Amtsblatt 1893/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. September 1893

r Z. 11.710. All all« Gmnncke-VorstckMgm die Lieferung den MilitSr-verpflegS-Erferderntffe» (Brob und Hafer). Ueber Ersuchen der k. und k. Verpflegs-Magaztn» in Linz erliegt das anher übermittelte ArendierungS - Beding- »irhest hierum« zur allgemeine» Einsicht aus. Derlei Bedingntsheste können gegen Erlag von »8 kr. »om Verpfleg« - Magazine in Linz auch per Post bezogen werden. Die Gemeinde-Vorstehnnge» werden ersucht, die Auf ­ merksamkeit geeigneter Personen auf die Uebernahme der Militär-Verpflegung zn lenken, »nd selbe zur Betheiligung an den bezüglichen Sicherstellungs - Verhandlungen aukzu- sordern. Die mitsolgende ArendierungS-Kundmachnng ist allge ­ mein zu v-rlautbarrn. St ehr, den 19. September 1893. Z. II.S4I. An sämmtliche Gemeinde - Worsteyungen. LancurS - Ausschreibung zur Besetzung eines Theke- siauische» Militär - WaisenstiftungSplatze». Nachstehend wird den Gemeinde - Vorsiehungeu eine »om k. u. k. Ergänzungsbezirks-Commando Nr. 14 in Linz auhergelanglc Concurs-Ansschr-ibnng de« I. u. k. 14. Corps- EommandoS in Innsbruck zur Besetzung einer Therefianischen Militär-Wais-nsttslnngsplatzes sür Mädchen zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Stepr, 29. September 1893. Zu I. Rr. S0S8 vom k. September WW. Concurs - Ausschreibung. Vom r. u. I. 14. Corps-Kommando in Innsbruck wird zur Besetzung eines erledigten Lheresianischen Militär ­ waisen - StistungSplatzeS sür Mädchen der ConcurS ausge ­ schrieben. Die Stiftung besieht in jährlichen 30 Gulden, wird in halbjährigen berursiven Raten »om oberösterreichischen LandeS-AuSschufse erfolgt und erlischt das BezugSrecht mit dem vollendeten lö. Lebensjahre. Anspruch aui diese Stiftung hat eine mittellose Militär- Waise, welche durch eins Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbände der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde der Landes Oberösierretch ihr HsimatSrccht, oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn- fitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahre» steht. Mütter und Vormünder, welch- sich sür ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armut» - Zeugnisse, Im ­ pfung«-Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise »om Staate oder aus einem andere» Fonde bezieht. Diese Gesuche find bis längstens 1S. Oktober 1893 beim k. u. k. Ergänzung» - Bezirks - Eommando Nr. 14 in Linz oder Nr. SS in Salzburg einzubringe»; später einlaugende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im September 1893. Z. 11.840. Än sämmtliike Eemeinckr-VoiHekMgek. Gewinn«», eine« billigen Waldsamen«. Infolge mehrfacher von Seite der kleinen Waldbefitzer gestellter »nsragen wegen Beschaffung eines billigen Wald, samen» wird Nachstehendes zur umfassenden Verlautbarung an die Semeindeangehörigen u»d Waldbefitzer kundgemacht : Bei der Fichte ist Heuer ein reichliche« Samenjahr eingetreten, auch bei der Föhre und Lärche dürsten in manche» Ortlichkeiten Samenzapfen »orznsiitden sein. Hiedurch ist jeder Waldbefltzer, welchem die Wied-raufforstung seiner Schlagfläche» am Herzen liegt, in die Vortheilhafte Lage »ersetzt, wenigstens den Bedarf an Fichtensamen auf 3 bi» 4 Jahre hinaus (solange bleibt derselbe keimfähig) zu beschaffen. Zu diesem Zwecke sind bei der Fichte und Lärche die Samenzapfen desselben Jahre», bei der Föhre die des vorige» Jahres von Mitte oder Ende Oktober an »»«gereift »nd wie jede andere Baumsrucht durch Besteigen der Samen- bäume einzusammel» und a» trockenem, lustigem und kühlem Orte, z. B. im Getreidespeicher bis zum Lusklenge» ober Entkörnen der Zapfen auszubewahrc». DasAusklengenoderEntkörnenderFichte»- »nd Föhrenzapsen tk lehr leicht »nd kann zum Theil auch von Kindern besorgt werde». Dasselbe geschieht, indem die Tannenzapfen mit Be ­ ginn des Frühjahr» der Sonuenwärme oder im Winter der Ofeuwärme auSgefetzt werde». Im letzteren Falle bringt ma» einsach ein entsprechendes Quantum Samenzapfen i» einen flachen Kasten (Horbentasien, wie solch- »ngesähr zum Trockne» der Zwetschken verwendet werden) an nicht zu heißem Orte in die Nähe des geheizten Ofen», oder noch einfacher, man streut die Zapfen, nachdem da« Feuer erloschen, auf die Platte de» Sparherdes oder auf die Platt ­ form des Kachelofens der Wohnstube aus. Je nach der Intensität der Wärmeeinwirkung werden sich in wenigen Tage« die Schupps» der Samenzapfen tffnen und der ge ­ flügelte Samen wird h-rausfallen oder kann mit der Hand durch Anschlägen des Zapfens an einen sesten Gegenstand herausgefchüttelt werden. Für das Ausklengen oder Entkörnen der Lärchenzapsen genügt vorstehende Methode jedoch nicht, da man durch Anwendung künstlicher Wärme ohn- Beein ­ trächtigung der Keimkraft nicht imstande ist, die Zapfen vollständig zu entkörnen, sie öffnen sich nur zur Hälfte, während die untere Partie des Zapfens, welche die größere Hälfte de» Samens enthält, fest geschloffen bleibt. Ma» wendet daher bei dem Entkörne» der Lärche»,apse» ein anderes, übrigens auch sehr einfaches Verfahre» an: Die von gesunden Samenbäume» spät eingesammelten Lärchenzapsen werden zuerst durch längere Zeit dem Froste preisgegeben, sodann in Hordenkäften der Sonne ausgesetzl, um den Samen aus der durch Wärme sich öffnenden Zapfenspitze zu gewinnen. Um bann weiter auch den ge ­ schloffen bleibenden verharzten Theil de« Zapfen« zu ent ­ körnen, kommen die Zapfen in geschloffsne» Deckslkörben L4 Stunde» unter Wasser, sodann nach erfolgter Ablüstung wieder in die Hordenkästen und werden der Sonne antge- setzt. Diese« Verfahren wird öfter und so lange wiederholt, bi« die Zapfen »öllig entkörnt find. Der durch diese Ber- sahren gewonnene Fichten-, Föhren- oder Lärchensams» ist, wen» auch »och geflügelt, z»r Aulsaai schon vollkommen

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