Amtsblatt 1891/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1891

dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt werden, dass hier» amts stets ein entsprechender Vorrath an Arbeitsbüchern aus dem Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei vor ­ handen ist. Steyr, am 24. December 1891. Z. 13.854. An die Gemeinde - Worsteyungen. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 2. December l. I., Z. 17.376/11, mache ich die Gemeinde-Vorstehungen aus das mit Anfang des Jahres 1892 erscheinende, in ungarischer und deutscher Sprache verfasste „Ortslexikon der Länder der ungarischen Krone" aufmerksam mit dem Bemerken, dass der Pränu- merationspceis des genannten Werkes im steifen englischen Leinwandbande mit 4 fl. (vier Gulden) festgesetzt ist, während der Ladenpreis 7 fl. (sieben Gulden) betragen wird. Etwaige Pränumerations-Beträge sind längstens bis 10. Jänner l. I. hieher vorzulegen. Steyr, am 29. December 1891. Z. 14 936. An sämmtliche Gemeinde - Worüeyungen und Hrlsschulrätye. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 1. d. M., Z. 13 346, Amtsblatt Nr. 48 vom 3. December 1891, bringe ich zur Kenntnis, dass die Influenza bereits in mehreren Gemeinden der Gerichtsbezirke Kremsmünster, Neuhoseu und Umgebung, Steyr ausgetreten rst. Nach den übereinstimmenden Berieten der Aerzte ist diesmal der Krankheitscharakter wesentlich der gleiche wie im Jahre 1890, jedoch der Verlaus im ganzen ein milderer und rasckerer. Nichtsdestoweniger aber sind schwächliche und ältere Perlenen vielfach schwer erkrankt und auch einige Todesfälle vorgekommen. Bei dem Umstände, als ein zweckmäßiges Verhalten und eine entsprechende ärztliche Behandlung die Gefahren der Influenza-Erkrankung rasch beseitigen und anderseits die Vernachlässigung der Krankheits-Erscheinungen die schlimmsten Folgen nach sich zieht, fordere ich die Gemeinde- Vorstehungen aus, in entsprechender Weile die Bewohner hierüber zu belebren und insbesondere sür die ärztliche Hilfe bei armen und mittellosen Personen Sorge zu tragen. Nachdem laut des obenerwähnten Erlasses den Kindern aus injicierten Häusern der Schulbesuch nicht gestaltet ist, haben die OrlSschulräthe nach Ablauf der Weihnachtsserun einen ziffermäßigen Ausweis über die Zahl der infolge dieser Maßregel vorkommenden Absenzen an oen k. k. Bezirksschul- ralh einzusenven und falls die Epidemie in einem Schul- sprengel größere Dimensionen annehmen sollte, im Einver ­ nehmen mit den Localärzten eventuell Anträge auf Schließung des Unterrichtes zu stellen. Schließlich bringe ich die pünktliche Vorlage der Wochenberichte über epidemische Krankheiten in Erinnerung. Die Herren Aerzte sind aufmerksam zu machen, sich die genaue Beobachtung aller auf den Verlauf und Ausgang der Influenza bezughabenden Erscheinungen angelegen sein zu lassen, damit nach Ablauf der Epidemie dieselben ihre Wahrnehmungen in einer eingehenden Darstellung anher 3 vorlegen ktznnen. Hiebei ist inSbesonders der Punkt inS Auge zu fassen, ob und welche Immunität die bereits überstandene Krankheit dermalen geboten hat, oder ob die gastrischen, katarrhalischen oder nervösen Symptome die vorherrschenden waren, und ob und welche Nachkrankheiten, insbesondere Pneumonien u. s. w. sich eingestellt haben. Steyr, am 30. December 1891. Z. 14.211. Nn sämmtlicke Oememcke-AorstckMgm. Der Oberste SanitätSrath hat beim hohen k. k. Ministerium des Innern beantragt, dass hinsichtlich der Ursachen und der Verbreitung der epidemischen Genick ­ starre (NeninAitis osrobroZpinLlis) wissenschaftliche For ­ schungen angestellt werden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. December l. I., Z. 18.056/V, sind daher die dortigen Aerzte anzuweisen, auf das Auftreten dieser Krank ­ heitsform ein wachsames Auge zu haben und jeden vor ­ kommenden Fall zur Kenntnis der Gemeinde - Vorstehung zu bringen. Die Gemeinde-Vorstehungen haben hievon sofort anher die Anzeige zu erstatten und sind derartige Erkrankungen als Jnfectionssälle zu betrachten und daher auch in den Wöchentlichen Rapporten aufzuführen. Da ferner von Seite der Landesregierung in Krain in jüngster Zeit das Auftreten einer Schweißfieber- Epidemie (Nortum miliurm) constatiert wurde, ist (gemäß des obgenannten hohen Ministerial - Erlasses) auch zu be ­ richten, ob vielleicht auch im dortigen Gemeindegebiete der ­ artige Erkrankungen zur Beobachtung gelangt sind. Falls solche Fälle in epidemischer Verbreitung Vor ­ kommen sollten, ist gleichfalls in der vorgedachten Weise sofort anher die Anzeige zu erstatten und sind außerdem die geeigneten Vorkehrungen zu treffen. Steyr, am 23 December 1891. Z. 14.674. Rn sämmtlicke Oememcke-AorßckMgm. Mit Beginn des Jahres 1892 sind die GeburtStabellen der Hebammen von der zweiten Hälfte des Jahres 1891 einzusammeln, den Herren Localärzten zur Einsicht vorzu ­ legen und sodann bis 10. Jänner 1892 anher in Vorlage zu bringen. Bei der Bertheilunq der unterm 24. d. M. hinauS- gegebenen Drucksorten für das erste Halbjahr 1892 sind die Hebammen zu erinnern, die Tabelle ordentlich zu heften und zu liniieren, und bei jeder Geburt sämmtliche Daten deutlich und genau einzutragen. Auch sind selbe nochmals zu mahnen, jede Geburt, Frühgeburt oder unzeitige Geburt ohne Ausnahme in die Tabelle einzutragen. Die Größe des Kindes ist, wo es immer möglich ist, in Eentimetern anzugeben. Die SchwangerschaftSdauer ist nach den Kalendermonaten und nicht nach den Mond es monaten anzusühren. Die Herren Aerzte werden ersucht, bei der Durchsicht der Geburtslabelle allsallsige Unrichtigkeiten, namentlich bezüglich der Ursache und Art der ärztlichen Hilfeleistung

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