Amtsblatt 1893/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. September 1893

s geeignet und das tzntflügel» desselben nicht unbedingt nothwendig. ES hat jedoch große Vorzüge, bei der Saut entflügelten Samen zu verwende», weil dann -in gleichförmiges Säe» und ein vollständige« Unterbringen des Same»« im Boden möglich ist, derselbe auch den ihm nachstellende» Vögeln nicht so leicht sichtbar wird, weshalb nachstehend auch ein sür den kleinen Waldbesttzer berechnetes Verfahren zum Entslügeln de« Waldsamens angegeben wird. Bet kleine» Samenquantitäten und wo man sich be ­ gnügt, nur die größere Partie d-s Flügel« zu entferne», also ein kleine« Flügslsragment noch am Samenkorn hängen bleiben darf — enlslügelt man aus trockenem Wege. Der Same kömmt bei diesem Verfahre» in leinene Säcke, die man etwa bis zur Hälfte füllt, oben zubindet und nun mit leichten Dreschflegeln schlägt, öfter« wendet, rüttelt und reibt, bis die Flügel abgebrochen sind. Bei größeren Samen- Quantitäten kömmt man durch A n f e u ch t e n d e S S a m e n S weit schneller zum Ziele. Hier wird der Same IS — »0 am hoch auf einem SIeinplattenboden oder einer Scheunentenne aus- geschüttet, mit der Brause einer Gießkanne etwas benetz«, und nachdem er einige Zeit in diesem angeseuchleten Zu ­ stande gelegen, wird er mit lederne» Dreschflegeln bearbeitet. Je vollständiger das letztere geschieht, desto kürzere Zeit braucht man den Samen sich erwärmen lasten und desto größer ist der Vortheil hinsichtlich der Samenqualität. Da« trockene Verfahren ist daher hinsichtlich der Keim- kraft der Samens vorzuzieheu. Die nach dem einen oder anderen Verfahren abge- lösten Flügel müssen endlich auch von de» Körnern ge ­ schieden, der Same mnss gereinigt werden. Dies geschieht theils durch Schwingen des Samen« in einer hölzernen Mulde, oder durch Werfen mit der hölzernen Wurfschaufel, wodurch sich die Flügel und auch die leichteren tauben Samenkörner absondern. In der Regel aber bringt man den Samen aus eine Getreidereinigungsmaschine nach der neuesten Construction, mit verschiedenen engen Drahtsieben »ersehen, welche vom gröbsten bis zum engsten nacheinander eingesetzt werden. Es scheiden sich hier all« Unreinigkeiten und die stets obenauf liegenden tauben Körner vollständig aus. Langsame« Drehen der Flügelist hier dem Arbeiter besonders zu -mpsehle». Durch Anwendung der hier angedeuteten Verfahren der Waldsamengewinnung kann jeder Waldbesitzer sich den billigsten und besten Walbsamen verschaffen — unverfälscht an« erster Hand, wie ihn die Natur hervorgsbracht. Die Fichte hat je nach der Standortsgüte alle A bii S oder alle ö bis 7 Jahre ein Samenjahr, ein Hekto ­ liter Fichtenzapfen gibt 1'23 bis l.70 Kilogramm ent- fiüg-lt-n Same», welcher S bis 4 Jahre keimfähig bleibt. Die Föhre oder Kiefer hat fast alljährlich ein Samenjahr, -in H-ktoliter Föhre»,apse» gibt 07S bis 0'90 Kilogramm entflügelten Samen, welcher 3 bi« 4 Jahre keimsähig bleibt. Die Lärche hat je nach der Standortsgüte alle 3 bis 4 oder alle 7 bis 10 Jahre ein Samenjahr, ei» Hektoliter Lärch-nzapf-n gibt I SO bis » 70 Kilogramm enlflügelten Samen, welcher 4 bis S Jahre keimfähig bleibt. Bei der Lärche »ud Föhre bleibt der Same aber nur dann in der angegebenen Dauer keimfähig, wen» er an kühlem, luftigem und trockenem Orte im Zapfen ausbe- wahrt und alljährlich nur soviel Same» ausgeklengt wird, als znr Frühjahrsaussaat erforderlich ist. Steyr, den IS. September 183». Lä 11.408. Berichtigung resp. Nachtrag. Im Amtsblatt- Nr. 37, ddo. 14. d. M., ist die in dem h. ä. Erlasse vom II. September I8S3, Z. 11.408, bezogene Kundmachung nicht zum Abdrucks gelangt u»d wird somit nun nachstehend verlantbart. Steyr, 18. September 1893. 3. I3.SS8/V. Bekanntmachung. Ueber Krankenwartung, Desinfection, Isolierung und sonstige sanitätspoli,etliche Maßnahmen mit besonderer Rück ­ sichtnahme auf die bezüglich der Cholera bestehenden offi- cielle» Vorschriften werden im hiesige» allgemeinen Kranken ­ hause unter ärztlicher Leitung, Curse abgehalten, behuf« Heranbildung eine« in Vormerkung zu nehmenden Reserve- wartepersonales für den Dienst bei etwa ausbrechendeu Chvleraepidemien. Personen männlichen nnd weibliche» Geschlechte« im Alter von SO — 40 Jahren, welche an diesen Cursen theil- zunehmen beabsichtigen, haben sich im Verlause der nächsten Tage im Sanitätsdepart-m-nt der k. k. Statthalters! in Linz (Klosterstraße 7, I. Stock) zu melden, woselbst ihnen die näheren Bestimmungen bekannt gegeben werden. Die« wird in Betreff des Abschlusses von Verein ­ barungen wegen eventueller Ausnahme als Httsspersonen sür den Choleradienst unter Hinweisung auf die gemäß der B-rordnuug der Ministerien de« Inner» und der Finanzen vom 8. Mai I8S8 (R.-G.-BI. Nr. 113) sür die Witwen und Waisen der in der Verwendung bei Choleraepidemien gestorbenen Aerzte, Wundärzte und Krankenwärter bestehende» Begünstigungen öffentlich bekannt gegeben. Litiz, den 8. September 1893. Der k. I, Statthalter: Pntha« m. p. Z. 11.4SL. An sämmtlilke Gemeincke-Vorstelinngen nnck 8pitakvermMngm. Warnung dar dem EpitalSstmulanten Caspar Bartol Laut eines Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gotisches Hot die Gemeinde Laserbach um die Versügung angesucht, dass dem arbeitlcheuen, auch mehrfach gerichtlich bestraften Caspar Bartol von Traunik, den Fall der un ­ ausweichlichen Nothwendigkeit ausgenommen, die Ausnahme in Krankenpflege nnd die B-theilung mit Unterstützungen verweigert werde, weil sich der Genannte stets beschäftigungs ­ los herumtreibt, Unterstützungen aus Kosten der Heimais- gemeinde erschleicht und Krankheiten simulierend die Aus ­ nahme in Krankenpflege erwirkte und durch dieses Treiben nicht bloß der HeimatSgemeinde, sondern auch dem Lande«- sonde namhafte Kosten verursacht. Infolge des ErlaffeS der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. August 1893, Z. I2.78L/II, werden demnach die Gemeinde . Vorstehungen und Spitalsverwaltungen auf das Vorkommen des Genannten mit der Weisung ausmerk- fam gemacht, diesem Individuum keinerlei Unterstützungen au«,»folgen, beziehungsweise demselben vor ärztlich sicher ­ gestellter Nothwendigkeit keine Ausnahme in Krankenpflege zu gewähren, vielmehr dasselbe im BetretungSsalle der schub- polizeilichen Behandlung zu unterziehen.

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