Amtsblatt 1890/45 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. November 1890

3 Die weiters mitsolgende Kundmachung ist anzuschlagen und entsprechend zu verlautbaren. In jeder Faffion ist Einnahme und Ausgabe, sowie das reine Einkommen einzusetzen und wo dieses mangelt, ist dieselbe sogleich zur Verbesserung zurückzustellen. Weiters ist darin am gehörigen Orte die Anzahl der Hilfsarbeiter anzusetzen und wenn ein Gewerbe im Wege der Verpachtung betrieben wird, so ist auch der Name des Pächters, die Pachtdauer und der jährliche Pachtschilling, dann ob Pächter oder Verpächter die Erwerbsteuer zu berichtigen hat, anzugeben. Ueber allsällige Aenderungen ist bei Vorlage der Fassivnen zu berichtigen. Sollten in der Gemeinde Grundpachtungen entweder von einzelnen Grundstücken oder von ganzen Komplexen bestehen, so ist nachdem der Pächter eines gepachteten Grundstückes bezüglich des Pachtgewinnes hieraus nach § 14 des Einkommensteuer-Patentes vom 29. October 1849 der Einkommensteuer unterliegt, mit den gesammelten Fassivnen ein Verzeichnis mit der Benennung der Ver ­ pächter und der Pächter unter der Angabe der Pachtdauer und des jährlichen Pachtschillings vorzulegen. Steyr, am 10. November 1890. Z. 1 1.167. ------------------ Äll sämmtliche Oememäe-AorsteliMgm. Se. Excellenz der Herr Ministerpräsident und Leiter des hohen k. k. Ministeriums des Innern hat mit dem Erlasse vom 15. September 1890, Z. 3839M. I., eröffnet, dass der XI. Theil (Band I und II) der Sammlung der Reichs- und Lanoesgesetze über das Gemeindewesen in Druck gelegt und dem Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei übergeben worden ist. Der Kostenpreis dieses aus zwei Bänden bestehenden Exemplars beträgt 3 fl. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Er ­ lasses der hoben k. k. Statthalterei Linz vom 13. October l. I., Z. 13.551/11, in die Kenntnis und wird der Ankauf dieses Werkes wärmstens empfohlen. Steyr, am 7. November 1890. Z. 7873. ------------------ Rn alle Gemeinste - Vorstellimgm unst k. k. Genstarmerie-Mosten,-Eommansten. Ueberwachung. Karl Heiler, 20 Jahre alt, katholisch, ledig, Schlosser ­ gehilfe, von Linz gebürtig und zur Gemeinde Pfarrkirchen heimalberechtigt, wurde mit dem hierämtlichen, in Rechts ­ kraft erwachsenen Erkenntnisse vom 17. October 1889, Z. 10.337/ox 1889, auf die Dauer eines Jahres unter Polizeiaufsicht gestellt uns demselben der Gerichtsbezirk Krems ­ münster zum Aufenthalte angewiesen. Steyr, 10. November 1890. Z. 11.763. ------------------ An alle Gemeinde - Worstestungen. (Warnung vor einem Unterstüyungswerbcr.) Der in. der Gemeinde Bergenthal, Bezirk Marburg, heimatsberechtigte Simon Robic hat in jüngster Zeit an verschiedenen Orten sich Reisevorschüsse auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde geben lassen und dieser hiedurch bedeutende Auslagen verursacht. Da sich dies oftmals und in kurzen Zwischenräumen ereignete, liegt die Vermuthung nahe, dass der Genannte auch ohne zwingenden Grund sich derlei Borschüsse verab ­ folgen lässt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 2. November l. I., Z. 15.470/H, werden die Gemeinde- Borstehungen auf den Genannten mit der Weisung auf merksam gemacht, dass demselben in Zukunft keine Reise- Unterstützungen verabfolgt werden, gegen ihn gegebenen Falls vielmehr nach dem Schubgesetze oder Landstreichergesetze vorgegangen werde. Steyr, am 7. November 1890. Z. 11.806. An alle Gemeinde - Workeyungen und k. k. Gendarmerieposten - Gommanden. Ausforschung. Die k. k. Landesregierung sür Körnten hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 18. Juli 1868 in Kremsbrücke, im Bezirke Spittal geborenen Josef Anger ­ mann, ehelichen Sohnes des Josef und der Genoseva Anger ­ mann, welcher zur diesjährigen Stellung nicht erschienen ist, angesucht. In der Gemeinde Kremsbrücke soll sich Angermann nur kurze Zeit aufgehalten haben, weshalb nähere Daten über die Existenz, sowie eine Personsbeschreibung des Mannes nicht angegeben werden konnten. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stallhalterei vom 3. November l. I., Z. 15.805/lV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Genvarmerieposten-Commanoen be ­ auftragt, sogleich eingehende Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen und ein allsälliges positives Resultat bis 20. December auher zu berichten; insbesonders haben die Gemeinde-Vorstehungen zu erheben, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen des hiesigen Bezirkes aufgesührt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Steyr, am 2. November 1890. Z. 11.850. Na alle Oemeinste-VorstellMgen »all ll. k. Oenstarmerie - Mosten, - Commansten. Ausforschung. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver ­ anlassung der Ausforschung des Johann Jurica, heimats berechtigt in Friedland im Bezirke Mistek, welcher von der Stellung des Jahres 1889 illegal ausgeblieben ist, an ­ gesucht. Laut Taufschein ist der genannte Stellungspflichtige am 15. Mai 1866 in Mährisch-Ostrau geboren als unehe ­ licher Sohn der Anna Jukitza, ledigen Tochter des Georg Juritza, und dessen Gattin Anna, geborenen Kadiera in in Friedland. Johann Jurica, welcher mit einem vom Gemeindevorstande in Friedlaud unterm 6. Februar 1884, Nr. 10 ausgestellten Arbeitsbuch«, sich von Olmütz angeblich

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