Amtsblatt 1893/42 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Oktober 1893

2 veranlasst, in OberöstsMich eine allgemeine Sammlung milder Spenden sür die in den genannten Gemeinden be ­ sonders empfindlich betroffenen Parteien anzuordnen, insolge dessen die Gemeinde VoMehungen singeladen werden, diese Sammlung, welche auch von Hans zu Haus »orqsnommen werden soll, und z» deren Fürdirung durch die hochwürdigen Psarrämter auch das hochwürdige bischöfliche Ordinariat er ­ sucht wurde, unverwsilt einzuleiten und durchzuiühren und die eingehende» Beträge längstens bis 11. November d. I. ahne Terminsüberschreitung anherzusenden. Steyr, den 18. Octobsr 1893. Z. 12.839. An die Gemeinde-Böschungen. Führer anf den deutsche« Schiffahrtsstraßen. Infolge Erlasse« der hohen k. k. oberösterreichijche» Statthalter, in L »j vom 3. Oktober t. I., Z. I4.977/I, und im Nachhangc zum hierämti. Eriaffe vom 33. Juli l. I., Z. 9309, Amtsblatt Nr. 30, wird den Gemsindcvorstcbmmen eröffnet, dass der zweite und dritte, da« Eibe- und Oder- Gebiet nebst den Märkischen Wasserstraße», beziehungsweise das Weichselgediet und die östlichen Schiffahrtsstraßen um- saflends Theil des vom königlich preußischen Ministerium sür öffentliche Arbeiten bearbeiteten Handbuches: „Führer aus den deutschen Schiffahrtsstraßen" der Oeffcntlnhkeit über ­ geben wurde und dass das lithographische Institut zu Berlin, welches den Verlag des Buches übernommen hat, verpflichtet erscheint, allen k. k. Behörden nicht nur sür deren eigenen Gebrauch, sondern auch sür die Abgabe an Schisser- vereine und Schisserschulen bei directem Bezüge den zweiten Theil broschiert zum Preise von 3 Mark, ge ­ bunden 3 50 Mark, den drillen Theil broschiert zunl Preise von 1 Mark, gebunden 1'SV Mark zu überlassen. Steyr, den 13. Oktober 1893. Z. 13.003. An sämmtliche Gemeinde-Borsteyungen. Ausstellung von Biehpäffen für die Schweiz. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlass vom 31. August 1893, Z. 10.947, Amtsblatt Nr. 37, betreffend die Neuauflage von Biehpäffen, werden die Gemeinde Vor- stehungen aufmerksam gemacht, dass sür Rinder, welche in die Schweiz besttmmt sind, noch die früheren Viehpässe Verwendung haben müssen, da in denselben eine eigene Klausel der Bestätigung über die Seuchenfreiheit der Orte, woher die Thiere stammen, enthalten ist. Die neu von der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien aufgelegten Viehpäffe dienen zur Verwendung für den internen Verkehr und zum Export nach Deutschland. Steyr, 17. October 1893. Z 12.971. An sämmtliche Gkmeiiule-Aorstcknngen nnil k. k. Gemlaemerie - postm - Commaiulm. Unzulässigkeit her Erlegung von Haustaube«. Aus Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 3. October 1893, »ä Z. L08KM. 3., u»d insolge des Erlasses der hohe« k. k. Statthalterei in Linz, vom 14. Oktober l. I., Z. 2301/krüs., ist die Bevölkerung über das Unzulässige der Erlegung von Haus- sBiief-) Tauben, welche Privaleigenthum sind, gehörig zu belehren und werde» gleichzeitig die k. I. Gendarmerie - Posten - Com- manden angewiesen, Fälle der unbefugten Erlegung von solchen Tauben, je nach den Umständen, den kompetenten Behörden zur Anzeige zu bringe», in welcher Beziehung insbesondere aus die HZ 171, 460, 468 St.-G. und Z 84 St.-P.-O., sowie aus die Bestimmungen des WaffenpatenteS vom 24. October 1852, R.-G.-Bi. Nr. 223, hingewiesen wird. Steyr, den 18. Ociober 1893. Z. 13.002. In sämmtliche Gemeinde-Vorstchu»gen -es GkriLlsbcMcs Meyer. Rauschbrand - Schutzimpfung. Im Jahre 1894 werden die Nauschbrand-Schutzimpsun- gen bei entsprechender Theilnahme in der Zeit von Ende März bis Mitte April wi der vorgenommen werden, da die Erfolge für die Impfung von Jahr zu Jahr sich t den Alpenländern mehren und Verluste der Jungrinder am Rauschbrand aus den sogenannten Rauschbranddistricten (Alpen, Weiden) theils ganz aufgehört, theils sich bedeutend vermindert haben. Diese Verluste sind hie und da trotz der Schutzimpfung einige Tage nach derselben oder in späterer Zeit während der Sommerweide vorgekommen. Ich beauftrage daher die Gemeinde-Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer, die Viehbesitzer hievon zu verstän ­ digen und selbe zur Anmeldung zuversichtlich bis 30. N<- vember 1893 durch Cttculare einzuladen, wobei selbe auf ­ merksam gemacht werben sollen, dass Verluste an der Rauschbrandkrankheit trotz der Schutzimpfungen manchmal vorkommen können. Gleichzeitig haben jene Geme nde - Vorstehungen, in deren Orten die Schutzimpfung im laufenden Jahre durch- gesührt wurde, das Ergebnis der Rauschbrand-Jmpsungen auf Grund eingehender Erhebungen in einem nach dem im Amtsblatte Nr. 52 ex 1891 beiliegenden For ­ mulare verfassten Ausweise zusammenzustellen und den An ­ meldungen beizulegen. Das Formulare des Ausweises über den Erfolg der Schutzimpfung ist im Verlage der Buchdruckerei von Emil Haas L Cie. in Steyr per Stück um 1 kr. zu beziehen. Steyr, am 17. October 1893. Z. 12.751. An sämmtliche Hemeindevorsteßungen und k. k. Gendarmerie - Mosten - Kommanden. Auswanderung. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern in Wien vom 27. September 1893, Z. 3178MI., sind nach einer hochdemfelben zugekommenen Mittheilung gegenwärtig von der Gefammtzahl der Mitglieder des Ge ­ werbevereines in Newyork, welche rund 100.000 Personen beträgt, 36.177 Arbeiter, somit gegen 27 Percent ohne Erwerb.

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