Amtsblatt 1887/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1887

3 zu treffen haben. Hieher gehört die Bestimmung der Sammel ­ plätze. woselbst im Einrückungsfalle die Sammlung der Landsturmpflichtigen zu erfolgen hat, Punkt 169, die Ver ­ zeichnung der Einrückenden in den bereit zu haltenden Nominal-Conffgnationen, Muster Beilage 30, endlich die Geleitung der Einrückenden zur Musterung, woselbst der Gemeinde-Vorsteher des Aufenthaltsortes Mitglied der Musterungs-Commission ist. (Z 36, P. 178.) Aber auch in anderen, die Gemeinde-Vorstehungen nicht unmittelbar berührende», in den Landsturmgesetzen und Verordnungen vorgesehenen Fällen gewärtige ich der thun« liebsten Unterstützung der Gemeinde-Vorstehungen, und so glaube ich die Aufmerksamkeit derselben auf die wol zunächst den militärischen Behörden zukommende Vorsorge zur Deckung des groben Bedarfes an Osficieren für Landsturmdienste lenken zu müssen (IV. Abschnitt.) In dieser Beziehung wird es sich darum handeln, da» Bekanntwerden der bezüglichen Bestimmungen — ins ­ besondere der 88 >6-18 über die Anspruchsberechtigung, die Jnstruirnng und Behandlung der diessälligen Gesuche, in den weitesten Kreisen bekannt zu machen und die An ­ meldung entsprechender Elemente auf jede Weise anzuregen und zu unterstützen. Die in diesem Erlasse gegebenen Termine sind strenge einzuhalten. St ehr, am 8. Februar 1887. Z. l»0ö. Kü sämmllicke Gememlle - Aorstcklmgm. Zufolge hohen Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 24. Jänner 1887, Z. 3105, wird den Gemeindevorstehungen zur Benehmungswissenschaft bekannt gegeben, daß jenen Berichten der Gemeinde-Vorstehungen, in welchen über das von den Parteien bei dem Gemeindeamts mündlich gestellte einschlägige Ansuchen um die Neuausstellung oder Erneuerung von Jagdkarten für diese Parteien bei den k. k. Bezirks- hanptmannschaften ersucht wird, im Sinne des hohen Statthalter«! - Präsidial - Erlasses vom 15. Juli 1886, Z- 1308/prüs. (G- und V.-Bl. vom Jahre 1886, X. Stück Nr. 20) die Gebührenfreiheit zukommt. St ehr, am I. Februar 1887. Z. 1281. Rü sämmMie Oememile - Vorstelumgm. Laut Erlaß der h. k. k. Statthalterei vom 23. Decem ­ ber v. I., Z. 15582/V, sind die Verpflegstoxen in den k. k. Krankenanstalten in Wien für die Verpflegung und Behandlung von Kranken nach der III. Classe für das Jahr 1887 in folgender Weise festgesetzt worden: u) für Auswärtige per Kopf und Tag mit 95 kr., >0 für zahlungsfähige Wiener per Kopf und Tag mit 45 kr., >0 sür zahlungsunfähige Wiener per Kopf und Tag mit 18 kr. Laut Erlaß der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 23. December v. I., Z. 16.409/11, hat der Landesausschuß des Herzvgthumes Salzburg mit Zustimmung der k. k. Landesregierung auf Grund der rechnungsmäßigen Nach- Weisungen über den Kostenaufwand im dortigen St. Johanns-Spitale zufolge Beschlusses vom 6. December 1886, Z. 8641, die Verpflegstaxe für zahlende Patienten und fremde Kronländer mit 96 kr. per Kopf und Tag und für ein Extrazimmer mit 1 fl. 60 kr. für das Jahr 1887 festgesetzt. Laut Erlaß der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. v. M., Z. 17.106/H hat der niederösterreichische Landes- Ausschuß im Einvernehmen mit der k. k. n.-ö. Statthalterei die sür das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Mödkng am 15. Jänner 1882, Z. 1315, per Kopf und Tag fest ­ gesetzte Kcankenverpflegsgebühc vom 1. Jänner 1887 angefangen auf fünfundachtzig Kreuzer erhöht. Ferners wird den Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlaß der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. v. M., Z. 2lO/II, nachstehender Berpflegs - Gebühren - Ausweis der galizischen Spitäler bekannt gegeben. Ausweis über die für die allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser Galizien's pro 1887 bemessenen Verpflegsgebühren. Post-Nr. Krankenhaus I. Classe II. III. für Er- s. Sander fl.skr. fl.!kr. kr. kr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Biala ............................ Bochnia ........................... Brody ........................... BrzeLany ...................... Drohobycz ...................... Jaslo ............................ Kolomyja ...................... Krakau a) Krankenabtheil. u. Gebäranstalt b) Abtheilung für Lustseuche und Geisteskranke . Kulparkow Landesirren ­ anstalt ................ 2 3 3 50 1 1 1 25 60 50 50 51 52 55 55 50 48 63 80 90 30 30 30 30 30 30 25 10 11 12 13 14 15 16 ! 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Lemberg . . Podhajce . Przemysl . Rzeszow . . Sambor Sanok . . , Neu-Sandez . Sniatyn . . Sokal . . . Stanislau . . Stryj . . . Tarnopol . Tarnow . . äWadowice . . Zaleszczyki . . Zloczow . . Zolkiew . . . 3 1 50 84 55 48 52 60 60 49 55 50 50 60 51 50 52 50 45 50 42 30 24 28 30 30 30 30 30 30 35 30 30 30 30 30 30 Steyr, am 5. Februar 1887. Z- 407. Ra sämmtlilke Genmücke-VorßckMgm Mll k. k. Gmtlarmerie-Noßm-Eoiimmnllm. Anton Brenner, 43 Jahre alt, lediger Hutmacher, zuständig zur Gemeinde Bad Hall, wurde mit Zwangspaß der Stadtgemeinde-Vorstehung Wels vom 8. Jänner 1887,

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