Amtsblatt 1891/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1891

Der Aufforderung ist beizusügen, dass nach Z 14 der Durchiübrungs-Bestimmungen Pserdebefitzer, welche die rechtzeitige Anzeige ihres Pserdestandes Unterlasten, ohne fich genüeend zu rechtfertigen, oder welche bei der Anzeige unrichtige Angaben über ihren Pserdestand machen, straf ­ fällig werden. Die von den Pserdebesitzern angegebenen Daten find in die Rubriken 4 und 5 des bei der Gemeinde-Vor ­ stellung erliegenden Pserdeclastifications-Ausweises, Formu ­ lare 2, einzutragen. Die Rubriken 6 und 7 sind leer zu lassen. L. Feststellung der Veränderungen in der Zahl der bei der Classisication im Jahre 1891 als „tauglich" befundenen Pferde. Gelegentlich der Anzeige des Pserdestandes hat der Herr Gemeinde-Vorsteher durch entsprechende Ausfüllung der Rubrik 8 des erwähnten ClaffificationS-Ausweises sest- zustellen, wie viele Pferde eines jeden Pierdebesitzers im Mobilisirungssalle aus dem Assentvlatze zu erscheinen haben und welche Veränderungen in der Zahl der bei der Classi- fication im Jahre 1891 als tauglich befundenen Pferde eingetreten sind. Hiebei hat der Herr Gemeinde-Vorsteher den Pserde- besitzern jene Pferde anzugeben, welche im MobilisierungS- salle am Assentplatze zu erscheinen haben. Die Veränderungen, welche laugliche Pferde betreffen, sind in der Rubrik „Anmerkung" des Class fications - Aus ­ weises und im Tauglichkeits-Verzeichniste ersichtlich zu machen. In der Zeit zwischen 1. Februar und Ende März hat sich eine aus dem Herrn Gemeinde-Vorsteher und zwei durch die Gemeinde-Vertretung aus ihrer Mitte gewählten, womöglich zu den Pserdebesttzern gehörenden Vertrauensmännern bestehende Commission auf Grund des ClaffificationS - Ausweises und des Tauglichkeiis - Berzeich' niffes von der Richtigkeit der von den Pferdebesitzern gemachten Angaben zu überzeugen. Sodann ist der Claffifications-Ausweis abzuschließen, sind aus dem Tauglichkeits-Verzeichniffe jene Pferde auszu- scheiden, welche aus der Gemeinde getreten sind, und sind beide Behelfe behufs Ueberprüsung zuverlässig bis I. April 1892 hieher einzusenden. Ich erwarte von den Herren Gemeinde-Vorstehern die strenge Ueberwachung der Anzeige und Evidenz der Pferde. St ehr, am 26. December 1891. Die zugestandene 5"/oige Frachtbeügnstiaung wird für mit den ordnungsmäßigen Certificaten gedeckte Kupfer- vitriolsendungen schon im Kartierungswege an ewendet, be ­ ziehungsweise gleich bei Empfangnahme der Sendung in der Bestimmungsstation in Abzug gebracht werden, jedoch wird dieser Vorgang nur rücksichtlich der im Localverkehre abge- fertigten Sendungen stattfinoen, wo hingegen bei Sendungen, welche in direkten Verkehren abgesertigt werden, die fragliche Begünstigung im Rükv.rgütungswege zur Anwendung gelangt. Dre Ausstellung der Certificate für die Kupfervitriol- Sendungen zur Bekämpfung der ?orouo8pora iufostLng wird in derselben Weise bezüglich der zur Bekämpfung der korouo8poru vitioolu bestimmten Kupfervitriol-Lösungen erfolgen. Zur Ausstellung der Certificate ist in Oberösterreich der k. k. Landescultnrroth in Linz berechtigt. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstellungen infolge der Erlässe der hohen k. k. Staithalterei in Linz vorn 28. November l. I., Z. 16.977/1, und 22. December l. I., Z. 19.054/l, mit dem Auf.rage in die Kenntnis, diese Frachtermäßigungen in den Kreisen der den Kartoffel- und Parodiesapfelbau betreibenden Bevölkerung allgemein be ­ kannt zu machen. Steyr, am 29. December 1891. Z. 13.598. An sämmtliche Gemeinde - Dorstehungen. Das hohe k. k. Mnisterium des Innern hat laut deS mit dem hohen Staithalterei-Erliste vom 27. v. M., Z. 17.357, intimierten Erlasses vom 13. November 1891, Z. 23.757, tie nach tz 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 (R.-G.-Bl. Nr. 113) Von den Gemeinden für das ReichS- gesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1892 auf den Betrag per 2 fl., d. i. zwei Gulden österc. Währ., per Exemplar festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, diesen Betrag mittelst Gegenschein nach dem mit dem hiecämtlichen Ertaste vom 23. Februar 1881, Z. 415, vorgezeichneten Formular längstens bis 11. Jänner 1892 anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 23. December 1891. Z. 13.977. Un sämmtlicke Oememcke-Aockcklmgm Frachteudegünftigung für Kupfervitriol - Sendungen. Infolge Einflussnahme des k. k. Handels-Ministeriums haben die k. k. G neral-Direction der österreichischen Staats ­ bahnen, die Südbahngesellschaft, die Ausstg-Teplitzer-Bahn, die Buschtehrader Eisenbahn, die österreichische Nor west- unv südnorddeutsche Verbindungsbahn, die österreichisch ­ ungarische Staatseisenbahnqesellschast, die Kaiser FerdinandS- Nordbahn. die böhmische Nocdbahn und die Eisenbahn Wien- Afpang, die mährisch-schlesiiche Central-Bahn, die böhmische Westbahn und die galiz. Karl Ludwigsbahn die Zustimmung zur Ausdehnung der 5°/gige Frachtermäßigung >ür Kupfer ­ vitriol zur Bekämpfung der ?vrvv08pora vitieoiu auf derlei Sendunaen zur Bekämpfung der ?6rouo8porL intostsuZ in den Kartoffel- und Paradiesapfel-Pflanzungen gegeben. Z. 14.675. An sämmtliche Gemeinde - Morstehungen. Es sind in jüngster Zeit hieramts trotz der Belehrungen und Erinnerungen, welche dieSsalls bei den Amtstagen erfolgten, wiederholt Arbeitsbücher behufs Ertheilung einer Reisebewilligung produciert worden, welche nicht aus dem Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei stammten. Nachdem zufolge des hohen Statthalterei-Erlaffcs vom 14. Jänner 1887, Z. 4, hierämtliche Jntimation vom 17. Februar 1887, Z. 989, Amtsblatt Nr. 6, der Ver ­ wendung aller nicht ämtlich verlegten Arbeitsbücher mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden soll, wussten die betreffenden Parteien zurück- und angewieien werden, sich aus Kosten der Gemeinde ein neues, ämtlich verlegtes Arbeitsbuch ausstellen zu lasten und einen etwaigen Verdienst- entgang von derselben anzusprechen , wovon sämmtliche Gemeinte - Vorstehungen zur Benehmungswistenschast mit

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