Amtsblatt 1894/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. März 1894

2 Z. 3532 An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde- Vorstehungen. Sammlung Se. Excellenz der Herr Statthalter von Oberösterreich hat laut des hohen Erlasses vom 21. Februar l. J. Z. 407/Präs., dem Asylvereine der Wiener Universität die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Ver¬ einszwecke in Oberösterreich mit Ausschlufs der Sammlung von Haus zu Haus in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 1894 ertheilt, und dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix, 52 Jahre alt von mittelgroßer Statur, das Sammlungs=Certificat aus¬ gestellt Hievon setze ich die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, 9. März 1894. Z. 3804. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Wochentliche Epidemie=Rapporte betreffend. Es kommt mehrfach vor, dass Erkrankungen an Croup (Angina membranacea, crouposa, häutige Bräune) nicht zur Anzeige gelangen. Nach den bestehenden Normen ist Bräune jeder Art, daher sowohl die Diphtheritis wie der Croup, als eine Infections=Erkrankung auch Gegenstand der Berichterstattung Ebenso sind die Herren Aerzte zu erinnern, dass jede Erkrankung im Kindbette, also nicht nur das eigentliche Puoperalfieber, sondern auch die Erkrankungen und Todfäll infolge schwerer Operationen 2c. in den Wochenrapporten anzuführen sind. Bezüglich der Keuchhustens ist es zwar oft nicht mög lich, ziffermäßige Angaben zu machen, da die zahlreichen Fälle nicht in ärztliche Behandlung kommen, doch ist der jedesmalige Auftritt dieser Krankheit zur Anzeige zu bringen und über deren Verbreitung wenigstens annäherungs¬ weise unter Angabe der beiläufigen Zahl der Kranken un der ergriffenen Ortschaften zu berichten Hiebei nehme ich Anlass, auf die Pflicht der Anzeige jeder Fälle von Varicella (Steinblattern) aufmerksam zu machen, mit dem Bemerken, dass bei der Varicellla jedesmal auch anzugeben ist, ob der Kranke geimpft ist oder nicht. Diese Berichte, eventuell Fehlanzeigen, sind am Beginr jeder Woche pünktlich anherzusenden. Steyr, den 13. März 1894. Z. 3812. An die Gemeinde-Vorstehungen Gassenz Großraming und Neustift insbesondere und im allgemeinen an jene des Gerichtsbezirkes Weyer. Die diesjährige Rauschbrand=Schutzimpfung wird für den Gerichtsbezirk Weyer mit Beginn des Monates April 1894 vorgenommen werden, und zwar sind für die Ge¬ meinde Neustift der 4. und 5. April, für die Gemeinde Großraming der 6. und 7. April und für die Gemeinde Gaflenz der 10. April l. J. in Aussicht genommen In diesem Jahre werden, wie im Vorjahre, die bereits der Impfung unterzogenen Jungrinder nach Wunsch der Viehbesitzer nochmals geimpft. Ich beauftrage deshalb die Gemeinde= Vorstehungen dies allgemein in den interessierten Kreisen zu verlautbaren. Da von den Gemeinde=Vorstehungen Gaflenz, Gro߬ raming und Neustift über die Anzahl der Impflinge nicht ganz genaue Daten bisher vorliegen, so wollen die Gemeinde¬ Vorstehungen von den Viehbesitzern die Zahl der zu impfen¬ den Rinder nochmals erheben und selbe längstens bis 25. März l. J. bekanntgeben, damit die hinreichende Menge Impfstoff rechtzeitig bestellt werden kann Sollten in den übrigen Gemeinden des Gerichts¬ bezirkes Weyer Viehbesitzer Jungrinder zur diesjährigen vorzunehmenden Rauschbrand=Impfung anmelden, so sind die Anmeldungen ebenfalls bis zu dem obenerwähnten Zeit punkte anher vorzulegen. Bei nothwendig werdender Aenderung der Impftage werden die Gemeinde=Vorstehungen noch rechtzeitig verstän¬ digt werden. Die Impfungen werden auch diesmal noch in den Ge¬ höften der Viehbesitzer vorgenommen werden. Steyr, den 13. März 1894. Z. 3566. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Ignaz Studlik. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 19. Februar 1894 Z. 3605 und 735 II b, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 geborenen, in Tobitschau im Bezirke Prerau heimatberechtigten, stellungspflichtigen Ignaz Studlik, Sohnes der Eheleute Jakob Studlik, Häuslers in Welchrad, und der Josefa Studlik, geborenen Kröner, angesucht Der Stellungspflichtige ist ein wiederholt abgestraftes gemeingefährliches Individuum. Nach Abbüßung einer acht¬ monatlichen Kerkerstrafe wurde derselbe im Jahre 1891 der Zwangsarbeitsanstalt in Iglau überwiesen. Von dort ent wich aber Ignaz Studlik, wurde hierauf in Wien auf¬ gegriffen und daselbst wegen Verbrechens des Diebstahls vom k. k. Landesgerichte mit Urtheil vom 28. September 1891, Z. 43.103, zu zweijähriger, schwerer Kerkerstrafe ver¬ urtheilt, welche er in Stein abbüßte. Als er nun im September 1893 abermals der Iglauer Zwangsarbeitsanstalt übergeben werden sollte, entwich er dem Schubführer am 29. September 1893 wieder, und kann seit dieser Zeit nicht eruiert werden. Sein Vater Jakob Studlik ist bereits todt, bei seiner Mutter Josefa Studlik, die mit ihrem Zuhälter, dem Schuhmacher Ignaz Steininger, in Napagedl wohnhaft ist, hält sich der Stellungspflichtig nicht auf. Auch im Prerauer Bezirke blieben die Nachfor schungen nach demselben resultatlos. Die Direction der Iglauer Zwangsarbeitsanstalt gibt folgende Personsbeschrei¬ bung an: Statur klein, Haare, Augenbrauen, Augen braun,

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