Amtsblatt 1891/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1891

3 damit derselbe vorkommenden Falles nicht vor ärztlich sicher- gestellter Spitalsbedürftigkeit und UnabweiSlichkeit in die Krankenpflege ausgenommen, demselben ohne nachgcwiesene Nothwendigkeit auch keine Geldunterstützungen gewährt werden. Im Falle der Bestimmungs- und Ausweislosigkeit aber ist derselbe der nächsten Sicherheitsbehöcde zur entsprechenden Behandlung zu überweisen. Steyr, am 24. April 1891. Z. 4602. Kg sämmtMe Oememcke-AorMlmgm Mä k. k. OeMrmerie-Doßm-CommMllell. Ausforschung. Laut eines Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach an die k. k. Statthalterei in Linz, hat Johann Schmöller, Sattlermeister in Ulrichsberg, dortamts rücksichtlch seiner Ehegattin Anna Schmöller, geborne Hoslehner, um Existenzeruierung angesucht. Dieselbe hat sich in Begleitung ihrer Mutter vor circa 20 Jahren ohne Ausweis von ihrem damals in Ulrichsberg domicilierenden Gatten ent ­ fernt, ohne dass dieser seither Nachricht über ihren Verbleib erhalten hätte. Anna Schmöller ist gebürtig von Linz, obere Wurm- gasse und dürfte ursprünglich zuerst die Route nach Linz genommen haben. Den gepflogenen Erhebungen nach scheint weder eine Anna Schmöller noch Hoslehner bei der Stadt ­ gemeinde Linz gemeldet auf. Anna Schmöller ist im Jahre 1834 geboren, von mittlerer Größe, hat längliches Gesicht, dunkelbraune Haare und keine besonderen Kennzeichen. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 15. April l. I., Z. 5351/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden hievon mit dem Aultrage in die Kenntnis gesetzt, Nachforschungen nach der Genannten zu pflegen und über ein positives Resultat bis 25. Mai l. I. anher zu berichten. Steyr, am 22. April 1891. Z. 888/N. An sämmtliche Gemeinde - Morstehungen. Amtserinnerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche die mit h. ä. Erlasse, Z. 125/N., vom 4. Februar d. I., Amtsblatt Nr. 6, behufs Vormerkung der in den Landsturm über ­ getretenen Mannschaft hinausgegebenen Verzeichnisse noch nicht rückgesandl haben, werden beauftragt, dieselben unverweilt anher rückvorzulegen. Steyr, am 21. April 1891. Z. 887. Nn ckie Gememtle - VoHckMgm. Amtserinnerung. Nachdem mehrere Gemeinde-Vorstehungen die Empfangs ­ scheine nicht mit der vorgeschriebenen, auf der Außenseite jeder Einberusungskarte ersichtlichen Bezeichnung versehen, was ha. zeitraubendes Suchen zur Folge hat und das Auf ­ finden der Namen beinahe ganz unmöglich macht, wird der hierämtliche Erlass, Z. 1161M., vom 17. November 1890, Amtsblatt Nr. 46 nliuon 2, wonach jeder Empfangsschein mit jener im Eingänge angeführten Bezeichnung „am Besten auf der Außenseite" zu versehen ist, zur genauesten Darnachachtung in Erinnerung gebracht. Steyr, am 21. April 1891. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmauuschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.

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