Amtsblatt 1887/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. August 1887

3 Z. 7711. Nn sämiMlke Oememlte-VolMlmgm. Anläßlich eines Falles, in welchem eine Bezirkshaupt- mannschast in Folge der Beschwerde eines Hufschmiedes wegen verweigerter Bestellung zum Vieh- und Fleisch ­ beschauer sich in der diesfalls an den o. ö. Landesausschuß gerichteten Zuschrift dahin ausgesprochen hat, daß sie nach den Acten nicht in der Lage sei, den derzeit zum Vieh- und Fleischbeschauer Bestellten in dieser Eigenschaft zu bestätigen, fand die k. k. Statthalterei laut des Erlasses vom 22. v. M. Z. 8184/11 im Einvernehmen mit dem o. ö. Landesaus- schuffe Nachstehendes zu eröffnen: Nach der Verordnung der k. k. Statihalterei vom 23. Jänner 1856 Z. 20.363 (L.-G. Bl. Nr. 7 ex 1856 Abth. II) hat die Ernennung der Fleischbeschauer durch die Gemeinde-Vorsteher zu geschehen, welche sich hierüber bei dem k. k. Bezirksamte auszuweisen und die Bestätigung der ernannten Fleischbeschauer einzuholen haben. Diese Verordnung ist zu einer Zeit erschienen, in welcher den Gemeinden noch nicht durch die Gemeinde- Ordnung vom 28. April 1864 Autonomie in den Ange ­ legenheiten des selbstständigen Wirkungskreises verliehen worden war. Der Z 25 G.-O. weiset in den Punkten 4 und 5 die Lebensmittel-Polizei und die Ueberwachung des Marktver ­ kehres, dann die Gesundheitspolizei in den selbstständigen Wirkungskreis der Gemeinde. Ebenso ist die Handhabung der sanitäts-polizeilichen Vorschriften in Bezug auf Vieh- und Fleischbeschau auch im 8 3 des Reichsgesetzes vom 30. April 1876 (R.-G.-Bl. Nr. 68) ausdrücklich dem selbstständigen Wirkungskreise der Gemeinden zugewiesen. Zufolge des Z 29 G.-O. hat der Ausschuß dem Gemeinde-Vorstände zur Besorgung der ihm im selbst ­ ständigen und im übertragenen Wirkungskreise obliegenden Geschäfte das dem Bedarfe entsprechende Personale, ins ­ besondere zur Besorgung der Localpolrzei, beizugeben. Aus diesen Gffetzesstellen folgt, daß seit der Wirksam ­ keit der Gemeinde-Ordnung vom 28. April 1864 eine Bestätigung der von der Gemeinde bestellten Vieh- und Fleischbeschauer durch die politische Bezirks ­ behörde nicht mehr stattzufinden hat. Dieses wird den Gemeinde-Vorstehungen zur Beneh- mungswiffenschast in vorkommenden Fällen bekannt gegeben, übrigens aber bemerkt, daß die 88 89, 90 und 91 G.-O. der politischen Behörde eine genügende Handhabe bieten, um ein ungesetzliches Vorgehen einer Gemeinde in Ange ­ legenheiten der Fleischbeschau hintanzuhalten. Steyr, am 12. August 1887. Z. 8104. Nil sämnMlke Gememäe - AorßckMgen. unä k. k. Gmäarmme-Postm-CommMäm Der Militärtaxpflichtige Julius Doppler, 1860 geboren, Schlossergehilse, zuständig nach Burgkirchsn, polit. Bezirk Braunau a. I., ist seit mehreren Jahren unbekannten Aufenthaltes und konnte von demselben seit dem Jahre 1882 die Militärtoxe nicht mehr hereingebracht, beziehungsweise nicht mehr bemessen werden, da sich derselbe von dem letzt ­ bekannten Aufenthalte zu Eibiswalv, Bezirk Deutsch-Lands ­ berg, in unbekannter Richtung entfernt hatte. In letzterer Zeit wurde in Erfahrung gebracht, daß Doppler sich in Innsbruck befinde, jedoch erscheint derselbe dortselbst layt Mittheilung des Stadtmagistrates Innsbruck vom 25. April l887 Z. 5576/M.-Tax seit 10. März 1887 wieder aus- gemeldet und weiß auch dessen ebenfalls erst jetzt ermittelte Großmutter den gegenwärtigen Aufenthalt desselben nicht anzugeben. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zufolge des h. Erlasses der k. k. Stalthalterei in Linz vom 2. August 1887 Z. 9428/IV mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, über den Aufenthalt des Genannten eingehende Erhebungen zu pflegen und im Falle eines positiven Resultates anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 12. August 1887. Z. 8175. An fämmtMe korkm. Pfarrämter, an lüe Gemetalte-Aorßeäaagen aalt Ortsslkaträtäe. Seine Excellenz der Herr Unterrichtsminister hat mit dem hohen Erlasse vom 16. Juli d. I. Z. 12.649 die Aenderung der bisherigen zwei Conservatorsbezirke, II. Section für Oderösterreich, in fünf Bezirke genehmigt. Demnach werden die neuen fünf Bezirke umfassen: 1. Bezirk: die Stadt Lmz und die Bezirkshauptmann ­ schaften Linz und Pera; II. Bezirk: die Bezirkshauptmannschasten Freistadt und Rohrbach; III. Bezirk: die Stadt Steyr und die Bezirkshaupt ­ mannschaften Steyr und Kirchdorf; IV. Bezirk: die Bezirkshauptmannschasten Wels, Gmunden und Vöcklabruck; V. Bezirk: die Bezirkshauptmannschasten Ried, Schär- ding und Braunau. Zu Conservatoren mit fünfjähriger Functionsdauer wurden vom Herrn Minister für Cultus und Unterricht gleichzeitig ernannt: Für den I. Bezirk der bisherige Conssr- valor Ludwig Gyci, Architekt in Linz; für den II. Bezirk Wilhelm Pailler, Chorherr zu St. Florian, Pfarrvikar zu St. Peter am Wimberg; für den III. Bezirk: Gustav Ritzinger, Fachabtheilungs-Vorstand au der vereinigten Fach ­ schule und Versuchsanstalt zu Steyr; für den IV. Bezirk der bisherige Konservator Florian Wimmer, Pfarrer in Pfarrkirchen, und für den V. Bezirk: Conrad Meindl, Chor ­ herr und Stiftsdechant zu Rsichersberg. Dieses wird zufolge Auftrages des k. k. Statthalterei- Präsidiums vom 5. d. M. Z. 2038 verlautbart. Steyr, am 12. August 1887. Z. 7899. Rn sämmMe Oememäe-NorstckMgm unä k. k. OeMrmMe-Postm-EMMMäm. Die k. k. o. ö. Statthalterei hat mit dem h. Erlasse vom 26. Juli l. I. Z. 2714 — 6460/11 anher eröffnet, daß gegen den mit dem Erlasse hochderselben vom 31. Jänner l. I. Z. 14.151/11 — verlautbart am 20. Februar l. I. unter Z 2138 im Amtsblatts Nr. 6 — angeordneten Vor ­ gang bei Behandlung ausweisloser Zigeuner und Zigeuner ­

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