Amtsblatt 1886/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. November 1886

2 Z. 9432. An sämmiMe Oememlle-Vorstetmngm Mit k. k. Oenllarmme-Poßen-Commanllen. Am 30. Oktober 1886 hat die 60 jährige Magdalena Häuser, Taglöhnersweib, ihre Wohnung in Feyregg, Gemeinde Pfarrkirchen, verlassen, ist seitdem nicht mehr zurückgekehrt und konnte bisher von ihrem Manne nicht eruirt werden. Es besteht daher die Vermuthung, daß der Genannten irgend ein Unfall zugestoßen sein dürste. Dieselbe ist daher auszusorschen und im Falle eines positiven Ergebnisses sosort anher die Anzeige zu machen. Personsbeschreibung: Mittelgroß, für ihr Alter kräftig, rundes Gesicht mit Blatternarben, blaue Augen, dunkelbraunes Haar, am Oberkiefer ganz und am Unter ­ kiefer größtentheils zahnlos, ohne sonstige Kennzeichen. Bekleidet war dieselbe mit blauweiß getupftem abgenützten Kittel, ähnlicher Schürze, braunem an den Enden geblümten Kopftuch, roth- und blaugesireiften Wollsrrümpfen und hohen kalbledernen Bundschuhen. Steyr, am 13. November 1886. Z. 9123. An sämmitilke GelneinAVorstckungen unck k. k. OenMrmme-Posien-Eomman^ Josef Scheinöcker, 30 Jahre alt, katholisch, lediger Taglöhner und Schuhmacher, nach Allhaming zuständig, wurde mit dem h. a., bereits in Rechtskraft erwachsenen Erkenntnisse vom 12. d. M. Z. 9123 aus die Dauer eines Jahres unter Polizeiaufsicht gestellt und wurden demselben die Ortsgemeinden Allhaming, Pucking, Weiskirchen und Neuhosen als Aufenthalts-Rayon angewiesen. Hievon geschieht zur allgemeinen Kenntniß, für die Vorsrehungen der eben genannten Gemeinden aber und des k. k. Gendarmerie-Posten-Commando Neuhosen insbesondere behufs geeigneter Ueberwachunz die Verlautbarung. Steyr, am 20. November 1886. Z. 9322. An snmnüMe Oenmnlle-Vorßcknngen nnck k. k. Oenllarmerie-Polien-C^ Laut Berichtes des k. k. Bezirkshauptmannes in Jglau vom 21. October l. I. Z. 9303 hat sich der nach Pirnitz zuständige Anselm Greinar beim Gemeindevorstande in Puklitz zur heurigen Stellung gemeldet. Derselbe dürste ungefähr 20 — 22 Jahre alt sein, ist der Sohn der Eheleute Franz und Elisabeth Greinar und katholischer Religion. Der Vater desselben, ein ausgelernter Fleischhauer, ist in Ober- und Nieder-Oesterreich herumgezogen und brächte den genannten Sohn, als dieser ungefähr 8 Jahre alt war, nach Pirnitz und besuchte denselben auch von Zeit zu Zeit in mehreren Gemeinden des Jglauer Bezirkes, in welchen Anselm Greinar als Viehknecht bedienstet war, zum letzten Male vor ungefähr sechs Jahren. Die Mutter des Genannten ist vor ungefähr 16 Jahren gestorben. Anselm Greinar behauptet, zwei ältere im Hseres- verbande stehende Brüder Franz und Ludwig zu haben, und bezeichnet Piselz in Baiern als seinen Geburtsort. Derselbe ist mittlerer Statur, hat ovales Gesicht, braune Haare, proportionirten Mund, ist bartlos und ohne besondere Kennzeichen. Da Franz Greinar laut der Verhandlungsacten im hiesigen Verwaltungsbezirke sich aushalten soll, so ergeht in Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 12. November 1886 Z. 14.819/IV der Auftrag, die Nachforschungen nach Franz Greinar einzuleiten und eventuell denselben über den Geburtsort und das Geburtsjahr seines Sohnes Anselm einzuvernehmen und ein positives Resultat, eventuell unter Anschluß eines ex olle-Taufscheines des Letztgenannten, bis Ende laufenden Jahres zu berichten. Steyr, am 23. November 1886. Z. 9556. An sänuMiüe Gemeinde - Wrsteknngen Mit dem h. ä. Cirkular-Erlasse vom 24. November 1885 Z. 8585 im Amtsblatts Nr. 33 wurden die Kemeinde-Vor- stehungen zur werkthätigsten Einflußnahme auf die Hinausgabe von abgerichteten Dienstpferden der Cadres der k. k. Land- wehr-CavaÜerie Regimenter in die Privalbenützung auf ­ gefordert. Gleichwol hat die k. k. Statthalterei in Linz mit dem h. Erlasse vom 22. November 1886 Z. 15191/IV über Requisition des k. k. Landwehr-Dragoner-Regimentes Nr. 3 in Wels zu bemerken befunden, daß die Bewerbung um die Usberlassung der Landwehrpferde in die Privat- benützung gegenwärtig Vieles zu wünschen übrig lasse, nachdem beim Regiments kaum so viel Bewerber in Vor ­ merkung sich befinden, als Pferde bei der nächsten Hinaus ­ gabe im Frühjahre 1887 zur Vertheilung gelangen, was in einem Lande wie Oderösterreich, welches über eine so große Anzahl wohlhabender Grundbesitzer verfügt — als sehr mißlich bezeichnet werden muß, wenn man bedenkt, daß die Pferdehinausgabe in anderen Provinzen wie NiedeMerreich und Mähren ausfallend florirt. Es isi dieser Umstand aus dem Grunde hervorzuheben, weil damit die Konsequenz in Verbindung steht, die Pferde ­ verleihung eventuell in die Nachbarprovinz Böhmen aus ­ dehnen zu müssen, was für das Regiment den Nachtheil involviren würde, die Pferde nicht concentrisch gruppirt zu haben, und der hiesigen Bevölkerung entginge dadurch der doch bedeutende Vortheil, daß mit der Zeit Hunderte, ja lausende von guten jungen Pferden (jährlich 112 Stück) zuerst in ihre Benützung und dann in das unbeschränkte Eigenthum übergingen. Als die wichtigste Maßregel, die der ganzen Institution zu Grunde liegt und worauf sich das Gedeihen derselben in erster Linie basirt, hat das Cadre-Commanvo Wels jenen Akt bezeichnet, womit den Bewerbern die Anspruchsberechti ­ gung zuerkannt wird, das ist: 1. die Ausstellung des Certificates von Seite der Gemeinde-Vorstehung (aä Z 3 der mit der Circular« Verordnung des h. k. k. Ministeriums für Landesvertheidi ­ gung vom 26. September 1883 Z. 1513/krÄs. festgestellten Bedingungen) — sowie 2. die Bestätigung von Seite der polit, Bezirksbehörde, welche sich in ganz bestimmter Weise

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