Amtsblatt 1894/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Februar 1894

Amts-Blatt der k. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 6. Steyr, am 8. Februar. 1894. Z. 1697. Amtserinnerung. die Nachweisung Jene Gemeinde=Vorstehungen, welch über die im Jahre 1893 vorgekommenen Neu=, Um=, Zu=, Aufbauten und Adaptierungen noch nich in Vorlage ge¬ bracht haben, werden hiemit angewiesen selbe nunmehr zuverlässig binnen 8 Tagen anherzu senden. Steyr, 3. Februar 1894. Z. 1950. An die Gemeinde- Vorstehungen. Arzneiartikel=Verkauf. Im Nachhange zum hierämtl. Erlasse vom 17. De¬ Amtsblatt Nr. 51, wird Nach¬ cember v. J., Z. 15.358, stehendes bekannt gegeben Nach § 3 der Ministerial=Verordnung vom 17. Juni 1886, R.=G.=Bl. Nr. 97, dürfen die darin benannten, zu Heilzwecken bestimmten Artikel von Inhaberr von Materialwaren=Handlungen, und wo solche nicht be¬ stehen, auch von anderen Handelsleuten (§ 5) über Ermäch¬ tigung der Gewerbsbehörde I. Instanz unter der Bedingung feilgehalten und verkauft werden, wenn selbe durch ein von öffentlichen Lehranstalten ausgestelltes Zeugnis über die erlernte Warenkunde oder in Ermanglung eines solchen durch eine vor dem landesfürstlichen Bezirks¬ arzte abgelegte Prüfung nachweisen, dass sie die vorbezeichneten Artikel (§ 3) zu erkennen und von einander Dies ist den Gewerbe¬ zu unterscheiden im Stande sind. — treibenden mit dem Beifügen bekanntzugeben, dass sie sich zur Ablegung obbesagter Prüsung an jedem Donners¬ tag oder Sonntag vormittags im Bureau des k. k. Herrn Bezirksarztes Dr. Schuster in Steyr einfinden können. Steyr, am 6. Februar 1894. Z. 1695. An die Gemeinde-Vorstehungen. Russische Consular=Gebüren Infolge Erlasses der hohen k. k. oberöst. Statthalterei in Linz vom 30. Jänner l. J., Z. 183/Praes., wird nach¬ folgend ein Auszug aus dem vom 1./13. Jänner 1894 an in Wirksamkeit tretenden, neuen, russischen Consular Gebüren=Tarife, in welchem die von nun für Pass=Visa¬ Legalisierungen u. s. w. entfallenden Taxbeträge ersichtlich gemacht sind, zur Kenntnisnahme verlautbart. Steyr, den 2. Februar 1894 Consular-Gebüren: kr. fl. 3 öst.=ung. § 3. Für Visa: in Golk Währg a) eines russischen Reisepasses * — 50 b) eines ausländischen Reisepasses — 50 1 Für Legalisierung eines Tauf=, Trauungs=, 4. 8 Todtenscheines, ärztlichen Zeugnisses, Lebens¬ zeugnisses, sowie Identitätsbestätigunger 4 Anmerkung: Für die Pensions=Zeug¬ nisse ist außerdem ¼ Percent von dem Be¬ trage der zu erhebenden Pension zu ent richten Für die Ausfolgung einer Abschrift oder 6 8 eines Auszuges aus den Consulats=Acten, per Seit wobei 25 Zeilen für die ganze und eine unvollständige Seite gleichfalls für eine ganze Seite gerechnet wird Für die Legalisierung der Echtheit der Unter¬ 8. schrift auf den von der Localbehörde, sowie von den k. k. Notaren angefertigten Docu¬ menten sammt Beisetzung der Clausel, dass die genannten Acten den Localgesetzen ent¬ sprechen, kommt für jedes Stück nach Ma߬ gabe des darin behandelten Betrages die Gebür, u. zw. bis 500 Rubel von 500 bis 1000 Rubel von 1000 Rubel und außerdem ⅛ Percent von der im Acte erklärten Summe zu entrichten. Anmerkung: Von den Acten, in welchen die Summe nicht bezeichnet ist, oder wo die Schätzung des im Acte erwähnten Objectes nicht vorgenommen werden kann, kommt die Gebür jener gleich, welche für Acte zu 1000 Rubel abgefordert wird. Für die Legalisierung einer Vollmacht oder 9. einer Unterschrift auf einem Acte, mit Aus¬ nahme der im § 8 genannten Urkunden Anmerkung: Die Vollmachten, die für das Beziehen der Pension bestimmt sind, werden gratis legalisiert. Für die Bestätigung der Richtigkeit der § 10. Abschriften (Copien) per Bogen mit 4 Sei¬ ten, wobei 25 Zeilen für die ganze und eine unvollständige Seite gleichfalls für eine ganze Seite gerechne Für die Bestätigung der Richtigkeit der § 11 Uebersetzung per Bogen Anmerkung: Für die Bestätigung dass die Uebersetzung von einem beeideten Dolmetsch gemacht sei..... 1 2 2 2 50 50 4 1 3 2 4 4 2

