Amtsblatt 1886/33 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. November 1886

Umts-D^alt der k. k. ^ezirk8l)aupkmmnl!chast 81ei)r. Nr. 33. Steyr, am 30. November 1886. Z. 9509. An, sämmMe Gemeinile - Vorste!iMgen. Die k. k. Bezirkshauptmannschast Kirchdorf hat laut Note vom 24. d. M. Z. 7850 wegen der in einigen Ge ­ meinden des dortigen politischen Bezirkes herrschenden Blattcrnkrankheit die Abhaltung des sogenannten Nikolai- Jahrmarktes am 6. Dezember 1886 im Markte Kirchdorf aus sanitäts-polizeilichen Rücksichten untersagt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen behufs ortsüblicher Verlautbarung in Kenntniß. St ehr, am 25. November 1886. Z. 9557. An, sämnMcke Gememile - NorMungm. Die Schweizer Regierung hat im Wege des hohen k. k. Ministeriums des Aeußern darüber Beschwerde geführt, daß an aus Oesterreich über Buchs und St. Margarethen in die Schweiz eingesührten, mit regelmäßigen Viehpässen gedeckten Ochsen nachträglich die Lungenseuche constalirt wurde. Da eine Wiederholung des Vorkommnisses, daß mit regelmäßigen Viehpässen versehene und zum Emtritte in die Schweiz zugelassene Rinder daselbst nachträglich mit der Lungenseuche behaftet befunden werden, den Anlaß geben könnte, daß seitens der Schweiz, unter Hinweisung auf eine Nichteinhaltung der Punclationen des mit Oesterreich ge ­ schlossenen Viehseuchen-Uebereinkommens, die Einsuhr öster ­ reichischer Rinder erschwert oder sogar verboten und dadurch das Interesse der österreichischen Viehzüchter und Mäster sowie des österreichischen Exportes schwer geschädigt werden würde, so werden die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Er ­ lasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 20. d. M. Z. 15057/V neuerdings beauftragt, darauf ein stetes Augen ­ merk zu haben, daß bei der Ausstellung von Viehpässen mit der größten Gewissenhaftigkeit vorgegangen werde, daß bei der Ausstellung neuer Viehpässe für aus Trieben ab- verkauste, zum Weitertransport bestimmte einzelne Thiere, oder für die einzelnen Partien eines durch einen gemein ­ schaftlichen Viehpaß gedeckten Viehtransportes die Bestim ­ mungen der Durchsührungs-Verordnung zu dem Z 8 des allgemeinen Thierseuchengesetzes, vor allem auf Viehmärkten genau eingehalten werden, außerdem aber auf den neuen Viehpässen auf die Provenienz der Thiere, für welche sie ausgestellt werden, und deren möglichst genaues Nationale ersichtlich gemacht werde. Indem ich diesialls auch die bezüglichen Anordnungen, welche mit den h. ä. Erlässen vom 20. März und 15. Sep ­ tember 1881 Z. 1881 und 5651 ergangen sind, in Er ­ innerung bringe, werden die Gemeinde-Vorstehungen zugleich angewiesen, aus die genaueste Einhaltung der Bestimmungen des § 10 des allgemeinen Thierseuchengesetzes, betreffend den Viehtransport auf Eisenbahnen, und darauf das Augenmerk zu richten, daß aus Höfen, welche in Befolgung der Seuchen- gesetze wegen des Herrschens einer ansteckenden Thierkrank ­ heit, namentlich der Lungenseuche, unter Sperre gesetzt worden sind, Rinder unter keiner Bedingung zu dem freien Verkehr zugelassen werden. Steyr, am 26. November 1886. Z. 9326. Rn jnnuMllie OememAAorMMgm nnck k. k. Gmitarmme-Dostm-Eonmam^ Kundmachung der K. K7 Normal-Äichungs-Commission vom 15. Ort. 1886. Auf Grund des Artikels XVIII. der Maß- nnd Ge- wichtsordnung vom 23. Juli 1871 und in Ausführung des Z 36 der Aichordnung vom 19. December 1872 hat die k. k. Normal-Aichungs-Commission neu berechnete und er ­ gänzte Reductionstabellen zur Bestimmung der wahren Stärke und des Volumens von Spiritus für die Normaltempsratur von 12 Grad Reaumur herausgegeben. Die zur Aichung von Alkoholmetern befugten Aichämter wurden ermächtigt, bei Aichung derartiger Instrumente nun ­ mehr die neuen Reductionstabellen auszugeben. Die Besitzer früher geaichter Alkoholmeter können die neuen Tabellen gegen Einsendung des Aichscheines und Zahlung der tarifmäßigen Gebühr von 10 kr. bei einem der zum Aichen von Alkoholmetern befugten Aichämter beziehen. Zu letzteren gehören die Aichämter in Wien, Linz, Graz, Triest, Zara, Innsbruck, Prag, Brünn, Lemberg und Czernowitz. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zu Folge des h. Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. November 1886 Z. 14537/1 in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 23. November 1886.

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