde Neuhofen daselbst am — 30. Mai, 9 Uhr vorm Für die Gemeinde Alhaming — daselbst am 31. Mai, 8 Uhr vorm. Für die Gemeinde Egendorf daselbst am 31. Mai 3 Uhr nachm. —Für die Gemeinde Weißkirchen daselbst am 1. Juni, 8 Uhr vorm. Für die Gemeinde Pucking daselbst am 2. Juni, 8 Uhr vorm. Steyr, am 10. April 1894. Z. 4930. An die Gemeinde=Vorstehungen. Laut des Erlasses des hohen k. und k. Reichskriegs¬ Ministeriums vom 30. März l. J., Abtheilung 5, Z. 710, werden im Laufe des Jahres 1894 durch Officiere des militär=geographischen Institutes astronomisch=geodätische Ar¬ beiten durchgeführt werden. Infolge des hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. April l. J., Z. 5147/IV, werden die Gemeinde Vorstehungen hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis ge¬ setzt, bei dem Eintreffen der Officiere das Geeignete zu ver¬ fügen, damit die Arbeiten der Officiere und des denselben zugewiesenen Personales thunlichst gefördert werden. Steyr, am 8. April 1894.

2 Z. 4888. An die Gemeinde- Vorstehungen. Pränumeration auf die „Amtlichen Nachrichten“. betreffend Unfall= und Krankenversicherung der Arbeiter. Wie bekannt ist, veranstaltet das hohe k. k. Mini¬ sterium des Innern zur Förderung der Institution der Arbeiterversicherung und zur Orientierung der betheiligten Kreise unter dem Titel „Amtliche Nachrichten des k. k Ministeriums des Innern, betreffend die Un¬ fall= und die Krankenversicherung der Ar¬ beiter“ periodische Publicationen, welche nicht nur ein vollständiges Repertorium der einschlägigen Gesetze, Verord¬ nungen und Erlässe bilden, sondern insbesondere auch Er läuterungen, Beantwortungen eingelaufener Anfragen und aufklärende Artikel enthalten und dazu dienen, das Ver¬ ständnis und das Interesse für die Aufgaben der Arbeiter versicherung wachzurufen und zu fördern. Diesen Zwecken haben die amtlichen Nachrichten wäh¬ rend der fünf Jahre ihres Bestandes auch thatsächlich jederzeit Rechnung getragen und auf diese Weise in nicht unbedeu¬ tendem Maße zur verhältnismäßig raschen und glatten Durch¬ führung der Arbeiterversicherung und zur Einbürgerung dieser Institution beigetragen. Damit aber diese Publicationen ihre Bestimmung im vollen Umfange erfüllen, ist eine möglichst große Verbreitung derselben erforderlich, zumal im gegenwärtigen Stadium, in welchem die Organisation der Arbeiterversicherung im großen und ganzen durchgeführt ist, und es sich nunmehr um die Anwendung und Interpretation der einschlägigen Gesetz handelt, welche bei dem complicierten Baue und der Neuheit derselben im Interesse einer raschen und gleichförmigen Rechtsprechung eine nur durch die erwähnte Publication er¬ möglichte, stete Evidenz über den jeweiligen Stand der Ju¬ dicatur dringend erheischt Da das hohe k. k. Ministerium des Innern die Wahr¬ nehmung gemacht hat, dass die Verbreitung der „Amtlichen Nachrichten“ und die dadurch bedingte Evidenthaltung der Judicatur in den Materien der Arbeiterversicherung noc manches zu wünschen übrig lässt, werden infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. März l. J., Z. 6597, und hohen Statthalterei Erlasses vom 30. März l. J. Z. 4502/II, die Gemeinde=Vorstehungen auf diese Publica¬ tionen nachdrücklichst aufmerksam gemacht und denselben und den nach dem Krankenversicherungsgesetze eingerichteten Krankencassen das Abonnement mit dem Beifügen empfoh¬ len, dass Bestellungen direct an die k. k. Hof= und Staats¬ druckerei in Wien zu richten sind. Die „Amtlichen Nachrichten“ erscheinen in 24 halb¬ monatlichen Hesten am 1. und 15. jeden Monates, und beträgt der Pränumerationspreis ganzjährig 3 fl., respective für die Gemeindeämter und Bezirkskrankencassen 2 Gulden Auch wird die Nachschaffung der vorausgegangenen Jahr¬ gänge sehr empfohlen, da die publicierten Mittheilungen im ortlaufenden Zusammenhange stehen und Hinweisungen auf frühere Mittheilungen erforderlich werden. Hievon sind auch die Vorstehungen der oben gedachten Krankencassen zu verständigen. Steyr, den 10. April 1894. Z. 4691. