Amtsblatt 1892/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Mai 1892

Z. S774 Aa säiilmtliike Oeimliläk llorstekmtgeit Mll k. k. Omllarinene-ssoltea-Eommaallea. Bervot des Verkaufes von Weinextract. Zufolge Erlasse« der hohen k. k, Stattbalterei vom 7. d. M., Z. 6734/ V, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden auf das Erscheinen einer Ministerial - Verordnung im Reichsgesetz-Blatte auf ­ merksam gemacht, mit welcher in Gemäßheil der Be ­ stimmung des H 6 der Ministerial-Verordnung vom 1. Mai 1866. R.-G.-Bl. Nr. 54, die Erzeugung, der Verkehr und der Vertrieb des von der F rma Karl Phil'pv Pollak in Prag erzeugten „Wein-Extroct" aus öffentlichen Gesundheits ­ rücksichten allgemein verboten wird. Hi von sind die dortigen Handelsleute m Kenntnis zu setzen. St ehr, am 12. Mai 1892. Z. 5863. VerpaAtuag iles JagilrMes «ler Oemnaile Aeilkramilg. Das d-r Gemeinde Reichraming aus einem Grund- complexe von 3870 Joch zustehende Iagdrecht wird am Mittwoch den 8. Juni 1892, vormittags halb 10 Uhr, in der Gemeindekanzlei zu Reichraming auf die Dauer von sechs Jahren, d. i. vom 1. August 1892 bis 31. Juli 1898, im Licitalionswege öffentlich verpachtet werden. Der Ausrusspreis beträgt 180 fl. Pachllustrge werden hiezu mit dem Beisügen eingeladen, dass vor der L'citation da- Vabium im Betrage von 20 fl. zu erlegen ist. Die Pachlbedingniffe können hieramts eingesehen werden. Die Gemeinde-Vorstehungen haben dies sogleich zu verlautbaren. Steyr, am 15. Mai 1892. Z. 5906. Nil sämmtlicke Gemeiacke-Borsteliaitgeit uilll OrlssMrätke. Ausweis über Fortbildungseurse. Infolge des vom oberöst. Landtage in der Sitzung vom 12. April d. I. angenommenen Antrages, es sei die hohe Re ­ gierung zu ersuchen, dafür zu sorgen, dass die Bestimmugen der Gewerb« Novelle, nach welcher der Besuch bestehender, wenn auch freiwilliger Fortbildungscurse von Seite der Lehrlinge und Hilfsarbeiter geboten erscheint, wirklich durchgeführt werde, werden infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Stattbalterei in Linz vom 11. Mai l. I., Z. 6399/III, die emeinde-Vorstehungen aufgesorvert, im Einvernehmen mit den OrtSschulräthen und Schulleitungen bis 1. Juni l. I. zu berichten, ob und inwieferne die Bestimmungen der 88 75 a und 100 des Gesetzes vom 8. März 1885, R.-G.-Bl. Nr. 22, rücksichtlich der in dem Bezirke (Stadtgebiete) bestehenden gewerblichen Fortbildungsschulen ober -Curse in Vollzug geletzt wurden, wobei auch die Besuchs-Verhältniffe der einzelnen bestehenden, oder im letzten Jahre bestandenen Fortbildungsschulen resp. -Curse anzugeben sind. St ehr, am 16. Mai 1892. Z. 5579. An sämmtliche Gemeinde - Morüeyungen und k. k. Gendarmerie-Soken-Kommanden zur Kenntnisnahme mit dem Beisügen, dass mit dem Be- schaudienst der städtische Thierarzt Karl Prokop in Steyr betraut wurde. Z 5649/1 Kundmachung. Auf Grund des 8 10 des Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, und der Verordnungen des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 12. April 1880, R.-G.-Bl. Nr.- 36, und 16. September 1885, R.-G.-Bl. Nr. 138, wird im Einvernehmen mit der k. k. General- Dlrectlvn der österreichischen Staatsbahnen die Eisenbahn ­ station Steyr als Aus- und Einlade- (Beschau-) Station bestimmt, tn welcher eine ständige Beschau der in derselben zur Auf- und Abgabe gelangenden Wiederkäuer und Schweine vorgenommen werden wird. Hinsichtlich der Durchführung der Viehbefchau in dieser Station haben die mit den h. ä. Verordnungen vom 21. No ­ vember 1882, Z. aä 12.603, beziehungsweise vom 4. Feb ­ ruar 1885, Z. 389, für die übrigen oberösterreichischen Beschaustationen erlassenen Anordnungen zu gelten. Diese Verfügung tritt mit erstem Juni 1892 in Wirksamkeit. Narr -er k. k. overösterreichischen Statthalterei. Linz, den 4. Mai 1892. Der k. k. Statthalter: Puthou. Steyr, am 12. Mai 1892.

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