Amtsblatt 1888/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. April 1888

3 Biermaier am 17. April 1888 von der in Oberlaibach mit Laudesculturarbeiten beschäftigten Zwänglingsabtheilung entlvicheii. Derselbe war bekleidet mit Zwänglingsmontur und Mir: mit 1 grauen Tuchkappe, 1 Tuchrock, I Weste uns Hoft, l Hemd, 1 Gatte, 1 Paar Strümpfen und 1 Paar Stiesel. Biermaier Josef ist großer Statur, von großem starkem Körperbau, hat volles Gesicht, blonve Haare und Augen ­ brauen, graue Augen, regulären Mund und reguläre Nase, ist ohne besondere Kennzeichen, spricht deutsch. Zufolge des Erlasses der k. k. o. ö. Statthafterer vorn 21. d. M. Z. 5059/11 ist dessen Rückkehr nach Oberösterreich zu über ­ wachen, derselbe im Aufgreisungsfalle in sichere Haft zu nehmen und hierüber unverzüglich anher zu berichten. St ehr, am 25. April 1888. Z. 4250. M sämmNAe OememsLe - VorMMgm Mit k. k. GMarmerie-PojieivComma^ Zufolge des h. Erlasses der k. k. Statthalterei vom 5. April 1888 Z. 4114/IV rst die Ausforschung des stellungspflichtigen Leopold Eigner aus Jnning in Nieder- österreich vorzunehmen. Derselbe ist am 22. October 1868 in Göttweig geboren, katholisch, unehelicher Sohn der Anna Eigner. Letztere ist die Tochter des Anton Eigner, Viehhirten in Weizendors, Pfarre St. Pölten, und dessen Gattin Barbara, geborne Leutgeb, und zur Gemeinde Jnning im politischen Bezirke Scheibbs zuständig. Es sind mithin die geeigneten Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und zwar insbesondere von Seite der Gemeinde-Vorstehungen in der Richtung, oh der ­ selbe nicht etwa in einem Gemeinde-Verzeichnisse der Olclluugspfftchtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs ­ pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist, in welch' letzterer Beziehung die Gemeinde-Vorstehungen sich mit den bezüglichen Pfarrämtern sich in's Einvernehmen zu fetzen haben. Ueber ein positives Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis 15. Mai l. I. nutzer Bericht zu erstatten. Steyr, am 21. April 1888. Bezirks mit dem Verbote polizeilich abgeschafft, in denselben binnen der nächsten zehn Jahre zurückzukehren. Dies wird zur Vormerkung und Usberwachung einer allsälligen Reversion hiemit verlautbart. Steyr, am 23. April 1888. Z. 4484. An sämnMlke Gemeinde - AorMimgen Mll k. k. GMarmme-Postm-CommMl^ Der zur Gemeinde Ried heimatszuständige Ferdinand Sibäck wurde in der Gemeinde Waldneukirchen im poli ­ tischen Bezirke Kirchdorf eruirt, jedoch bat die k. k. Bezirks- hauplmannschast Kirchdorf laut ihrer Note vom 14. d. M. Z. 2450 und 2347 von einer Bestrafung und Abschiebung des Genannten gemäß Z 13 des Reichsschubgesetzes Umgang zu nehmen gefunden. Hievon geschieh! zum Widerrufe des h. ü. Erlasses vom 28. Februar l- I. Z. 2421 im Amtsblatts Nr. 7 die Verlautbarung. Steyr, am 23. April 1888. Z. 4203. Nn sämmiMe G'meuule-AockckMgm Mrl k. k. OmMMme-Poßm-CMMM Georg Gründorfer, 51 Jahre alt, katholisch, ledig, Bauernknechl, von Wartberg gebürtig und ebendahin heimats- zuständig, wurde mit dem h. L. Erkenntnisse vom 28. März l. I. Z. 2513 unter Anweisung der Ortsgemeinden Wart ­ berg und Ried als Aufenthaltsrayon auf die Dauer eines Jahres und zwar vom 30. Jänner 1889, an welchem Tage derselbe aus der k. k. Strafanstalt Garsten zur Entlassung gelangen wird, bis 30. Jänner 1890 unter Polizeiaufsicht gestellt. Dies wird zur Kenntnißnahme und Vormerkung hiemit verlautbart. Steyr, am 16. April 1888. Z. 4486. «tu sämmilNe Oememsle - AorstckmW im,! It. li. Omtlarmme-MlU-EoMML Michael Imker, 40 Jahre alt, katholisch, verheiratet, Sttaz^ufammllc und Taglöhner, von Mank gebürtig, und dessen Ehegattin Josefs Imker, 43 Jahre alt, katholisch, > StrazzeusammEnn, von St. Martin gebürtig, Beide zur Gemeinde Loosbors im politischen Bezirks St. Pölten heimats- zuständig, wurden mit dem bereits rechtskräftigen h. ä. Erkenntnisse vom 12. d. M. Z. 4133 wegen ihrer insbesondere im politischen Bezirke Steyr und Umgebung fortgesetzten Laudstreicherei gemäß U 1 u und 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 R.-G.-Bl. Nr. 88 aus diesem politischen Z. 2449. L. W. Nn slimmMilie OlMemcke-AorßokMglm. Laut Zuschrift der k. k. Landwehr-Evidenzhaltung Nr. 7 zu Linz werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, über die Familien- und sonstigen Verhältnisse der bei der heurigen Stellung zur Landwehr assentirten Recruten genaue und verläßliche Erhebungen zu pflegen, und das Resultat hierüber bis 25. Mai 1888 anher bekannt zu geben. In diesen Relationen ist bei jedem Einzelnen besonders hervorzuheben, ob der Mann ledig, verheiratet, mit oder ohne Kinder ist; Beschäftigung: ob er selbst eine Wirth ­ schaft oder Geschäft besitzt, ob er zu Hause als Knecht oder Hilfsarbeiter beschäftiget und die Stütze seiner Angehörigen ist, und endlich ob die Anhaltnng desselben zu einer längeren

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