Amtsblatt 1890/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Dezember 1890

gemacht, dass die Nachweisung, beziehungsweise die Er- Hebung des Alters der anwesenden Bevölkerung nicht mit der erforderlichen Genauigkeit vorgenommen wurde, indem die einzelnen Individuen, namentlich insoweit sie der länd ­ lichen Bevölkerung angehörten und zumal in den höheren Altersjahren es bei der Angabe runder Jahreszahlen als Geburtsjahr bewenden ließen, die Zählungs-Commiffäre aber sich mit solchen allgemeinen Angaben begnügten. Dies kam so häufig vor, dass sich hiedurch bei den verschiedenen Summar-Zusammenstellungen offenbar unrichtige Summen ergaben, indem für die runden Zehnerjahre, z. B. für 60- oder 70jährige Personen, nicht selten höhere Ziffern sich herausstellten, als für jüngere Personen, z. B. im Alter von 53 — 59 oder 63 — 69 Jahren. Wenn nun auch dieser Mangel bei der Zahlung des Jahres 1880/81 nicht mehr so allgemein und so aussallend wie bei der Zählung 1869/70 hervorgetreten ist und somit eine Besserung in Absicht auf die Verlässlichkeit der Er- Hebung gegenüber der letzterwähnten Zählung wahrzunehmen war, so hat doch auch bei der letzten Volkszählung die Genauigkeit der Alterserhebung noch sehr Vieles zu wünschen übrig gelassen und durchaus nicht genügend ver- läsSliche Daten zu Tage gefördert. Da jedoch die Nachweisung der Bevölkerung nach den einzelnen Altersjahren die Grundlage sür weitere wichtige Folgerungen, insbesondere für die hochwichtige Mortalitäts ­ statistik zu bilden hat, so ist es unerlässlich, dass dieselbe mit der möglichsten Genauigkeit vorgenommen werde. Auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 13. December 1890, Z. 25.524, und des hohen Statthalterei-Erlaffes vom 16. December l. I., Z. 18 032/11, werden hievon die Gemeinde - Vorstehungen zur eigenen Wissenschaft und mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, an die mit der Durchführung der Volks ­ zählung betrauten Organe sofort die Weisung ergehen zu laffen, bei der Erhebung des Alters der einzelnen Indi ­ viduen mit der größten Genauigkeit vorzugehen, zu diesem Behufe möglichst allgemeine Einsicht in die Geburtsscheine oder sonstigen Legitimations-Urkunden zu nehmen und wo dies nicht geschehen kann, durch Benützung der Matriken oder durch Befragung von Vertrauenspersonen, welche mit den örtlichen Personalverhältniffen genau bekannt sind, so ollständig, als es immer geschehen kann, das Alter der einzelnen Individuen zu constatieren und anzugeben. Steyr, am 19. December 1800. Z. 13.647. Rn sämmtliche Oememäe-Mrsteälmgm. Zur Feststellung der Druckauflage der von den Gemeinde- Vorstehungen zur Anlegung eines eigenen Volkszählung«- buches benöthigten Drucksorten ergeht infolge Zuschrift der Direktion der k. k. Hof- und Staatsdruckerei vom 14. d. M., Z. 1812/O. V., unter Beziehung aus den hierämtlichen Erlass vom 4. November d. I., Z. 11.684 (Amtsblatt Nr. 44) der Auftrag, den Bedarf an den erwähnten Druck ­ sorten nunmehr zuverläßig binnen drei Tagen anzusprechen, da spätere Bestellungen nicht sofort effectuiert werden könnten. Steyr, am 22. December 1890. Z. 13.610. An sämmtliche yochw. Pfarrämter und an die Gemeinde -AorkeHungen des Be ­ zirkes Steyr. Eine kurze aber verherrende Anschwellung der Tepl hat in dem Curorte Karlsbad in Böhmen an Häusern und öffentlichen Anlagen schreckliche Verwüstungen angerichtet, die bewegliche Habe vieler Bewohner, insbesondere in den von kleinen Geschäftsleuten und Kleingewerbetreibenden be ­ völkerten, niedriger gelegenen Stadttheilen zerstört und die deS Obdaches und ihrer Habe Beraubten einer Noth preis- gegeben, welche sich durch die angebrochene Winterszeit in erhöhtem Maße empfindlich gestaltet. Der ämtlich erhobene Gesammtschaden an Privat- Eigenthum beläuft sich aus 1,066.498 fl., die Stadtgemeinde selbst hat einen Schaden von 250.000 fl. erlitten. Die localen Mittel sind durch die Nothwendigkeit, die zerstörten Bauten und Curanlagen möglichst rasch wieder herzustellen, vollauf in Anspruch genommen; das Land, welches durch die ausgedehnten diesjährigen Ueberschwemmungen, von welchen das Königreich Böhmen erst im Laufe des ver ­ flossenen Herbstes heimgesucht worden war, aus weiten Gebiets strecken schwer gelitten hat, bedarf einer Unterstützung der im großen Umfange durchzusührenden Hilssaction durch die Mitwirkung der Privat - Wohlthätigkeit zur Linderung des an so vielen Punkten gleichzeitig zu bekämpfenden Nothstandes. Angesichts dieser Verhältnisse darf wohl erwartet werden, dass gewiss Tausende, welche in dem berühmten Kurorte die Heilung ihrer Leiden gesucht und gesunden haben, die Gelegenheit ergreifen werden, der nun so hart betroffenen Stadt Karlsbad und ihren Bewohnern mit Liebesgaben zuhilfe zu kommen. Der Herr Ministerpräsident als Leiter deS hohen k. k. Ministeriums des Innern hat sich laut des Erlasses vom 30. November l. I, Z. 5117M. I., k. k. Statthalter in Böhmen befürwortete Bitte des Stadt über die vom rathes in Karlsbad bestimmt gefunden, auch in Oberöster ­ reich eine Sammlung sür die unglücklichen Bewohner der gedachten Stadt anzuordnen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 15. d. M., Z 2899, eingeladen, die Sammlung zu dem bezeichneten Zwecke im Einvernehmen mit den hochwürdigen Psarr- ämtern unverweilt einzuleiten und durchzuführen und die eingehenden Beträge längstens binnen 4 Wochen anher senden. zu Steyr, am 20. December 1890. Z. t3.551. Na sämmtliche Oememäe-VorjteäMgeu Mä k. k. Oeuäarmerie-Nostm-Commanäe^ Schubentweichuug. Karl Friedhoff, take Karl v. Ternberg, evangelischer lediger Handlungsgehilfe, 23 Jahre alt, aus Remscheid, Reg.-Bez. Düsseldorf (Preußen), welcher laut SchubpaffeS des StadtratheS Graz vom 8. December 1890, Nr. 2492, an die Grenzstation Braunau am Jnn verschoben werden

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