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Ignaz Studlik einzustellen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 30. März 1894, Z. 4826, wurde der im Jahre 1870 gebo¬ rene, in Tobitschau, Bezirk Prerau (Mähren) heimatberech¬ tigte, stellungspflichtige Ignaz Studlik am 18. October 1893 dem k. k. Landesgerichte in Wien eingeliefert und be findet sich gegenwärtig zur Abbüßung der über ihn verhäng¬ ten, dreijährigen Kerkerstrafe in Stein Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie= Posten=Commanden mit Bezug auf den hier¬ ämtlichen Erlass vom 9. März 1894, Z. 3566, Amtsblatt Nr. 11, behufs Einstellung der weiteren Nachforschungen nach dem Genannten in die Kenntnis gesetzt Steyr, 6. April 1894. Z. 4875. An die Gemeinde=Vorstekungen. Biehsalzbezug. Das hohe k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 13. März 1894, Z. 7288, über eine gestellte Anfrage der k. k. Finanz=Landes=Direction in Graz entschieden, dass die Gemeinden zur obligatorischen Benützung der sowohl für die „Viehsalz Vertheilungs=Register“, als auch für die „Vieh salz=Bestellung“ und „Consignation“ ämtlich aufgelegten Drucksorten nicht zu verhalten, dagegen aber verpflichtet sind, diese Register, Bestellungen und Consignationen genau nach den in der Finanzministerial=Verordnung vom 20. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 176, V.=Bl. Nr. 57, vorgezeichneten Mustern unter Anlage A, C und D jener Verordnung aus¬ zusertigen Insoferne demnach insbesondere die „Viehsalzbestellung einer Gemeinde dieser Anforderung vollkommen entspricht, so ist dieselbe deshalb, weil sie nicht auf einer amtlichen Drucksorte ausgestellt worden ist, nicht zurückzuweisen, son¬ dern nach Vorschrift weiter zu beamtshandeln. Infolge Eclasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 24. März l. J., Z. 4554/I, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, 6. April 1894. Z. 4820. An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde- Vorstehungen. Sammlung. Seine Excellenz der Herr Statthalter hat mit dem hohen Erlasse vom 29. März l. J., Zahl 598/Präs., dem Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wier die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Oberösterreich mit Ausschlufs der Samm¬ lung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Ischl in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1894 ertheilt und den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Maria Meier, 45 Jahre

alt, geboren zu Wolfsthal, Bezirk Bruck a. d. Leitha, Statur mittelgroß, Gesicht länglich, Augen braun, Mund und Nasc proportioniert, Haare blond, und Francisca Kaiser, 24 Jahre alt, geboren zu Wien, Statur mittelgroß, Gesicht länglich Augenbrauen, Mund und Nase proportioniert, Haare dun¬ kelbraun, die Sammlungs=Certificate ausgestellt. Hievon setze ich die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, den 6. April 1894. Z. 4460. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Ludwig Tichopad. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 4. März 1894, Z. 4290 und 905 II b, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1861 gebore¬ nen, in Braunsberg im Bezirke Mistek heimatberechtigten Ludwig Tichopad, welcher zur Stellung in der 3. Alters classe nicht erschienen ist, angesucht Noch Aussage seiner als Witwe in Boskowitz sich auf¬ haltenden Mutter soll der Genannte vor etwa elf Jahren in Gesellschaft eines gewissen Pelikan, seinem Berufe nach Zuckerbäcker, seine Heimat verlassen und sich nach Wien begeben haben Dort soll er ebenfalls als Zuckerbäcker bei dem er wähnten Pelikan eine Zeit lang in Arbeit gestanden sein. Im Jahre 1881 und 1882 ist er in Wien zur Stel erschienen lung — Seit zehn Jahren hat seine Mutter Nachricht von ihrem Sohne erhalten keine Zufolge der von der Genannten vorgelegten Persons¬ beschreibung hat Ludwig Tichopad eine