Amtsblatt 1894/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. März 1894

Amts-Blatt der 6. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 11 Steyr, am 15. März 1894. Z. 362/V.=Sch.=R. Amtserinnerung. Diejenigen Ortsschulräthe, welche infolge des hierämtl. Erlasses vom 13. v. M., Z. 194 (Amtsblatt Nr. 7), die Gestehungskosten für die Verordnungsblätter des k. k. ober österr. Landesschulrathes pro 1893 noch nicht in Vorlage gebracht haben, werden hiemit angewiesen, selbe nunmehr sofort auberzusenden. Vom k. k. Bezirksschulrathe. Steyr, den 14. März 1894. Z. 325/.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Prüsungen für Arbeitslehrerinnen. Laut Kundmachung der k. k. Lehrerinnen=Bildungs¬ Anstalt in Linz vom März l. J. werden die Lehrbefähigungs¬ Prüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und an Bürgerschulen an der k. k. Lehrerinnen=Bildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 11. bis 13. Juni l. J. abgehalten. Die erforderlichen Documente: a) der Tauf= oder Geburtsschein, behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis, c) das Sittenzeugnis, und d) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis läng steus 1. Juni l. J. an die Direction der k. k. Lehrerinnen Bildungsanstalt in Linz einzusenden. Steyr, 9. März 1894. Z. 397/V.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen erhalten den Auftrag, jene Lehr personen, welche bei der diesjährigen Bezirks=Lehrerconferenz einen Vortrag zu halten gedenken, unter Anführung der gewählten Themen bis Ende März hieramts bekanntzugeben oder einen Fehlbericht einzusenden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. März 1894. Z. 328/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden im Sinne des hohen Er¬ lasses des k. k. oberösterr. Landesschulrathes vom 16. Juli 1883, Z. 1632, aufgefordert, den unterstehenden Lehrkräften, welche im Maitermine l. J. die Ablegung der Lehrbefähi gungs=Prüfung beabsichtigen, bekanntzugeben, dass dieselben die diesbezüglichen Gesuche bis Ende März l. J. hieramts einzubringen haben. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 8. März 1894 Z. 3715. An die Gemeinde- Vorstehungen. Postamt Unterhimmel. Zufolge Kundmachung der k. k. Post= und Telegraphen¬ Direction Linz vom 8. März l. J., Z. 6256, tritt mit 15. März l. J. in Unterhimmel, Ortsgemeinde Garsten politischer Bezirk Steyr, ein k. k. Postamt in Wirksamkeit. Dasselbe hat sich mit dem Brief= und Fahrpostdienste zu befassen, als Sammelstelle des Postsparcassenamtes zu fun¬ gieren und erhält die Verbindung mit den Zügen 1, 2, 3, 4 und 6 der Bahnstrecke Garsten — Agonitz. Vom Tage der Activierung des Postamtes ab bilder nachstehende Ortschaften den Bestellungsbezirk des neuen Postamtes Unterhimmel Die früher zum Bestellungsbezirke des Postamtes Steyr gehörigen Ortschaften der Ortsgemeinde Garsten Christkindl und Rosenegg mit dem Unterhimmel, Schlosse gleichen Namens, Ober= und Unter=Fischer, Humer, Kramer und Maurer. Der Landbriefträger des Postamtes Steyr ver kehrt infolge Errichtung obigen Postamtes ab 15. März in nachstehender Ordnung9 Uhr 30 Min. vormittags ab Steyr an 12 Uhr 30 Min. nachmittags Spiegelberg Spiegelberg ab 12 Uhr 35 Min. nachmittags, 2 Uhr nachmittags Gründbergan 2 Uhr 10 Min. nachmittags, ab Gründberg an 4 Uhr nachmittags. Steyr Steyr, 11. März 1894.

