Amtsblatt 1887/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1887

4 L. Berittene Landwehr-Truppen. Vom Assent - Jahrgange 1877 (Rechnung? - Unter- Officiere und Curschmiede, eventuell auch vom Affent-Jahr- gange 1876, wo solche vom Assent-Jahre 1877 nicht ver ­ fügbar wären) sind: a) bei den Cadres der Landwehr-Dragoner-Regimenter Nr. 1 und 2, dann des Landwehr-Uhlanen-Regimentes Nr. 3 je 2 Wachtmeister, 8 Zugsführer, 1 Divisions- Trompeter, 16 Corporale, 2 Escadrons-Trompeter, 241 Dragoner (Uhlanen) berittene und unberittene, 2 Rechnungs- Unter-Oberere, 2 Curschmiede, 2 Escadrons - Riemer und 18 Officiersdiener; b) bei dem Cadre des Landwehr-Dragoner-Regimentes Nr. 3, dann bei jenen der Landwehr-Uhlanen-Regimenter Nr. 1 und 2 je 2 Wachtmeister, 8 Zugsführer, 1 Divisions ­ Trompeter, 16 Corporale, 2 Escadrons-Trompeter, 141 Dragoner (Uhlanen) berittene und unberittene, 2 Rechnungs- Unier - Officiere, 2 Curschmiede, 2 Escadrons-Riemer und 18 Officiersdiener als zulässiger Maximalstand (ohne Cadre) zur Beizichung zur Waffenübung in Aussicht zu nehmen. Die Verständigung der hiernach pro Regiments-Cadre factisch einzuberusenden Mannschaft (einschließlich eines ent ­ sprechenden Percentual - Zuschusses) hat bis längstens 15. Februar 1888 zu erfolgen. o) Bei den Landesschützen zu Pferd in Tirol und Vorarlberg ist die Einberufung wie bei den Fußtruppen durchzuiühren und wird der Maximal-Verpflegsstand (ohne Cadre) fixirl mit 4 Oberjäger, 6 Zugssührer, 12 Unter- Jäger, 128 Schützen und 150 Pferde (aus der Privat- Benützung). ä) Bei den berittenen Schützen in Dalmatien ist die Einberufung ebenfalls wie bei den Fußtruppen durchzusühren und als Verpflegsstand (ohne Cadre) 1 Zugsführer, 3 Cor ­ porale, 58 berittene und unberittene Schützen und 53 Pferde (aus der Privatbenützung) anzunehmen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen in Folge hohen Slatthalterei - Erlasses vom 12. December 1887 Z. 15.397/1 V zur so gleichen ortsüblichen Verlautbarung in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 19. December 1887. Diese Ausstattung wird am 20. April 1888 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem betheilten Mädchen die Frist bis Ende October 1888 offen steht. Sollte sich jedoch eine Competentin vor der Verleihung verehelichen, so wird dieselbe der verliehenen Ausstattung verlustig. Die bezüglichen Gesuche sind mit dem Taufscheine, Sitten- und Mittellosigkeits-Zeugniffe, sowie mit dem Nach ­ weise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der obigen Dienstzweige dient oder gedient hat, zu belegen und bis längstens 15. Jänner 1888 bei der k. k. Statt ­ halterei in Wien zu überreichen. Soferne über die bereits stattgehabte Verlobung keine andere Nachweisung geliefert werden kann, ist mindestens der Name und Charakter des Bräutigams anzngeben. Vorstehende Kundmachung ist ortsüblich zu verlautbaren. Steyr, am 19. December 1887. Z. 1642/B.-Sch.-R. Rn lüe HMltMngm ile8 Zmeigtekrer- Verkmes in KremsmMßer. Zufolge Ansuchens der Filial-Vereinsvorstehung wird den Vereinsmitgliedern, welche am 7. Jänner 1888 die loco Kremsmünster anberaumte Versammlung zu besuchen gedenken, für diesen Tag der Urlaub bewilligt. Vom k. k. Bezirksschttlrathe Steyr am 19. December 1887. Z. 11.665. U n n ll m n ck n n g. Aus der von einem Ungenannten aus Anlaß der Vermälurg Ihrer kaiserlichen Hoheit, der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Seiner königlichen Hoheit, dem durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Bayern ge ­ gründeten Stiftung ist eine Ausstattung im Betrage von 697 fl. ö. W. zu vergeben. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Brautstande befindliche, mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Beamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige angehöcen oder bis zu ihrem Ableben oder bis zu ihrer Pensionirung angehört haben. U m t 8 k e m e r k, u n g. Jener Gemeinde - Vorstehung, welche den im Amts ­ blatts Nr. 34 abverlangten Ausweis über die den Gemeinden erwachsenen Rscrutirungskosten, dann die Uebersicht in Be ­ treff der Heuer vorgenommenen Bauten bis nun nicht in Vorlage brächte, wird die ungesäumte Einsendung dieser Nachweisungen neuerlich in Erinnerung gebracht. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.

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