Amtsblatt 1887/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1887

2 Z. 12.044. An sämmtliche Gememäe-VorstckMgm. Zufolge der h. k. k. Statlhallerei-Präsidial-Erlässe vom 8. September 1881 Z. 1529 und vom 30. September l. I. Z. 2577 werden die Bestimmungen der ZZ 2, 4, 6, 7, 11, 13, 14 und 15 des Gesetzes vom 7. November 1880 (Landesgesetz- und Verordnungsblatt ex 1881 Nr. 4), dann die auf Grund der U 1, 3, 8, 14, 15 und 17 ergangenen Vorschriften, welche die provisorischen Maßregeln zur Hebung der Fischzucht betreffen, besonders in Erinnerung gebracht. Steyr, am 13. December 1887. vom Jahre 1869 und zum Anhänge derselben vom Jahre 1878 kundgemacht. Zu Folge Auftrages der h. k. k. Statlhallerei in Linz vom 11. d. M. Z. 15.36 1/V setze ich hievon die Gemeinde- Vorstehungen mit der Weisung in Kenntniß, sofort das Geeignete zu veranlassen, damit alle zur Praxis berechtigten Aerzte und Wundärzte, sowie die Apotheker des dortigen Verwaltungsgebietes aus das Erscheinen dieser Taxe auf ­ merksam gemacht werden, und damit die Apotheker, sowie die zur Fübrung einer Hausapotheke befugten Aerzte und Wundärzte in die Lage kommen, sich vor dem 1. Jänner 1888 mit der neuen Arzneitaxe zu versehen. Steyr, am 14. December 1887. Z. 11.780. An sämmtliche Gemeinde-Vorstellungen Mll k. k. Genäarmerle-Posten-Commnnllen. Maria Pable, katholisch, verwitwet, Hadernsammlerin, von Loosdorf im politischen Bezirke St. Pölten gebürtig und ebendahin zuständig, wurde mit dem h. ä. bereits rechts ­ kräftigen Erkenntnisse vom 30. November l. I. Z. 11.444 in Gemäßheit der 1 und 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 R -G.-Bl. Nr. 88 aus dem politischen Bezirke Steyr (Land) für immer polizeilich abgeschafft. Dies wird zur Vormerkung und Ueberwachung einer allfälligen Reversion hiemit verlautbart. Steyr, am 6. December 1887. Z. 11.696. An sämmtliche Oemkinlle-Vorstetlungen. Laut Berichtes des Neutraer Vicegespans vom .30. September l. I. Z. 24.517 läßt sich der nach Neutra zuständige 17 Jahre alte Arthur Weiß in verschiedenen Spitälern verpflegen, wodurch der Krankensond seiner Zuständigkeits - Gemeinde ungebührlich in hohem Maße belastet wird. Ueber Ersuchen des königl. ungar. Ministeriums des Innern vom 14. Oktober l. I. Z. 65.360 werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statt ­ halterei in Linz vom 17. v. M. Z. 13.738/11 auf Grund des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 25. October d. I. Z. 18.412 auf das Erscheinen dieses Individuums mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß Arthur Weiß bei allfälliger Anmeldung zur Spitals- behandlung einer genauen ärztlichen Untersuchung unter ­ zogen und falls sich herausstellen sollte, daß eine Krankheit simulirt wird, dessen allsogleiche Abschiebung in die Heimat veranlaßt werde. Steyr, am 12. December 1887. Z. 12.047. An läinnMllie Gemeinäe-Vorstellungen. Mit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. December 1887 aä Z. 18.827 wurde die Arzneitaxe für das Jahr 1888 zur österreichischen Pharmacopöe Z. 12.258. Nil sämiMälk Gememäe - Vorstellungen Mll äie äoäiw. Pfarrämter. In Folge h. Stattbalterei-Erlasses vor. 2. December 1887 Z. 14.193/1V ist auszuforschen der Stellungspflichtige Carl Holzinger aus Eitzing, Bezirk Ried in Oberösterreich. Laut des Matrikenauszuges des Psa mtes Gnigl wurde Carl Holzinger am 16. August 1867 als Sohn der ledigen, zur Gemeinde Eitzing zuständigen Dienstmagd Theresia Holzinger geboren. Alle bisher gepflogenen Erhebungen nach dem gegen ­ wärtigen Aufenthalte des Genannten haben zu keinem bestimmten Resultate geführt. Jedoch läßt sich mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit annehmen, daß Carl Holzinger schon im Kindesalter gestorben ist. Hiesür spricht insbesondere der Umstand Theresia Holzinger am 14. November 1870 aberma^ einen außer ­ ehelichen Sohn geboren hat, welcher ebenfalls bei der Taufe den Namen „Carl" erhielt, was darauf schließen läßt, daß der im Jahre 1867 geborene Knabe gleichen Namens bei der Geburt des zweiten Knaben schon mit Tod abgegangen gewesen sein dürfte. Da jedoch in den Sterbematriken des Pfarramtes Gnigl, als dem vermuthlichen Sterbeorte, Carl Holzinger nicht vorkommt, so sind die entsprechenden Erhebungen ein- zuleiten, ob der genannte Stellungspflichtige sich im Bezirke aufhält, ob er bereits gestorben ist, oder sich anderweitig der Stellung unterzogen hat. Ein positives Ergebniß der Nachforschung ist bis Ende December anher bekannt zu geben. Steyr, am 18. December 1887. Z. 12.213. An, säliuMäie Gemeinäe-Vorsteilungen. Aus Anlaß einer vorliegenden Anfrage wird hiemit im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 3. December 1887 Z, 11.715 Amtsblatt Nr. 34 das Formulare 23 und 24 zur Nachweisung über die Aerzte rc. und Erstattung der summarischen Nachweisung im Sinne des Z 25 der hohen Ministerial-Verordnung vom 19. Jänner 1887 N.-G.-Bl. Nr. 5 zur Kenntnißnahme mitgetheilt. Steyr, am 19. December 1887.

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