2 Z. 3532 An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde- Vorstehungen. Sammlung Se. Excellenz der Herr Statthalter von Oberösterreich hat laut des hohen Erlasses vom 21. Februar l. J. Z. 407/Präs., dem Asylvereine der Wiener Universität die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Ver¬ einszwecke in Oberösterreich mit Ausschlufs der Sammlung von Haus zu Haus in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 1894 ertheilt, und dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix, 52 Jahre alt von mittelgroßer Statur, das Sammlungs=Certificat aus¬ gestellt Hievon setze ich die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, 9. März 1894. Z. 3804. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Wochentliche Epidemie=Rapporte betreffend. Es kommt mehrfach vor, dass Erkrankungen an Croup (Angina membranacea, crouposa, häutige Bräune) nicht zur Anzeige gelangen. Nach den bestehenden Normen ist Bräune jeder Art, daher sowohl die Diphtheritis wie der Croup, als eine Infections=Erkrankung auch Gegenstand der Berichterstattung Ebenso sind die Herren Aerzte zu erinnern, dass jede Erkrankung im Kindbette, also nicht nur das eigentliche Puoperalfieber, sondern auch die Erkrankungen und Todfäll infolge schwerer Operationen 2c. in den Wochenrapporten anzuführen sind. Bezüglich der Keuchhustens ist es zwar oft nicht mög lich, ziffermäßige Angaben zu machen, da die zahlreichen Fälle nicht in ärztliche Behandlung kommen, doch ist der jedesmalige Auftritt dieser Krankheit zur Anzeige zu bringen und über deren Verbreitung wenigstens annäherungs¬ weise unter Angabe der beiläufigen Zahl der Kranken un der ergriffenen Ortschaften zu berichten Hiebei nehme ich Anlass, auf die Pflicht der Anzeige jeder Fälle von Varicella (Steinblattern) aufmerksam zu machen, mit dem Bemerken, dass bei der Varicellla jedesmal auch anzugeben ist, ob der Kranke geimpft ist oder nicht. Diese Berichte, eventuell Fehlanzeigen, sind am Beginr jeder Woche pünktlich anherzusenden. Steyr, den 13. März 1894. Z. 3812. An die Gemeinde-Vorstehungen Gassenz Großraming und Neustift insbesondere und im allgemeinen an jene des Gerichtsbezirkes Weyer. Die diesjährige Rauschbrand=Schutzimpfung wird für den Gerichtsbezirk Weyer mit Beginn des Monates April 1894 vorgenommen werden, und zwar sind für die Ge¬ meinde Neustift der 4. und 5. April, für die Gemeinde Großraming der 6. und 7. April und für die Gemeinde Gaflenz der 10. April l. J. in Aussicht genommen In diesem Jahre werden, wie im Vorjahre, die bereits der Impfung unterzogenen Jungrinder nach Wunsch der Viehbesitzer nochmals geimpft. Ich beauftrage deshalb die Gemeinde= Vorstehungen dies allgemein in den interessierten Kreisen zu verlautbaren. Da von den Gemeinde=Vorstehungen Gaflenz, Gro߬ raming und Neustift über die Anzahl der Impflinge nicht ganz genaue Daten bisher vorliegen, so wollen die Gemeinde¬ Vorstehungen von den Viehbesitzern die Zahl der zu impfen¬ den Rinder nochmals erheben und selbe längstens bis 25. März l. J. bekanntgeben, damit die hinreichende Menge Impfstoff rechtzeitig bestellt werden kann Sollten in den übrigen Gemeinden des Gerichts¬ bezirkes Weyer Viehbesitzer Jungrinder zur diesjährigen vorzunehmenden Rauschbrand=Impfung anmelden, so sind die Anmeldungen ebenfalls bis zu dem obenerwähnten Zeit punkte anher vorzulegen. Bei nothwendig werdender Aenderung der Impftage werden die Gemeinde=Vorstehungen noch rechtzeitig verstän¬ digt werden. Die Impfungen werden auch diesmal noch in den Ge¬ höften der Viehbesitzer vorgenommen werden. Steyr, den 13. März 1894. Z. 3566. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Ignaz Studlik. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 19. Februar 1894 Z. 3605 und 735 II b, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 geborenen, in Tobitschau im Bezirke Prerau heimatberechtigten, stellungspflichtigen Ignaz Studlik, Sohnes der Eheleute Jakob Studlik, Häuslers in Welchrad, und der Josefa Studlik, geborenen Kröner, angesucht Der Stellungspflichtige ist ein wiederholt abgestraftes gemeingefährliches Individuum. Nach Abbüßung einer acht¬ monatlichen Kerkerstrafe wurde derselbe im Jahre 1891 der Zwangsarbeitsanstalt in Iglau überwiesen. Von dort ent wich aber Ignaz Studlik, wurde hierauf in Wien auf¬ gegriffen und daselbst wegen Verbrechens des Diebstahls vom k. k. Landesgerichte mit Urtheil vom 28. September 1891, Z. 43.103, zu zweijähriger, schwerer Kerkerstrafe ver¬ urtheilt, welche er in Stein abbüßte. Als er nun im September 1893 abermals der Iglauer Zwangsarbeitsanstalt übergeben werden sollte, entwich er dem Schubführer am 29. September 1893 wieder, und kann seit dieser Zeit nicht eruiert werden. Sein Vater Jakob Studlik ist bereits todt, bei seiner Mutter Josefa Studlik, die mit ihrem Zuhälter, dem Schuhmacher Ignaz Steininger, in Napagedl wohnhaft ist, hält sich der Stellungspflichtig nicht auf. Auch im Prerauer Bezirke blieben die Nachfor schungen nach demselben resultatlos. Die Direction der Iglauer Zwangsarbeitsanstalt gibt folgende Personsbeschrei¬ bung an: Statur klein, Haare, Augenbrauen, Augen braun,