mittelgroße Gestalt, chwarze Haare, schwarze Augen, kleine Nase, normalen Mund. Besondere Kennzeichen sind keine vorhanden. Die diesfalls seitens der eingangs genannten Landes behörde bei der k. k. Statthalterei für Niederösterreich und Steiermark veranlassten Nachforschungen blieben ohn Erfolg.Hievon werden infolge Erlasses der hohen k. k. ober österreichischen Statthalterei in Linz vom 11. März l. J. Z. 3752/IV, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendar¬ merie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in dem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er¬ scheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachsorschunger ist bis 15. Mai d. J. zu berichten. Steyr, den 5. April 1894. Z. 4692. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Cemmanden. Ausforschung der Zuständigkeit des Josef Svoboda. Die hohe k. k. Statthalterei Prag hat mit Erlass vom 30. März 1894, Z. 4838/IV, um die Eruierung des Ge burtsortes und der Heimatszuständigkeit des in Krusican 3 wohnhaften, stellungspflichtigen Schmiedgehilfen Josef Svo¬ boda angesucht. Der Genannte, welcher sich zur Stellung gemeldet hat, gibt an, er sei ein ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Schuhmachers Josef Svoboda und dessen Ehe¬ gattin Anna, und im Jahre 1871 in einem ihm ganz un¬ bekannten Orte in Oberösterreich geboren worden Nähere Daten über seine Geburt kann weder er noch seine Mutter Anna Svoboda angeben. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie= Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen nach dem Geburtsorte des genannnten Stellungspflichtigen zu pflegen und insbesondere die Auszüge über die in den Jahren 1870—1872 geborenen Knaben, sowie die Vormerkungen über die gänzlich Unbekannten genau durchzusehen. Ein positives Resultat dieser Nachforschunger ist bis 15. Mai 1894 anher zu berichten Steyr, den 4. April 1894. Z. 579/M An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Waffenübungen der Resevemänner und Ersatzreser¬ visten pro 1894. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge des hohen Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 25. März l. J., Z. 4089—4566/IV, angewiesen, sofort di Uebersicht über die Waffenübungen den Reservisten und Ersotzreservisten zu verlautbaren. Hiezu wird bemerkt: Die für die größeren Truppenübungen im Herbste bestimmten Reservemäuner und Ersatzreservisten haben zu ihrem Truppenkörper auch dann einzurücken, wenn ihr im Militär=Territorialbereiche gelegener Aufenthaltsort von Truppenkörper über 150 km entfernt ist Bei der Feld=Artillerie sind außer den der Ca¬ vallerie entstammenden Fahrkanonieren die Unterofficiere und die Bedienungsmannschaft des 4. und 6. Reservejahrganges dann jene Ersatzreservisten, welche im laufenden Jahre das 5. und 7. Dienstjahr vollstrecken, bei der Festungs=Artillerie die gesammte Mannschaft dieser beiden Reserve= und Ersatz¬ reserve=Jahrgänge einzuberufen. Betreffs der Waffenübungen der für Beleuchtungs¬ abtheilungen ausgebildeten Mannschaft werden die Wei¬ sungen ergehen Bei der Pionnier=Truppe wird die Dauer der Waffenübung festgestellt: à) Für die gesammte Mannschaft der Pionnier=Batail¬ lone Nr. 6, 8 bis 11, dann 15 und für jene Mannschaft der Pionnier=Bataillone 2, 3 und 5, welche von der bestan¬ denen Genie=Truppe herstammt, mit 28 Tage, in welche Zeit jedoch die eventuellen Marschtage aus der Präsen¬ tierungsstation in den Uebungsort und anlässlich der Rück¬ versetzung in das nichtactive Verhältnis einzurechnen sind; b) für alle übrige Mannschaft mit 13 Tage Bei der Sanitäts=Truppe sind zur Dienstübung Reservemänner und Ersatzreservisten beizuziehen. 2950 Auch wird beigefügt, daß heuer die für die Herbst¬ waffenübung einzuberufende Mannschaft des Infanterie=Re¬ gimentes Nr. 14 und des 11. und 12. Tiroler=Jäger¬ bataillons dieselbe bei ihren stondeszuständigen Unterab¬ theilungen in Tirel ableisten werden. Steyr, den 8. April 1894.

