Amtsblatt 1887/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. August 1887

2 Z. 8203. Rn sämmttilüe Gemeinde - AorMMgm. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom II. August 1887, Z. I0.388/V, gebe ich nachstehenden Ausweis über den Stand der ansteckenden Thierkrankheiten in Oberösterreich mit II. August 1887 bekannt. Steyr, am 15. August 1887. Uame Zahl der verseuchten Höfe Tag des politischen Bezirkes der Gemeinde der Ortschaft der ansteckenden Thier- Krankheit der Consta- tirung des Er ­ löschens Wels Hoskirchen Aigen Rothlauf der Schweine I 17/7 30/7 Lichtenegg Lichtenegg 1 19/7 30/7 Meggenhofen Nieder-Etnisch 1 18/7 31/7 Gallsbach Niederndors 1 20/7 — Hartkirchen Hörmansedt I 24/7 Puchberg Puchberg I 29/7 — Perg Baumgarten Neuhof Rothlauf der Schweine I 29/7 — Ried Gaspoltshofen Gaspoltshofen Mairhof Obeltsham Rothlaus der Schweine I I 28/7 22/7 31/7 31/7 Freistadt Grünbach Heinrichschlag Lungenseuche des Rindes 1 3/8 — Z. 8269. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen. Das h. k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium hat laut Erlasses vom 13. d. M. Z. 2079 dem unter dem Protecto- rate Sr. k. und k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer stehenden Asylvereine der Wiener Uni ­ versität die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Spenden zu Vereinszwecken in Oberösterreich auf die Dauer von zwei Monaten ertheilt. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Verfügen in die Kenntniß, daß diese Sammlung das be ­ vollmächtige Vereinsorgan Rudolf Zych in der Zeit vom 13. August bis 12. October d. I. vornehmen wird. Steyr, am 18. August 1887. Z. 7953. Än sämmtMe Oememcke-VoHeliMgm. Auf Grund des im Reichsgesetzblatte Nr. 121 ent ­ haltenen Geietzes vom 23. März 1873 werden die Herren Gemeinde-Vorsteher angewiesen, Anfangs September d. I. unter Zuziehung zweier gewählter Mitglieder des Gemeinde- Ausschusses das Verzeichniß jener Personen anzulegen, welche nach dem citirten Gesetze zu Geschwornen pro 1888 berufen werden könnten. Unter Beibringung aller Schriftstücke, welche sich auf die allfälligen Besreiungsgesuche und Reclamationen beziehen, sind diese Urlisten, zu denen sich des vorge ­ schriebenen Formulares zu bedienen ist, bis 20. k. M. anher zu senden; über das Ausliegen dieser Urlisten im Sinne des Z 6 des bezogenen Gesetzes zur Ausnahme von Recla- marionen oder Befreiungsansuchen, dann über die Publi ­ cation werden sich die Gemeinde-Vorstehungen auszuweisen haben, und zwar hat letzteres durch Mitvorlage der mit der Klausel versehenen Kundmachung zu geschehen. Männer, welche wegen ihrer Verständigkeit, Ehren ­ haftigkeit, rechtlichen Gesinnung und Charakterfestigkeit für das Amt eines Geschwornen als besonders gut geeignet erachtet werden, wollen in der Urliste mit Rothstift bezeichnet werden. Was jene Personen anbelangt, welchen die Befreiung vom Geschwornenamte wegen Ableistung der diesfälligen Pflicht zu Guts kommt, und welche demungeachtet während der Dauer dieser Befreiung in die Urliste ausgenommen wurden, haben den zulässigen Einspruch rechtzeitig ein- zubringen. Die Ausnahme solcher Individuen, welchen gesetzliche Besreiungsgründe zustehen, ist zu vermeiden. Steyr, am 14. August 1887.

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