Gesicht länglich, Nase, Mund proportioniert, Kinn spitz Sprache deutsch und böhmisch, Kleidung schwarzer, weicher Hut, dunkelgrüner Rock und blauweiß gestreifte Stoffhose. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 23. Februar l. J., Z. 2943/IV, sind die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesonder in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen des dortigen Verwaltungsgebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stel¬ lungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 12. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 9. März 1894. Z. 3598. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Anton Cisowski. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 20. Februar 1894, Z. 3508 und 701 II b, hat die k. k. Landesregierung für die Bukowina um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1866 in Kronstadt in Ungarn geborenen, nach Czernowitz in der Bukowina heimatszuständigen Schusters Anton Cisowski, Sohnes der in Ungarn getrennt lebenden Eheleute Anton Demeter Cisowski, Schuster aus Czernowitz und der Agnes Boda, welcher von der Stellung bisher aus geblieben und dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, angesucht Die Personsbeschreibung des Genannten ist unbekannt. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischer Statthalterei in Linz vom 24. Februar l. J., Z. 3001/IV sind die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen des dortigen Ver¬ waltungsgebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 12. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 10. März 1894. Z. 3710. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten= Commanden. Unterstützungsschwindler Jakob Bisintin. Laut eines an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gradisca gerichteten Berichtes des Gemeindeamtes in Sa¬ grado verursacht der dorthin zuständige, 55 Jahre alte Tischler Jakob Visintin durch Entlockung von Reisevorschüssen und Unterstützungen der Heimatsgemeinde nicht geringe Kosten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 5. März l. J., Z. 2652/II, ist das Erforderliche zu veranlassen, dass dem Genannten, wel¬ cher im Besitze eines Arbeitsbuches ddo. 3. August 1893, Z. 562, keinerlei Geldunterstützungen auf Kosten der Heimats¬ gemeinde verabreicht werden, und dass gegen denselben im Betretungsfalle vielmehr nach den bestehenden Gesetzen vor¬ gegangen werde. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Darnachachtung und eventuellen Amtshandlung in die Kenntnis. Steyr, den 11. März 1894. Z. 3457 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis inder Berichtsperiode vom 25. Februar bis 2. März 1894. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezir Linz (Stadt): Stadtgemeinde Linz, Ort¬ schaftWaldegg. 2. Milzbrand. Ausbruch der Seuche. BezirkGmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. Steyr, den 8. März 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Nachweisung über die Kosten der Stellung. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu marine § 17, III. Theil). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ Anhang) marine (Muster 13 zu § 17). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine zu § 15.) (Beilage 9, III Theil) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten aufgenommen, oder ob Anstände. 15). Knaben (Muster 4 zu § Sturmrollen= Auszug. Bescheinigung (Muster 5 zu§ 23) Sturmrolle Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Stellungs = Vorladung Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich Unentbebrlichkeits= Zeugnis. der Stellung. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25) taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). geborenen Stellungspflichtigen. im Jahre* Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des (Muster 6 zu § 24.) Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ § 24.) pflichtigen Vorladung zur Stellung Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang) oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreff Abstellungs=Bewilligungs =Ertheilung.

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