2 Z. 1698. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung ir den interessierten Kreisen. Nr. 1467 u. 1570/II. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbeschälhengsten in Johre 1894 Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl, werden für die Licenzierung der Privat¬ beschälhengste im Jahre 1894 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 28, ex 1883) im Kronlande Oberösterreich fünf Köhrungs=Commissionen bestellt, welche in Linz im Kaplan¬ hofe am 19. Februar, in Wels im Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann“ am 20. Februar, in Schärding in Hotel Lorenz am 21. Februar, in Ried im Hotel Huber am 22. Februar und in Braunau am Inn im Gasthause „Zur Post“ am 23. Februar d. J. jedesmal um 9 Uhr Vormittag die Amtshandlungen beginnen werden. Zu diefen Zeit sind die angemeldeten Hengsten der Köhrungs=Com mission vorzuführen. Linz, am 3. Februar 1894 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 3. Februar 1894 Z. 1788. Vorstehungen An sämmtliche Gemeinde zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Kundmachung Vom k. k. Ackerbau =Ministerium wird während der Beschälperiode 1894 in Obernberg am Inn aufgestellt sein der importierte amerikanische Traberhengs Sir Gotthard 8216 G. III, Nr. 139 8 Jahre alt, Braun von St. Gotthard a. d. Berry 2.29 ¼. Die Decktaxe für diesen Hengst wird mit 10 fl. per Stück mit der Einschränkung festgesetzt, dass nur solche Stuten zur Belegung durch diesen Hengst zugelassen werden welche vom k. k. Depot=Commando zuvor besichtigt und als hiezu vollkommen passend erkannt worden sind. Die Moximalzahl der im Jahre 1894 von diesen Hengst zu deckenden Stuten wird mit 60 Stück festgesetzt. Jene Stutenbesitzer, welche die Absicht haben, ihre Stuten durch diesen Hengst decken zu lassen, haben dies bis 16. Februar 1894 beim k. k. Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl anzumelden und die Stute in einer der untenangeführten Köhrungsstationen vorzuführen Die Besichtigung der angemeldeten Stuten findet statt am 19. Februar: in Linz, Kaplanhof, 20. Februar: in Wels, Gasthaus „Zum wilden Mann“, 21. Februar: in Schärding, Hotel Lorenz, 22. Februar: in Ried, Hotel Huber, 23. Fe¬ bruar: in Braunau, Gasthaus „Zur Post“, jedesmal un 10 Uhr Vormittag Vom k. k. Staats=Hengsten=Depot = Commando in Stadl bei Lambach, am 3. Februar 1894. Steyr, den 5. Februar 1894. Z. 1567. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen Diplomverlusterklärung der Hebamme E. Hortig Laut der Note der hohen k. k. niederösterr. Statt halterei vom 12. Jänner l. J., Z 91.261, an die hohe k. k. Statthalterei in Linz wurde die in Wien, III., Barichgasse Nr. 24, wohnhafte, gewesene Hebamme Elise Hortig mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Strafsachen zu Wien vom 5. Juni 1893, Z. 25.137, wegen Verbrechens der Abtreibung der Leibesfrucht gemäß § 5, 144, St.=G., zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von 15 Monaten verurtheilt, infolgedessen dieser Hebamme im Sinne der Bestimmungen des § 6 des Gesetzes vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, vom Wiener Ma¬ gistrate die weitere Ausübung der Hebammenpraxis unter¬ sagt und ihr das Diplom abgenommen wurde Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 18. v. M. Z. 924/V, zur Verhütung eines allfälligen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. Februar 1894. Z. 1511. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und Krankenhaus- Verwaltungen. Warnung vor dem Baganten Josef Ehrenleitner. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Jänner 1894, Z. 19.174/II, befand sich der zur Gemeinde Oberachmann zuständige Vagant Josef Ehren¬ leitner, 41 Jahre alt, katholisch, ledig, ohne Beschäftigung, bereits mehrmals wegen Vagieren abgestraft und in sein Heimatsgemeinde abgeschoben, in der Gemeinde Oberachmann in der Armeneinlage und hat sich am 18. August 1893 unter dem Vorwande, dass er in Wien Arbeit bekomme und der Gemeinde keine Auslagen mehr verursachen werde, nach Erhalt von 6 fl. Reisegeld und seines Arbeitsbuches als Taglöhner nach Wien begeben Seit dieser Zeit hat derselbe aber der Gemeinde Ober¬ achmann schon wieder 43 fl. Spitalskosten verursacht und überdies wiederholt um Geldunterstützungen angehalten. Da der Obgenannte ein arbeitsscheues Individuum ist und durch Simulierung von Krankheiten sich nur in Spitälern namentlich in Wien herumtreibt, wodurch er der Gemeinde schon viele Kosten verursacht hat, so werden die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenhaus=Verwaltungen zu¬ folge des oberwähnten Statthalterei=Erlasses auf diesen Va¬ ganten zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass derselbe nicht vor ärztlich festgestellter Nothwendigkeit in die Spitals¬ pflege ausgenommen werde, sowie auch, dass demselben keine Unterstützungen verabreicht werden, sondern dessen eventuelle schubpolizeiliche Behandlung eintrete. Steyr, 30. Jänner 1894, Z. 1513. An die Gemeinde- Vorstehungen. Warnung vor dem Spitals=Frequentanten Josef Loidl. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden an die hohe k. k. Statthalterei in Linz vom 13. December 1893, Z. 15.097, ist der im Jahre 1850

