Amtsblatt 1891/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Mai 1891

2 Das mitfolgende Jmpfprogramm ist im Einvernehmen mit dem Jmpfarzte auSzufüllen und bis 10. Juni anher vorzulegen. Zur Abfassung des Impfausweises 8 folgen die Drucksorten mit und ist dieser Ausweis bis I. August l. I. anher vorzulegen, Steyr, am 20. Mai 1891. Z. 647/B. - Sch. - R. An sämmtliche KchlMtlmgm. Mit dem hohen Erlasse vom 2. April l. I., Z. 1240, hat der Herr k. k. Minister für Cultus und Untericht die Abhaltung eines landwirtschaftlichen Bürgerschullehrcurses von vierwöchentlicher Dauer an der k. k. Lehrerbildungs ­ anstalt in Linz sür das Jahr 1891 genehmigt, dessen Zweck zuvörderst dahin geht, die Friquentanten zur nutzbringenden Unterrichtsertheilung in landwirtschaftlichen Fortbildungs ­ kursen und zur Anlegung und Pflege von Schulgärten zu befähigen. Der Landesschulrath hat in der Sitzung vom 8. Mai l. I. die Abhaltung dieses Curses in der Zeit vom 15. August bis 15. September l. I. anderaumt. Um den Lehrkräften Oberösterreichs die Theilnahme an diesem Curse zu ermöglichen und eine entsprechende Frequenz desselben zu sichern, hat der Herr k. k. Minister ausnahmsweise für Unterstützung der Curstheilnehmer einen Pauschalbetrag von 300 fl. bewilligt, und der Landesschulrarh hat aus dem Gesammtbetrage 15 Stipendien ü 20 fl. ge ­ bildet, welche an Lchrpersonen, die sich zur Theilnahme an diesem Curse verpflichten, durch die Landesschulbehörde ver ­ liehen werden. Gesuche um Verleihung einer Staatssubvenlion zum Zwecke der Theilnahme an dem landwirtschaftlichen Lehr- curse sind unter Beischluss des Lehrbefähigungs- oder des Reifezeugnisses spätestens bis zum 20. Juni l. I. beim k. k. Bezirksschulrathe einzubringen. Zur Betheilung mit einer Staatssubvention sind nur solche Lchrpersonen in Vorschlag gebracht worden, welche noch an keinem der staatlich subventierten landwirtschaftlichem Lehrcurse in den Jahren 1885 und 1888 theilgenommen haben. Lchrpersonen, welche ohne Inanspruchnahme einer Subvention den Curs besuchen wollen, haben die An ­ meldungen zur Theilnahme spätestens bis Ende Juli l. I. Unmittelbar an die Direction der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Linz gelangen zu lassen. Die Bezirksschulbehörden wurden ermächtigt, den Lehr- personen, welche zur Curstheilnahme zugelassen werden, er ­ forderlichen Falles Urlaub zu gewähren. Der landwirtschaftliche Lehrkurs ist nach den Bestim ­ mungen der hohen Ministerialverordnungen vom 31. Juli 1886, Z. 6032, womit ein Statut für Bürgerschullehrcurse erlassen wird, eingerichtet; die Hörer erhalten am Schlüsse des Curses Frequentationszeugniffe. Hievon werden infolge Erlasses deS hohen k. k. ober ­ österreichischen Landesschulrathes vom 13. Mai l. I., Z. 1259, die Schulleitungen zur eigenen Kenntnisnahme und Ver ­ ständigung des Lehrpersonales in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 22. Mai 1891. Z. 684/B.-Sch.-R. Nil sämmtliche KskiMiimgen,. Die diesjährige Bezirkslehierconferenz wird am 9. Juli l. I. im Zeichensaale der Bürgerschule in Steyr abgehalten werden. Beginn 9 Uhr vormittags. Tagesordnung: 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht des ständigen Ausschusses. 3. Bericht der Bibliothekscommission. 4. „Schulhygiene." Vortrag des k. k. Bezirksarztes Dr. I. Schuster. 5. „Der Unterricht in der Heimatskunde im 3. und 4. Schuljahre." Vortrag des Lehrers I. Greck(Sierninghofen). 6. Wahl des ständigen Ausschusses. 7. Wahl der B bliotheks-Commiffion. 8. Wahl eines Vertreters in den k. k. Bezirksschulrath. 9. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen zur eigenen Kenntnis und rechtzeitigen Verständigung der unterstehenden Lehr- pecsonen in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wird bekannt ge ­ geben, dass der Termin für die Einsendung der Ortspläne und der Karten der Gememdegebiete bis zum 25. Juni ver ­ längert wurde. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 27. Mai 1891. Z. 685/B.-Sch.-R. Än, sämmtliche KchlMtlmgm. Da die Wahrnehmung gemacht wurde, dass nicht allerorten bei der Abhaltung der religiösen Uebungen gleich ­ mäßig vorgegangen wird, so werden die Schulleitungen zu ­ folge Sitzungsbeschlusies vom 25. l. M. beauftragt, sich genau an den hierämtlichen Erlass vom 21. April 1886, Z. 366 (Amtsblatt 1886, Nr. 12), zu halten, und ange ­ wiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Schuljugend bei den religiösen Uebungen in ausreichender Weise beaufsichtigt werde. Weiters werden die Schulleiter zur genauen Beachtung des Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unter ­ richt vom 20. Februar 1890, Z. 3406, angewiesen, nach welchem die Schuljugend allerorten mit den gebräuchlichen Kirchenliedern und Chorälen vertraut zu machen und zu verhalten ist, sich allgemein am Gesänge bei dem vorge ­ schriebenen Schulgottesdienste zu beiheiligen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 25. Mai 1891. Z. 121 6M. Rn sämmtliche Oemeinäe-AolHekMgm. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse, Z. 3269, vom 26. März l. I., Amtsblatt Nr. 13, wird Nachstehendes zur genauesten Darnachachtung bekannt gegeben: Vom Monate Mai l. I. an haben die Gemeinde - Vorstehungen im Sinne des Anhanges zu den Wehr- vorschriften III. Theil allmonatlich AusenthaltS-VeränderungS- AuSweis- nach Muster XII zu Z 17 über die Mannschaft der k. k. Landwehr zu verfassen. In diese Ausweise kommt nur jene Mannschaft der k. k. Landwehr aufzunehmen, welche sich im laufenden Monate

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