Amtsblatt 1891/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. April 1891

2 der Station Linz in nachstehenden je 13tägigen Uebungsperioden abgehalten werden: Für die Reservesahrsoldaten 1. des 11. und 12. Tiroljäger-Bataillons vom 4. bis 16. Mai; 2. des Infanterie-Regimentes Nr. 59, dann des Eisenbahn- und Telegraphen- Regimentes vom 19. bis 31. Mai und 3. des Infanterie-Regimentes Nr. 14, sowie des Feldjägerbataillons Nr. 3 vom 1. bis 13. Juni l. I. Kteyr, am 21. April 1891. Z. 4048. An sämmtliche Gemeinde - Worstchungen betreffend die Pferde-Classtficatinn. Laut Erlasses vom 23. März l. I., Z. 525/kraos. ex 1891 II/u. hat das hohe k. k. Ministerium für Landes ­ vertheidigung im Einvernehmen mit dem hohen k. u. k. Reichs ­ kriegsministerium im lausenden Jahre die Vornahme der Pserde-Classification anzuordnen befunden, welche inGemäß- heit des Abschnittes der mit dem hohen Ministerial- Eclafse vom 18. März l. I., Nr. 555/kra.68. II a, hinaus ­ gegebenen Durchführungsbestimmungen zum Pserdestellungs« gesetze vom 16. April 1873 durchzuführen sein wird. Um jedoch den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich mit den neuen Durchführungsbestimmungen hinreichend vertraut zu machen, wurde der für die Durchführung der Classification mit 15. Juni bestimmte Endtermin im laufenden Jahre aus ­ nahmsweise bis Ende Juni verlängert. Dementsprechend wurde auch der Termin für die von den politischen Bezirksbehörden nach Formulare 5 vor- zulegenden Ausweise für Heuer auf den 15. Juli erstreckt. Hievon werden die Gemeiude-Vorstehungen zufolge Er ­ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. April 1891, Z. 4476/IV, mit tem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, schon jetzt alle jene Vorbereitungen derart zu treffen, dass nach Verlautbarung des Geschäftsplanes die Anzeige und Verzeichnung der Pferde und die Pferde-Classification un- ausgehalten durchgesührt werden könne. Die zur Durchführung der Classifiaction erforderlichen Drucksorten, Formularien, werden den Gemeiude-Vorstehungen demnächst zukommen. Steyr, am 20. April 1891. Z. 4031. Nil sämmttiike OeMmäe-AochckMgim. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März l. I., Z. 4364/V, wird demnächst im Neichs- gesetzblatte eine Verordnung des hoben k. k. Ministeriums des Innern vom 17. d. M., ad Z. 12.995, mit welcher eine Ordinations- und Dispensationsnorm bei Verschreibung und Verabsolgung von Heilmitteln aus Rechnung des Staatsschatzes, eines vom Staate verwalteten Fondes, sowie hinsichtlich der öffentlichen Armen- und Hümanitätspflege überhaupt verlautbart wird, erscheinen. Die Gemeiude-Vorstehungen werden hieraus zur eigenen Kenntnisnahme und mit dem Auftrage hingewiesen. die sämmtlichen Aerzte, Apotheker, Krankencaffe- und Spitalverwaltungen zur genauesten Darnachachtung auf ­ merksam zu machen. Steyr, am 15. April 1891. Z. 4623. Ull äie Oemeinäe-AorßckMgell. Nachstehende Schürf-Bewilligung ist zu verlautbaren : Exh.-Nr. 427. Schürf Bewilligung. Von dem k. k. Revier-Bergamte zu Wels wird dem Herrn Bincenz Bohner, Eisenhändler in Buchbergsthal bei Würbenthat in Schlesien, über dessen prot. Gesuch äs piü86ntuto 17. April 1891, Z. 427, hiemit die Be ­ willigung ertheilt, im Bereiche des politischen Bezirkes Steyr in Oberösterreich nach den Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer Eines Jahres vom heutigen Tage, d. i. bis 17. April 1892, zu schürfen. Das Schurfgebiet umfasst sämmtliche Catastral- Gemeinden des obgenannten politischen Bezirkes mit Aus ­ schluss des für den Curorl Hall mit Entscheidung der k. k. Berghauptmannschast in Wien vom 27. December 1874, Z. 1890, festgesetzten Schutzraumes. Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnten Berggesetzes zu halten, und allen diesfälligen Anordnungen der zuständigen Bergbehörde unweigerlich nachzukommen, widrigens die in dem Berggesetze aus die Unterlassung dieser Pflichten verhängten Folgen einzutreten haben. Nach Ablauf obiger Frist, und insoserne eine Ver ­ längerung derselben bei der zuständigen Bergbehörde nicht erwirkt wurde, erlischt gegenwärtige Schürf-Bewilligung mit allen auf deren Grundlage erworbenen Schursrechtsn von selbst. Wels, am 17. April 1891. Der k. k. Revierbergbeamte: Schreyer m. p. Steyr, am 21. April 1891. Z. 4334. Rn sämmtliche GMemlte-VoiKeäMgm Mll k. k. Omäarmme-Uostm-ColiM Mit Bezug auf die Erlässe der hohen k. k. Statthalterei vom 25. September 1890, Z. 13.851, und vom 25. März 1891, Z. 4034 und 4035 (Amtsblatt Nr. 14), zur sofortigen Ver ­ lautbarung in der ortsüblichen Weise. Nr 4880 1 KUNdMachUNg betreffend die Uieheinfichr aus Böhmen nach Oder-österreich. Nachdem laut der amtlichen periodischen Ausweise über den Stand der Thierseuchen die Maul- und Klauenseuche in Böhmen merklich in Abnahme begriffen und insbesondere in den mit Oberösterreich in regerem Wehverkehre stehenden politischen Bezirken Südböhmens zumeist schon erloschen ist. in den noch verseuchten Bezirken zur Hintanhaltung von

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