Z. 4693. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Spitalfrequentant Johann Dragschitz. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Lin vom 18. März 1894, Z. 4237, lässt sich der nach Au am Leithaberge in Niederösterreich zuständige Johann Drag¬ schitz, 50 Jahre alt, ledig, Zeug= und Kesselschmied, schon durch längere Zeit sehr häufig in Spitälern in Ober= und Nieder¬ österreich, Tirol, Steiermark und Kärnten verpflegen, wie auch Unterstützungen und Reisevorschüsse geben, wodurch der vermögenslosen Heimatsgemeinde Unkosten erwachsen. Da die Vermutung nahe liegt, dass der Genannte, welcher meist beschäftigungslos in der Welt herumstreicht, die Krankheiten simuliert, so werden die Gemeinde=Vorste hungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden über Er suchen der genannten k. k. Statthalterei angewiesen, das Er¬ orderliche zu veranlassen, damit derselbe vor ärztlich sicher gestellter Spitalsbedürstigkeit nicht in die Krankenpflege aufgenommen oder mit Reisevorschüssen betheilt, sondern nach Maßgabe der Umstände der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden Behandlung überstellt werde. Steyr, den 4. April 1894. Z. 4732. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Spitalsfrequentant Johann Gföllner. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 18. März 1894, Z. 3531, steht der nach Peuerbach, Bezirk Schärding zuständige Johann Gföllner, 50 Jahre alt, ledig, Kutscher, im dringenden Verdachte, die Spitals¬ Verpflegung in ungerechtfertigter Weise in Anspruch zu neh¬ men, wodurch er seiner Heimatsgemeinde bereits bedeutend Auslagen verursacht hat. Der Genannte war im Jahre 1893 in der Landes Irrenanstalt in Niedernhart und wurde bereits östers wegen Landstreicherei bestraft und abgeschoben und treibt sich sei 1893 in verschiedenen Krankenanstalten Oberösterreichs und Tirols herum Es werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen darmerie=Posten=Commanden sohin angewiesen, das Erforder¬ liche zu veranlassen, damit derselbe vor sichergestellter Noth¬ wendigkeit nirgends in Spitalsverpflegung genommen, viel¬ mehr im gegebenen Falle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 4. April 1894. Z. 4459. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Josef Tami erniert. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 14. März 1894, Z. 3983, eröffnet, dass die k. k. Statt¬ 5 halterei in Triest mit der Note vom 18. Februar 1894, Z. 2820, anher mitgetheilt hat, dass der im Jahre 1860 zu Suzia geborene Josef Tami, Sohn des Peter und der Maria, welcher in dem mit dem bierämtlichen Erlasse vom 19. Jänner 1894, Z. 852, zur Ausforschung mitgetheilten Verzeichnisse genannt ist, eruiert wurde Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie= Posten = Commanden mit Bezug auf die hier¬ ämtliche Ausschreibung vom [12. Februar 1894, Z. 1566, Amtsblatt Nc. 7, behufs Einstellung der weiteren Nachfor¬ schungen nach dem Genannten in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. April 1894. Z 4478. