Amtsblatt 1894/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Februar 1894

2 Z. 1698. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung ir den interessierten Kreisen. Nr. 1467 u. 1570/II. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbeschälhengsten in Johre 1894 Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl, werden für die Licenzierung der Privat¬ beschälhengste im Jahre 1894 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 28, ex 1883) im Kronlande Oberösterreich fünf Köhrungs=Commissionen bestellt, welche in Linz im Kaplan¬ hofe am 19. Februar, in Wels im Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann“ am 20. Februar, in Schärding in Hotel Lorenz am 21. Februar, in Ried im Hotel Huber am 22. Februar und in Braunau am Inn im Gasthause „Zur Post“ am 23. Februar d. J. jedesmal um 9 Uhr Vormittag die Amtshandlungen beginnen werden. Zu diefen Zeit sind die angemeldeten Hengsten der Köhrungs=Com mission vorzuführen. Linz, am 3. Februar 1894 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 3. Februar 1894 Z. 1788. Vorstehungen An sämmtliche Gemeinde zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Kundmachung Vom k. k. Ackerbau =Ministerium wird während der Beschälperiode 1894 in Obernberg am Inn aufgestellt sein der importierte amerikanische Traberhengs Sir Gotthard 8216 G. III, Nr. 139 8 Jahre alt, Braun von St. Gotthard a. d. Berry 2.29 ¼. Die Decktaxe für diesen Hengst wird mit 10 fl. per Stück mit der Einschränkung festgesetzt, dass nur solche Stuten zur Belegung durch diesen Hengst zugelassen werden welche vom k. k. Depot=Commando zuvor besichtigt und als hiezu vollkommen passend erkannt worden sind. Die Moximalzahl der im Jahre 1894 von diesen Hengst zu deckenden Stuten wird mit 60 Stück festgesetzt. Jene Stutenbesitzer, welche die Absicht haben, ihre Stuten durch diesen Hengst decken zu lassen, haben dies bis 16. Februar 1894 beim k. k. Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl anzumelden und die Stute in einer der untenangeführten Köhrungsstationen vorzuführen Die Besichtigung der angemeldeten Stuten findet statt am 19. Februar: in Linz, Kaplanhof, 20. Februar: in Wels, Gasthaus „Zum wilden Mann“, 21. Februar: in Schärding, Hotel Lorenz, 22. Februar: in Ried, Hotel Huber, 23. Fe¬ bruar: in Braunau, Gasthaus „Zur Post“, jedesmal un 10 Uhr Vormittag Vom k. k. Staats=Hengsten=Depot = Commando in Stadl bei Lambach, am 3. Februar 1894. Steyr, den 5. Februar 1894. Z. 1567. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen Diplomverlusterklärung der Hebamme E. Hortig Laut der Note der hohen k. k. niederösterr. Statt halterei vom 12. Jänner l. J., Z 91.261, an die hohe k. k. Statthalterei in Linz wurde die in Wien, III., Barichgasse Nr. 24, wohnhafte, gewesene Hebamme Elise Hortig mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen zu Wien vom 5. Juni 1893, Z. 25.137, wegen Verbrechens der Abtreibung der Leibesfrucht gemäß § 5, 144, St.=G., zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von 15 Monaten verurtheilt, infolgedessen dieser Hebamme im Sinne der Bestimmungen des § 6 des Gesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, vom Wiener Ma¬ gistrate die weitere Ausübung der Hebammenpraxis unter¬ sagt und ihr das Diplom abgenommen wurde Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 18. v. M. Z. 924/V, zur Verhütung eines allfälligen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. Februar 1894. Z. 1511. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und Krankenhaus- Verwaltungen. Warnung vor dem Baganten Josef Ehrenleitner. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Jänner 1894, Z. 19.174/II, befand sich der zur Gemeinde Oberachmann zuständige Vagant Josef Ehren¬ leitner, 41 Jahre alt, katholisch, ledig, ohne Beschäftigung, bereits mehrmals wegen Vagieren abgestraft und in sein Heimatsgemeinde abgeschoben, in der Gemeinde Oberachmann in der Armeneinlage und hat sich am 18. August 1893 unter dem Vorwande, dass er in Wien Arbeit bekomme und der Gemeinde keine Auslagen mehr verursachen werde, nach Erhalt von 6 fl. Reisegeld und seines Arbeitsbuches als Taglöhner nach Wien begeben Seit dieser Zeit hat derselbe aber der Gemeinde Ober¬ achmann schon wieder 43 fl. Spitalskosten verursacht und überdies wiederholt um Geldunterstützungen angehalten. Da der Obgenannte ein arbeitsscheues Individuum ist und durch Simulierung von Krankheiten sich nur in Spitälern namentlich in Wien herumtreibt, wodurch er der Gemeinde schon viele Kosten verursacht hat, so werden die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenhaus=Verwaltungen zu¬ folge des oberwähnten Statthalterei=Erlasses auf diesen Va¬ ganten zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass derselbe nicht vor ärztlich festgestellter Nothwendigkeit in die Spitals¬ pflege ausgenommen werde, sowie auch, dass demselben keine Unterstützungen verabreicht werden, sondern dessen eventuelle schubpolizeiliche Behandlung eintrete. Steyr, 30. Jänner 1894, Z. 1513. An die Gemeinde- Vorstehungen. Warnung vor dem Spitals=Frequentanten Josef Loidl. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden an die hohe k. k. Statthalterei in Linz vom 13. December 1893, Z. 15.097, ist der im Jahre 1850

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