Amtsblatt 1892/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Juni 1892

4. Bericht der Bibliotheks-Eommiffion. 5. Wahl der Bibliotheks-Commission. 6. Wahl von zwei Abgeordneten für die diesjährige Landes-Lehrerconferenz. 7. „Die erste Hilfe bei Unglücksfällen und Verletzungen", Vorlrag des Lehrers Hugo Rammet in Aschach. 8. „Die Steilschrift und ihre Einführung in den Unterricht", Vortrag des Unterlehrers Theodor Ehrlich in Sierning. 9. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen zur eigenen Wissen» schüft und zur Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. K. k. BezirkSschulrath Steyr, am 30. Mai 1892. Z. 77 1/B.» Sch.-R. Alt fimmtliLe KMleitMge». Bericht über Stimmgabel«. Die Schulleitungen erhalten mit Bezug auf den hier» Amtlichen ErlasS vom 30. September 1890, Z. 1130, Amts ­ blatt Nr. 40, den Auftrag, bis 15. Juni l. I. zuversichtlich Bericht zu erstatten, ob sich ihre Schulen im Besitze von verificierten Stimmgabeln befinden oder nicht. K. k. BezirkSschulrath Steyr, am 5. Juli 1892. Z. 772/B.-Sch.-R. Äa sämmtliäe Ortssikillrätlie. Markus- und Bittags-Proeeffionen. Mit dem hierämtlichen Erlasse vom 24. April 1892, Z. 489, Amtsblatt Nr. 17, wurde der ErlasS des h. k. k. LandeSschulrathes vom 18. April l. I., Z 1111, betreffend die Grundsätze, nach welchen die Unternchtsercheilung am Markustage und an den Bittagen zu regeln sei, kundgemacht. Jene Ortsschulräthe, die bisher nicht bekannt gegeben haben, welche Verfügung sie in dieser Angelegenheit getroffen haben, werden aufgefordert, binnen 14 Tagen zu berichten, an welchen Tagen die Kinder an den Proeeffionen theil- nehmen, und an welchen Tagen ganz- oder halbtägiger Unterricht ertheilt wird. K. k. BezirkSschulrath Steyr, am 5. Juni 1892. Li oSd Z. 773/B.-Sch.»N. Na sänmtlicke ZiklMtMgm. Jene Schulleitungen, die eine Subvention zur Erhal ­ tung ihres Schulgartens zu bekommen wünschen, werden ausgefordert, dies dem k. k. Bezirksschulrathe bis 15. Juni l. I. bekannt zu geben und Hiebei anzufügen, in welcher Weise der Unterstützungsbeitrag Verwendung finden soll. K. k. BezirkSschulrath Steyr, am 5. Juni 1892. Z. 6582. An sämmtliche Gemeinde - Aorsteßungen. Broschüre über Einberufung von Militärpersonen. Zufolge Statthalterei-Erlasses vom 26. Mai l. I., Z. 71V7/IV, werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die im Selbstverläge des Verfassers, Major- » Auditors Georg Grün» disch in Budapest, erschienene Broschüre: „Bestimmungen der Wehrvorschriften über die Einberufung der Personen deS Mannschaftsstandes und über da- Verfahren im Falle der Nichtbefolgung eines Einberufungsbefehles", mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass dieses Werkchen da- erständnis der einschlägigen Bestimmungen der Wehrvor schriften II. und III. Theil sehr erleichtert und für die zur Durchführung dieser Bestimmungen berufenen politischen Bezirksbehöcden und Gemeinde-Vorstehungen sihr praktische Winke enthält, weshalb dasselbe zur Anschaffung empfohlen werden kann. Die erwähnte Broschüre kann um den Preis von 60 kr. beim Verfasser, welcher Leiter des k. u. k. Garnison-» gerichtes in Budapest ist, bezogen werden. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 3. Juni 1892. Z. 6577. An die Gemeinde - Dorsteyungen Schnelle Fiualifieruug der Verhandlungen wegen Hereinbrtngung von Berpflegskosten der Kranken ­ häuser. Aus einem Berichte der niederösterreichischen Statt ­ halterei hat das hohe Ministerium des Innern entnommen, dass bei den Wiener k. k. Krankenanstalten, zu welchen auch die von den vormaligen, nunmehr mit Wien vereinigten Vororte - Gemeinden Rudolfsheim, Penzing, Neulerchenfeld und Ottakring errichteten und mit Beginn des Jahres 1692 in die staatliche Verwaltung übernommenen öffentlichen Krankenhäuser gehören, mit Abschluss des Jahres 1891 außerordentlich große Summen an VerpflegSkosten aushaften, deren Einbringung überwiegend bei den politischen Behörden noch in Verhandlung steht. Infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Mai 1892, Z. 6272, und Statt- halterei-Erlasses vom 27. Mai l. I., Z. 7770, wurden nun die k. k. Bezirkshauptmannschaften angewiesen, die Finalisierung der bereits anhängigen derartigen Ver ­ handlungen wegen Hereinbringung der Berpflegskosten ohne weiteren Aufschub mit aller Energie zu veranlassen, in Hinkunft aber allen Verhandlungen, welche sich auf die Einbringung von VerpflegSkosten der Krankenhäuser, ins ­ besondere der Wiener k. k. Krankenanstalten beziehen, volle Aufmerksamkeit zu widmen, die bezüglichen Eingaben der Krankenanstalten, sowie die Ansuchen der Behörden einer schleunigen Erledigung zuzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Correfpondenzen mit anderen Aemtern und Behörden in Evidenz gehalten, die hiemit im Zusammenhänge stehenden Heimatrechts-Verhandlungen nicht verschleppt und die in Rede stehenden Angelegenheiten hienach mit der gebotenen Sorgfalt und Beschleunigung abgewickelt werden. Auch wurde bemerkt, dass die oben gedachten Weisungen in Beziehung auf die Hereinbringung von Krankenhaus - Berpflegskosten auch bei bezüglichen Requi ­ sitionen von Krankenanstalten und Behörden aus den Ländern der ungarischen Krone zu gelten haben. Da nun sehr häufig die Hereinbringung obzedachter Berpflegskosten sich dadurch verzögert, dass die betreffenden

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