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den Humanitäts=Anstalten in Croatien. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. v. M., Z. 3704/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen eine Abschrift des von der königl. kroat.=slavon.=dalmatinischen Landesregierung in Agram mit der Zuschrift vom 17. Fe¬ bruar l. J., Z. 7608, übersendeten Ausweises der in den dortigen Krankenanstalten und in der Landesirrenanstalt ir Stenjevac festgesetzten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag zur Kenntnisnahme mitgetheilt Zur Z. 7608—1894 Königl. kroat.=slav. Landesreg. in Agram. Ausweis über die in den öffentlichen hierländlichen Krankenhäusern und in der Irrenanstalt Stenjevoc festgesetzten Verpflegs¬ gebüren per Kopf und Tag. 1. Krankenhaus in Belovar 75 kr. 2. Krankenhau in Brod 75 kr. 3. Krankenhaus in Glina 75 kr. 4. Kranken¬ haus in Gospic 75 kr. 5. Krankenhaus in Karlovac (Karl¬ stadt) 75 kr. 6. Krankenhaus in Korlovci dolni (Karlstadt) 75 kr. 7. Krankenhaus in Koprivnica (Kopreinitz) 75 kr 8. Krankenhaus in Mitrovica 75 kr. 9. Krankenhaus in Nova Gradiska (Neu=Gradiska) 75 kr. 10. Krankenhaus in Ogulin 75 kr. 11. Krankenhaus in Osiek (Essek) 75 kr 12. Krankenhaus in Pakrac 75 kr. 13. Krankenhaus in Petrinja 75 kr. 14. Krankenhaus in Petrovaradin (Peter wardein) 75 kr. 15. Krankenhaus in Pozega 75 kr. 16. Krankenhaus in Senj (Zengg) 75 kr. 17. Kranken¬ haus in Sisak (Sissek) 75 kr. 18. Krankenhaus in Varaz¬ din 75. kr. 19. Krankenhaus in Vinkovci 75 kr. 20. Kran¬ kenhaus in Vukovar 75 kr. 21. Krankenhaus der barm¬ herzigen Brüder in Agram 75 kr. 22. Krankenhaus der barmherzigen Schwestern in Agram 75 kr. 23. Kranken¬ haus in Semlin 75 kr. 24. Irrenanstalt in Stenjevac 1. Verpflegsklasse 2 fl. 20 kr., 2. Cl. 95 kr. und 3. Cl. 85 kr. Steyr, am 4. April 1894. Z 4622. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Erhöhung der Verpflegskosten im Spitale S. Pelagio. Zufolge Erlosses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. v. M., Z. 4030/II, hat die k. k. Statthalterei in

6 Triest genehmigt, dass für die Verpflegung in der öffent¬ lichen Krankenanstalt Erzherzogin=Maria=Theresia=Seehospiz S. Pelagio bei Rovigno hinfort anstatt der bisher mit täg¬ lich 80 kr. für Unbemittelte festgestellten Gebür, die erhöhte Verpflegsgebür von 81 Kreuzern per Tag und Kopf eingeho¬ ben werde. Es unterliegt überdies keinem Anstande, dass die bei Festsetzung dieser Verpflegstaxe nicht in Rechnung gezogenen Reiseauslagen für die vorschussweise auf Kosten der Anstalt beförderten Pfleglinge in Form eines bis zur Tilgung des thatsächlich verausgabten Betrages einzuhebenden Zuschlages eingebracht werden Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen in Kenntnis. Steyr, 4. April 1894. Z. 4876. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehzungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. März bis 2. April 1894. Oberösterreich ist seuchenfrei. Steyr, am 9. April 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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