Amtsblatt 1891/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. April 1891

3 Seuchenverschleppungen allenthalben die entsprechenden Maß ­ nahmen in Wirksamkeit sind, so findet die k. k. oberösterr. Stattbalterei die mit der hieramtlichen Kundmachung vom 25. October 1890, Z. 13.851, erlassenen Verkehrs-Be- schränkungen in der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen und Ziegen) und Schweinen aus Böhmen nach Oberösterreich — wie diesbezüglich zweier Bezirke bereits mit der Verordnung vom 25. März 1891, Z. 4034 und 4035, geschehen ist — nunmehr vollständig aufzuheben und die Einsuhr der genannten Thiere unter Beobachtung der hin ­ sichtlich des Vieh-Verkehres bestehenden gesetzlichen Vorschriften wieder zu gestatten. Diese Verfügungen treten mit dem Tage der Verlaut ­ barung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Linz, den 10. April 1891. Der k. k. Statthalter: Puthon. Steyr, am 16. April 1891. Z. 4651. Un sämmtliche Oememäe-AoHeliungen unck k. k. OeMrmerieGostm-CommMäm. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. April l. I., Z. 3765, wird der Viehmarkt zu Landl am 1. Mai l. I. wegen herrschender Maul- und Klauenseuche verboten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstellungen zur so ­ fortigen allgemeinen Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 21. April 1891. Z. 4579. An sämmtliche Hemeinde-Dorstel-ungen u. k. k. Hendarmerie-Msten-Kommanden. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. April 1891, Z. 5294/1V, hat die k. k. Stalt- halterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 25. November 1869 zu Wrchoslawitz im Bezirke Prerau geborenen und dort heimatberechtigten Franz Kowarik, unehelichen Sohnes der Marie Kowarik, verehe ­ lichten Puöan, welch r zur Stellung im Jahre 1890 nicht erschienen ist, angesucht. Derselbe hat sich als Seilergehilfs in Wien bis 15. September 1889 aufgehalten und ist von da unbekannt wohin abgereist. Laut Angabe der Marie Puöan soll ihr genannter Sohn sich zu seinem früheren Dienstgeber Fellner Lajos nach Budapest (woüus usoru Nr. 22) begeben haben, weshalb dessen Ausforschung auch dort veranlasst wurde; dieselbe ist jedoch erfolglos geblieben. Weitere Anhaltspunkte zur Eruierung des Franz Ko ­ warik liegen nicht vor und es könnte auch dessen PersonS- beschreibung nicht beigebracht werden, nachdem dieselbe nicht einmal sciner Mutter bekannt ist. Die Gemeinde-Vorstehungen und Gendarmerie-Posten- Commanden werden demnach angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu Pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Ver ­ zeichnisse der Stellungspflichtiqen ausgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist sofort anher zu berichten. Steyr, am 18. April 1891. Z. 4456. Nn sämmtliche Oememäe - AoHeäMgen Mit k. k. OMarmerieHostm-EommMäen. Widerruf. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz hält sich der stellungspflichtige Josef Tunner derzeit in Belqrano bei Buenos - Ayres, Straße Calle Fcansardino Nr. 25, im Staate Argentinien in Süd-Amerika, aus. Es sind sohin die mit hierämtlichem Erlasse, Z. 1139, Amtsblatt Nr. 5, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 20. April 1891. Z. 4495. An sämmtliche Gemeinde-WorsteHungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Laut eines Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschast Mähr.-Schönberg an die k. k. Statthalterei für Mähren wurde der am 19. Juni 1869 in der Landesgebäranstalt zu Linz geborene Heinrich Kittl, Sohn der Handarbeiterin Wilhelmine Kittl, als nach Mähr.-Schönberg zuständig, in das dortige Stellungsoperat ausgenommen. Die aus diesem Anlässe seitens der genannten k. k. Bezirkshauptmannschast gepflogenen Erhebungen nach dem Aufenthalte des Genannten sind resultatlos geblieben und konnte blos in Erfahrung gebracht werden, dafs dessen Mutter Wilhelmine Kittl nach ihrem Austritte aus der Gebäranstalt eine kurze Zeit des Jahres 1869 in der „Würtemberg'fchen Baumwollspinnerei und Weberei bei Eßlingen am Neckar" gearbeitet hat. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden daher beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen nach dem genannten Wehrpflichtigen zu pflegen und über ein positives Resultat der eingeleiteten Nachforschungen sofort anher zu berichten. Steyr, am 20. April 1891. Z- 4192. Am sämmtliche Gememäe-VorßeäMgm. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 31. v. M., Z. 4272/II, anher bekanntgegeben, dass die in dem Verzeichnisse über die in den öffentlichen Civil- Heilanstalten Niederösterreichs bestehenden Verpflegstarife per Kopf und Tag unter Post-Nr. 21 angegebene Ver- psleqstaxe des allgemeinen öffentlichen Krankenhauses in Zwettl vom 1. Jänner 1891 angefangen 90 kr. und nicht, 63 kr. per Kopf und Tag beträgt.

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