geborne, nach Ebensee zuständige Maler= und Anstreicher¬ gehilfe Josef Loidl verdächtig, seiner Heimatsgemeinde durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Spitals=Verpflegungen unnöthige Kosten zu verursachen; der Genannte ist bereits zweimal wegen Landstreicherei bestraft und auch schon öfters mittelst Schub in seine Heimat befördert worden Infolge Ansuchens der Gemeinde=Vorstehung Ebensee werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. d. M., Z. 18.993/II ex 1893, die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, den Ge¬ nannten nur über ausdrückliche ärztliche Bestätigung der Nothwendigkeit die Aufnahme in ein Spital zu erwirken. Steyr, 30. Jänner 1894. Z. 1611. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Schwab. Josef Schwab, 70 Jahre alt, verehel. Wurzelgräber aus Taxenbach, im politischen Bezirke Zell am See, zieht mit seinem Weibe fortwährend herum, erschwindelt auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen oder Aufnahme in Spitäler und verursacht dadurch der Gemeinde Taxenbach bedeutende Kosten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. v. M., Z. 1308/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf dieses Individuum aufmerksam gemacht, Sorge zu tragen, dass demselben und seinem Weibe keine Reise unterstützungen verabfolgt, sowie nur im Falle ärztlich sicher¬ gestellter Nothwendigkeit Aufnahme in eine Krankenanstalt gewährt werde. Steyr, den 3. Februar 1894. Z. 1236. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten im Krankenhause zu Zuaim. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. v. M., Z. 767/II, hat die k. k. Statthalterei in Brünn mit der Note vom 5. Jänner 1894, Z. 42.237 mitgetheilt, dass die Verpflegstaxen in der Allgemeinen, österreichischen Krankenanstalt in Znaim für das Jahr 1894 in nachstehender Weise festgestellt wurden: a) die aus dem Landesfonde zu leistende Tangente für die Stadtarmen Znaims auf 50 kr., sowie die Tan¬ gente b für Zünftige auf 40 kr., und 6) für alle übrigen Pfleglinge auf 82 kr. per Kopf und Tag. 3 Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, den 1. Februar 1894. Z. 1237. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegsgebür in Tirol. Zufolge der Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 31. December 1893, Z. 31.173, wurden die täglichen Verpflegsgebüren in den allgemeinen, öffent¬ lichen Krankenanstalten der nachbenannten Orte Tirols für das Jahr 1894 im nachstehenden Betrage österr. Währung festgesetzt: 1. Arco 66 kr., 2 Borgo 70 kr., 3. Bozen 78 kr., 4. Brixen 67 kr., 5. Bruneck 64 kr., 6. Hall 62 kr., 7. In¬ nichen 68 kr., 8 Jonsbruck 1 fl., 9. Kaltern 52 kr., 10. Ktzbühel 63 kr., 11. Kufstein 70 kr., 12. Lienz 65 kr., 13. Meran 71 kr., 14. Neumarkt 60 kr., 15. Riva70 kr., 16. Roveredo 80 kr., 17. Schlanders 63 kr., 18. Schwaz 65 kr., 19. Sterzing 67 kr., 20. Strada 65 kr., 21. Tesero 64 kr., 22. Trient 82 kr., 23. Zams 66 kr., 24. Zell am Ziller 50 kr. Für Kinder unter 10 Jahren darf jedoch nur die Hälfte der oben angesetzten, ganzen Verpflegsgebüren auf¬ gerechnet werden. Die Verpflegstoxen im Allgemeinen Krankenhause in Innsbruck für die I. und II. Classe bleiben wie im Vor¬ jahre mit 5 fl. und 3 fl. bemessen; jene für die Landes¬ Gebärklinik in Wilten mit 85 Kreuzern. Diese Gebüren treten mit 1. Jänner 1894 in Kraft und haben dieselben in allen diesen Krankenanstalten mit Ausnahme jener von Brixen auch für die Jahre 1895 und 1896 als steststehend zu gelten. Hievon werden die Gemeinde =Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. v. M., Z. 535/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 1. Februar 1894. Z. 1509. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1894 Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Eggelsberg, Ort¬ schaft Ibm. Steyr, 1. Februar 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu §15). Bescheinigung (Muster 5 zu S 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre geborenen Stellungspflichtigen. — * * (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreff Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung.

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