Amtsblatt 1893/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Jänner 1893

2 meister-Verrichtungen einschließlich der periodischen und be- hördlich angeordneten Streisungen nach frei herumlaufenden oder wuthverdächtigen Hunde inbegriffen zu sein haben. Der Wasenmeister wäre dann verpflichtet, ohne auf den Gebären - Tarif Anspruch zu erheben, die verendeten Thiere abzuführen uno zu verscharren; dagegen hätten die Viehbesitzer keinen Anspruch auf die Zurückgabe der Haut oder der sonst verwendbaren Theile des vertilgten oder um- gestanvenen Thieres. Der diessällige Bericht ist unter Bekanntgabe des ver ­ einbarten Pauschalbetrages bis längstens Ende Februar l. I. anher ein zusenden. Steyr, am 14. Jänner 1893. Z. 442. An sämmtMe Oemeimle-AockckMgm »Nil k. k. Genilarinerie-Poften-Eommanilen. Auswanderung. Nach einer dem hohen k. k. Ministerium des Innern zugekommenen Mittheilung des hohen k. und k. Ministeriums des Aeußern lässt die Dampsschiffahrts - Gesellschaft LtLr-I^iao" in Antwerpen seit ungefähr Mitte December 1898 nur nachstehende Kategorien von Personen zur Beför ­ derung nach Nordamerika in der III. Elaste zu: 1. Amerikanische Bürger uno deren Familien (Frau, Kinder, Geschwister und Eltern, die zu ihren Haushalte gehören) ; 2. Personen, welche ihren Wohnsitz in den vereinigten Staaten haben und deren Familien — und 3. Touristen, d. h. solche Personen, welche in Ge ­ schäften, zum Vergnügen oder zum Besuche behufs eines zeitweiligen Aufenthaltes nach Amerika reisen und nicht die Absicht hegen, sich dort dauernd niederzulasten. Die betreffenden Passagiere muffen nachweisen können, dass sie einer dieser drei Classen angehören. Vollständig ausgeschloffen von der Beförderung (sowohl im Zwischendeck als auch in Kajüten) bleiben Paffagiere aus Russland, Galizien und Ungarn. Infolge der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen strengen Maßregeln gegen die Einwanderung hat die Dampfschiffahrt?! - Gesellschaft „Keä- 8tar-I^ue" endlich beschlossen, die Beförderung von Paffa ­ gieren in der dritten Classe (sog Zwischendeck - Passagiere) für alle Dampfer vom 1. Jänner 1893 angesangen bis auf weiteres ganz einzustellen. Infolge der hohen Erlässe des k. k. Ministeriums des Innern und der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Jänner l. I., Z. 154/11, werden die Gemeinde - Vorsehungen hievon mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, dafür Sorge zu tragen, dass die von der genannten Dampfschiffahrt- - Gesellschaft getroffenen Verfügungen hinsichtlich der Beförderung von Zwischendeck-Passagieren nach Nordamerika, zu welcher Ka ­ tegorie die Auswanderungslustigeu fast ausnahmslos gehören, entsprechend verlautbart und die Auswanderungslustigen selbst in geeigneter Weise diesbezüglich belehrt werden. Ueber besondere Wahrnehmungen im Gegenstände ist hieher zu verichren. Steyr, den 12. Jänner 1893. Z. 37. Na sämmtliLe Gemnalle-bMckMWr. Gemäß hohen Finanz-Ministerial-Erlaffes ddo. 26. No ­ vember 1892, Z. 42.786 (intimiert mit Finanzdirlctions-Erlass äe äatv 22. December 1892, Z. 1667/^. ?r.), wird hiemit ver ­ lautbart, dass alle zur Einzahlung an daS k. k. Steueramt resp. Hauptkeueramt bestimmten Geldleistungen, deren Einhebung nicht von Seite der Gemeinde besorgt wird, im Steueramte selbst an jenen Beamten, welcher laut der im Amte öffentlich angeschlagenen Bekanntmachung zur Geldübernahme berufen erscheint, zu entrichten find, dass es dagegen den zur Steuer- Execution oder zu sonstigen Amtsverrichtungen in die Ge ­ meinden entsendeten Dienern und Executionsorganen streng ­ stens untersagt ist, unter welchen Umständen immer von den Parteien Steuergelder, Executionsgebüren oder sonstige, beim Steueramte zu verrechnende Geldleistungen zu erheben oder zur Abfuhr ans Steueramt zu übernehmen, weshalb jene Parteien, welche letzteres Verbot unbeachtet lassen sollten, jeden ihnen hieraus erwachsenden Schaden selbst zu verantworten haben würden. Steyr, den 5. Jänner 1893. Z. 550. An sämmtliche Gemeinde-Jorsteyungen. Verfassung «nv Giafeudung der Milttartar- Uerzeichnisse Mr das Jahr 1892. Die Gemeinde-Vorstellungen werden beauftragt, die Militärtax - Verzeichnisse zur Militärtaxbemeffunq im Jahre 1893 oui Grundlage der vorjährigen Militärtax-Verzeichniffe und mit genauer Beobachtung der folgenden Weisungen zu verfassen uno unter Anschluss sämmtlicher Echedungsacten bis 1. März l. I. in doppelter Ausfertigung zur Ueber- prüfung anher vorzulegen. Bezüglich der von den Gemeinde-Vorstehunqen zu pfle ­ genden Erhebungen und der richtigen und vollständigen Aus ­ füllung der einzelnen Rubriken des Militärtax-V^rzeichnisses wird im allgemeinen auf den hierämtlichen Eclass vom 27. November 1887, Z. 11.473, Amtsblatt Nr. 33, hin ­ gewiesen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der zu pflegen ­ den Erhebungen werden den Gemeinde - Vorstehungen unter Einem die vorjährigen Erhebungsbögen übermittelt und find dieselben, falls die Familien, Einkommens-, Besitz- und Er- werbs-Verhältniffe von Taxpflichügen während des Jahres 1892 unverändert blieben, von den betreffenden Aufenthalts ­ gemeinden unter Bestätigung dieser unveränderten Verhält ­ nisse zu unterfertigen. Bei den jetzt anzusertigenden Militärtax-Verzeichnissen ergeben sich als Zuwachs: a) Jene Individuen, welche bei der Stellung des Jahres 1891 in der I. oder 11. AlterSclaffe als waffenunfähig erklärt oder gelöscht und in der 111. AlterSclaffe zurück ­ gestellt oder gelöscht wurden. d) Jene Individuen, welche im Jahre 1891 wegen unbe- heblicher Dienstuntauglichkeit vor vollendeter Dienst ­ pflicht aus dem Militärverbande entlassen wurden und bei welchen das die Dienstuntauglichkeit begründende Gebrechen nicht durch die active Militärdienstleistung veranlasst wurde. o) Jene Individuen, insbesondere Seelsorger, Beamte und Lehrer, welche im Lause des Jahres 1892 die HeimatS-

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