Amtsblatt 1888/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. März 1888

2 ergangenen Aufträge und den h. ä. Erlaß vorn 24. Juli 1884 Z. 5153 neuerdings aus ihre Pflicht aufmerksam zu machen, künftig dergleichen Gesetzesüberschreitungen unvsr- weilt zur hierämtlichen Kenntniß zu bringen. Steyr, am 2. März 1888. Z. 2651. ----------- ------- Nn sämmilicke Gemmule-VorMMgm. Nachstehende Kundmachung betreff der Bestimmungen der Eintrittsorte und Tage für die Einsuhr von Wieder ­ käuern und Schweinen aus Italien nach Oesterreich-Ungarn über die kärntnerische Landesgrenze ist laut hohem k. k. Statt- holterei-Erlaß vom 27. Februar 1888 Z. 2536/V zur Kenntniß zu nehmen und allgemein zu verlautbaren und insbesondere die Viehhändler davon aufmerksam zu machen. Die k. k. Landesregierung in Klagensurt hat unterm 20. Februar 1888 Z. 1599 nachstehende Kundmachung erlassen K U N d M a ch tt N g. Gemäß den Bestimmungen im Artikel 2 des zwischen Oesterreich-Ungarn und Italien abgeschlossenen Viehseuchen- Uebereinkommens vom 7. December 1887 R.-G.-Bl. Nr. 148 ex 1887 wird hinsichtlich der im Handelsverkehre erfolgenden Einsuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Italien in das diesseitige Staatsgebiet über die kärntnerische Landes ­ grenze für das Jahr 1888 bestimmt: 1. Im Handelsverkehre darf die Einsuhr von Wieder ­ käuern und Schweinen (der Transport mittelst Eisenbahn ausgenommen) nur über die Grenzbrücks, beziehungsweise bei dem k. k. Zollamts in Pontasel und über den Plöckuer- Grenzpaß, beziehungsweise bei dem k. k. Grenzzollamt« in Mauthen an jedem Dienstag in der Woche, und wenn dieser Tag ein Feiertag ist, an dem nächstfolgenden Wochentage, außerdem bei dem k. k. Grenzzollamts in Pontasel am 8., 9., 10. und 12. September, und bei dem k. k. Grenzzollamte in Mauthen am 7. und 8. October während des Tages ­ lichtes innerhalb der Zollamtsstunden statifinden. 2. Die betreffenden Thiere müssen mit Viehpässen gedeckt sein, welche von der Gemeindebehörde des Provenienz- ortes ausgestellt sind, aus welchen die Zahl der Viehstücke, die Beschreibung und besonderen Merkmale derselben, sowie deren Bestimmungsort ersichtlich sein müssen. Ebenso muß in diesen Pässen die Bestätigung ent ­ halten fein, daß die betreffenden Thiere in dem Orte der Ausstellung des Viehpafses durch 14 Tags gestanden sind, daß in diesem Orte seit 30 Tagen keine die betreffende Thiergattung gefährdende ansteckende Thierkrankheit herrsche, und daß die Thiere beim Abtriebe gesund befunden worden sind. In Bezug auf jene Thiere, welche aus Italien auf kärntnerische Alpenwaiden ausgetrieben werden und nach der Waidezeit zum Rücktriebs nach Italien bestimmt sind, werden mit Rücksichtnahme aus die localen und Witterungs-Ver ­ hältnisse besondere Anordnungen getroffen und den Interessenten bekannt gegeben werden. Diese Kundmachung hat am 1. März l. I. in Wirk ­ samkeit zu treten. Steyr, am 10. März 1888. Z. 2886. Nn sämmiMe OMemlle-Wrstelilmgm. Zufolge h. Statthalters-Erlasses vom 4- März 1888 Z. 2705, 1 murren bei der diesjährigen Köhrungs-Commiffion in Wels vom 23. Februar d. I. die Beschälhengste des Louis Ritter von Boschan in Achleithen, der Clara Söll- randl in Au, und des Adam Meindl in Sipbachzell licenzirt. Dies wird zur schleunigen Verlautbarung und speciellen Verständigung der Pferdezüchter bekannt gegeben. Steyr, am 9. März 1888. Z. 2270. Rn sämnMckk Gememlle-AoHcklmgm. Laut der Zuschrift der k. k. Statthalterei in Innsbruck vom 18. Jänner d. I. Z. 26.109 wurden im Einverständnisse mit dem Tiroler Landesausschusse die täglichen Verpflegs- Gebühren für die allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten Tirol's mit Ausnahme jener von Tesero für das Jahr 1888 mit den ganz gleichen Beträgen bemessen, wie dieselben für das Jahr 1887 festgesetzt wurden. Für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Tesero aber wurde die tägliche Vsrpflegsgebühr für das Jahr 1888 mit sechzig Kreuzer festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthaltern in Linz vom 19. d. M. Z. 1187/Il in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 16. März 1888. Z. 2496. Rn sämmitilke Gemeimle-VorjieliMgm. Ueber Ersuchen des in Görz unter dem Vorsitze des Landeshauptmannes Grafen Coronini gebildeten Hilfscomite's zur Unterstützung der in Folge einer Mißernte nothleidenden Bevölkerung der politischen Bezirke Görz und Gradisca hat das h. k. k. Ministerium des Innern dem genannten Comite die Sammlung milder Gaben in sämmtlichen im Rsichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern in der Weise gestattet, daß ein von diesem Comite verfaßter diesbezüglicher Ausruf durch die betreffenden Landeszeitungen veröffentlicht werde. Hievon werden die Gemsinde-Vorstehungen infolge des mit dem b. Slatthalterei-Präsidial-Erlasse vom 25. v. M. Z. 230/kräs. unimirten Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Jänner 1888 Z. 97/M. I. mit der Weisung in die Kenntniß gesetzt, etwa einlangenbe Spenden sofort anher zu sLnden. Steyr, am 13. März 1888. Z. 2745. Rn sämlMcke Oememile - Aochelmn-gm Mil k. k. OeMrmme-Postell-Con« Aus dem politischen Bezirke Steyr und Umgebung wurden in Anwendung der ZZ 1 rr und 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 R.-G.-Bl. Nr. 88 für die Dauer von zehn Jahren polizeilich abgeschafft: Johanna Döllinster, 31 Jahre alt, katholisch, ledig, Strazzenfammlerin, von Purgstall gebürtig und zur Gemeinde Loosdorf in Niederösterreich heimatszuständig — mit dem h. ä. rechtskräftigen Erkenntnisse vom 1. März 1888 Z. 2527, Johann Imker, 31 Jahre alt, katholisch, ledig, Strazzensammler, von Sitzenthal gebürtig und zur Gemeinde Loosdorf in Niederösterreich heimatszuständig — mit dem h. ä. rechtskräftigen Erkenntnisse vom 1. -März 1888 Z. 2528, und

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