Amtsblatt 1892/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. August 1892

4 ist die Einfahrt auf jene Stunden beschränkt, während wel ­ cher auch bisher die Einfahrt von Fahrzeugen in den Wie- ner-Donaucanal zulässig war. 3 Ebenso darf in den Donaucanal auch dann nicht eingefahren werden, wenn derselbe etwa wegen eines Schiff ­ unfalles oder aus einem ähnlichen Grunde überhaupt abge- sperrt ist. In einem solchen Falle wird bei dem Agentie-Gebäude der Donau-DampfschiffahrtS-Gesellschaft in Nußdorf, beim Wächterhause Nr. 7 der k. k. Staatsbahnlinie W en — Eger in Kahlenbergerdorf und beim Stromauffichlsposten in der Kuchelau eine blauweiße Fchne aufgezogen. Sobald diese blauweißen Signalfahnen gehisst sind, haben daher alle für den Donaucanal bestimmten Fahrzeuge außerhalb desselben zu verbleiben. 4. Die strompolizeilichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich der Entfernung, in welcher hinter ­ einander fahrende Fahrzeuge von einander bleiben muffen, find strengstens einzuhalten. 5. Beim Anlanden der Fahrzeuge ist auf die von der Gemeinde Wien im Donaucanale aufgestellten Rettungsschiffe und auf die sonstigen Fahrzeuge Bedacht zu nehmen, so dass deren Gebrauch durch die Ausstellung der Flöße nicht be- dindert wird. Diese Anordnungen treten mit 1. August 1892 in in Kraft. Dies wird hiemil zur allgemeinen Kenntnis gebracht. KielmanSegg w. x. ää vom Statthalterei - Zahl 45.411. ' Kundmachung. Auf der Donau bei Preßburg werden in der Zeit 22. August bis einschließlich 7. September 1892 größere Uebungen im Pionier-Wafferdienste stattfinden, aus welchem Anlässe am 22., 23., 24., 26., 27., 30. und 31. August, dann am 2., 3, 5., 6. September die Dampf ­ schiffahrt — mit Ausnahme der unten bezeichneten Dampfer — dann jedwede Fahrt von Nuderschiffen und Flößen auf der Stromstrecke Theben — Preßburg (Zucker ­ mantel), am 7. September überdies zwischen Theben — Preßburg (Mündung des Brenner-Armes) von 6 Uhr früh bis 1 V- Uhr nachmittags unterbleiben muss. Das um 6 Uhr früh von Preßburg nach Wien ab- fahrende Local Dampfschiff kann die Brückenschlagstelle noch ungehindert passieren, ebenso wird für die aus Budapest in Wien eintreffenden Personen - Eildampfer der Brücken- 6. Die Abwicklung der linienverzehrungSsteuer- und gesälleämtlichen Amtshandlungen hat rücksichtliä) der schweren Baumflöße nicht mehr ausschließlich bei dem Wasiecamte in Nußdorf, sondern bei den Linien - Verzehrungssteuer- und Wafferämtern Nußdorf, Augartenbrücke, Centralorehmarkt in folgender Weise zu geschehen: L-.opoldstaot und Der Führer jedes gelandeten Floßes hat persönlich be: dem Stromaufseher, zu dessen Aussichtsstrecke der Landungs ­ platz gehört*), eine Ankunflsbestätigung zu beheben und bei dem nach der Lage des Landungsplatzes berufenen Berzeh- rungssteuer- und Wasstramte die Waffermaut, beziehungs ­ weise die Berzehrunüssteuergebür zu entrichten. Das Landen an anderen Stellen als laut der vom Lagerplatzinhader erstatteten Anzeige in Aussicht genommen wurde, ist außer dem Falle einer unvorhergesehenen Zwangs ­ lage, z. B. eines Unfalles, nicht gestattet. Durchlass von Fall zu Fall geöffnet werden. Dem mit Tagesanbruch täglich von Wien nach Buda ­ pest abfahrenden Gütertransport-Dampfschiff kann die Durchfahrt nur insolange gewährt werden, als dasselbe vor 6 V- Uhr früh die Station Theben passiert. Diese anlässlich der militärischen Brückenschlagübungen nothwendig werdende Einstellung, beziehungsweise Be ­ schränkung der Schiff- und Floßfahrt wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis und Darnachachtung für alle Schiffs- und Floßsührer gebracht, dass zum Zeichen der Unterbrechung der Communication in den vorgenannten Stromstrecken Wachpontons aufgestellt werden, und zwar: Der erste bei Theben an der Marchmündung am linken Ufer, der zweite stromabwärts der Thebener Steinbrüche, gleichfalls am linken Ufer, und der dritte zwischen den 5 olfsthaler- und Grie- 7. Die Ankunstsbestätigunaen rern dem Linien- und 2 afferamte, sind von den Floßfüh- in dessen Amtsbereiche das Fahrzeug an Haft geht, vorzuweisen. Das Linien- und asseramt wird diese Ankunflsbestätigung noch vor der Vor ­ nahme seiner Amtshandlung vidieren. Die k. k. Donau ­ chenmauer-Schiffmühlen am rechten Ufer. Bei Durchführung der Uebung am 7. September werden überdies ein vierter Wachponton beim israelitischen Friedhofe am linken Ufer, ein Zwischenposten beim Ufer- vorsprunge nächst des Zuckermantels am linken Ufer und canal - Jnspeclion wird zum Zwecke der Vergleickunq den einzelnen Linien- und Wafferämtern von 8 zu 8 Tagen ein Verzeichnis der von den Stromaufsehern in dieser Zeit aus- gefertigten Ankunflsbestäugungen für die im Amtsbereiche dieser Aemter an Haft gegangenen Wasser-Fahrzeuge über ­ leben. ein fünfter Wachponton beim Durchfahrtsfeld der Donau- drücke bei Preßburg aufgestellt. Auf jedem dieser Wachpontons werden auf die Dauer der Sperrung des Stromes für die Schiffahrt, nothwendige Signalflaggen ausgesteckt werden, wodurch das Zeichen ge ­ geben wird, dass alle etwa noch in der Thalfahrt begriffenen Wasserfahrzeuge, sofort an paffenden Plätzen zu landen. *) Die Canalstrecke von der Agentie „Nußdors" der Ersten k. k. priv. Donau-DampfschiffahrtS-Gesellschaft bis zur AuSmündung des DöblingerbacheS ist dem Stromaufseher in Nußdorf, die Strecke von der AuSmündung des DöblingerbacheS bis zur Sophienbrücke dem Stromaufseher in der Rosfau, und die Strecke von der Sophienbrücke abwärts bis zur Ausmündung des LanaleS dem Stromaufseher auf der Simmeringer-Haidc zugewiesen. Die Canalstrecke von der Agentie in Nußdorf bis zur Kaiser Franz-Josef-RegierungS-Jubiläums-Brücke fällt in den Amtsrayon des VerzehrungSsteueramtes in Nußdorf, die Strecken von der In« biläun.s drücke abwärts gehören den anderen Aemtern zu, deren Rayons-Abgrenzung durch Aufschrift-Tafeln erfichtlich gemacht ist. und die Weiterfahrt bis zum Einziehen der Fahnen ein- zustellen haben. Für die Ruderschiffe und Flöße gilt die Unterlassung des Aufhiffens der Signalflaggen als Aviso, dass der Strom für den Verkehr frei ist. Wien, am 30. Juli 1892. Von der k. k. « -o. Statthalterei. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hnftv R. v. Hebenstrett. Redaktion and Verlaß der k. Bezirksbouptwavvschoft Stevr. — Haos'fche Bachdrnckerer in Stepr.

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