Amtsblatt 1891/48 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Dezember 1891

2 Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis, den dortigen Aerzten in Er ­ innerung zu bringen, dass diese Krankheit wie alle übrigen Infektionskrankheiten im Falle ihres Auftretens im dortigen Gemeindegebiete sofort hieramts zur Anzeige zu bringen ist. Ebenso sind die Schulleitungen anzuweisen, an In ­ fluenza erkrankte Schüler, sowie deren Hausgenossen vom Schulbesuche abzuhalten. UebrigenS ist sich strengstens nach den bereits mit h. ä. Erlass vom 18. December 1889, Z. 12.950, Amts ­ blatt Nr. 35, gegebenen Normen zu benehme». Steyr, am 1. December 1891. Z 13.416. An, stie Gemeinste-Vorftckimgm. Es ist zu meiner Kenntnis gelangt, dais mittelst Sitzungsbeschlüssen seitens mehrerer Gemeinde- Vertretungen bestimmt wurde, sich bei Reinigung den Kamine nicht an die Bestimmungen deS Gesetzes vom 28. December 1889, G.- u. V.-Bl. Nr. 2, — sondern an die Bestimmungen der eben mit diesem Gesetze abgeänderten ZH 8 und 10 der oberösterreichischen Feuerpolizei-Ordnung vom 2. Februar 1873, G.- u. V.-Bl. Nr. 18, zu halten. Da nach dem oben citierten Gesetze die Feuerbeschau beantragt, wie oft im Jahre jeder Kamin zu kehren sei, und der Gemeinde-Vorsteher über Antrag der Feuerbeschau zu bestimmen hat, wie osl im Jahre jeder Kamm zu kehren ist, so liegt diese Bestimmung nicht in der Competenz der Gemeinde-Vertretung, sondern in jener deS Gemeinde- Vorstehers. Solche Beschlüsse überschreiten daher den Wirkungskreis deS Gemeindeausschusses und verstoßen gegen das oben genannte Gesetz. Soserne thatsächlich solche Be ­ schlüsse gefasst worden sind, untersage rch in Gemäßheit den H 90 der Gemeinde-Ordnung die Vollziehung derselben. Uebiigens mache lch die Herren Gemeinde-Vorsteher diesbezüglich auf die Bestimmung des § 51, 3. Absatz der Gemeinde Ordnung besondere aufmerksam und empfehle die genaue Anwendung derselben. Steyr, am 30. November 1891. Z. 13.308. An, stie Gemeinde - Vorstellungen. Nachfolgende Kundmachung der k. k. Post- und Telegraphen-Direction in Linz diene zur Kenntnis. Steyr, am 29. November 1891. 3 26116 Kundmachung. Mit der voraussichtlich am 2. December 1891 erfolgenden Eröffnung der Flügelbahn Pergern- Bad Hall und der Ausnutzung der Steyrthalbahn zum Gesammtposttransporte werden die täglich zweimaligen Postbotenfahrten Bad Hall - Steyr (Bahnhof), die täglich einmalige Postbotenfahrt Bad Hall-Waldneukirchen-Grünburg und die Post- botensahrt zwischen Grünburg und Leonstein, sowie die Fußbotenposten zwischen Molln und Leon ­ stein aufgelassen, die Postämter in Bad Hall, Waldneukirchen, Sierning und Neu ; eug mit den Zügen der Linie Pergern-Bad Hall und die Post ­ ämter in Aschach kni Steyr, Grünburg, Leonstein und Molln mit den Zügen der Linie Steyr-Garsten — Agonitz in Verbindung gesetzt. Fahrpost gelangt rücksichtlich der Anschlüsse in der Station Per gern an die Züge nach Steyr - Garsten und nach Agonitz auf der Linie Pergern-Bad Hall in jeder Richtung täglich zweimal, und auf der Linie Steyr-Garsten — Agonitz täglich einmal zur Beförderung. ? a - Die Postbotenfahrt zwischen Leonstein, Micheldorf und Kirchdorf geht vom Bahnhöfe Le o n- stein aus (Anschluss vom Frühzuge 1 aus Steyr-Garsten) und verkehrt auf der Retourfahrt bis zu diesem Bahnhöfe (Anschluss an den Abendzug 6 nach Steyr - Garsten). Die Coursordnung derselben ist folgende: Tourfahrt ab Leon stein (Bahnhof) 10.25 Vvrm., ab Leonstein (Ort) 10.50 Vorm., ab Micheldorf 12.40 Nachm., an Kirchdorf 1 Uhr Nachm.; Retourfahrt ab Kirchdorf 2 Uhr Nachm., ab Micheldorf 2.25 Nachm., ab Leonstein (Ort) 4.15 Nachm., an Leonstein (Bahnhof) 4.30 Nachm. Das Postamt Thanstetten behält die Postverbindung mit Sierning und jenes in Adlwang mit Bad Hall bei. Linz, am 24. November 1891. K. k. Post- und Telegraphen-Direction für Oberösterreich und Salzburg. Z. 13.345. An sämnMike Gemeinste-Vorstellungen. Laut der Note ver k. k. Statthalterei in Wien vom 18. d. M., Z. 67.047, wurde die Hebamme Katharina Schatzinger, früher verwitwete Geyer, zu Regendorf in Bayern geboren, nach Wien zuständig, katholisch, ver ­ heiratet, jedoch gerichtlich geschieden, 64 Jahre alt, zuletzt VI. Bezirk, Mariahilserstraße Nr. 19 wohnhaft gewesen, mit rechrskrästigem Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Strafsache« in Wien vom 15. Juni 1891, Z. 23.322, wegen Verbrechens der versuchten Verleitung zur Abtreibung der Leibes'rucht nach ZZ 9 und 144 Strafgesetz zu einer neunmonatlichen Kerkerstrase verurtheül und hiedurch der Berechtigung zur Ausübung der Hebammenpraxis verlustig. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21- ds-, Z. I7.330/V, in Kenntnis. Steyr, am 30. November 1891. Z. I469/B.-Sch.-R^ An sämmlMe Zilinlleitnngen. Mir Bezug auf den Erlass des hohen k. k. Landes- schulrathes vom 20. Oclober l. I., Z. 3226, erhalten die Schulleitungen den Auftrag, unverzüglich Bericht zu erstatten, welche Lehrpersonen Quartiergelder beziehen und wie hoch dieselbe» bemessen sind. Bei jenen Lehrpersonen, welche sich im Besitze einer Naturalwohnung befinden, ist dieselbe mit dem ortsüblichen oder krall der landesgesetzlichen Be ­ stimmungen der Dienstkategorie dieser Lehrpersonen ent ­ sprechenden Quartiergeld - Aequivalente anzugeben. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. November 1891. Z. 1469/B.-Sch.-R. Amtserinnernng. Die Ortsschulräthe werden ausgesotdert, die mit hier- ämtlichen Erlasse vom 6. November 1891, Z. 1469, ab- gesorderten Berichte über den Auswand für das Bolksschul- wesen zuversichtlich bis 8. December l. I. einzusenden. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 2. December 1891. Der k. k. Bczirkshauptmann: Hugo R. o. Hebeustreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmaouschaft Steyr. — Haas'sche Buchdrucker« in Steyr.

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